Sitzung · Sitzung beendet
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
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Sitzung kompakt
30.04.2026 · Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
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Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat am 30. April 2026 im Rathaus über verschiedene Themen beraten. Wichtige Punkte waren die Genehmigung von Niederschriften, die Diskussion über Rad- und Fußverkehr sowie die Schließung eines Biergartens.
In der Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses am 30. April 2026 wurden mehrere Themen behandelt. Die Genehmigung der Niederschriften vom 04.12.2026 und 05.02.2026 stand ebenso auf der Tagesordnung wie Anregungen zu Rad- und Fußverkehr auf der Marc-Chagall-Straße, zur Wiederherstellung einer Grundstückszufahrt und zur Schließung des Biergartens an der Rheinterrasse. Die Sitzung fand im Rathaus - Sitzungssaal 1. OG statt.
Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss ist ein kommunales Gremium, das sich mit Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger befasst. Ziel ist es, die Anliegen der Bürger in die kommunale Politik einzubringen und Lösungen zu finden.
Die Sitzung behandelte mehrere Anliegen von Bürgern, die direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität in Düsseldorf haben. Insbesondere die Themen Rad- und Fußverkehr sowie die Parkplatzsituation in Wohngebieten betreffen viele Anwohner. Die Schließung des Biergartens an der Rheinterrasse wurde von 7724 Personen in einer Petition unterstützt, was die Bedeutung des Themas unterstreicht.
Die Verwaltung wird die angesprochenen Themen weiter prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Die Ergebnisse werden in zukünftigen Sitzungen des Ausschusses vorgestellt.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 1. Mai 2026 · gpt-4o-mini
Anregungs- und Beschwerdeausschuss · Sitzung vom 30.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender regt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr auf der Marc-Chagall-Straße an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einsenderin regt an, öffentliche Einrichtungen wie z.B. Rathäuser mit Wickelmöglichkeiten auszustatten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einsenderin teilt mit, dass die Hol- und Bringzone, die für die GGS Wickrather Straße auf dem Grevenbroicher Weg eingerichtet wurde, von den Eltern nicht genutzt wird. Sie bittet daher, den Bereich wieder den Anwohnenden zum uneingeschränkten Parken zur Verfügung zu stellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender weist auf Koordinationsdefizite bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum in Eller hin.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/019/2026 Eingabe nach § 24 GO: Baustellenkoordination in Eller Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Es findet bei jeder Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum eine Maßnahmenkoordinierung statt, sobald mit wesentlichen Behinderungen des Verkehrs zu rechnen ist. Um eine gemeinsame Maßnahmenplanung zu ermöglichen, lädt die städtische Maßnahmenkoordinierungsstelle monatlich alle Netzbetreiber, Ingenieurbüros und die ausführenden Firmen zu einem Koordinierungsgespräch ein. Gründe für keine gemeinsamen Maßnahmenplanungen sind in der Regel Ad-hoc- Maßnahmen oder Maßnahmen ohne verkehrliche Bedeutung. Zur besseren Koordinierung wird von allen Beteiligten ein gemeinsames Koordinierungstool eingesetzt. Nicht koordinierte Maßnahmen werden in der Regel nicht genehmigt. Weshalb hier im konkreten Fall die Synergie nicht genutzt wurde, kann von der Stadt nicht nachvollzogen werden. Leider kommt es vor, dass geplante und koordinierte Maßnahmen nicht in den abgesprochenen Zeitrahmen umgesetzt werden. Als Grund dafür werden Personal- oder Materialmangel angegeben. Eine detaillierte Darstellung von Kostenfolgen kann von städtischer Seite nicht erfolgen. Da es sich bei den Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum jedoch meist um nicht städtische Arbeiten handelt, entstehen der Stadt keine direkten Kosten. gez. Odenthal Beschlussvorschlag: Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender regt an, den Verwaltungsaufwand bei den Quartalsmeldungen zur Beherbergungssteuer für Gelegenheitsvermieter zu vereinfachen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/020/2026 Eingabe nach § 24 GO: Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Beherbergungssteuer bei Gelegenheitsvermietern Hier: Stellungnahme des Steueramtes In einer eingegangenen E-Mail wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Steuer- aufkommen aus Gelegenheitsvermietungen und dem hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand ein mögliches Missverhältnis bestehen könnte. Es wird angeregt zu prüfen, ob der Verwaltungsaufwand durch die Einführung einer jährlichen Erklärungspflicht reduziert werden könnte. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, bei ausbleibenden Übernachtungen auf eine Erklärungspflicht zu verzichten sowie Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Vermietungsplattformen (z. B. Airbnb) zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 Beherbergungssteuersatzung vom 24.08.2023 sind Betreiberinnen und Betreiber eines Beherbergungsbetriebes verpflichtet, die innerhalb eines Kalendervierteljahres vereinnahmte Beherbergungssteuer auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder in einer amtlich zugelassenen elektronischen Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Landeshauptstadt Düsseldorf anzumelden. Nach § 2 Absatz 2 Alternative 4 der Beherbergungssteuersatzung gelten auch Privatzimmer oder Privatwohnungen als Beherbergungsbetriebe, insbesondere, wenn eine gültige Wohnraum-ID besteht. Private Betreiberinnen und Betreiber sind daher verpflichtet, nach jedem Quartalsabschluss eine einzelne Steueranmeldung einzureichen. Erforderlich ist die Mitteilung über die Anzahl der entgeltlichen Übernachtungen, um die Steuerpflicht festzustellen und die Steuerlast festzusetzen. Hierzu gehört auch die Meldung, dass keine Übernachtungen stattgefunden haben. Ohne eine entsprechende Anmeldung durch die Steuerentrichtungspflichtige oder den Steuerentrichtungspflichtigen oder einer bzw. eines Bevollmächtigten fehlt die Möglichkeit der Prüfung der Steuerpflicht sowie die Grundlage zur Steuerfestsetzung. Dabei kann die Steuerlast gegebenenfalls auch 0,00 EUR betragen. Wenn für Zeiträume ohne steuerpflichtige Übernachtungen keine verpflichtende Meldung erfolgen würde, wäre es für die Verwaltung nicht nachvollziehbar, ob tatsächlich keine Übernachtungen vorliegen, oder ob die Erklärung lediglich unterblieben ist. Die sogenannte „Nullmeldung" schafft insoweit Rechtssicherheit, gewährleistet eine einheitliche Kontrollgrundlage für alle Steuerentrichtungspflichtigen und dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung aller Abgabepflichtigen. Zugleich ist die Verwaltung verpflichtet, eine ordnungsgemäße Erhebung und Kontrolle der Beherbergungssteuer sicherzustellen. Die regelmäßige Erklärung stellt hierfür ein geeignetes Mittel dar. Ohne periodische Meldungen wären aufwendigere Einzelprüfungen, wiederholte Rückfragen oder Schätzungsverfahren erforderlich, die sowohl für die Verwaltung als auch für die Steuerentrichtungspflichtigen mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden wären. Die standardisierte, quartalsweise Meldung, dient daher auch der Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensökonomie. 1 Anlage 2 zu Vorlage ABA/020/2026 Im Vergleich zu einer jährlichen Erklärung erweist sich die vierteljährliche Erklärung als sachgerechter. Eine jährliche Erklärung würde Kontroll- und Prüfungsmaßnahmen erheblich verzögern, Unstimmigkeiten erst mit großem zeitlichem Abstand erkennbar machen und gegebenenfalls umfangreiche Nachforderungen oder Korrekturen für ein gesamtes Jahr erforderlich machen. Dies könnte sowohl für die Verwaltung, als auch für die Steuerentrichtungspflichtigen, zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Belastungen führen. Die quartalsweise Erklärung ermöglicht demgegenüber eine zeitnahe Erfassung der steuerrelevanten Sachverhalte, eine frühzeitige Klärung etwaiger Unstimmigkeiten sowie eine gleichmäßigere Verteilung der Zahlungspflicht über das Jahr hinweg. Vor diesem Hintergrund stellt die vierteljährliche Erklärungspflicht, einschließlich der „Nullmeldungen", ein verhältnismäßiges Instrument zur Sicherung einer ordnungsgemäßen und transparenten Steuererhebung dar. Die angeregte, automatische Einziehung der Beherbergungssteuer über Plattformen (z.B. Airbnb) wäre grundsätzlich für Betreiberinnen und Betreiber, die über diese Plattformen vermieten, eine Arbeitserleichterung. Aber es bestehen in Düsseldorf keine vertraglichen Vereinbarungen mit diesen Plattformbetreibenden. Laut Auskunft anderer Städte, die eine solche Vereinbarung haben, werden von Plattformbetreibenden Vereinbarungen dieser Art mit Städten nicht mehr getroffen. Jedoch würde eine ausschließliche oder vorrangige Zusammenarbeit mit einzelnen Plattformbetreibenden nicht sämtliche Beherbergungsbetriebe erfassen, da nicht alle Anbieter ihre Unterkünfte über solche Plattformen vermarkten. Es wäre daher weiterhin ein Melde- und Kontrollsystem erforderlich, sodass sich der Verwaltungsaufwand lediglich verschieben würde. Daher stellt die allgemeine Erklärungspflicht für alle Beteiligten ein einheitliches, plattformunabhängiges und kosteneffizientes Verfahren dar. Wird das auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellte PDF-Formular von den Betreiberinnen und Betreibern bereits vorab mit den unveränderlichen Angaben ausgefüllt und gespeichert, müssen zum jeweiligen Abgabetermin lediglich noch die quartalsbezogenen Zahlen, also die Übernachtungen und Ausnahmen, ergänzt werden. In diesem Fall lässt sich die Steuererklärung mit nur geringem zeitlichem Aufwand erstellen. Es besteht Verständnis dafür, dass bürokratische Abläufe und gesetzliche Vorgaben im Einzelfall als mit zusätzlichem organisatorischem Aufwand verbunden wahrgenommen werden können. Gleichzeitig dienen diese Regelungen der rechtssicheren und einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Generell wird darauf hingewiesen, dass das Steueramt immerwährend an der Verbesserung von Prozessabläufen arbeitet. So ist aktuell geplant, im Rahmen der Optimierung des Verfahrens für die Steueranmeldungen zur Beherbergungssteuer, zukünftig die Abgabe der Steueranmeldungen über ein vereinfachtes Formular zu ermöglichen. gez. Scholz 2 Anlage 2 zu Vorlage ABA/020/2026 Beschlussvorschlag: Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Er schließt sich der Verwaltungsmeinung an. 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einsender verlangen, dass die Zufahrt zu ihrem Grundstück auf der Neusser Straße wiederhergestellt wird. Bei der Schaffung eines eigenen Gleiskörpers für die Rheinbahn war die direkte Garagenzufahrt entfallen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Einsender bittet, das in einigen Straßen Oberkassels zulässige Schrägparken in Längsparken umzuwandeln, um die Gehwege dauerhaft frei und sicher nutzbar zu machen .
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/018/2026 Eingabe nach § 24 GO: Blockierte Gehwege in Oberkassel Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Die Verwaltung ist mit dem Thema der Eingabe bereits seit längerem beschäftigt. Aufgrund der wachsenden Kfz-Zulassungszahlen in Düsseldorf sowie der wachsenden Fahrzeugabmessungen in Länge und Breite ist es erforderlich, die derzeitigen Parkanordnungen schrittweise zurückzunehmen, da diese den Gehweg zunehmend einschränken. Die verkehrsrechtliche Anordnung des Gehwegparkens erfordert jedoch Einzelfallprüfungen. Dabei muss unter anderem die aus der Neuordnung folgende räumliche Verlagerung des Parkens berücksichtigt werden. Bei einer solchen Überprüfung muss darauf geachtet werden, dass sich die Situation für Fußgänger verbessert, aber auch ausreichend Parkstände erhalten bleiben. Es ist zu vermeiden, dass das Parken in andere Bereiche verlagert wird, was dort zu Problemen und Verschlechterungen der aktuellen Situation führen kann. Deswegen erfolgt für jede Straße eine Einzelfallprüfung, in der alle Aspekte berücksichtigt werden. Die Hinweise des Petenten zu den Oberkasseler Straßen wie Drakestraße, Friesenstraße und Schanzenstraße werden im Falle einer Prüfung zur Optimierung der Nutzbarkeit des Gehweges berücksichtigt. Über eine mögliche Ausgestaltung einer zu ändernden Parkordnung können jedoch erst nach dem Abschluss der Einzelfallprüfungen Angaben getätigt werden, welche vor der Umsetzung von der Bezirksvertretung 4 beschlossen werden müssten. gez. Odenthal Beschlussvorschlag: Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung, die straßenverkehrsrechtlichen Einzelfallprüfungen fortzusetzen und das Prüfergebnis in der Bezirksvertretung 4 vorzustellen. Anlage 2 zu Vorlage ABA/018/2026
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einsender machen Einwendungen gegen die geplante Mobilitätsstation Rolandstraße geltend. Nachrichtlich: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 die Errichtung der Mobilitätsstation beschlossen. (Vorlage OVA/039/2026). Die beigefügte Eingabe lag den Ausschussmitgliedern vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1) Information zu Eingabe ABA/003/2024 - Informationsstele zur Umbenennung der Wissmannstraße Im Dezember 2023 war angeregt worden, nach Umbenennung der Wissmannstraße Stelen aufzustellen, die über den historischen Kontext des ehemaligen kolonialen Bezuges und den Umbenennungsprozess informieren. Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass geplant ist, die historischen Hintergrundinformationen in Form von QR-Codes zur Verfügung zu stellen. Von einer zusätzlichen Aufstellung durchaus kostspieliger Stelen werde daher zunächst abgesehen und nach der Evaluierung des QR-Angebots zu entscheiden sein.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Es wird angeregt, vor dem Haus Mozartstraße 8 eine Fahrradquartiergarage zu errichten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Einsenderin regt an, den Biergarten „Three Little Birds“ an der Rheinterrasse zu erhalten. Sie reicht eine Unterschriftsliste aus der online-Petition auf Change.org zu diesem Thema ein. Die Angelegenheit betrifft ein privatrechtliches Pachtverhältnis zwischen der D.LIVE GmbH & Co. KG und dem bisherigen Betreiber. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss muss daher zunächst seine Zuständigkeit feststellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.