Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/012/2026

Tempo 30 Vennhauser Allee

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
4Dokumente 19. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Es wird angeregt, vor der Gemeinschaftsgrundschule Vennhauser Allee ein streckenbezogenes Tempo 30 anzuordnen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Vennhauser Allee – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · ABA/012/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Tempo 30 Vennhauser Allee_Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Tempo 30 Vennhauser Allee_Nachtrag zur Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Tempo 30 Vennhauser Allee_Anlage zur Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Tempo 30 Vennhauser Allee_Stellungnahme · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Sitzung · TOP 8

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
ABA/012/2026 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Tempo 30 Vennhauser Allee Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 12.03.2026 - Kurzdarstellung: Es wird angeregt, vor der Gemeinschaftsgrundschule Vennhauser Allee ein streckenbezogenes Tempo 30 anzuordnen. Anlagen: Tempo 30 Vennhauser Allee_Eingabe Tempo 30 Vennhauser Allee_Anlage zur Eingabe Tempo 30 Vennhauser Allee_Nachtrag zur Eingabe
Tempo 30 Vennhauser Allee_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 zu Vorlage ABA/012/2026 Eingabe nach § 24 GO: Tempo 30 an der GGS Vennhauser Allee Von: Foerderverein <[email protected]> Gesendet: Sonntag, 1. Februar 2026 21:42 An: lhd.B01-Beschwerdeausschuss <[email protected] >; lhd.Fraktionen-CDU-Ratsfraktion <[email protected]>; Keller, Stephan <[email protected]>; gruene- [email protected]; u.a. Betreff: Eingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 im Schulumfeld Vennhauser Allee: Wie lange müssen wir noch warten? Sehr geehrte Damen und Herren des Anregungs- und Beschwerdeausschusses, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit reichen wir eine Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW ein und beantragen die Anordnung einer Tempo-30-Regelung im unmittelbaren Umfeld der GGS Vennhauser Allee, der Schule am Ellerforst sowie der angrenzenden entstehenden Kindertagesstätte. Wir wenden uns an Sie, weil wir als Eltern seit geraumer Zeit immer wieder auf die sehr gefährliche Verkehrssituation aufmerksam machen - bislang jedoch ohne eine Lösung, die der tatsächlichen Gefährdungslage gerecht wird. Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit Herrn Rütz wurde aus Elternsicht klar formuliert, dass Tempo 30 das zentrale Anliegen ist. Der inzwischen eingebrachte Antrag der Bezirksvertretung enthält zwar verschiedene begleitende gute Maßnahmen, geht jedoch am Kernproblem vorbei: Es fehlt die Geschwindigkeits- reduzierung. Wir fragen uns inzwischen ernsthaft: Wie lange müssen wir noch warten? Muss erst ein Kind schwer verletzt werden, bevor gehandelt wird? Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Nach § 45 Abs. 9 StVO ist Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten ausdrücklich zulässig - auch auf Hauptverkehrsstraßen mit ÖPNV. Andere Straßen in Düsseldorf zeigen, dass dies möglich ist. Auf der Prinz-Georg-Straße sowie auf der Luegallee wurden entsprechende Regelungen bereits umgesetzt. Warum also nicht hier, wo drei Schulen und eine Kita! unmittelbar an einer vierspurigen Straße liegen? Seit vielen Monaten weisen sowohl wir als auch die Schulleitungen immer wieder auf folgende Punkte hin: Anlage 1 zu Vorlage ABA/012/2026 - vierstreifige Fahrbahn mit hohem Kfz-, Bus- und LKW-Aufkommen - regelmäßig beobachtete Geschwindigkeiten deutlich über 50 km/h - fehlende Mittelinseln bei Querungen - kurze Ampelphasen für Grundschulkinder - immer wieder beobachtete Rotlichtverstöße, die potentiell zu tödlichen Unfällen führen können - massive Nutzungskonflikte durch Busse, parkende Fahrzeuge und fehlende Kiss-&- Ride-Zonen Statt einer klaren Geschwindigkeitsregelung werden immer neue Detailprüfungen angekündigt. Die bisherigen politischen Maßnahmen empfinden wir als langwierig und nicht ausreichend pragmatisch. Für uns Eltern bedeutet das: Jeden Morgen ein mulmiges Gefühl, wenn unsere Kinder diese Straße queren. Unser Antrag ist bewusst ergänzend zu den bestehenden Initiativen formuliert. Wir erwarten jedoch, dass das beim Ortstermin besprochene zentrale Anliegen - Tempo 30 im Schul- und Kitaumfeld - nun ernsthaft und prioritär behandelt wird. Wir bitten um Aufnahme der Eingabe in die Beratung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses und um eine zeitnahe, klare Entscheidung. Wir erwarten eine Entscheidung, die dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern gerecht wird und der bestehenden Rechtslage entspricht. Vielen Dank vorab und freundliche Grüßen (Name der Einsenderin)
Tempo 30 Vennhauser Allee_Nachtrag zur Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1b zu Vorlage ABA/012/2026 Eingabe nach § 24 GO: Tempo 30 an der GGS Vennhauser Allee - Nachtrag - Von: Foerderverein <[email protected]> Gesendet: Mittwoch, 25. Februar 2026 19:36 An: lhd.B01-Beschwerdeausschuss <[email protected]> Betreff: Ergänzung - schwerer Verkehrsunfall an der Vennhauser Allee am 21.02.2026 Sehr geehrte Frau Kammler, ergänzend zu unserem Bürgerantrag möchten wir auf einen schweren Verkehrsunfall hinweisen, der sich am 21.02.2026 auf der Vennhauser Allee in der Kurve unmittelbar gegenüber der Grundschule Vennhauser Allee und neben der Schule am Ellerforst ereignet hat. Laut Polizei war ein Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, verlor in dieser Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit mehreren parkenden Autos. Gerade an dieser Stelle - direkt vor den Schulen - stellt die Kombination aus Kurvenlage und hohen Geschwindigkeiten ein erhebliches Risiko dar. Wäre dieser Unfall an einem Schultag zur gleichen Uhrzeit geschehen, hätten sich dort zahlreiche Kinder auf dem Schulweg befunden. Die Ereignisse des vergangenen Wochenendes verdeutlichen erneut die reale Gefährdungslage durch hohe Fahrgeschwindigkeiten im unmittelbaren Schulumfeld. Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, die Anordnung einer Tempo-30-Regelung im weiteren Verfahren mit höchster Priorität zu prüfen. (Name der Einsenderin)
Tempo 30 Vennhauser Allee_Anlage zur Eingabe als Text anzeigen
Title: Bürgerantrag Tempo 30 Schulumfeld Vennhauser Allee URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578839.pdf Published Time: Mon, 02 Mar 2026 10:51:13 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Förderverein & Schulpflegschaft GGS Vennhauser Allee Schulpflegschaft Schule am Eller Forst Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW einen Bürgerantrag mit dem Ziel, im weiteren Umfeld der GGS Vennhauser Allee, der Schule am Eller Forst sowie der angrenzenden neu entstehenden Kindertagesstätte eine Tempo-30-Regelung anzuordnen. Begründung Vor Ort besteht eine erhebliche und regelmäßig beobachtete Gefährdungslage , insbesondere während der Schulzeiten (07:00-17:00 Uhr): vierstreifige Fahrbahn mit hohem Kfz-, Bus- und LKW-Aufkommen; wiederholt werden Geschwindigkeiten von deutlich über 50 km/h (teilweise ca. 60–70 km/h) beobachtet zeitgleiches Eintreffen großer Schülergruppen (Grundschule sowie gegenüberliegende weiterführende Schule) Überlastung der Gehwege und daraus resultierende Ausweichbewegungen von Kindern auf die Fahrradwege – insbesondere auf der Seite der Schule am Ellerforst ist der Gehweg morgens durch ältere Schülerinnen und Schüler stark blockiert, sodass Grundschulkinder kaum sicher passieren können fehlende Mittelinseln an beiden signalisierten Querungen; die Ampelphasen sind sehr kurz und insbesondere für Kinder der ersten Klassen nicht ausreichend, um die gesamte Fahrbahn sicher zu überqueren wiederholt beobachtete Rotlichtverstöße (was zu potentiell tödlichen Unfällen führen kann) zusätzliche Verschärfung der Situation durch die neu entstehende Kindertagesstätte mit besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden haltende Busse auf der Seite der GGS Vennhauser Allee blockieren teilweise den direkten Weg zur Ampelquerung die vorhandene Busbucht auf der Seite der Schule am Ellerforst ist derzeit nicht beschildert und wird regelmäßig von parkenden Fahrzeugen genutzt; Busse halten daher auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge (u. a. Lehrkräfte) müssen bei beiden Schulen den Gehweg queren; dies führt zu zusätzlichen Konflikten, da Fahrzeuge häufig zunächst auf der Fahrbahn anhalten es bestehen keine ausgewiesenen „Kiss-and-Ride“-Zonen, sodass viele Eltern kurzzeitig auf dem rechten Fahrstreifen anhalten, um Kinder aussteigen zu lassen Nach § 45 Abs. 9 StVO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO ist die Anordnung von Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten ausdrücklich zulässig , auch auf Hauptverkehrsstraßen und unabhängig vom Busverkehr, sofern eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht. Angesichts der geschilderten Situation sind diese Voraussetzungen hier eindeutig erfüllt . Antrag Die Verwaltung wird beauftragt, 1. im weiteren Umfeld der GGS Vennhauser Allee, der Schule am Ellerforst sowie der angrenzenden Kindertagesstätte entlang der Vennhauser Allee eine Tempo-30-Regelung anzuordnen, hilfsweise 2. eine zeitlich begrenzte Tempo-30-Regelung (werktags 7:00–17:00 Uhr) einzurichten, hilfsweise 3. eine Tempo-30-Pilotphase (Verkehrsversuch) umzusetzen und dem zuständigen Ausschuss innerhalb von drei Monaten zu berichten. Wir bitten um zeitnahe Beratung und Entscheidung .Mit freundlichen Grüßen Der Förderverein und die Schulpflegschaft der GGS Vennhauser Allee und die Schulpflegschaft der Schule am Eller Forst Vertreten durch (Vorstand Förderverein GGS Vennhauser Allee) (Schulpflegschaftsvorsitzende GGS Vennhauser Allee) (Schulpflegschaftsvorsitzende Schule am Eller Forst)

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/012/2026