Beschlussvorlage Aktenzeichen BV8/015/2026

Bauantrag Vennhauser Allee 197 – Neubau eines Mehrfamilienhauses (12 Wohneinheiten) mit Tiefgarage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Allee 197 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 12Dokumente 20. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Genehmigung des Bauantrags.

Befreiung sind für das Überschreiten von Fluchtlinien erforderlich.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 6075/13. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück Baugrenzen fest. Die Umgebungsbebauung wird als Allgemeines Wohngebiet beurteilt. Das Vorhaben wird daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB beurteilt. Hiernach muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, nach Art der Nutzung zulässig sein und sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV8/015/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Fluchtlinienplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Grundriss Erdgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Ansicht Vennhauser Allee · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Ansicht Weg · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    Ansicht Seite · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Weitere Unterlage

    Ansicht Garten · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Weitere Unterlage

    Grünplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  13. Sitzung · TOP 5

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV8/015/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Vennhauser Allee 197 - Neubau eines Mehrfamilienhauses (12 Wohneinheiten) mit Tiefgarage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 829.01.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Genehmigung des Bauantrags. Befreiung sind für das Überschreiten von Fluchtlinien erforderlich. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 6075/13. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück Baugrenzen fest. Die Umgebungsbebauung wird als Allgemeines Wohngebiet beurteilt. Das Vorhaben wird daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB beurteilt. Hiernach muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, nach Art der Nutzung zulässig sein und sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Geplant ist die Errichtung eines III-geschossigen Wohngebäudes mit Staffelgeschoss und einer Tiefgarage in offener Bauweise. In dem Gebäude sollen 12 Wohneinheiten entstehen. Das aufgehende Staffelgeschoss beginnt in einer Höhe von 9,30 m und die Firsthöhe beträgt 12,50 m. Das Bauvorhaben ist mit einer max. Bautiefe von 18,00 m geplant. Die Grundfläche beträgt ca. 330 m². Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich: Die seitliche Fluchtlinie wird durch den Baukörper überschritten. Die straßenseitige Fluchtlinie wird durch eine Terrasse und Balkone überschritten. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Wohnnutzung ist im Allgemeinen Wohngebiet zulässig. In der Umgebungsbebauung ist eine offene Bauweise vorhanden. Die Gebäudehöhe entspricht der Höhe des Gebäudes Vennhauser Allee 195. Die Firsthöhe beträgt hier 11,90 m und das aufgehende Staffelgeschoss beginnt in einer Höhe von 9,20 m. Die geplante Bautiefe vermittelt zwischen den beiden Nachbargebäuden Vennhauser Allee 195 und 203 und stellt dabei eine harmonische Überleitung der Bebauungsstruktur dar. Die überbaubare Grundstücksfläche fügt sich ebenfalls ein, da sie identisch mit der überbaubaren Grundstücksfläche der Vennhauser Allee 195 ist. Die seitliche Fluchtlinie resultiert aus dem seinerzeit geplanten Ausbau der Sperberstraße neben dem hier gegenständlichen Grundstück. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 6075/29 im Jahr 1991 wurde dieser Straßenausbau aufgegeben. Die Fluchtlinie wird daher nicht mehr für den Straßenbau benötigt. Hier ist die Sperberstraße als Fußweg vorhanden. Die Fluchtlinie wird nur im geringfügigen Maße überschritten. Bei den Balkonen handelt es sich um ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß. Die Terrasse tritt städtebaulich nicht in Erscheinung. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen 8 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt festgelegt worden. Sie sind im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Das Gebäude erhält darüber hinaus eine extensive Dachbegrünung i. V. m. einer Photovoltaik-Anlage. Seite 2 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Fluchtlinienplan Grundriss Erdgeschoss Ansicht Vennhauser Allee Ansicht Weg Ansicht Seite Ansicht Garten Grünplan Seite 3
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00574048.pdf Published Time: Tue, 20 Jan 2026 13:31:15 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Fluchtlinienplan als Text anzeigen
Title: 6075-013-.tif URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00574050.pdf Published Time: Tue, 20 Jan 2026 13:31:45 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Page 1/1
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Ansicht Garten als Text anzeigen
OK Attika: 55,30 ü.NHN OK Geländer: 52,90 ü.NHN 2. RW OK Geländer: 49,80 ü.NHN 12,63 2. RW 2. RW OK Geländer: 46,80 ü.NHN 9,53 9,53 2. RW Flurstücksgrenze EFH: 42,90 Gelände i. M. 42,90ü.NHN ü.NHN 42,45ü.NHN 42,80ü.NHN 42,82ü.NHN 42,74ü.NHN =42,67ü.NHN 42,40ü.NHN Flurstücksgrenze 42,90ü.NHN A Index: Datum: Bezeichnung: gez.: A 25.11.25 Entfall Stützen Balkone Off B A U G E S U C H der Bauherr: der Architekt: Bauvorhaben: Bauteil: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE Ansicht Vennhauser Allee 197, Düsseldorf Garten Datum: Maßstab: Bearbeiter: Format 20.07.2025 1:100 so DIN A 3 Bauherr:
Grünplan als Text anzeigen
Spielߊche Kinder ca. 60,00m2 Sandkastern, Federwipper, Schaukel Fläche für Ersatzpflanzungen ca. 370,00m2 Außengerät Wärmepumpe TG -1 Tor Feuerwehrschließung Anleiterߊche Feuerwehr Extensive Dachbegrünung SPERBERSTRASSE Müllboxen Absturzsicherung N OKG IST: 42,55 ü.NHN Rampe 10% B A U G E S U C H A der Bauherr: der Architekt: Index: Datum: Bezeichnung: gez.: A 25.11.25 Verlegung Fahradabstellplätze, Verkleinerung Terrassen zur Vennhauser Allee off Bauvorhaben: Bauteil: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE Freiߊchenplan / Vennhauser Allee 197, Düsseldorf Grünplan Datum: Maßstab: Bearbeiter: Format 20.07.2025 1:125 so DIN A 3 Bauherr:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/015/2026