Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Genehmigung des Bauantrags.
Befreiung sind für das Überschreiten von Fluchtlinien erforderlich.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 6075/13. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück Baugrenzen fest. Die Umgebungsbebauung wird als Allgemeines Wohngebiet beurteilt. Das Vorhaben wird daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB beurteilt. Hiernach muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, nach Art der Nutzung zulässig sein und sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
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BV8/015/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Vennhauser Allee 197 - Neubau eines Mehrfamilienhauses (12
Wohneinheiten) mit Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 829.01.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen
und die Genehmigung des Bauantrags.
Befreiung sind für das Überschreiten von Fluchtlinien erforderlich.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr.
6075/13. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück Baugrenzen fest. Die
Umgebungsbebauung wird als Allgemeines Wohngebiet beurteilt. Das Vorhaben wird
daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2
BauGB beurteilt. Hiernach muss das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplans entsprechen, nach Art der Nutzung zulässig sein und sich bezüglich
des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Geplant ist die Errichtung eines III-geschossigen Wohngebäudes mit Staffelgeschoss
und einer Tiefgarage in offener Bauweise. In dem Gebäude sollen 12 Wohneinheiten
entstehen. Das aufgehende Staffelgeschoss beginnt in einer Höhe von 9,30 m und
die Firsthöhe beträgt 12,50 m. Das Bauvorhaben ist mit einer max. Bautiefe von
18,00 m geplant. Die Grundfläche beträgt ca. 330 m².
Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich:
Die seitliche Fluchtlinie wird durch den Baukörper überschritten.
Die straßenseitige Fluchtlinie wird durch eine Terrasse und Balkone überschritten.
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung des
Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Wohnnutzung ist im Allgemeinen Wohngebiet zulässig.
In der Umgebungsbebauung ist eine offene Bauweise vorhanden.
Die Gebäudehöhe entspricht der Höhe des Gebäudes Vennhauser Allee 195. Die
Firsthöhe beträgt hier 11,90 m und das aufgehende Staffelgeschoss beginnt in einer
Höhe von 9,20 m.
Die geplante Bautiefe vermittelt zwischen den beiden Nachbargebäuden Vennhauser
Allee 195 und 203 und stellt dabei eine harmonische Überleitung der
Bebauungsstruktur dar.
Die überbaubare Grundstücksfläche fügt sich ebenfalls ein, da sie identisch mit der
überbaubaren Grundstücksfläche der Vennhauser Allee 195 ist.
Die seitliche Fluchtlinie resultiert aus dem seinerzeit geplanten Ausbau der
Sperberstraße neben dem hier gegenständlichen Grundstück. Mit dem Inkrafttreten
des Bebauungsplans Nr. 6075/29 im Jahr 1991 wurde dieser Straßenausbau
aufgegeben. Die Fluchtlinie wird daher nicht mehr für den Straßenbau benötigt. Hier
ist die Sperberstraße als Fußweg vorhanden. Die Fluchtlinie wird nur im
geringfügigen Maße überschritten.
Bei den Balkonen handelt es sich um ein Vortreten von Gebäudeteilen in
geringfügigem Ausmaß. Die Terrasse tritt städtebaulich nicht in Erscheinung.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.
Für das Bauvorhaben müssen 8 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden.
Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt
festgelegt worden. Sie sind im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Das
Gebäude erhält darüber hinaus eine extensive Dachbegrünung i. V. m. einer
Photovoltaik-Anlage.
Seite 2
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Fluchtlinienplan
Grundriss Erdgeschoss
Ansicht Vennhauser Allee
Ansicht Weg
Ansicht Seite
Ansicht Garten
Grünplan
Seite 3
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00574048.pdf
Published Time: Tue, 20 Jan 2026 13:31:15 GMT
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Fluchtlinienplan als Text anzeigen
Title: 6075-013-.tif
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00574050.pdf
Published Time: Tue, 20 Jan 2026 13:31:45 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Page 1/1
Ansicht Vennhauser Allee als Text anzeigen
OK Attika:
55,30 ü.NHN
2. RW 2. RW
OK Attika: OK Geländer:
52,20 ü.NHN 52,90 ü.NHN
2. RW
2. RW
12,50
2. RW
2. RW
10,00
9,30
2. RW
2. RW
1. RW
EFH: Gelände i. M.
42,90ü.NHN ü.NHN 42,90ü.NHN
=42,90ü.NHN
OKG IST OKG IST OKG IST
OKG IST
42,89ü.NHN 42,90ü.NHN 42,91ü.NHN
42,84ü.NHN
Index: Datum: Bezeichnung: gez.:
B A U G E S U C H
der Bauherr: der Architekt:
Bauvorhaben: Bauteil:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE
Ansicht
Vennhauser Allee 197, Düsseldorf
Vennhauser Allee
Datum: Maßstab: Bearbeiter: Format
20.07.2025 1:100 so DIN A 3
Bauherr:
Fassade
Beispiel
Ansicht Weg als Text anzeigen
OK Attika:
55,30 ü.NHN
OK Geländer:
OK Geländer:
52,90 ü.NHN
52,90 ü.NHN
OK Attika:
52,20 ü.NHN
OK Geländer: OK Geländer:
49,80 ü.NHN 49,80 ü.NHN
12,79
OK Geländer: OK Geländer:
46,80 ü.NHN 46,80 ü.NHN
9,59
EFH:
42,90
Gelände i. M.
ü.NHN 42,90ü.NHN 42,90ü.NHN
42,84ü.NHN 42,84ü.NHN
=42,61ü.NHN
42,48ü.NHN
42,32ü.NHN
42,27ü.NHN 42,34ü.NHN
A
Index: Datum: Bezeichnung: gez.:
A 25.11.25 Entfall Stützen Balkone Off
B A U G E S U C H
der Bauherr: der Architekt:
Bauvorhaben: Bauteil:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE Ansicht
Vennhauser Allee 197, Düsseldorf "Gehweg"
Datum: Maßstab: Bearbeiter: Format
20.07.2025 1:100 so DIN A 3
Bauherr:
Ansicht Seite als Text anzeigen
OK Attika:
55,30 ü.NHN
OK Geländer:
52,90 ü.NHN
OK Attika:
52,20 ü.NHN
OK Geländer:
49,80 ü.NHN
12,50
OK Geländer:
10,12
46,80 ü.NHN
Gelände i. M.
EFH:
OK L-Stein:
42,90
=42,78ü.NHN
43,00 ü.NHN
42,90ü.NHN ü.NHN
42,82ü.NHN
Flurstücksgrenze
42,72ü.NHN
42,66ü.NHN
42,48ü.NHN
vorh. Geländelinie
OK TG Decke:
Rampe
10% 42,02 ü.NHN
Tor Decke fb
Lüftungsöffnung
Lüftungsöffnung
5
Rampe RW 2
15% Schlupftüre
2,01
2,20
Stützen fb Stützen fb
OK TG: -3,43
Rampe
10% 39,47 ü.NHN
Index: Datum: Bezeichnung: gez.:
A 08.10.25 Tiefgarage: Lage Zufahrtstor off
B 25.11.25 Entfall Stützen Balkone
B A U G E S U C H
der Bauherr: der Architekt:
Bauvorhaben: Bauteil:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE Ansicht
Vennhauser Allee 197, Düsseldorf Seite
Datum: Maßstab: Bearbeiter: Format
20.07.2025 1:100 so DIN A 3
Bauherr:
Ansicht Garten als Text anzeigen
OK Attika:
55,30 ü.NHN
OK Geländer:
52,90 ü.NHN
2. RW
OK Geländer:
49,80 ü.NHN
12,63
2. RW 2. RW
OK Geländer:
46,80 ü.NHN
9,53
9,53
2. RW
Flurstücksgrenze
EFH:
42,90
Gelände i. M.
42,90ü.NHN ü.NHN
42,45ü.NHN
42,80ü.NHN 42,82ü.NHN
42,74ü.NHN
=42,67ü.NHN
42,40ü.NHN
Flurstücksgrenze
42,90ü.NHN
A
Index: Datum: Bezeichnung: gez.:
A 25.11.25 Entfall Stützen Balkone Off
B A U G E S U C H
der Bauherr: der Architekt:
Bauvorhaben: Bauteil:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE Ansicht
Vennhauser Allee 197, Düsseldorf Garten
Datum: Maßstab: Bearbeiter: Format
20.07.2025 1:100 so DIN A 3
Bauherr:
Grünplan als Text anzeigen
Spielߊche Kinder
ca. 60,00m2
Sandkastern, Federwipper,
Schaukel
Fläche für Ersatzpflanzungen
ca. 370,00m2
Außengerät
Wärmepumpe
TG -1
Tor
Feuerwehrschließung
Anleiterߊche
Feuerwehr
Extensive
Dachbegrünung
SPERBERSTRASSE
Müllboxen Absturzsicherung
N
OKG IST:
42,55 ü.NHN
Rampe 10%
B A U G E S U C H
A
der Bauherr: der Architekt:
Index: Datum: Bezeichnung: gez.:
A 25.11.25 Verlegung Fahradabstellplätze, Verkleinerung Terrassen zur Vennhauser Allee off
Bauvorhaben: Bauteil:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE Freiߊchenplan /
Vennhauser Allee 197, Düsseldorf Grünplan
Datum: Maßstab: Bearbeiter: Format
20.07.2025 1:125 so DIN A 3
Bauherr:
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