Antrag Aktenzeichen BV8/013/2026

Schulwegsicherheit Vennhauser Allee (Antrag CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges - FDP)

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Allee · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen die Schulwegsicherheit an der Vennhauser Allee verbessert werden kann, und bei positivem Prüfergebnis die Maßnahmen umzusetzen: 1. Beschilderung der zur ‚ Haltemöglichkeit für Schulbusse sowie für den Schülerspezialverkehr ' ausgebauten Parkbucht nördlich der Haltestelle „ Am Ellerforst " (FR Nord) als Haltestelle für Schulbusse sowie - für den Zeitraum bis nach Schulbeginn - als Hol- und Bringzone (Kiss & Ride) in Abstimmung mit der Schule Am Eller Forst; 2. a) M arkierung jeweils einer bevorrechtigten Querungsstelle (Vz. 293) in Anlehnung an den ‚ AGFS-Leitfaden Querungsstellen für die Nahmobilität ' im Bereich jeweils der Haltestelle „ Am Ellerforst " (FR Nord & FR Süd); b) Markierung einer Langsam-Fahrraufforderung für den Radverkehr jeweils vor der Querungsstelle (analog zu der Markierung auf dem Radweg auf dem A46- Deckel vor dem Spielplatz Christophstraße); c) im Bereich der FR Süd Erweiterung der taktilen Abgrenzung des Radwegs zum Gehweg um den Bereich der LZA und des Schulzugangs sowie Ergänzung taktiler Elementen an der LZA; 3. Aufstellung weiß hinterlegten Schildern ‚ Kinder ' (Vz. 136) mit „ Schule " in beiden Fahrtrichtungen; 4. Ergänzung der bestehenden Fahrbahnmarkierungen mit Vz. 136; 5. Prüfung einer Verlängerung der Bushaltestelle „ Am Ellerforst " (FR Süd) um den nördlich des Baumes gelegenen Parkstand; 6. Maßnahmen zur besseren Abgrenzung des Zugangsbereichs für Schülerinnen/Schüler von der Einfahrt von PKW am Eingang bzw. der Einfahrt auf das Schulgelände der Grundschule Vennhauser Allee, insbesondere Ü berprüfung der Pollerstandorte.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Durch das erhöhte Schüleraufkommen im Bereich der Vennhauser Allee (Schule am Eller Forst, Alfred-Herrhausen-Schule, Grundschule Vennhauser Allee) kommt es zu Nutzungskonflikten und Gefährdungen. Die o.a. Maßnahmen wurden in einem Ortstermin mit allen drei Schulen als Möglichkeiten identifiziert, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Im Einzelnen: Zu 1: Die Beschilderung der Schulbushaltestelle steht noch aus. Die Schule regt eine Prüfung an, ob hier eine Doppelnutzung auch als Hol- und Bringzone vor bzw. bis Schulbeginn erfolgen kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+5 weitere Themen
Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Vennhauser Allee – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV8/013/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 13

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
BV8/013/2026 CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Dörges-FDP in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.01.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Schulwegsicherheit Vennhauser Allee (Antrag CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten Sie, in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen: Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen die Schulwegsicherheit an der Vennhauser Allee verbessert werden kann, und bei positivem Prüfergebnis die Maßnahmen umzusetzen: 1. Beschilderung der zur ‚ Haltemöglichkeit für Schulbusse sowie für den Schülerspezialverkehr ' ausgebauten Parkbucht nördlich der Haltestelle „ Am Ellerforst " (FR Nord) als Haltestelle für Schulbusse sowie - für den Zeitraum bis nach Schulbeginn - als Hol- und Bringzone (Kiss & Ride) in Abstimmung mit der Schule Am Eller Forst; Seite 2 2. a) M arkierung jeweils einer bevorrechtigten Querungsstelle (Vz. 293) in Anlehnung an den ‚ AGFS-Leitfaden Querungsstellen für die Nahmobilität ' im Bereich jeweils der Haltestelle „ Am Ellerforst " (FR Nord & FR Süd); b) Markierung einer Langsam-Fahrraufforderung für den Radverkehr jeweils vor der Querungsstelle (analog zu der Markierung auf dem Radweg auf dem A46- Deckel vor dem Spielplatz Christophstraße); c) im Bereich der FR Süd Erweiterung der taktilen Abgrenzung des Radwegs zum Gehweg um den Bereich der LZA und des Schulzugangs sowie Ergänzung taktiler Elementen an der LZA; 3. Aufstellung weiß hinterlegten Schildern ‚ Kinder ' (Vz. 136) mit „ Schule " in beiden Fahrtrichtungen; 4. Ergänzung der bestehenden Fahrbahnmarkierungen mit Vz. 136; 5. Prüfung einer Verlängerung der Bushaltestelle „ Am Ellerforst " (FR Süd) um den nördlich des Baumes gelegenen Parkstand; 6. Maßnahmen zur besseren Abgrenzung des Zugangsbereichs für Schülerinnen/Schüler von der Einfahrt von PKW am Eingang bzw. der Einfahrt auf das Schulgelände der Grundschule Vennhauser Allee, insbesondere Ü berprüfung der Pollerstandorte. Begründung: Durch das erhöhte Schüleraufkommen im Bereich der Vennhauser Allee (Schule am Eller Forst, Alfred-Herrhausen-Schule, Grundschule Vennhauser Allee) kommt es zu Nutzungskonflikten und Gefährdungen. Die o.a. Maßnahmen wurden in Seite 3 einem Ortstermin mit allen drei Schulen als Möglichkeiten identifiziert, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Im Einzelnen: Zu 1: Die Beschilderung der Schulbushaltestelle steht noch aus. Die Schule regt eine Prüfung an, ob hier eine Doppelnutzung auch als Hol- und Bringzone vor bzw. bis Schulbeginn erfolgen kann. Zu 2: a) Im Bereich der Haltestellen, vor allem in FR Nord stürmen viele Schülerinnen und Schüler aus dem Bus direkt in Richtung des Schultors, zumal die Breite des Haltestellen- und Gehwegbereichs jeweils unter 3 Meter beträgt. Der AGFS-Leitfaden für Querungsstellen empfiehlt die Markierung von Querungsstellen mit Vz. 293. Seite 4 b) Im Bereich eines Spielplatzes an der Christophstraße hat die Stadt wirkungsvolle Markierungen zur Verlangsamung des Radverkehrs vor einem Bereich mit häufiger Fußgängerquerung erprobt, deren Einsatz sich auch hier anböte. c) In FR Süd ist die taktile Abgrenzung zwischen Radweg und Gehweg zudem bislang nur im unmittelbaren Bereich der Haltestelle erfolgt. Im Bereich des Überwegs fehlt der linksseitige taktile Streifen ganz, rechtsseitig jst er „ angeschnitten " . An der LZA selbst fehlen die auf der östlichen Seite im Zuge des Haltestellenumbaus ergänzten taktilen Elemente. Zu 3: Es fehlen an der Vennhauser Allee die sonst an Schulen in Düsseldorf vielfach üblichen weißen Schilder, die auf Schülerfußverkehr hinweisen. Zu 4: In FR Nord ist eine Markierung mit Vz. 136 nur auf Höhe des Boston-Club, nicht auf Höhe der Schulen erfolgt. Zu 5: Die Bushaltestelle in FR Süd ist etwas kürzer als regelmaßige Haltestellen, so dass haltende Gelenkbusse teilweise in den Fußgängerüberweg zurückragen oder für aussteigende Schülerinnen/Schüler mit Querungsabsicht die Sicht auf die LZA Seite 5 behindern und dazu animieren, einem Pulk hinterher auf die Fahrbahn zu laufen, ohne sich hinsichtlich des Grünlichts zu vergewissern. Zu 6: Bei Beratung des AuF hatte die IPM erläutert: „ Herr K ö h l e r erklärt, dass die Bestandszufahrt auch weiterhin als Zufahrt genutzt wird, da so eine Kreuzung zwischen Schüler und Lehrer vermieden wird. " Tatsächlich wird die Einfahrt nun gemeinsam genutzt und es kommt zu Konflikten. Auch scheint die Polleranordnung nicht ganz plausibel; insbesondere die Poller im Bereich des Schaukastens stehen - unbeschadet der noch nicht erfolgten Vollherstellung des Weges - unnötig nah zu dem taktilen Leitstreifen, so dass Schulkinder das Schulgeländer eher nordseits der Poller und damit in dem zur Anfahrt auf die Lehrer-Stellplätze genutzten Bereich betreten. gez. Christian Rütz gez. Claudia Albes gez. Birgit Sieger gez. Karsten Dörges Seite 6

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/013/2026