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RAT/449/2024
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Düsseldorf, 06.12.2024
Ratsfraktion - Die Linke
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des
Rates am 12.12.2024
Betrifft:
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Kommunalen Wohnungsbestand
vergrößern durch ein Ankaufprogramm für Bestandswohnungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 12. Dezember 2024 stellt DIE LINKE Ratsfraktion
Düsseldorf folgenden Haushaltsantrag:
Im Haushalt des Wohnungsamtes wird eine neue Kostenstelle für den
Ankauf von Wohnraum im Bestand eingerichtet und mit jährlich 12 Millionen
Euro etatisiert.
Die Vergrößerung des kommunalen Wohnungsbestands soll dem Verlust
bezahlbaren Wohnraums auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt
entgegenwirken, der durch Auslaufen von Mietpreisbindungen sowie durch
Zweckentfremdung entsteht. Gezielte Ankäufe im Sozialwohnungsbe stand,
Ankäufe von Leerstand sowie Ankäufe durch Nutzung städtischer
Vorkaufsrechte sind über diese Kostenstelle zu finanzieren.
Erworbene Wohnungen werden dauerhaft günstig vermietet. Über eine
Einlage der Wohnungen in die Städtische Wohnungsgesellschaft SWD
werden zeitnah Gespräche geführt und das Ergebnis dem Ausschuss für
Wohnungswesen und Modernisierung (AWM) vorgelegt. Über jeweils
geplante Ankäufe und Übertragungen informiert die Verwaltung ebenfalls
den AWM.
Begründung:
Seit dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Keller gehen jedes Jahr mehr
Sozialwohnungen verloren als neu errichtet werden. Im letzten Jahr fielen 759
Wohnungen aus der Mietpreisbindung während nur 358 fertiggestellt wurden
(AWM/009/2024). Netto gingen also 401 Sozialwohnungen verloren.
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Bezahlbarer Wohnraum verschwindet auch durch Luxussanierungen, auf die oft
Mietwucher oder die Umwandlung in hochpreisiges Wohneigentum folgt. Darauf wies
das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum die Stadtspitze anlässlich der Einrichtung
der „Impulsprogramme zur Förderung des Neubaus von Wohnungen" hin.
In dieser Situation fordert DIE LINKE Investitionen in den kommunalen
Wohnungsbestand. Ankäufe vermehren das Eigentum der Stadt und sind
Investitionen in Wohnungen, die dauerhaft kostengünstig zur Miete angeboten
werden können. Die Stadt hat kein Gewinninteresse. Auch müssten die
Erwerbskosten nicht durch die Miete refinanziert werden.
Deshalb beantragt DIE LINKE ein Budget für den Ankauf von Wohnraum durch die
Stadt Düsseldorf. Dazu kann die Stadt bestehende und künftige Vorkaufsrechte
nutzen. Auch die Prüfung von zweckentfremdetem Wohnraum sollte Möglichkeiten
zum Ankauf von Wohnungen ergeben. So hat das Wohnungsamt leerstehende
Wohnungen bisher als nicht genehmigungspflichtig angesehen, wenn
Eigentümer:innen darstellen konnten, dass die Instandsetzung einer Wohnung sie
finanziell überfordert. DIE LINKE hat die Einstufung solchen Wohnraums als „nicht
schützenswert" kritisiert.
Es wäre rechtlich zu prüfen, ob Kaufangebote der Stadt für solche leerstehenden
Wohnungen zur Folge hätten, dass keine Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
gemäß Wohnraumschutzsatzung mehr erteilt werden müssen. Es wäre weiterhin zu
prüfen, ob Kaufangebote der Stadt auch Folgen für die Genehmigungsertei lung für
Abriss- und Neubau eines Mietobjekts wegen „Unwirtschaftlichkeit" haben. Die
Erweiterung des wohnungspolitischen Instrumentariums der Stadt würde auch die
Position von Mieter:innen im Kampf gegen Entmietungsvorhaben von „Investoren"
stärken.
Erworbene Wohnungen kann die Stadt an die Städtische Wohnungsgesellschaft SWD
übertragen - unter der Bedingung, dass die Mieten sich dauerhaft an den realen
Kosten orientieren, wobei die Höchstmieten der sozialen Wohnungsförderung eine
Obergrenze darstellen.
Freundliche Grüße
Julia Marmulla Helmut Born
f.d.R. Sönke Voigt
Thema
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Zeile
Konto
Haushaltsjahr
Beträge in EUR
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)
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