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RAT/112/2026
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Düsseldorf, 09.03.2026
Ratsfraktion - Die Linke
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des
Rates am 19.03.2026
Betrifft:
Haushaltsantrag der Ratsfraktion Die Linke: Ein gerechter und sozialer Haushalt für
Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 19. März 2026 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf
folgenden Haushaltsantrag:
1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird 2026 von 440 v. H. auf 480
v. H. angehoben. Ab dem Jahr 2027 wird der Hebesatz auf 520 v. H.
angehoben.
Die zusätzlichen Erträge in Höhe von 127.028.818 Euro in 2026 und
254.057.636 Euro ab 2027 werden dem Gesamthaushalt zur
Verfügung gestellt.
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird differenziert für
Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude erhoben; dabei wird der
Hebesatz für Nicht-Wohngebäude auf die ursprünglichen 440 v.H.
angehoben, um eine Aufkommensneutralität nach der
Gewerbesteuerreform wiederherzustellen.
Die zusätzlichen Erträge in Höhe von 10.000.000 Euro werden dem
Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.
3. Eine Grundsteuer C mit einem Hebesatz von 10.000 v.H. wird
eingeführt.
Die zusätzlichen Erträge in Höhe von 1.000.000 Euro werden dem
Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.
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4. Anstelle einer pauschalen Abgabe von 3 Euro pro Übernachtung
erhebt Düsseldorf eine Beherbergungssteuer in Höhe von 7,5 v. H. des
Übernachtungspreises.
Die Beherbergungssteuersatzung wird dazu entsprechend angepasst:
„ § 3 (2) Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 7,5 v. H. des
Übernachtungspreises. Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 3
EUR. "
Die zusätzlichen Erträge in Höhe von 27.211.310 Mio. Euro werden
dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.
5. Bei den Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen
(Produkt 5757101, Zeile 15, Konto 53170000) werden folgende
Zuwendungen ab 2026 gestrichen:
• Reiter- und Rennverein - „ Großer Preis " : 100.000 Euro
• Reiter- und Rennverein - Sanierungsmaßnahmen: 100.000 Euro
Die freiwerdenden Mittel in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr werden
dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.
6. Bei den Geschäftsaufwendungen, Akquisition und Bestandspflege
(Produkt 5757101, Zeile 16, Konto 54312300) wird ab 2026 folgender
Ansatz gestrichen:
• Immobilien: 1.777.000 Euro
Die freiwerdenden Mittel in Höhe von 1.777.000 Euro pro Jahr werden
dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die in diesem Antrag vorgeschlagenen Einnahmeverbesserungen summieren sich auf
insgesamt 173 Mio. Euro in 2026 und 300 Mio. Euro in 2027. Diese
Einnahmeverbesserungen sollen in den Gesamthaushalt einfließen und eine
Rücknahme von Sozialkürzungen im Haushalt ermöglichen.
Verbesserung 2026:
Erhöhung der Gewerbesteuer: 127.028.818 Euro
Einführung der Grundsteuer C: 1.000.000 Euro
Differenzierung Grundsteuer B: 10.000.000 Euro
Prozentuale Erhebung Beherbergungssteuer: 27.211.310 Euro
Streichung Zuschuss Rennverein: 200.000 Euro
Streichung Immobilienmessen-Auftritte: 1.777.000 Euro
Gesamt-Verbesserung: 167.217.128 Euro
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https://www.visitduesseldorf.de/business/kontakt/medienservice/pressemitteilungen/visit-duesseldorf-
landeshauptstadt-knackt-uebernachtungsrekord
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https://tourismusverband.nrw/_Resources/Persistent/a/6/5/3/a6532f34eee431fa7fdd66c96dbd3298e320a696/Dat
enbarometer-2024_Tourismusbarometer-NRW.pdf
Verbesserung ab 2027:
Erhöhung der Gewerbesteuer: 254.057.636 Euro
Einführung der Grundsteuer C: 1.000.000 Euro
Differenzierung Grundsteuer B: 10.000.000 Euro
Prozentuale Erhebung Beherbergungssteuer: 27.211.310 Euro
Streichung Zuschuss Rennverein: 200.000 Euro
Streichung Immobilienmessen-Auftritte: 1.777.000 Euro
Gesamt-Verbesserung: 294.245.946 Euro
Aufschlüsselung der steuerlichen Verbesserungen:
Im Einzelnen nannte die Kämmerei auf Nachfragen der Linken zur Beantwortung
ihrer Anfrage RAT/014/2026 folgende „ fiktive " Mehrerträge für 2026:
Erhöhung der Gewerbesteuer auf einen Hebesatz von 480 v.H.: Mehrertrag von
127.028.818 Euro.
Erhöhung der Gewerbesteuer auf einen Hebesatz von 520 v.H.: Mehrertrag von
254.057.636 Euro.
Für die Einführung einer Grundsteuer C mit einem Hebesatz von 10.000 v.H. (analog
dem Satz der Stadt Monheim) nannte die Kämmerei in der Beantwortung einen
fiktiven Mehrertrag von 1.000.000 Euro.
Der Minderertrag durch die Grundsteuerreform beträgt laut Antwort der Kämmerei
auf eine Anfrage der Linken (pers. Anfrage Thomas Eberhardt-Köster;
RAT/016/2026) 10.000.000 Euro. Die Linke beantragt, die - ursprünglich
beabsichtigte - Aufkommensneutralität durch eine differenzierte Besteuerung und
eine Anhebung nur des Hebesatzes der Grundsteuer für Nicht-Wohngebäude
herzustellen; ohne negative Folgen für den Wohnungsmarkt.
Da die Verwaltung keine Antwort auf die Frage der Linken nach dem für eine
Aufkommensneutralität nötigen Hebesatz gab, beantragt Die Linke, den Hebesatz
nur für Nicht-Wohngebäude wieder auf den ursprünglichen Wert anzuheben, der vor
der Absenkung im Rahmen der Reform galt - auf 440 v.H.
Da die Verwaltung ebenfalls keine Aussage darüber traf, wie hoch mögliche
Mehreinnahmen durch den Wechsel von einer pauschalen Beherbergungssteuer mit 3
Euro pro Nacht auf eine Besteuerung mit 7,5 Prozent möglich wären, muss Die Linke
den fiktiven Mehrertrag im Folgenden aus öffentlich vorliegenden Daten herleiten.
Da es sich um eine eigene Berechnung handelt, ziehen wir eine großzügige Marge für
Ungenauigkeiten ab. Die Zahl der Übernachtungen in Düsseldorf betrug laut
Stadtverwaltung im Jahr 2024 rund 5,54 Mio.
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Bei einer Beherbergungssteuer von 3
Euro ergibt dies eine theoretische Einnahme für die LHD in Höhe von 16,5 Mio. Euro.
Verbucht hat die Kämmerei 13,1 Mio. Euro; wir ziehen in unserer Berechnung daher
ein Fünftel von dem folgend errechneten Betrag ab.
Der Tourismusverband NRW nennt einen durchschnittlichen Übernachtungspreis in
NRW von 113,50 Euro/Nacht für 2024.
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Für Düsseldorf als Messestadt und
Landeshauptstadt ist unseres Erachtens von wenigstens 120 Euro
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https://www.visitduesseldorf.de/business/kontakt/medienservice/pressemitteilungen/duesseldorf-erreicht-2025-
erneut-uebernachtungsrekord
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https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Grundsteuer/Grundsteuer_Tabellen/hebesaetze_2024.pdf
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Bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften von der
Gewerbesteuer befreit. Darüber hinaus sind Investitionen mit Unternehmensgewinnen, und damit mit der
Gewerbesteuer, verrechenbar. Ebenso kann die Gewerbesteuer zum Teil mit der Einkommenssteuer verrechnet
werden.
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https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/fast-jeder-fuenfte-in-duesseldorf-ist-armutsgefaehrdet_aid-
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Übernachtungspreis auszugehen. Auf den Durchschnittspreis von 120 Euro
angewandt, beträgt die Differenz zwischen einer Beherbergungssteuer von 3 Euro
und einer 7,5-prozentigen Beherbergungssteuer (=9 Euro) 6 Euro je Übernachtung.
Hieraus können wir fiktive Mehrerträge auf Grundlage der Übernachtungszahlen
errechnen.
Im Folgenden wenden wir dies auf die aktuellsten Übernachtungszahlen an. Am
06.03.2026 verkündete die Stadtverwaltung einen neuen Übernachtungsrekord für
2025 in Höhe von 5,67 Mio.
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Übernachtungen. Bei 5.669.023 Übernachtungen
beträgt der errechnete fiktive Mehrertrag von 6 Euro je Übernachtung daher
34.014.138 Euro. Wenn die Marge von einem Fünftel abgezogen wird, verbleibt ein
fiktiver Mehrertrag von 27.211.310 Euro.
Politische Einordnung:
Angesichts eines nicht ausgeglichenen Haushalts, einer fast aufgezehrten
Ausgleichsrücklage und einer drohenden Haushaltssicherung vermisst Die Linke bei
der Stadtspitze ein nachhaltiges Konzept für Einnahmeverbesserungen und
nachhaltige, gerechte Ausgabenpolitik.
Statt auf Luxusprojekte wie den - nicht etatisierten - Neubau der Oper zu verzichten
und Gelder für Pferderennen und Werbeauftritte auf Immobilienmessen zu streichen,
kürzen CDU und Grüne bei den Zuschüssen für Sozialprojekte - trotz des Hinweises
der Liga Wohlfahrt, dass die beantragten Summen den realen Bedarf darstellen.
Statt die Grundsteuerreform wie versprochen aufkommensneutral zu gestalten,
verzichtet die Stadtverwaltung freiwillig auf 10 Millionen Euro. Statt wie andere
Kommunen die Übernachtungsabgabe prozentual und damit gerecht zu gestalten,
verschenkt die Messe-Stadt Düsseldorf über zwanzig Millionen Euro.
Schließlich schont die Stadtspitze mit vollem Bewusstsein die Profite der in
Düsseldorf ansässigen Konzerne und nennt das " wirtschaftsfreundlich " . Die Stadt
Düsseldorf hatte zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2009 die Gewebesteuer in
mehreren Schritten um zwanzig Punkte gesenkt.
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Dabei nutzt eine niedrige
Gewerbesteuer vor allem profitablen Unternehmen, weil es sich um eine
Gewinnsteuer handelt. Eine niedrige Gewerbesteuer stellt keine echte
Wirtschaftsförderung dar.
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Statt die Einnahmeseite zu verbessern, will die Stadtspitze nun bei „ freiwilligen "
Zuschüssen z.B. für Sozialprojekte sparen - und bei den eigenen Beschäftigten. Dies
hält Die Linke für ungerecht und einen Verstoß gegen den kommunalen Auftrag zur
Daseinsvorsorge.
Die Inflation trifft in der hochpreisigen Stadt Düsseldorf die Menschen am unteren
Ende der Einkommensskala besonders hart - beispielsweise bei den Miet- und
Lebensmittelpreisen. Dies betrifft wenigstens jene 18 Prozent der
Düsseldorfer:innen, die laut IT.NRW armutsgefährdet sind.
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Die Linke sagt, starke Schultern müssen mehr tragen, weil das Wohl der Menschen
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schwerer wiegt als das Gewinninteresse von Aktionär:innen. Deshalb beantragen wir
einen sozial gerecht finanzierten und gestalteten städtischen Haushalt und eine
Rücknahme der Sozialkürzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann Chris Demmer
F.d.R. Sönke Voigt
Thema
Produkt/
Maßnahme
Zeile
Konto
Haushaltsjahr
Beträge in EUR
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)