Informationsvorlage Aktenzeichen JHA/066/2024

Sachstand Schulbegleitung an den Förderschulen für geistige Entwicklung

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 28. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die SPD-Ratsfraktion und die Ratsfraktion DIE LINKE haben zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.08.2024 den Antrag „Unterrichtsausfall an den Förderschulen - Auswirkungen auf Integrationshilfen abfangen" (JHA/048/2024) eingebracht.

Hintergrund dieses Antrages war die Reduzierung der Unterrichtszeit an den drei Förderschulen für geistige Entwicklung aufgrund von Personalmangel. Die Reduzierung der Wochenstunden betrug zum Zeitpunkt des Antrags insgesamt 14 Wochenstunden (Franz-Marc-Schule 4 Wochenstunden, Theodor-Andresen-Schule 6 Wochenstunden sowie Mosaikschule 4 Wochenstunden). Die Reduzierung der Wochenstunden birgt Herausforderungen für die Schüler*innen und ihre Familien und hat Auswirkungen für die Schulbegleiter*innen Über den eingebrachten Antrag wurde in benannter Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht abgestimmt. Der Antrag wurde nach ausführlicher Diskussion zurückgestellt. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten die Stadt hat unterstützend die Auswirkungen von Unte rrichtsausfall an Förderschulen zu mildern und das Thema dann erneut einzubringen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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JHA/066/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sachstand Schulbegleitung an den Förderschulen für geistige Entwicklung Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 19.11.2024 Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die SPD-Ratsfraktion und die Ratsfraktion DIE LINKE haben zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.08.2024 den Antrag „Unterrichtsausfall an den Förderschulen - Auswirkungen auf Integrationshilfen abfangen" (JHA/048/2024) eingebracht. Hintergrund dieses Antrages war die Reduzierung der Unterrichtszeit an den drei Förderschulen für geistige Entwicklung aufgrund von Personalmangel. Die Reduzierung der Wochenstunden betrug zum Zeitpunkt des Antrags insgesamt 14 Wochenstunden (Franz-Marc-Schule 4 Wochenstunden, Theodor-Andresen-Schule 6 Wochenstunden sowie Mosaikschule 4 Wochenstunden). Die Reduzierung der Wochenstunden birgt Herausforderungen für die Schüler*innen und ihre Familien und hat Auswirkungen für die Schulbegleiter*innen Über den eingebrachten Antrag wurde in benannter Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht abgestimmt. Der Antrag wurde nach ausführlicher Diskussion zurückgestellt. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten die Stadt hat unterstützend die Auswirkungen von Unte rrichtsausfall an Förderschulen zu mildern und das Thema dann erneut einzubringen. Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung nun grundsätzliche Informationen zum Thema Schulbegleitung bereit und informiert überdies über den aktuellen Sachstand zum Thema Schulbegleitung an den Förderschulen für geistige Entwicklung sowie Seite 2 zum weiteren Vorgehen zum Konzept verlässliche Betreuung im Ganztag an den Förderschulen geistige Entwicklung und Fahrten/Schüler*innenbeförderung. Sachstand Schulbegleitung an den Fördersc hulen für geistige Entwicklung: Im Schuljahr 2023/2024 betrug die Anzahl der Schulbegleiter*innen nach dem SGB IX an den o.g. Förderschulen für geistige Entwicklung insgesamt 212; nach dem SGB VIII ist aktuell eine Schulbegleitung an diesen Schulen im Einsatz. Die Ziele der Arbeit einer Schulbegleitung sind die Förderung der Teilhabe und Selbstständigkeit der anvertrauten Schüler*innen sowie die Unterstützung zur Selbstorganisation, Eigenständigkeit und Förderung der Sozialkompetenz. Die Schulbegleitung leistet konkrete Hilfestellung zum Verstehen und An wenden von Lerninhalten. Die Schule gibt dazu grundsätzlich die Rahmenbedingungen vor. Die Schulbegleitung führt die einzelnen Arbeitsaufträge aus und unterstützt gegebenenfalls bei der Motivation und Konzentration sowie bei der Strukturierung des Arbeitsplatzes. Die Aufsichtspflicht liegt nicht bei der Schulbegleitung. Die Aufsichtspflicht und die pädagogische Begleitung im Alltag obliegen den Lehrer*innen. Jede der drei Förderschulen verfügt pro Schule über ein 1,0 VZÄ Schulsozialarbeit (jeweils 0,5 VZÄ über Rahmenvertrag und 0,5 VZÄ über Landesmittel gefördert). Zusätzlich zur Schulsozialarbeit finanziert die Verwaltung über die Inklusionspauschale seit dem Schuljahr 2024/25 die Koordination Schulbegleitung an den drei Schulen geistige Entwicklung (Franz -Marc-Schule, Mosaikschule und Theodor-Andresen-Schule). Personell wird jeweils eine 0,5 Vollzeitstelle sozialpädagogische Fachkraft pro Schule eingesetzt. Träger dieser Stellen ist der Caritasverband Düsseldorf e.V., der an den genannten Schulen auch Träger der Schulsozialarbeit ist. Die Koordination Schulbegleitung kümmert sich ausschließlich um die Vertretungsorganisation der Schulbegleitung am Morgen, ist den Schulen fest zugeordnet und arbeitet vor Ort in den Schulen. Die Stellen sind vom 01.09.2024 bis 31.07.2025 befristet, darüber hinaus ist keine Finanzierung möglich. Geplant ist, dass die jeweiligen Schulen ab dem Schuljahr 2025/26 in die Pool -Lösung Schulbegleitung eingebunden werden sollen. Die 3 Förderschulen Geistige Entwicklung sind Ganztagsschulen. Die Unterrichts- und Betreuungszeit geht von 08:00 bis 15:00 Uhr. Bei Unterrichtsausfällen werden Notgruppen eingerichtet. Die eingerichteten Notgruppen an den Förderschulen dürfen aufgrund der Aufsichtspflicht allerdings nur durch die Lehrkräfte geleitet werden. Bei Wochenstundenreduzierung endet der Unterricht der Schüler*innen am Mittag. Die Rückfahrten des Fahrdienstunternehmens sind aktuell außer freitags an das Unterrichtsende gekoppelt (freitags gibt es heute schon eine zweite Rückfahrt nach Ende der Betreuung). Verkürzte Unterrichtszeiten reduzieren auch die Möglichkeit der Schüler*innen auf soziale Interaktion zu Gleichaltrigen und belasten das Familiensystem. Seite 3 Ganztag/Konzept: Im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 auf eine Ganztagsbetreuung in der Primarstufe von 8-16 Uhr müssen folgerichtig auch für die Förderschulen Ganztagskonzepte erstellt werden. Die Verwaltung denkt über Lösungen nach, mit denen für die Familien schon vor Beginn des Rechtsanspruches verlässliche Betreuungszeiten geschaffen werden können. Unter dem Arbeitstitel „Basismodell gesicherter Ganztag" soll in einem ersten Schritt jeder Förderschulstandort mit einer personellen Ressource von jew eils 3x 0,5 Vollzeitstelle Erzieher*innen ausgestattet werden, um verlässliche Betreuungszeiten zu schaffen. Im Rahmen der verlässlichen Betreuung bis 15:00 Uhr, die eine Schulveranstaltung darstellt, werden die Kinder weiterhin gemäß der bewilligten Maßnahme der Eingliederungshilfe von den Schulbegleitungen unterstützt. Zeitnah wird eine konzeptionelle Entwicklung des „Basismodell gesicherter Ganztag" mit Schule, Träger und Jugendhilfe erstellt. Fahrten/Schüler*innenbeförderung : Die Beförderung von Schüler*innen liegt in der Steuerung des Amtes für Schule und Bildung. Grundlegend ist geregelt: Es gibt eine Hin- und eine feste Rückfahrzeit. Davon abweichende Abholzeiten müssen von den Eltern selbst organisiert werden. Aktuell übernimmt das Fahrdienstunternehmen, das die Beförderung an den drei Schulen verantwortet, nur die vorgezogenen Rückfahrten nach Unterrichtsende. Eine zusätzliche Rückfahrt nach Beendigung der Notgruppen (ca. 15 Uhr) übernimmt die Firma außer freitags nicht. Es ist schwierig entsprechende Fahrdienstunternehmen zu finden, die zu verschiedenen festen Zeiten die Beförderung der Kinder übernehmen können. Die aktuelle Schüler*innenbeförderung für die Rückfahrten erleben die Eltern auf Grund des daraus folgenden erhöhten familiären Betreuung sbedarfs ihrer Kinder als äußerst belastend. Die Verwaltung prüft Möglichkeiten, die Schüler*innenbeförderung auszuweiten auf mindestens zwei Rückfahrtzeiten, angepasst an ein verlässliches Ganztagsmodell. Beispielhaft hier kurz skizziert: 1. Fahrt: Nach dem (u.U. gekürzten) Unterricht (Für Kinder, die nicht länger beschult werden können) 2. Fahrt: Nach Beendigung des Ganztages.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/066/2024