Informationsvorlage als Text anzeigen
JHA/066/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Sachstand Schulbegleitung an den Förderschulen für geistige Entwicklung
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 19.11.2024 Kenntnisnahme
Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die SPD-Ratsfraktion und die Ratsfraktion DIE LINKE haben zur Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 28.08.2024 den Antrag „Unterrichtsausfall an den
Förderschulen - Auswirkungen auf Integrationshilfen abfangen" (JHA/048/2024)
eingebracht.
Hintergrund dieses Antrages war die Reduzierung der Unterrichtszeit an den drei
Förderschulen für geistige Entwicklung aufgrund von Personalmangel. Die
Reduzierung der Wochenstunden betrug zum Zeitpunkt des Antrags insgesamt 14
Wochenstunden (Franz-Marc-Schule 4 Wochenstunden, Theodor-Andresen-Schule 6
Wochenstunden sowie Mosaikschule 4 Wochenstunden). Die Reduzierung der
Wochenstunden birgt Herausforderungen für die Schüler*innen und ihre Familien und
hat Auswirkungen für die Schulbegleiter*innen
Über den eingebrachten Antrag wurde in benannter Sitzung des
Jugendhilfeausschusses nicht abgestimmt. Der Antrag wurde nach ausführlicher
Diskussion zurückgestellt. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, welche
Möglichkeiten die Stadt hat unterstützend die Auswirkungen von Unte rrichtsausfall
an Förderschulen zu mildern und das Thema dann erneut einzubringen.
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung nun grundsätzliche Informationen zum
Thema Schulbegleitung bereit und informiert überdies über den aktuellen Sachstand
zum Thema Schulbegleitung an den Förderschulen für geistige Entwicklung sowie
Seite 2
zum weiteren Vorgehen zum Konzept verlässliche Betreuung im Ganztag an den
Förderschulen geistige Entwicklung und Fahrten/Schüler*innenbeförderung.
Sachstand Schulbegleitung an den Fördersc hulen für geistige Entwicklung:
Im Schuljahr 2023/2024 betrug die Anzahl der Schulbegleiter*innen nach dem SGB
IX an den o.g. Förderschulen für geistige Entwicklung insgesamt 212; nach dem SGB
VIII ist aktuell eine Schulbegleitung an diesen Schulen im Einsatz.
Die Ziele der Arbeit einer Schulbegleitung sind die Förderung der Teilhabe und
Selbstständigkeit der anvertrauten Schüler*innen sowie die Unterstützung zur
Selbstorganisation, Eigenständigkeit und Förderung der Sozialkompetenz. Die
Schulbegleitung leistet konkrete Hilfestellung zum Verstehen und An wenden von
Lerninhalten. Die Schule gibt dazu grundsätzlich die Rahmenbedingungen vor. Die
Schulbegleitung führt die einzelnen Arbeitsaufträge aus und unterstützt
gegebenenfalls bei der Motivation und Konzentration sowie bei der Strukturierung
des Arbeitsplatzes. Die Aufsichtspflicht liegt nicht bei der Schulbegleitung. Die
Aufsichtspflicht und die pädagogische Begleitung im Alltag obliegen den
Lehrer*innen.
Jede der drei Förderschulen verfügt pro Schule über ein 1,0 VZÄ Schulsozialarbeit
(jeweils 0,5 VZÄ über Rahmenvertrag und 0,5 VZÄ über Landesmittel gefördert).
Zusätzlich zur Schulsozialarbeit finanziert die Verwaltung über die
Inklusionspauschale seit dem Schuljahr 2024/25 die Koordination Schulbegleitung an
den drei Schulen geistige Entwicklung (Franz -Marc-Schule, Mosaikschule und
Theodor-Andresen-Schule). Personell wird jeweils eine 0,5 Vollzeitstelle
sozialpädagogische Fachkraft pro Schule eingesetzt. Träger dieser Stellen ist der
Caritasverband Düsseldorf e.V., der an den genannten Schulen auch Träger der
Schulsozialarbeit ist. Die Koordination Schulbegleitung kümmert sich ausschließlich
um die Vertretungsorganisation der Schulbegleitung am Morgen, ist den Schulen fest
zugeordnet und arbeitet vor Ort in den Schulen. Die Stellen sind vom 01.09.2024 bis
31.07.2025 befristet, darüber hinaus ist keine Finanzierung möglich. Geplant ist,
dass die jeweiligen Schulen ab dem Schuljahr 2025/26 in die Pool -Lösung
Schulbegleitung eingebunden werden sollen.
Die 3 Förderschulen Geistige Entwicklung sind Ganztagsschulen. Die Unterrichts- und
Betreuungszeit geht von 08:00 bis 15:00 Uhr. Bei Unterrichtsausfällen werden
Notgruppen eingerichtet. Die eingerichteten Notgruppen an den Förderschulen
dürfen aufgrund der Aufsichtspflicht allerdings nur durch die Lehrkräfte geleitet
werden. Bei Wochenstundenreduzierung endet der Unterricht der Schüler*innen am
Mittag. Die Rückfahrten des Fahrdienstunternehmens sind aktuell außer freitags an
das Unterrichtsende gekoppelt (freitags gibt es heute schon eine zweite Rückfahrt
nach Ende der Betreuung).
Verkürzte Unterrichtszeiten reduzieren auch die Möglichkeit der Schüler*innen auf
soziale Interaktion zu Gleichaltrigen und belasten das Familiensystem.
Seite 3
Ganztag/Konzept:
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 auf eine
Ganztagsbetreuung in der Primarstufe von 8-16 Uhr müssen folgerichtig auch für die
Förderschulen Ganztagskonzepte erstellt werden.
Die Verwaltung denkt über Lösungen nach, mit denen für die Familien schon vor
Beginn des Rechtsanspruches verlässliche Betreuungszeiten geschaffen werden
können.
Unter dem Arbeitstitel „Basismodell gesicherter Ganztag" soll in einem ersten Schritt
jeder Förderschulstandort mit einer personellen Ressource von jew eils 3x 0,5
Vollzeitstelle Erzieher*innen ausgestattet werden, um verlässliche Betreuungszeiten
zu schaffen. Im Rahmen der verlässlichen Betreuung bis 15:00 Uhr, die eine
Schulveranstaltung darstellt, werden die Kinder weiterhin gemäß der bewilligten
Maßnahme der Eingliederungshilfe von den Schulbegleitungen unterstützt.
Zeitnah wird eine konzeptionelle Entwicklung des „Basismodell gesicherter Ganztag"
mit Schule, Träger und Jugendhilfe erstellt.
Fahrten/Schüler*innenbeförderung :
Die Beförderung von Schüler*innen liegt in der Steuerung des Amtes für Schule und
Bildung. Grundlegend ist geregelt: Es gibt eine Hin- und eine feste Rückfahrzeit.
Davon abweichende Abholzeiten müssen von den Eltern selbst organisiert werden.
Aktuell übernimmt das Fahrdienstunternehmen, das die Beförderung an den drei
Schulen verantwortet, nur die vorgezogenen Rückfahrten nach Unterrichtsende. Eine
zusätzliche Rückfahrt nach Beendigung der Notgruppen (ca. 15 Uhr) übernimmt die
Firma außer freitags nicht. Es ist schwierig entsprechende Fahrdienstunternehmen zu
finden, die zu verschiedenen festen Zeiten die Beförderung der Kinder übernehmen
können. Die aktuelle Schüler*innenbeförderung für die Rückfahrten erleben die
Eltern auf Grund des daraus folgenden erhöhten familiären Betreuung sbedarfs ihrer
Kinder als äußerst belastend.
Die Verwaltung prüft Möglichkeiten, die Schüler*innenbeförderung auszuweiten auf
mindestens zwei Rückfahrtzeiten, angepasst an ein verlässliches Ganztagsmodell.
Beispielhaft hier kurz skizziert:
1. Fahrt: Nach dem (u.U. gekürzten) Unterricht (Für Kinder, die nicht länger beschult
werden können)
2. Fahrt: Nach Beendigung des Ganztages.