Anfrage Aktenzeichen BV2/066/2026

Sachstand zur Verlegung des Drogenhilfezentrums an der Flurstraße

Amtlicher Titel: Sachstand zur Verlegung des Drogenhilfezentrums an der Flurstraße - Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Flurstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 25. Februar 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage zur Verlegung des Drogenhilfezentrums an der Flurstraße gestellt. Die Bezirksvertretung 2 wird sich in ihrer Sitzung am 10. März 2026 mit dem Thema befassen.

Einordnung

Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage zur Verlegung des Drogenhilfezentrums an der Flurstraße eingereicht. Diese Anfrage trägt die Referenznummer BV2/066/2026 und wurde am 25. Februar 2026 erstellt. Die Bezirksvertretung 2 wird sich in ihrer Sitzung am 10. März 2026 mit dieser Anfrage befassen.

Hintergrund

Die Verlegung von Drogenhilfezentren ist ein sensibles Thema, das häufig in der kommunalen Politik diskutiert wird. Die CDU-Fraktion hat mit ihrer Anfrage ein Anliegen formuliert, das möglicherweise Auswirkungen auf die Drogenhilfe und die Anwohner in der Umgebung hat. Die Bezirksvertretung 2 spielt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über solche Anfragen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung über die Verlegung des Drogenhilfezentrums könnte sowohl für die betroffenen Nutzer als auch für die Anwohner von Bedeutung sein. Eine mögliche Verlegung könnte die Zugänglichkeit der Hilfeangebote beeinflussen und auch die öffentliche Wahrnehmung der Drogenhilfe in der Stadt verändern.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage der CDU zur Verlegung des Drogenhilfezentrums
  • Bezirksvertretung 2 behandelt das Thema am 10. März 2026
  • Referenznummer der Anfrage: BV2/066/2026
  • Sensibles Thema mit Auswirkungen auf Anwohner und Nutzer
  • Entscheidung könnte die Drogenhilfe in Düsseldorf beeinflussen

Themen

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Aus der amtlichen Vorlage

Das zentrale Drogenhilfezentrum an der Flurstraße 45 ist an seiner Lage gescheitert, was auch vorhersehbar war.

Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Flurstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV2/066/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV2 066 2026 Sachstand zur Verlegung des Drogenhilfezentrums an der Flurstraße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.5

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578446.pdf Published Time: 2026-02-25T10:04:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/066/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 24.02.2026 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Sachstand zur Verlegung des Drogenhilfezentrums an der Flurstraße - Anfrage der CDU-Fraktion 1. Wie weit sind die Planungen zur Verlegung des Drogenhilfezentrums von der Flurstraße an einen anderen geeigneteren Standort? 2. Wann ist mit einer Verlegung des Drogenhilfezentrums zu rechnen? Sachdarstellung: Das zentrale Drogenhilfezentrum an der Flurstraße 45 ist an seiner Lage gescheitert, was auch vorhersehbar war. Denn das Drogenhilfezentrum liegt in einem Wohngebiet, Wand an Wand mit einer Grundschule mit ca. 280 Kindern, einer Kindertagesstätte mit ca. 80 Kindern, mit mehreren größeren Senioreneinrichtungen, Einzelhandel sowie einer Stadtteilbücherei. Bei schmalen Straßen und dem Lastring im unmittelbaren Umfeld. Die berüchtigte Drogenszene am Worringer Platz hat sich mit dem Karl-Wagner- Platz bis vor das Drogenhilfezentrum und die Hauseingänge der umliegenden Wohnstraßen ausgedehnt. Es werden offen Drogen konsumiert und gehandelt. Gebrauchte Spritzen vor der Schule, lautstarke Auseinandersetzungen, sie urinieren vor Ort und verrichten ihre Notdurft zwischen parkenden Autos. Die Kinder haben Angst auf ihrem täglichen Schulweg, eine unhaltbare Situation. Allein diese Beispiele zeigen, dass sich diese beiden Nutzungen: Drogenhilfezentrum auf der einen Seite und Schule, Kindergarten, u. s. w. auf der anderen Seite an ein und demselben Standort ausschließen. Daher ist an diesem Standort nur eine nachhaltige Lösung für beide Seiten zielführend: die Verlagerung des Drogenhilfezentrums Flurstraße 45 an einen anderen, geeigneteren Standort in Düsseldorf. Unsere Anregung: Eine soziale Seite 2 Einrichtung für Senioren, was auch sinnvoll ist, weil sich in unmittelbarer Nähe bereits mehrere Senioreneinrichtungen befinden. gez. Achim Graf Fraktionsvorsitzender
Beantwortung BV2 066 2026 Sachstand zur Verlegung des Drogenhilfezentrums an der Flurstraße als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584947.pdf Published Time: Mon, 27 Apr 2026 11:36:56 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 Sitzung: 28.04.2026 Vorlagennummer BV2/ 066 /202 6 Anfrage der CDU -Fraktion vom 24.02 .2026 hier : Sachstand zur Verlegung des Drogenhilfezentrums an der Fl urstraße Frage 1: Wie weit sind die Planungen zur Verlegung des Drogenhilfezentrums von der Flurstraße an einen anderen geeigneteren Standort? Frage 2: Wann ist mit einer Verlegung des Dro genhilfezentrums zu rechn en? Antwort zu Frage 1 und 2 : Der Standort des Suchthilfezentrums an der Flurstraße wird weiterhin für das bestehende Hilfenetz benötigt, da er einen wichtigen Bestandteil der Versorgung und Unterstützung suchtkranker Menschen im Stadtgebiet darstellt. Im Rahmen des gesamtstädtischen Konzepts „stadtverträgliches Hilfenetz“ werden derzeit verschiedene Optionen und Maßnahmen geprüft, um die Angebote bedarfsgerecht und zugleich verträglich für das Umfeld weiterzuentwickeln. Diese Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage zur Verlegung des Suchthilfezentrums an einen anderen Standort möglich. Nach Abschluss der laufenden konzeptionellen Weiterentwicklung wird eine entsprechende Stellungnahme an di e Bezirksvertretung 2 übermittelt.

KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/066/2026