Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/060/2026

Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 22.06.2021, sowie dem Bedarfsbeschluss vom 28.05.2024 (Anhörung in der BV 7) und 03.06.2024 (Entscheidung im AÖE) -

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Könn-Straße 36a · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 12. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, zur Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher bei der weiteren Planung und Umsetzung die vorgestellte Vorzugsvariante 2 - Entschlammung des Weihers plus partielle Vertiefung - zu verfolgen. Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung und den zuständigen Ausschuss, die für die Umsetzung notwendigen Mittel bereitzustellen bzw. bei der Haushaltsberatung 2022 zu berücksichtigen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz beauftragt die Verwaltung unter dem Vorbehalt einer Förderzusage, für das Projekt „ Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher " die weitere Planung für die Variante 2 - Partielle Vertiefung mit vorheriger Entschlammung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV7/060/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 - Darstellung Varianten · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7.10

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV7/060/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 22.06.2021, sowie dem Bedarfsbeschluss vom 28.05.2024 (Anhörung in der BV 7) und 03.06.2024 (Entscheidung im AÖE) - Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 24.03.2026 Kenntnisnahme Beschlusslage: Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 22.06.2021 folgenden B e s c h l u s s ( B V 7 / 1 7 4 / 2 0 2 1 ) : Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, zur Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher bei der weiteren Planung und Umsetzung die vorgestellte Vorzugsvariante 2 - Entschlammung des Weihers plus partielle Vertiefung - zu verfolgen. Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung und den zuständigen Ausschuss, die für die Umsetzung notwendigen Mittel bereitzustellen bzw. bei der Haushaltsberatung 2022 zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung 7 wurde in ihrer Sitzung am 28.05.2024 zum Bedarfsbeschluss AÖE/025/2024 angehört, der am 03.06.2024 im Ausschuss für öffentliche Einrichtung, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz beschlossen wurde. Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz beauftragt die Verwaltung unter dem Vorbehalt einer Förderzusage, für das Projekt „ Sicherung des Wasserstands im Ostparkweiher " die weitere Planung für die Variante 2 - Partielle Vertiefung mit vorheriger Entschlammung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Seite 2 Sachdarstellung : Auf Basis der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie 2021 für die ausgewählte Vorzugsvariante 2 - Entschlammung des Weihers plus partielle Vertiefung - liegt nun die Vorplanung für diese Maßnahme vor. Die verwaltungsinterne Abstimmung sieht eine Anpassung und Konkretisierung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Die Vorzugsvariante 2 der Machbarkeitsstudie sah zusätzlich zur Entfernung einer ca. 30 cm mächtigen Schlammschicht drei tieferliegende Bereiche vor, um Rückzugsräume für die aquatischen Organismen bei niedrigen Wasserständen zu gewährleisten (s. Anlage 1). Bei Vertiefungen um ca. 50 cm könnte auch bei niedrigen Wasserständen ein Wasserstand von ca. 20 cm gewährt bleiben. Die Konkretisierung dieser Maßnahme sieht nun eine einzelne Vertiefung etwa mittig im Weiher vor, die mit 1 Meter eine größere Tiefe erreicht (siehe Anlage 1). Diese Änderung ist aus ökologischer Sicht sinnvoll, da auch bei möglichen Grundwassertiefstständen in der Zukunft noch ein Rückzugsraum für die aquatische Fauna und Flora verbleibt. Zudem ermöglicht eine höhere Wassersäule eine thermische Zirkulation des Wassers, wodurch die tieferen Schichten mit Sauerstoff angereichert werden. Dies wiederum ist für die Zersetzung von organischem Material wichtig, damit die Schlammneubildung möglichst reduziert wird. Die weitere Z eitplanung sieht bei einem ungestörten Projektverlauf die Vorlage zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss in der BV 7 für den 26.05.2026 und im Ausschuss für öffentliche Einrichtung, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz für den 22.06.2026 vor. Die Maßnahmenumsetzung ist aus ökologischen Gründen nur in den Wintermonaten möglich. Anlagen: Anlage 1 - Darstellung Varianten
Anlage 1 - Darstellung Varianten als Text anzeigen
1 BV7/060/2026 Anlage 1 Machbarkeitsstudie 2021 Vorentwurf 2026 4.1.2. Variante 2 - Partielle Vertiefung „Variante 2 betrachtet zusätzlich, zu der Entwässerung aus Variante 1, noch die Möglichkeit die Weihersohle zu vertiefen. Dabei wird der Weiher lokal zur Herstellung von Rückzugsräumen für die aquatischen Organismen bei niedrigen Wasserständen vertieft. 3 Vertiefungen mit je 50 cm Tiefe unterhalb der bestehenden Gewässersohle. 4.1.2. Variante 2 - Partielle Vertiefung In Rahmen des Vorentwurfs und in Abstimmung mit dem Umweltamt und der UNB, wurde eine einzige Vertiefung festgelegt. Diese soll dann tiefer reichen. 1 Vertiefung mit 100 cm Tiefe unterhalb der bestehenden Gewässersohle.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/060/2026