Informationsvorlage Aktenzeichen SCHUA/006/2026

Startchancenprogramm NRW - 3. Jahresbericht 2026

Amtlicher Titel: Startchancenprogramm NRW - 3. Jahresbericht (Sachstand 2026)

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. Januar 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Der Schulausschuss nimmt am 3. Februar 2026 den 3. Jahresbericht zum Startchancenprogramm NRW zur Kenntnis. Der Bericht ist unter der Referenz SCHUA/006/2026 abrufbar.

Einordnung

Der Schulausschuss wird am 3. Februar 2026 um 15:00 Uhr den 3. Jahresbericht zum Startchancenprogramm NRW zur Kenntnis nehmen. Der Bericht trägt die Referenz SCHUA/006/2026 und ist als Informationsvorlage eingereicht worden.

Hintergrund

Das Startchancenprogramm NRW zielt darauf ab, Chancengleichheit im Bildungsbereich zu fördern. Der Jahresbericht informiert über den aktuellen Stand und die Fortschritte des Programms.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Kenntnisnahme des Berichts durch den Schulausschuss hat Auswirkungen auf die zukünftige Bildungs- und Förderpolitik in NRW. Betroffene Gruppen sind Schülerinnen und Schüler, deren Chancen durch das Programm verbessert werden sollen.

Die wichtigsten Punkte

  • Bericht zur Kenntnisnahme im Schulausschuss am 3. Februar 2026
  • Referenznummer des Berichts: SCHUA/006/2026
  • Ziel des Programms: Förderung von Chancengleichheit im Bildungsbereich
  • Bericht als Informationsvorlage eingereicht
  • Link zur Informationsvorlage: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573783.pdf

Aus der amtlichen Vorlage

Wie bereits 2024 und 2025 (vgl. SCHUA/033/2024 und SCHUA/015/2025) legt der Schulträger erneut einen Jahresbericht zur Umsetzung des Startchancen-Programm an den Düsseldorfer Schulen vor. Mit dem Schulentwicklungsprogramm „ Startchancen " werden in Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als 900 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern gefördert. Es zielt auf die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der sozialen und emotionalen Kompetenzen ab. Das Programm soll dazu beigetragen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. In Düsseldorf nehmen insgesamt 49 Schulen der Landeshauptstadt an dem Programm teil. Die erste Gruppe mit insgesamt 18 Schulen startete im Schuljahr 2024/25, die zweite Gruppe mit den weiteren 33 Schulen kam im Schuljahr 2025/26 hinzu. Beteiligt sind 33 Grundschulen, 2 Realschulen, 2 Berufskollegs, 4 Gesamtschulen 1 Förderschule und 7 Hauptschulen. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgte durch das Ministerium für Schule und Bildung in Absprache mit den örtlich zuständigen Schulaufsichten. Die geförderten Schulen wurden im Wesentlichen über den Schulsozialindex ausgewählt. Bei Förderschulen und Berufskollegs, die vom Sozialindex nicht erfasst werden, wurden die a mtlichen Schuldaten herangezogen.

Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · SCHUA/006/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 16

    Schulausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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SCHUA/006/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Startchancenprogramm NRW - 3. Jahresbericht (Sachstand 2026) Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 03.02.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Wie bereits 2024 und 2025 (vgl. SCHUA/033/2024 und SCHUA/015/2025) legt der Schulträger erneut einen Jahresbericht zur Umsetzung des Startchancen-Programm an den Düsseldorfer Schulen vor. Mit dem Schulentwicklungsprogramm „ Startchancen " werden in Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als 900 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern gefördert. Es zielt auf die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der sozialen und emotionalen Kompetenzen ab. Das Programm soll dazu beigetragen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. In Düsseldorf nehmen insgesamt 49 Schulen der Landeshauptstadt an dem Programm teil. Die erste Gruppe mit insgesamt 18 Schulen startete im Schuljahr 2024/25, die zweite Gruppe mit den weiteren 33 Schulen kam im Schuljahr 2025/26 hinzu. Beteiligt sind 33 Grundschulen, 2 Realschulen, 2 Berufskollegs, 4 Gesamtschulen 1 Förderschule und 7 Hauptschulen. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgte durch das Ministerium für Schule und Bildung in Absprache mit den örtlich zuständigen Schulaufsichten. Die geförderten Schulen wurden im Wesentlichen über den Schulsozialindex ausgewählt. Bei Förderschulen und Berufskollegs, die vom Sozialindex nicht erfasst werden, wurden die a mtlichen Schuldaten herangezogen. Seite 2 Die Verwaltung begleitet das dreisäulige Programm in zwei von den drei Säulen administrativ: dem Investitionsbudget (Säule I) und dem freien Drittel des Chancenbudgets (Säule II). Aus den restlichen zwei Drittel der Fördersäule II werden außerdem direkt durch das Land weitere Leistungen angeboten. Laut Auskunft des Landes werden hieraus grundsätzlich keine weiteren Kosten für die Schulen entstehen. An der Konzeptionierung und Umsetzung dieser Maßnahmen ist das Amt für Schule und Bildung nicht beteiligt. Die Umsetzung des zusätzlichen Personalbudgets (Säule III) erfolgt grundsätzlich durch das Land NRW in direkter Absprache mit der Schule. An der Umsetzung dieser Säule ist der Schulträger nicht beteiligt. Im Rahmen der Umsetzung des Programms schließen alle Startchancenschulen in Düsseldorf gemeinsam mit der Schulaufsicht zunächst jeweils eine Standortbestimmung und darauffolgend eine Zielvereinbarung ab. Die Zielvereinbarungen der ersten Gruppe liegen bereits vor. Die zweite Gruppe hatte für die Erstellung der Standortbestimmungen bis spätestens Oktober 2025 Zeit. Die hierauf aufbauende Zielvereinbarung ist bis spätestens Ende März 2026 abzuschließen. Darauffolgend sollen mindestens einmal jährlich Entwicklungs- und Kooperationsgespräche zwischen Schule und Schulaufsicht mit Sichtung der Zielvereinbarung und ggf. Anpassung stattfinden. Investitionsbudget Mit dem Investitionsbudget kann eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur geschaffen werden, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist. Im Rahmen des Startchancen-Programms wurde der Landeshauptstadt Düsseldorf als Schulträger ein Investitionsbudget i. H. v. insgesamt 47.117.876,64 € für die Laufzeit des Programmes bis 2034 zugewiesen. Der Eigenanteil beläuft sich auf 20.193.375,71 € , sodass die Investitionssumme 67.311.252,35 € beträgt. Die Investitionen müssen nach Antragstellung beim Land NRW und dessen Bewilligung der Maßnahmen zunächst durch die Kommune vorfinanziert werden, da die Auszahlung der Fördergelder erst nach Verausgabung gemäß dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt. Der Eigenanteil ist vollständig aus kommunalen Geldern zu finanzieren. Zu den Investitionen aus der Säule I wird nach Sichtung, Bewertung und Priorisierung des Schulträgers eine Gesamtinvestitionsplanung für alle 49 Schulen erfolgen. Der Prozess der Erstellung dieser Gesamtinvestitionsplanung wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Schulen der ersten Gruppe haben im Rahmen der Zielvereinbarungen bereits erste Investitionswünsche benannt. Investitionsvorhaben, die nicht komplex sind, sondern kurzfristig und mit überschaubarem Aufwand umgesetzt werden können, werden auf Wunsch der Startchancen-Schulen nach einvernehmlicher Abstimmung vorgezogen und - soweit sie aus vorhandenen Haushaltsmitteln finanzierbar sind - durch den Schulträger in enger Abstimmung mit den Schulen umgesetzt. Seite 3 Hierzu zählen beispielsweise die Ausstattung mit Leseecken oder Lernwaben, die Umgestaltung von Lehrerzimmern sowie die Anschaffung mobiler Stellwände für Multifunktionsräume. Auf diese Weise werden erste pädagogische Entwicklungsprozesse der Schulen auch durch eine gezielte Verbesserung der Ausstattung der jeweiligen Standorte unterstützt. Chancenbudget Das Budget zielt daraufhin, Handlungsfreiräume für die Schulen und passgenaue Lösungen zu schaffen, um die Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik zu verbessern sowie die sozialen und emotionalen Kompetenzen zu fördern. Für das Schuljahr 2025/26 beträgt das Chancenbudget insgesamt 1.047.704,22 € und wird durch das Land NRW auf die 49 Schulen mit einem grundsätzlichen Sockelbetrag von 5.000 Euro und einer Bemessung anhand der Schülerzahl berechnet und verteilt. Den Schulen wurden nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erste Gelder direkt auf deren Schulgirokonten zur eigenverantwortlichen zweckentsprechenden Verwendung im Sinne der Startchancen-Ziele überwiesen. Für das Schuljahr 2025/26 wurden den Schulen jeweils folgende Mittel zugewiesen: Schulnr. - Schule Berücksichtigte Schülerzahl Betrag 100092 - Düsseldorf, KG Rather Kreuzweg € 100122 - Düsseldorf, KG Hermann Gmeiner Schule € 100158 - Düsseldorf, KG Josef-Kleesattel- Str. € 100237 - Düsseldorf, GG Gumbertstr. 209 16.110,28 € 100250 - Düsseldorf, KG St.-Peter 189 15.047,09 € 100262 - Düsseldorf, KG St. Michael € 100286 - Düsseldorf, KG St. Apollinaris € 100304 - Düsseldorf, KG Mettmanner Straße € 100316 - Düsseldorf, KG Höhenstr. 218 16.588,71 € 100389 - Düsseldorf, GG Deutzer Str. 171 14.409,18 € 100390 - Düsseldorf, GG Am Köhnen 235 17.492,42 € 100444 - Düsseldorf, KG Paul-Klee- € Seite 4 100470 - Düsseldorf, GG Flurstr. 261 18.874,56 € 100584 - Düsseldorf, KG St. Elisabeth € 100651 - Düsseldorf, GG Adolf- Klarenbach € 100663 - Düsseldorf, GG Beedstr. 90 9.784,33 € 100699 - Düsseldorf, GG Joachim Neander € 100730 - Düsseldorf, EG Martin-Luther- € 100808 - Düsseldorf, GG Sonnenstr. 334 22.755,18 € 100845 - Düsseldorf, GG Richardstr. 328 22.436,22 € 100869 - Düsseldorf, GG Wrangelstraße 258 18.715,08 € 100870 - Düsseldorf, GG Neustrelitzer Str. € 100870 - Düsseldorf, GG Schloss Benrath 179 14.515,50 € 100894 - Düsseldorf, GG Max-Halbe- Straße € 100900 - Düsseldorf, GG Theodor-Heuss- € 100936 - Düsseldorf, GG Lennestr. 222 16.801,35 € 100950 - Düsseldorf, Krahnenburgstraße 271 19.406,15 € 100973 - Düsseldorf, GG Regenbogenschule € 101000 - Düsseldorf, GG Ferdinand- Heye-Schule € 101011 - Düsseldorf, GG Stoffeler Straße 286 20.203,54 € 101023 - Düsseldorf, GG Heinrich-Heine 394 25.944,73 € 101047 - Düsseldorf, GG Helmholtzstr. 314 21.691,99 € 101059 - Düsseldorf, GG Adam- Stegerwald-Str. € 136281 - Düsseldorf, GH Graf-Recke-Str. 336 22.861,79 € 136323 - Düsseldorf, KH Itterstr. 309 21.426,20 € 136281 - Düsseldorf, GH Dumont- Lindemann € 136384 - Düsseldorf, GH Schule am Eller 320 22.010,95 Seite 5 Forst € 136440 - Düsseldorf, KH St.-Benedikt- € 136505 - Düsseldorf, GH Benrath 307 21.319,88 € 136566 - Düsseldorf, GH Rather Kreuzweg € 151804 - Düsseldorf, FÖ LE, ES Jan- Wellem-Schule € 158598 - Düsseldorf, RS Anne-Frank 505 31.845,41 € 158641 - Düsseldorf, RS Benrath 643 39.181,38 € 164100 - Düsseldorf, GE Dieter-Forte 1.032 59.860,31 € 170768 - Düsseldorf, BK Albrecht-Dürer 104 10.528,56 € 187690 - Düsseldorf, BK Elly-Heuss- Knapp € 188232 - Düsseldorf, GE Heinrich-Heine- Gesamtsch. € 191863 - Düsseldorf, GE Joseph-Beuys 681 41.201,43 € 199916 - Düsseldorf, GE Stettiner Straße 701 42.264,61 € Zwischenbericht: Die örtliche Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Schulen, der Schulaufsicht und dem kommunalen Schulträger erfolgt intensiv, konstruktiv und hoch engagiert. Die Landeshauptstadt Düsseldorf beschränkt die administrativen Aufwände und Berichtspflichten der Schulen bei der Bewirtschaftung des Programms auf das vom Fördermittelgeber geforderte Mindestmaß. Alle Energien sollen möglichst zielgerichtet in die pädagogischen Zielerreichungen und nicht in bürokratische Abläufe investiert werden. Die eigenverantwortliche Bewirtschaftung des Chancenbudgets über die Schulgirokonten ist dafür ein interkommunal beachtetes Musterbeispiel. Durch die weiterhin geplanten erheblichen kommunalen Investitionen in die Düsseldorfer Schullandschaft - welche das Volumen des Startchancenprogramms um ein Vielfaches übersteigen - ist im Rahmen der ausstehenden Gesamtinvestitionsplanung nicht mit der Auflegung zusätzlicher Großprojekte durch das Startchancenprogramm zu rechnen, sondern maßgeblich die Eingliederung des Investitionsbudgets in die Gesamtkalkulation der Düsseldorfer Schulbauoffensive vorzusehen. Ein nächster Bericht folgt planmäßig 2027. Seite 6

KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/006/2026