Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/019/2024

Umgestaltung Mitte Süd – Friedrichstraße inkl Querstraßen Bachstraße, Kirchfeldstraße und Herzogstraße sowie Graf-Adolf-Platz

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrichstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 2Dokumente 5. Januar 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Am 09.11.2023 wurde der Umbau des ersten Bauabschnitts Umgestaltung Mitte Süd / Friedrichstraße mit Gesamtkosten i.H.v. 37.397.000, - € durch den Rat der Stadt beschlossen.

Die BV 3 wurde im Vorfeld angehört und empfahl dem OVA sowie dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung mit der Maßgabe, sich vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage der ortsansässigen Betriebe und der seit Jahren andauernden Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohne r auf der Friedrich - straße einzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung aufgefordert, die organisatorischen Abläufe der Baumaßnahmen mit dem Ziel der zeitlichen Straffung zu überprüfen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00508324.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00508324.pdf Published Time: Fri, 01 Mar 2024 07:31:45 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: OVA/019/2024 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Umgestaltung Mitte Süd – Friedrichstraße inkl Querstraßen Bachstraße, Kirchfeldstraße und Herzogstraße sowie Graf -Adolf -Platz Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs - und Verkehrsausschuss 28.02.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung 3 05.03.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Am 09.11.2023 wurde der Umbau des ersten Bauabschnitts Umgestaltung Mitte Süd / Friedrichstraße mit Gesamtkosten i.H.v. 37.397.000, - € durch den Rat der Stadt beschlossen. Die BV 3 wurde im Vorfeld angehört und empfahl dem OVA sowie dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung mit der Maßgabe, sich vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage der ortsansässigen Betriebe und der seit Jahren andauernden Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohne r auf der Friedrich - straße einzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung aufgefordert, die organisatorischen Abläufe der Baumaßnahmen mit dem Ziel der zeitlichen Straffung zu überprüfen. Die Bauzeiten der verschiedenen Gewerke lassen sich wie f olgt zusammenfassen: Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf hat die Kanalerneuerung (Eiprofil 800/1200) zwischen Fürstenwall und Luisenstraße im Juli 2021 begonnen. Um die Belastung für die Anlieger und den Verkehr möglichst gering zu halten, wurden die Arbeiten im Stollenvortrieb durchgeführt. Die gesamten Kanalbaumaßnahmen konnten bereits im Juli 2023 abgeschlossen werden. Parallel hierzu hat die Netzgesellschaft Düsseldorf im März 2022 die Arbeiten zur Verlegung der Versorgungsleitungen aufgenommen. Die im Baufeld des Kanalbaus zeitgleich durchgeführten Arbeiten wurden durch die Beauftragung derselben Tiefbaufirma möglich. Die Fertigstellung der Um - und Neuverlegungen sämtlicher Versorgungsleitungen im Bereich der Friedrichstraße wird nach Aussage der Netzgesellschaft Düsseldorf für September 2025 avisiert. Seite 2 Die Arbeiten der Telekommunikationsgesellschaften nehmen weitere 6 Monate in Anspruch. Mit einer Fertigstellung dieser Leitungsverlegungen ist frühestens im März 2026 zu rechnen. Die Neugestaltung der Friedrichstraße durch das Amt für Verkehrsmanagement beginnt Mitte 2024. Die Fertigstellung des 1. Teilabschnitts bis zum Fürstenwall ist bis Mitte 2026 geplant. Der 2. Teilabschnitt von Fürstenwall bis Graf -Adolf -Straße kann frühestens im März 2025 be ginnen und benötigt incl. der Herzogstraße 22 Monate. Unter der Voraussetzung, dass die Beschleunigungsmaßnahmen greifen und die aktuell kommunizierten Zeiträume für die Leitungsum - und Neuverlegungen eingehalten werden, wird die Fertigstellung der Straßen bauarbeiten im Bereich der Friedrichstraße für Ende 2026 terminiert. Im Anschluss daran werden die Arbeiten zur Umgestaltung des Graf -Adolf -Platzes mit einer Dauer von ca. 9 Monaten bis September 2027 durchgeführt. I. Erläuterung des Bauablaufes gemäß Ratsb eschluss Es ist geplant, die Umgestaltung der Friedrichstraße zwischen den Querstraßen abschnittsweise auszuschreiben und umzubauen. Begonnen wird mit dem 1. Teilabschnitt südlich der Bachstraße bis einschließlich der Kreuzung Fürstenwall sowie der Bach - und Kirchfeldstraße. Anschließend wird die nördliche Friedrichstraße inklusive der Herzogstraße bis zur Graf -Adolf -Straße ausgebaut. Der Graf -Adolf -Platz bilde t den 3. und letzten Teilabschnitt. Die Umbauarbeiten in den einzelnen Abschnitten wurden in üblicher Reihenfolge unter Berücksichtigung aller Verkehre in den Bauphasenplänen vorgeplant. Dies bedeutet, dass nach Rückbau der Gleise – unter Vollsperrung – hintereinander die Gehwegseiten gestaltet und anschließend die Fahrbahnen halbseitig erneuert werden. Zum Abschluss wird dann – nochmals unter Vollsperrung – die Fahrbahn - verschleißschicht eingebaut. Um den geplanten Ablauf umsetzen zu können, gab es im V orlauf zum Beschluss Abstimmungsgespräche mit der Feuerwehr, der Polizei sowie der Netzgesellschaft Düsseldorf (NGD) und den Telekommunikationsgesellschaften (TK -Gesellschaften). Das Ergebnis dieser Abstimmungen wurde in die Bauphasenpläne eingearbeitet, d ie den Bieterfirmen für eine auskömmliche Kalkulation zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sind ca. 32.000 m² Straßenfläche im Vollausbau neu zu gestalten. Kalkuliert wurden die Straßenbaukosten mit brutto 28.000.000, - € und eine Bauzeit von 4 Jahren u nd 3 Monaten (06/24 bis 9/28). Dies entspricht einem Umsatz von 550.000, - € pro Monat und liegt somit rd. 80% über den üblichen Umsätzen einer innerstädtischen Straßenbaustelle. Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, bedarf es bereits einer straffen Bauste llenkoordination sowie eines leistungsfähigen Bauunternehmens. II. Prüfung auf mögliche Potentiale zur Zeiteinsparung Anlässlich der Empfehlung der BV3, die organisatorischen Abläufe der Baumaß - nahmen mit dem Ziel der zeitlichen Straffung zu überprüfen, erfolgte ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und der Netzgesellschaft Düsseldorf mit folgendem Ergebnis: 1. Die NGD stellt die ursprünglich geplanten Bauabschnitte um. Die angedachte Neu - und Umverlegung auf der Ostseite der Friedrich straße zwischen Fürstenwall und Graf -Adolf -Straße wird in Höhe Herzogstraße gesplittet und die Westseite zwischen Fürstenwall und Herzogstraße vorgezogen. Dies ermöglicht dem Straßenbau in diesem Bereich bereits früher beginnen zu Seite 3 können. 2. Die NGD hat ihre Bieter in den Vergabeverhandlungen aufgefordert, konkrete Bauabläufe mit fixen Bauzeiten einzureichen. Die zwischen der NGD und den beauftragten Baufirmen vereinbarten Ausführungszeiten für die weiteren Leitungsverlegungen sind in der Anlage 1 aufgeführt . (siehe Anlage 1 – neuer Bauphasenplan der NGD - Stand 09.02.2024) Darüber hinaus plant die Verwaltung der LHD für den 1. Teilabschnitt (Bachstraße bis Fürstenwall inkl. Kirchfeldstraße), die im folgenden aufgezählten Optimierungs - maßnahmen umzusetzen. Nach Ausführung dieses ersten Abschnittes wird die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen evaluiert und hinsichtlich der weiteren Beauftragung ausgewertet. 1. Eine Vollsperrung der Friedrichstraße (Hauptverkehrsstraße mit hohem Gewerbe - und Wohnanteil) wurde ge prüft und ist auf Grund der generell erforderlichen Andienbarkeit zu den Grundstücken und Geschäften, sowie von Rettungseinheiten, Polizei und der Awista nicht zu realisieren. Durch ein Verbot des Durchgangsverkehrs (Individualverkehr und Busverkehr) könnt e allerdings das Verkehrsaufkommen soweit reduziert werden, dass größere Baufelder eingerichtet werden können, was ein effizienteres Arbeiten ermöglicht. Die Lage der provisorischen Fahrspuren kann mit weniger Aufwand verschoben werden. Die Herstellung von provisorischen Bushalte - stellen kann entfallen. Der Individualverkehr muss bei einem Verbot des Durchgangsverkehrs von Süden kommend bereits am Südring großräumig umgeleitet werden. Die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecken inkl. der signalisierten Kn otenpunkte muss gegeben sein, damit es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen auf den Alternativrouten zu keiner verstärkten Staubildung kommt. Auf den erforderlichen Ausweich - bzw. Umleitungs - strecken, sowie auf der Talstraße dürfen während der Bauzeit keine weiteren Baustellen genehmigt werden. Gegebenenfalls sind Lichtsignalanlagen zu optimieren. Ergänzend zu diesen Maßnahmen hat die Verwaltung zusammen mit der Rheinbahn zunächst überschlägig geprüft, ob und wenn ja, welche der auf der Friedrichstraße verke hrenden Buslinien 732, 835, 836, M3 sowie einige Sonderverkehre (Nachtbuslinien) verlegt werden kann. Im Ergebnis sind mit einer Verlegung des Busverkehrs erhebliche Einschränkungen auf der Achse der Buslinien 835, 836 und M3 zu erwarten, so dass der gleic hzeitige Betrieb der drei Linien sich nicht ohne erhebliche Mehraufwände aufrechterhalten lässt. Diese sind nicht darstellbar, so dass aus wirtschaftlichen Gründen der Verzicht auf Bedienqualität erforderlich wird. So könnte z.B. die Buslinie M3 zwischen B ilk -S und dem Seestern aus dem Netz genommen werden. Die Verwaltung hält daher eine Sperrung des Durchgangsverkehrs bzw. Umorganisation des Busverkehrs nur für vertretbar, wenn dadurch mit dem Bauunternehmen eine Beschleunigung um mehrere Monate erreicht werden kann. 2. Ergänzend zu der Verlagerung des Durchgangsverkehrs wird der Radverkehr auf die Achse Talstraße verlagert. Hierdurch stehen den ausführenden Baufirmen im Querschnitt 1,5 m mehr Platz zur Verfügung. 3. Die Bauarbeiten werden auch in den Zeiträum en der Vorweihnachtszeit sowie der Rheinkirmes fortgeführt. Zudem werden während der gesamten Bauzeit Betriebsurlaube ausgeschlossen. Seite 4 4. Innerhalb des Bauvertrages wird die Forderung aufgenommen, das Baustellenpersonal (Anzahl der Kolonnen) entsprechend den zur Verfügung stehenden Baufeldern anzupassen und einzusetzen, um die Bauzeit auf ein Minimum zu beschränken. Bieter müssen das entsprechende Leistungs - vermögen nachweisen. 5. Nebenangebote, die eine messbare Beschleunigung der Fertigstellung beinhalten, wer den zugelassen. Alternativ wird die Bauzeit neben dem Angebots preis als zusätzliches Wertungskriterium in die Ausschreibung aufgenommen und bei der Vergabe berücksichtigt. Die Bieter werden durch diese Vergabekriterien angeregt, bereits in der Kalkulation sphase mögliche Beschleunigungspotentiale - passend zu Ihrer Leistungsfähigkeit - zu suchen und anzubieten. Bei beiden Möglichkeiten ist eine Steigerung der Baukosten nicht auszuschließen. Deshalb wird dieses Vergabemodell für den 1. Bauabschnitt erprobt , evaluiert und bei Erfolg auf die weiteren Bauabschnitte übertragen. Die gewertete Zeiteinsparung könnte sich auf Grund von unvorhersehbaren Behinderungen und Stillständen jedoch nicht in vollem Umfang auswirken. Ein Anspruch auf die Kostenerstattung blie be weiterhin bestehen. 6. Die Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen wird in drei Teilbauabschnitten durchgeführt: 1. TBA südliche Friedrichstraße von Bachstraße bis Fürstenwall 2. TBA nördliche Friedrichstraße von Fürstenwall bis Graf -Adolf -Straße 3. TBA Graf -Adolf -Platz Für den Fall, das die Netzgesellschaft Düsseldorf gemeinsam mit den Telekommunikationsgesellschaften die Verlegung der Versorgungsleitungen im 2. TBA schnelle r als ursprünglich geplant abschließt, kann durch eine vorgezogene Vergabe der Straßenbaubauarbeiten in diesem Abschnitt bereits parallel zum 1. Teilbauabschnitt begonnen werden. Das gleiche gilt für den Bereich des Graf -Adolf -Platzes. III. Fazit: Die Fertigstellung der Leitungsverlegearbeiten der Netzgesellschaft Düsseldorf und der Telekommunikationsgesellschaften im Bereich der Friedrichstraße inklusive Graf - Adolf -Platz sind bis Ende 2026 geplant. Maßgeblich für eine zeitliche Straffung des Bauabl aufes ist die Beschleunigung der Leitungsverlegungen der Netzgesellschaft Düsseldorf und der Telekommunikationsgesellschaften. Nur wenn die Verlegungen aller Medien abgeschlossen ist, können auch die Straßenbauarbeiten in den einzelnen Bauabschnitten eher beginnen und somit auch schneller abgeschlossen werden. Anlagen: Anlage 1 - neuer Bauphasenplan der NGD - Stand 09.02.2024
Anlage 1 - neuer Bauphasenplan der NGD - Stand 09.02.2024 als Text anzeigen
Title: PowerPoint-Präsentation URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00513561.pdf Published Time: Tue, 27 Feb 2024 08:11:58 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Start 2. TA ab ca. März 2024 Start ab ca. März 2025 Gepl. Fertigstellung frühestens Sept. 2025 Arbeiten der Netzgesellschaft Düsseldorf im Bereich Mitte Süd - Friedrichstraße Start 1. TA ab März 2022 Gepl. Fertigstellung Mai 2024 > Kirchfeldstr. > Fürstenwall > Herzogstr. > Luisenstr. > Bilker Alle > Elisabethstr. Stand 09.02.2024 Start: 06/2023 Ende: 02/2024 Start: 09/2023 Ende: 02/2024 Start: 03/2024 Ende: min. 12/2024 bzw. 01/2025 Ende: ca. 02/2025 Start: ca. 03/2025 Ende: 09/2025 > Aderstr. Abschluss Ende 04/2024 bzw. Anfang 05/2024

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/019/2024