Einrichtung eines Sammelplatzes für den Katastrophenfall im Stadtbezirk 10
Die AfD-Fraktion beantragt die Einrichtung und Bekanntmachung eines Sammelplatzes für den Katastrophenfall im Stadtbezirk 10. Die Bezirksvertretung 10 entscheidet darüber am 24. Februar 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Antrag zur Einrichtung eines Sammelplatzes für den Katastrophenfall im Stadtbezirk 10
- Referenznummer: BV10/028/2026
- Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 24. Februar 2026
- Antragsteller: AfD-Fraktion
- Erstellt am 10. Februar 2026
Was ist passiert?
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Einrichtung und Bekanntmachung eines Sammelplatzes für den Katastrophenfall im Stadtbezirk 10 gestellt. Der Antrag trägt die Referenznummer BV10/028/2026 und wurde am 10. Februar 2026 erstellt. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt in der Sitzung der Bezirksvertretung 10.
Hintergrund
Die Einrichtung eines Sammelplatzes für den Katastrophenfall ist Teil der kommunalen Notfallplanung. Solche Maßnahmen sollen die Sicherheit der Bürger im Ernstfall erhöhen und die Organisation von Hilfsmaßnahmen erleichtern.
Was bedeutet das?
Die Entscheidung betrifft die Bürger im Stadtbezirk 10, die im Katastrophenfall an einem festgelegten Sammelplatz versammelt werden sollen. Die genaue Anzahl der betroffenen Personen ist nicht angegeben, jedoch ist die Maßnahme für die gesamte Bevölkerung des Stadtbezirks relevant.
Wie geht es weiter?
Die Bezirksvertretung 10 wird am 24. Februar 2026 über den Antrag entscheiden.
Ort
Stadtbezirk 10 · Garath · Stadtbezirk 10 (Garath)
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen in der Genauigkeit sind zu beachten.