Sanierung der Skateranlage im Stadtwerkepark
Die Bezirksvertretung 2 hat beschlossen, die Sanierung und Modernisierung der Skateranlage im Stadtwerkepark in Flingern-Süd mit hoher Priorität in den Masterplan Jugend- und Bolzplätze aufzunehmen. Für 2026 sind Finanzmittel in Höhe von 59.224 Euro vorgesehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Projekt zur Sanierung der Skateranlage im Stadtwerkepark in Flingern-Süd
- Finanzmittel in Höhe von 59.224 Euro für 2026 vorgesehen
- Bezirksvertretung 2 beschließt Aufnahme in den Masterplan Jugend- und Bolzplätze
- Nächste Schritte: Lärmgutachten und Beteiligungsverfahren mit Jugendlichen
- Umsetzung abhängig von Zustimmung der Gremien und Haushaltsgenehmigung 2027
Was ist passiert?
Die Bezirksvertretung 2 hat am 10. März 2026 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt zur Sanierung und Modernisierung der Skateranlage im Stadtwerkepark in Flingern-Süd in den Masterplan Jugend- und Bolzplätze aufzunehmen. Zudem soll die Bezirksvertretung zeitnah über die nächsten Schritte und eine grobe Terminplanung informiert werden.
Hintergrund
Der Beschluss ist Teil eines gesamtstädtischen Masterplans, der auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 14. Dezember 2023 entwickelt werden soll. Ziel ist es, eine Prioritätenliste für die Umgestaltung von Jugend- und Bolzplätzen zu erstellen, wobei auch die Skateranlage im Stadtwerkepark untersucht werden soll.
Was bedeutet das?
Für die Sanierung der Skateranlage sind Finanzmittel in Höhe von 59.224 Euro vorgesehen, die für ein Lärmgutachten, einen Partizipationsprozess mit Jugendlichen und einen Planungsauftrag verwendet werden sollen. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von der Zustimmung der zuständigen Gremien und der Genehmigung des Haushalts 2027 ab.
Wie geht es weiter?
Die Bezirksvertretung 2 wird am 10. März 2026 über den Fortschritt informiert. Die Verwaltung plant, im Jahr 2026 das Lärmgutachten zu erstellen und das Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Ort
Stadtbezirk 2 · Flingern-Nord · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen sind zu beachten.