← Zurück zur Übersicht

Zulassung eines Jugendrats in Düsseldorf

Politik Relevanz 7/10 Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal) Flingern-Nord 17.02.2026 09:24

Die Bezirksvertretung 2 entscheidet am 10. März 2026 über die Zulassung einer Vertretung der betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Der Antrag betrifft die Gründung eines Jugendrats.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidung über die Zulassung eines Jugendrats am 10. März 2026
  • Antrag gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
  • Betroffene Gruppe: Jugendliche in Düsseldorf
  • Sitzung der Bezirksvertretung 2 um 16:00 Uhr
  • Ziel: Stärkung der politischen Mitbestimmung von Jugendlichen

Was ist passiert?

Die Bezirksvertretung 2 hat einen Antrag zur Zulassung einer Vertretung der betroffenen Bevölkerungsgruppe, konkret eines Jugendrats, gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW gestellt. Die Entscheidung darüber findet am 10. März 2026 um 16:00 Uhr in der Sitzung der Bezirksvertretung 2 statt.

Hintergrund

Die Gründung eines Jugendrats ermöglicht es Jugendlichen, ihre Interessen und Anliegen in die kommunale Politik einzubringen. Dies fördert die Partizipation junger Menschen und stärkt deren Stimme in der Gesellschaft.

Was bedeutet das?

Die Entscheidung über die Zulassung des Jugendrats betrifft alle Jugendlichen in Düsseldorf, die in der Bezirksvertretung 2 wohnen. Eine erfolgreiche Gründung könnte die politische Mitbestimmung von etwa 10.000 Jugendlichen in diesem Bezirk fördern.

Wie geht es weiter?

Die Bezirksvertretung 2 wird am 10. März 2026 über den Antrag entscheiden.

Ort

Stadtbezirk 2 · Flingern-Nord · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)

Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.

JugendratBezirksvertretungDüsseldorfPolitikPartizipation

Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen sind zu beachten.