Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/230/2025

Zulassung einer Vertretung des Jugendrats

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Konrad-Adenauer-Platz 13 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 20. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 1 beschließt gemäß § 58 der Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen Herrn Kublin und Herrn Latzel als Vertreter des Jugendrates für den Stadtbezirk 1 zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 1 mit Rederecht zu jugendrelevanten Themen zuzulassen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Herr Kublin und Herr Latzel wurden im Jugendrat als Stellvertreter für den Stadtbezirk 1 gewählt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV1/230/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung einer Vertretung des Jugendrats Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt gemäß § 58 der Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen Herrn Kublin und Herrn Latzel als Vertreter des Jugendrates für den Stadtbezirk 1 zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 1 mit Rederecht zu jugendrelevanten Themen zuzulassen. Sachdarstellung: Herr Kublin und Herr Latzel wurden im Jugendrat als Stellvertreter für den Stadtbezirk 1 gewählt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/230/2025