Zulassung eines Vertreters des Seniorenrates gemäß § 58 Gemeindeordnung NRW
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Herr Dr. Andreas Holzhöfer wird als Mitglied des Seniorenrates zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 5 gemäß § 58 Gemeindeordnung NRW bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zu seniorenrelevanten Themen zugelassen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Bezirksvertretung 5 hatte in ihrer Sitzung am 30. April 2024, mittels eines einstimmigen Beschlusses, Herrn Prof. Dr. Norbert Müller und Frau Annerose Stermann als Mitglieder des Seniorenrates zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 5 zugelassen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 5
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/004/2025