Zulassung einer Vertretung für den Behindertenrat in Düsseldorf
Die Bezirksvertretung 2 entscheidet am 10. März 2026 über die Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Der Beschluss betrifft den Behindertenrat und wird in der Sitzung um 16:00 Uhr behandelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Entscheidung über die Zulassung einer Vertretung für den Behindertenrat.
- Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 10. März 2026 um 16:00 Uhr.
- Relevanz gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW.
Was ist passiert?
Die Bezirksvertretung 2 hat eine Beschlussvorlage zur Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt. Diese Entscheidung betrifft den Behindertenrat und wird in der Sitzung am 10. März 2026 um 16:00 Uhr behandelt.
Hintergrund
Die Regelung gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ermöglicht es, dass betroffene Bevölkerungsgruppen in kommunalen Gremien vertreten sind. Dies fördert die Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Politik.
Was bedeutet das?
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Vertretung von Menschen mit Behinderungen in der Bezirksvertretung 2. Eine Zulassung der Vertretung könnte die Interessen dieser Gruppe besser in die kommunale Entscheidungsfindung einbringen.
Wie geht es weiter?
Die Bezirksvertretung 2 entscheidet am 10. März 2026 über die Zulassung der Vertretung.
Ort
Stadtbezirk 2 · Flingern-Nord · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen sind zu beachten.