Sitzung · Sitzung beendet
Kulturausschuss - Sondersitzung
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Sitzung kompakt
29.09.2025 · Kulturausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Kulturausschuss · Sitzung vom 29.09.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 20.05.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Aktualisierung der Förderkriterien für die Projektförderungen durch die Fachbeiräte Bildende Kunst, Darstellende Künste, Kulturelle Bildung, Literatur und Musik.
1. Kurzdarstellung Im Rahmen der sukzessiven Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung (KEP) der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) wird eine zeitgemäße und transparente Kulturförderung auch für die Projektförderungen über die Fachbeiräte angestrebt. Darüber hinaus ist eine Aktualisierung der Förderkriterien hinsichtlich einer Vereinheitlichung zwischen den Sparten, inhaltlicher und sprachlicher Klarheit sowie Transparenz für die Antragstellenden erforderlich. Die aktualisierten Förderkriterien werden ab 2026 den Förderempfehlungen der Beiräte zu Grunde gelegt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks über 60.000 EUR zur Förderung der Club- und Livemusikszene für das Haushaltsjahr 2025. Die Mittel stehen im Produkt 2528101 (Kulturamt) auf dem Sachkonto 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) bereit.
1. Kurzdarstellung Die Club- und Livemusikszene in Düsseldorf ist ein zentraler Bestandteil der städtischen Identität. Eine lebendige Livemusik- und Nachtkultur befördert die Entwicklung eines kreativen Stadtmilieus. Die Förderung der Club- und Livemusikszene soll musikalisches Potential sichtbar machen, Veranstaltungsorte programmatisch profilieren sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt für die folgende Veranstaltung eine kostenreduzierte Nutzung der Tonhalle: Gemeinsames Konzert von UNICHOR Düsseldorf e. V. und Uniorchester der HHU e.
1. Kurzdarstellung Zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Tonhalle Düsseldorf gGmbH besteht ein Pachtvertrag über die Gebäudenutzung. Darin ist vorgesehen, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf als Gebäudeeigentümerin bestimmte Veranstaltungen benennen kann, für die eine kostenreduzierte Nutzung der Tonhalle ermöglicht wird. Mit dem Beschluss soll eine kostenreduzierte Nutzung für das Semesterabschlusskonzert des Chors und Orchesters der Heinrich-Heine-Universität ermöglicht werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In einer Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19.11.2024 war zu lesen: „Bezirksregierung Düsseldorf stellt Fassade des Audimax der ehemaligen Hochschule Düsseldorf unter Denkmalschutz Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Fassade des Auditorium Maximum („Audimax") der ehemaligen Hochschule Düsseldorf offiziell unter Denkmalschutz gestellt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
KUA/137/2025 Beigeordnete Koch Anfrage von Bürgermitglied Stefan Job zur Sitzung des Kulturausschusses vom 25.09.2025 Hier: Audimax im Schwarzbuch Die Beantwortung der Anfrage wurde mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt. Frage 1: Was genau folgt aus der mit Datum vom 30. Juni 2025 erfolgten Unterdenkmalschutz- stellung für das Gebäude des Audimax der ehemaligen Fachhochschule Düsseldorf auf dem Campus Golzheim als Ganzes, bzw. wie genau bewertet das Amt für Denkmal- schutz den Schutzumfang der sich aus der Eintragung in die Denkmalliste der Stadt mit dem Wortlaut, „Geschützt ist die künstlerisch gestaltete Außenfassade inkl. Beton- wand, an der sie befestigt ist, des Audimax der ehemaligen Ingenieurschule für Ma- schinenwesen", ergibt? Frage 2: Ist es vor dem Hintergrund dieser Eintragung möglich, dass lediglich die Fassadenele- mente abmontiert oder die Fassadenelemente samt den Betonwänden an denen sie befestigt sind demontiert und transloziert werden, wobei mangels eines geeigneten Gebäudes bzw. Ortes für die Aufstellung für die weitere Verwendung, eine Einlagerung für einen unbestimmten Zeitraum zu erwarten wäre? Zu den Fragen 1 und 2 nimmt die Untere Denkmalbehörde wie folgt Stellung: Die denkmalrechtliche Zuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Obere Denkmalbehörde. Dieses betrifft sowohl Unterschutzstellungen als auch die Beurteilung von Veränderungen am Bestand. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Spitze der Stadtverwaltung, Oberbürgermeister Dr. Keller, sich im Interesse der Stadt für den Erhalt und der Nutzung des Gebäudes als Gesamtkunstwerk gegenüber dem BLB, als Eigentümervertretung des Landes NRW und der Bezirksregierung als Bauherr einzusetzen? Antwort: Die Verwaltung ist angesichts der Zuständigkeitsregelungen bereits seit längerem im direkten Austausch mit den entsprechenden Landesbehörden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.