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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Sitzung kompakt
04.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
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Empfehlung einstimmig beschlossen
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Empfehlung einstimmig beschlossen
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration · Sitzung vom 04.02.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 03.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
seit 2011 unterstützt das Kommunale Integrationszentrum (KI) Düsseldorf die Initiative „ Düsseldorfer Sprachpartner*innen ". Dieses Projekt wurde vom Integrationsrat finanziert und in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden umgesetzt. Die beteiligten Träger*innen koordinieren die Vermittlung ehrenamtlicher, deutschsprachiger Partner*innen an interessierte Deutschlerner*innen ( „ Matching"). Eingewanderte Menschen, die derzeit Deutsch lernen oder ihre Sprachkenntnisse vertiefen möchten, können sich in ihrer Freizeit mit Düsseldorfer Sprachpartner*innen treffen. Diese Treffen dienen dazu, den Alltag in Düsseldorf kennenzulernen, sich über gemeinsame Interessen auszutauschen und die deutsche Sprache in der Praxis anzuwenden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ACI/010/2026 Beigeordnete Miriam Koch Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt und SPD-Internationale Liste zur Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 4. Februar 2026 Hier: Düsseldorfer Sprachpartner*innen Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Vermittlungen bzw. Matchings sind in den letzten drei Jahren zustande gekommen? Wir bitten um eine Auflistung pro Träger. AWO DRK - Kreis- Diakonie Caritas- Multikultu- Familien-verband Düsseldorf verband relles Forum globus Düsseldorf e.V. Düsseldorf e.V. gGmbH Gesamt 89 30 22 15 9 Insgesamt: 165 Vermittlungen Anmerkung: *Die Zahlen für 2025 sind die vorher gemeldeten Planzahlen. Die tatsächliche Anzahl an Vermittlungen kann erst nach der Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises 2025 bereitgestellt werden. Die Diakonie Düsseldorf hat im Jahr 2024 das Vorhaben temporär pausiert, da personelle Ressourcen gefehlt haben. Die Arbeit wurde im Jahr 2025 wieder aufgenommen. Bei den bereitgestellten Zahlen handelt es sich um die Zahlen, die in den jeweiligen Jahren vermittelt wurden. Darüber hinaus können Sprachtandems aus den Vorjahren bestehen. 2. Werden über das Matching hinaus weitere Formate wie Schulungen oder Gruppenangebote etc. angeboten? Zusätzlich zu der Vermittlung der Sprachtandems werden zahlreiche Gruppenangebote durchgeführt, die wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Träger sind. 2023 wurden unter anderem folgende Gruppenformate angeboten: - Wöchentliches Gruppenangebot mit Kinderbetreuung für deutschlernende Mütter und Väter (AWO Familienglobus gGmbH) - Konversationskurs (DRK - Kreisverband Düsseldorf e.V) - Fünf Fortbildungen für Ehrenamtliche, drei Ausflüge (Diakonie Düsseldorf) ACI/010/2026 Beigeordnete Miriam Koch - Besuch des Düsseldorfer Schauspielhauses, Theaterbesuche, Panoramafahrt Düsseldorf, Aktionen zum Weltfrauentag (Caritasverband Düsseldorf) - Gemeinsamer Besuch von kulturellen Einrichtungen z.B. Stadtbücherei, Kunstsammlung NRW, Junges Schauspielhaus Düsseldorf (Multikulturelles Forum e.V.) Auszug aus den Gruppenaktivitäten für das Jahr 2024: - Zusätzliches Sprachangebot für Personen mit erhöhtem Lernbedarf (AWO Familienglobus gGmbH) - Fachtag Sprachkompetenzen und Nachbarschaftshilfe zur besseren Vernetzung (DRK - Kreisverband Düsseldorf e.V) - Vier Online-Veranstaltungen zum Thema Diversität und Antirassismus (Caritasverband Düsseldorf) - Wöchentliches Gruppenangebot (Multikulturelles Forum e.V.) Für das Jahr 2025 wurden im Förderbescheid unter anderem folgende Gruppenangebote vereinbart: - Gemeinsame Aktivitäten, um Düsseldorf kennenzulernen (AWO Familienglobus gGmbH) - Exkursionen, Konversationskurse und Veranstaltungen (DRK - Kreisverband Düsseldorf e.V) - Sprachübungsgruppen und Exkursionen (Caritasverband Düsseldorf) - Wöchentliches Gruppenangebot und gemeinsame Ausflüge (Multikulturelles Forum e.V.)
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist mit der Vorstellung des neuen Konzeptes im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu rechnen?
2. Wer kann aktuell und wo die Sprach- und Integrationsmittler* innen buchen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ACI/011/2026 Beigeordnete Miriam Koch Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt und SPD-Internationale Liste zur Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 4. Februar 2026 Hier: Sprach- und Integrationsmittler*innen 1. Wann ist mit der Vorstellung des neuen Konzeptes im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu rechnen? Die Zusammenarbeit wurde seitens Intermigras e.V. aufgekündigt und nicht durch die Stadt Düsseldorf. Dieser Umstand wurde von der Verwaltung zum Anlass genommen, um eine Überprüfung und Neuaufstellung der Sprachmittlungsdienstleistungen durchzuführen. Im Jahr 2025 wurden in einer Pilotphase neuartige Möglichkeiten der Distanzsprachmittlung per Telefon getestet. Auch die Wahrnehmung von vereidigten Dolmetschdienstleistungen für komplexe Gespräche wurde als neue Komponente geprüft. Die Erkenntnisse aus der Pilotphase flossen dann in ein Vergabeverfahren ein. Es wurde ein Rahmenvertrag mit drei Komponenten ausgeschrieben (Distanzsprachmittlung per Video und Telefon, Sprachmittlung vor Ort durch Sprach- und Kulturmittler*innen und vergleichbar Qualifizierte und vereidigte Dolmetschung). Die Umsetzung mit den Anbietern, die jeweils einen Zuschlag erhielten, befindet sich aktuell in der Probezeit. Das neue Konzept nimmt wesentliche Erkenntnisse aus der Pilotphase auf. Da eine Erweiterung des Nutzer*innenkreises auf weitere Ämter beabsichtigt ist, wird in Kooperation mit diesen aktuell an einer gemeinsamen Vorlage gearbeitet. Sobald diese final vorliegt, kann das fertige Konzept dem Ausschuss für Chancengleichheit und Integration vorgestellt werden. 2. Wer kann aktuell und wo die Sprach- und Integrationsmittler* innen buchen? Momentan können folgende Institutionen die Leistungen des Sprachmittlungsportfolios in Anspruch nehmen: 1. Städtische Kitas, städtische Schulen und städtische Bildungseinrichtungen 2. Amt für Schule und Bildung (Abteilung für Bildung, Ganztag und Übergänge sowie Zentrum für Schulpsychologie) 3. Amt für Migration und Integration (Abteilung Integration) Bei folgenden Institutionen, die die Leistungen bisher unter bestimmten Bedingungen nutzen konnten, steht eine abschließende datenschutzrechtliche Beurteilung der städtischen Datenschutzbeauftragten noch aus: 1. Wohlfahrtsverbände (abhängig vom Gesamtbudget; zuletzt bis zu 7.250 Euro/Jahr/Träger, sofern keine Eigenmittel vorhanden oder aufgebraucht) 2. Gemeinnützige Träger der Jugendhilfe und Integrationsarbeit 3. Gemeinnützige Migrant*innenorganisationen ACI/011/2026 Beigeordnete Miriam Koch 4. Initiativen zur Unterstützung von Geflüchteten 3. Wurden im vergangenen Jahr sämtliche im Haushalt vorgesehenen Mittel aus dem Pool aufgebraucht? Bedingt durch den plötzlichen Wegfall der Sprachmittlungen durch die Kündigung von Intermigras e.V. und die damit verbundene Neuaufstellung und das notwendige Vergabeverfahren konnten die im Haushalt vorgesehenen Mittel nicht ausgeschöpft werden. Auch mussten die Institutionen, die zuvor bei Intermigras gebucht hatten, zunächst mit dem neuen Angebot vertraut gemacht werden. Im Jahr 2025 wurden 106.782,11 Euro für Sprachmittlungen aufgewendet. Allerdings handelt es sich um ein atypisches Jahr, das von zwei Umbrüchen (Pilotphase, Vergabe) geprägt war. In den Vorjahren wurden die Haushaltsmittel jeweils um 113.000 durch politischen Beschluss aufgestockt, somit standen insgesamt 170.600 Euro zur Verfügung. Diese Mittel wurden auch ausgeschöpft. Im Etat für 2026 sind 54.720 Euro eingeplant. Zudem konnten die Einsatzkosten für Sprachmittlungen pro Stunde reduziert werden. Im Zuge der Vergabe wurden bessere Konditionen für die Sprachmittlung vor Ort erzielt. Bei kurzen Gesprächen, die über die Distanzsprachmittlung per Telefon oder Videokonferenz durchgeführt werden, ist das Sparpotenzial noch einmal deutlich höher, da diese Leistung minutengenau abgerechnet wird. Bei Sprachmittlungen vor Ort wird immer mindestens eine Stunde in Rechnung gestellt, je nach Anbieter wird im Anschluss ebenfalls in einer vorher vereinbarten Taktung abgerechnet. Mit der gleichen Summe können daher perspektivisch mehr Einsätze durchgeführt werden.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am 4. Februar 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
1. Der Rat wird gebeten, die Bestellung von Mitgliedern des ACI und von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern aus Nicht-EU-Staaten gemäß § 58 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit beratender Stimme für die folgenden Ausschüsse zu beschließen: 1. Anregungs- und Beschwerdeausschuss 2. Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation 3. Ausschuss für Gesundheit und Soziales 4. Ausschuss für Gleichstellung 5. Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 6. Ausschuss für Planung Stadtentwicklung 7. Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 8. Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 9. Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 10. Bauausschuss 11. Kulturausschuss 12. Ordnungs- und Verkehrsausschuss 13. Schulausschuss 14. Sportausschuss 2. Die Anzahl der Mitglieder des ACI soll auf eine und die der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner aus Nicht-EU-Staaten auf zwei Personen pro Ausschuss festgelegt werden. Es soll darüber hinaus jeweils eine Stellvertretung bestimmt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, die Schwerpunktthemen Antirassismus und Nachhaltigkeit für die Projektförderung der Migrant*innenorganisationen im Förderjahr 2027 festzulegen.
Im Mai 2017 hat der Integrationsrat die neuen Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrant*innenorganisationen beschlossen. Unter anderem besteht die Möglichkeit, dass der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ein Schwerpunktthema festlegt und entsprechende Projekte bei der Förderung besonders berücksichtigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am 4. Februar 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen, dass die Leitung von „ Haus der Kulturen " als Sachverständige für die Dauer der laufenden Wahlperiode in den Ausschuss zu berufen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wählt in offener / geheimer Abstimmung Herrn/Frau __________________________ und stellvertretend Herrn/Frau __________________________ als Teilnehmerin/Teilnehmer an Ratssitzungen gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Gemäß § 27 Abs. 7 S. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aus seiner Mitte eine Person, die an der Ratssitzung teilnimmt und ggf. Stellung nimmt, sofern entsprechende Vorlagen auf der Tagesordnung stehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf vor, folgende Mitglieder Herrn/Frau __________________________ sowie stellvertretend Herrn/Frau __________________________ als Vertreter*innen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf zu entsenden.
Gemäß Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 23. Juni 2022, §5, Abs. 1, Pkt 10 gehört eine Vertreterin/ein Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an. Die Wahl erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf vor, folgende Mitglieder Herrn/Frau __________________________ sowie stellvertretend Herrn/Frau __________________________ als Vertreter*innen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Seniorenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf zu entsenden.
Gemäß Satzung des Seniorenrates nach §2, Abs. 3, Pkt 3 gehört eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an. Die Wahl erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Allgemeine Zielsetzung der Kurse: Deutsche Sprachkenntnisse sind eine zentrale Voraussetzung für gelungene Integration. Sprache ermöglicht Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, den Zugang zu Bildung, Arbeit und Ausbildung sowie die Nutzung von Angeboten des Alltags. Sie fördert selbstständiges Handeln, gegenseitiges Verständnis und soziale Kontakte und ist damit ein Schlüssel für Chancengleichheit, Zusammenhalt und ein respektvolles Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft. Langfristig trägt dies zu sozialem Zusammenhalt, Prävention von Ausgrenzung und zur Entlastung kommunaler Strukturen bei. Durch die Förderung von Sprachkursen wird ein ergänzendes, niedrigschwelliges Angebot in der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellt, das sich in erster Linie an nicht schulpflichtige Neueingewanderte richtet, die über keinen Zugang zu den bundesgeförderten Integrationskursen verfügen. Bei besonderem Bedarf können auch Angebote zur Vor- oder Nachbereitung eines Integrationskurses durchgeführt werden. Zuwendungsempfänger: Die Fördersumme von 100.000 Euro für das Jahr 2025 wurde auf 19 Zuwendungsempfänger aufgeteilt. Um dabei Empfänger aus den Vorjahren nicht zu bevorteilen, wurde erstmals die Eröffnung der Bewerbungsphase (Bedarfsmeldephase) auf ein Datum zwei Wochen nach Versand des entsprechenden Aufrufs gelegt. Ziel war es, auch kleineren Trägern bzw. Institutionen, die im Vorjahr keine Förderung erhalten hatten, eine entsprechende Vorbereitungszeit zu gewähren. Ab Start der Bedarfsmeldephase wurden die eingehenden Meldungen in Reihenfolge des Eingangs geprüft und genehmigt. Nach Ausschöpfung des Budgets gingen fünf weitere Bedarfsmeldungen ein. Für die vollständige Deckung der gemeldeten Bedarfe wären etwa 30.000 Euro zusätzlich notwendig gewesen. Unter den 19 Empfängern befinden sich Mitglieder der liga wohlfahrt (Jüdische Gemeinde, AWO, DRK, Multikulturelles Forum e.V., DIFI e.V.), Migrantenorganisationen, Sprachschulen sowie weitere Vereine aus Düsseldorf. Die Zuwendungsempfänger weisen einen hohen Grad an Heterogenität auf, da sowohl sehr kleine Vereine als auch große Wohlfahrtsverbände die Förderung in Anspruch nehmen. Durch diese Heterogenität wird eine gute Zielgruppenerreichung garantiert.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.