Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
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Sitzung kompakt
16.04.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation hat am 16. April 2026 im Rathaus getagt. Es wurden mehrere Anfragen behandelt und Berichte zur Digitalstrategie sowie zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation tagte am 16. April 2026 im Rathaus. Die Tagesordnung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, die Genehmigung der Niederschrift der vorherigen Sitzung sowie mehrere Anfragen der SPD/Volt-Ratsfraktion. Die Anfragen betrafen Themen wie die Zielgenauigkeit städtischer Informationsbroschüren und den Ausbau des Glasfasernetzes.
Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Digitalisierung der Stadtverwaltung voranzutreiben und die Personal- sowie Organisationsstrukturen zu optimieren. In der Sitzung wurden aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in diesen Bereichen besprochen.
Die Beschlüsse und Berichte betreffen die Effizienz der städtischen Informationsangebote und die digitale Infrastruktur in Düsseldorf. Insbesondere die Anfragen zur Zielgenauigkeit der Informationsbroschüren und zum Glasfaserausbau sind für die Bürger von Bedeutung, da sie die Qualität der städtischen Dienstleistungen beeinflussen.
Die Verwaltung wird die schriftlichen Anfragen beantworten und die Ergebnisse in einer zukünftigen Sitzung präsentieren.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 17. April 2026 · gpt-4o-mini
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation · Sitzung vom 16.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.08.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Auf welcher Datenbasis und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Empfängerinnen und Empfänger für den Versand städtischer Informationsbroschüren, wie wird dabei die Aktualität und Relevanz der Daten sichergestellt, und wie erklärt die Verwaltung vor diesem Hintergrund Mehrfachversendungen in einzelnen Haushalten?
2. Welche Zuständigkeiten bestehen innerhalb der Verwaltung für die Erstellung, Pflege und Verteilung der Broschüren?
3. Welche Kosten entstehen jährlich für Druck und Versand dieser Broschüren, wie bewertet die Verwaltung diese im Hinblick auf Effizienz und Zielerreichung, und welche alternativen – insbesondere digitalen und bedarfsgerechteren – Informationswege werden genutzt oder geprüft, um Streuverluste und Kosten zu reduzieren?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/021/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion vom 25.03.2026 Zielgenauigkeit, Aktualität und Versand städtischer Informationsbroschüren Frage 1: Auf welcher Datenbasis und nach welchen Kriterien erfolgt die Aus- wahl der Empfängerinnen und Empfänger für den Versand städtischer Infor- mationsbroschüren, wie wird dabei die Aktualität und Relevanz der Daten sichergestellt, und wie erklärt die Verwaltung vor diesem Hintergrund Mehr- fachversendungen in einzelnen Haushalten? Antwort: Grundsätzlich entscheidet jedes Fachamt unter Anwendung der GA Öffentlichkeitsarbeit, welche Informationen per Postversand an einen bestimmten Personenkreis versandt werden soll. Die hierfür erforderlichen Unterlagen (Flyer, Anschreiben, etc.) werden beim Amt für zentrale Dienste (Amt 16) zur Vervielfältigung in Auftrag gegeben und entsprechend versandt. Die Adressdaten liefert der Auftraggeber. Fragen zu Aktualität, Relevanz und möglichen Mehrfachversendungen klärt das jeweilige Fachamt. Der in der Anfrage genannte Auftrag wurde durch das Amt für Soziales und Jugend (Amt 51) beauftragt. Das beauftragende Fachamt entscheidet eigenständig, welcher Personenkreis angeschrieben werden soll und beauftragt entsprechende Auswertungen beispielsweise entweder aus dem Melderegister oder aus den genutzten Fachverfahren. Das Amt 16 produziert und verschickt die Sendungen, wie sie beauftragt wurden. Frage 2: Welche Zuständigkeiten bestehen innerhalb der Verwaltung für die Erstellung, Pflege und Verteilung der Broschüren? Antwort: Broschüren fallen laut der GA Öffentlichkeitsarbeit unter den Begriff der Publikationen. Die GA regelt auch die Zuständigkeiten in Hinblick auf die Veröffentlichung. „Bei städtischen Publikationen mit Informationsschwerpunkt oder auch Neuauflagen übernimmt das Amt für Kommunikation in der Regel Gestaltung und Lektorat. Kommunikative Anpassungen erfolgen in Absprache mit den Fachämtern und Dezernaten. Die inhaltliche Freigabe der entwickelten Publikation liegt bei den Fachämtern/ Instituten/ Dezernaten, die auch im Impressum als verantwortlich genannt werden." Den weiteren Produktionsprozess übernimmt das Amt für Zentrale Dienste. Dieser beinhaltet die Verarbeitung einer Druckdatei, wie auch den postalischen Versand, an den vom Fachamt genannten Verteilerkreis. Die Infokarte „Zeit für Neues" wurde im Rahmen des Aktionsplanes „Älter werden in Düsseldorf" vom Amt für Soziales und Jugend einmalig erstellt und versandt. Die Abteilung Alter, Pflege und Existenzsicherung des Amtes ist unter anderem dafür zuständig, präventive Angebote zu entwickeln, zu steuern und den Zugang zu diesen Angeboten zu ermöglichen. Dazu hat die Aktion sich bewusst an Menschen zwischen 60 und 70 Jahren gerichtet, da der Übergang in den Ruhestand sehr unterschiedlich verläuft. Manche Menschen sind bereits im Ruhestand, andere stehen kurz davor und RSD Vorlage wieder andere beschäftigen sich erst spät mit den Veränderungen in dieser Seite 1 von 3 ADIG/021/2026 Beigeordneter Wagner Lebensphase. Ziel ist es, möglichst viele ältere Menschen über die Angebote in Düsseldorf zu informieren. Mithilfe des QR-Codes wurde auf die Internetseite https://www.duesseldorf.de/soziales/ruhestand verwiesen. Die Karte sollte lediglich auf die vielfältigen Angebote, die Düsseldorf für ältere Menschen bietet, hinweisen. Frage 3: Welche Kosten entstehen jährlich für Druck und Versand dieser Broschüren, wie bewertet die Verwaltung diese im Hinblick auf Effizienz und Zielerreichung, und welche alternativen - insbesondere digitalen und be- darfsgerechteren - Informationswege werden genutzt oder geprüft, um Streuverluste und Kosten zu reduzieren? Antwort: Für den zuvor genannten Auftrag sind folgende Kosten entstanden: Druck der Flyer (extern): 3.207,86 Umschlag/Druck (intern): 1.360,89 Porto: 30.335,02 Gesamt 34.903,77 Grundsätzlich kann keine Aussage getroffen werden, wie hoch die jährlichen Kosten für den verwaltungsweiten Versand von Informationen an Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger sind. Das Amt für Soziales und Jugend hatte 2025 insgesamt 72.860 Euro für Aufträge zur Verfügung, die an das Amt für Zentrale Dienste erteilt werden. Aus diesen Mitteln werden unter anderem der Druck von Broschüren und Flyern finanziert, aber auch Visitenkarten und Roll-Ups, etc. Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, werden die Broschüren und Flyer zielgerichtet an Einrichtungen, wie z. B. an die „zentren plus", versandt. Auch Institutionen wie die Stadtbüchereien oder Apotheken erhalten je nach Thema Infor- mationsmaterial, so dass der jeweiligen Zielgruppe ein niedrigschwelliger Zugang an- geboten wird. Die Herausgabe von Printmedien ist ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit geringer digitaler Kompetenz. Gerade ältere Menschen nutzen inten- siv Printmedien als Informationsquelle. Der Wegweiser für Ältere und Junggebliebene wird beispielsweise seit vielen Jahren stark nachgefragt. Die Verwaltung wägt je nach Zielgruppe ab, welches Informationsmaterial gedruckt werden soll. Werden Broschü- ren nicht nachgefragt, werden alternative Wege gewählt. So wurde beispielsweise der Wegweiser für Menschen mit Behinderung nicht mehr aufgelegt, sondern die Internet- seiten zu diesem Thema entsprechend ausgebaut. Alternativ wird Informationsmaterial je nach Empfängerkreis digital verschickt oder auf den Internetseiten des Amtes veröffentlicht RSD Vorlage Seite 2 von 3 ADIG/021/2026 Beigeordneter Wagner Das Amt 16 hat aktuell eine Budgetierung für alle Fachämter entwickelt und zur Ver- waltungskonferenz angemeldet, um die durch den Rat genehmigten Mittel aufzuteilen. Hierdurch werden konkrete Anreize geschaffen, die Kosten zu minimieren und gezielter Personenkreise online anzuschreiben oder ggf. Angebote vermehrt auf der Homepage zu veröffentlicht. RSD Vorlage Seite 3 von 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche verbindlichen Standards bestehen für die Einführung digitaler Antrags- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf Medienbruchfreiheit sowie Nutzendenfreundlichkeit ?
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass digitale Antragsprozesse zu einer tatsächlichen Entlastung der Beschäftigten führen und nicht zusätzliche Arbeitsschritte verursachen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/022/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion vom 25.03.2026 Medienbruchbehaftete digitale Antragsprozesse Frage 1: Welche verbindlichen Standards bestehen für die Einführung digita- ler Antrags- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf Me- dienbruchfreiheit sowie Nutzendenfreundlichkeit? Antwort: Für die Einführung digitaler Antrags- und Genehmigungsverfahren bestehen verbindliche rechtliche, technische und gestalterische Standards, die insbesondere Medienbruchfreiheit und Nutzendenfreundlichkeit sicherstellen sollen. Diese ergeben sich aus bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Vorgaben sowie aus etablierten E-Government-Leitlinien. Die rechtlichen Grundlagen beziehen sich insbesondere auf Vorgaben zu Datenschutz und IT-Sicherheit, zu Barrierefreiheit und zu E-Government - Gesetzen EGovG des Bundes und des Landes. Mit Verwendung einfacher Sprache, Single Sign on und intuitiver Benutzerführung in den Anwendungen wird die Nutzendenfreundlichkeit sichergestellt. Hierfür werden neue Systeme in ausführlichen Test- und Pilotphasen eingeführt, um die Nutzenden aktiv an der Verbesserung von Prozessen beteiligen zu können. Einbezogen wird immer auch der Personalrat, der die Interessen der Beschäftigten im Prozess sicherstellt. Überall da, wo es rechtlich möglich ist, sollen digitale Antragsprozesse bestehende papiergebundene Prozesse ablösen. 2026 sollen erste Pilotprozesse im Workflow-Tool ServiceNow abgebildet werden. Das Tool soll es den Mitarbeitenden der LHD ermöglichen, mit einer intuitiv nutzbaren Oberfläche die meisten Anträge, Genehmigungen und Freigaben digital zu erstellen. Das Tool wird agil eingeführt werden, um möglichst rasch erste Anwendungsfälle testen zu können und Schritt für Schritt die Plattform weiter auszubauen. Frage 2: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass digitale Antragsprozesse zu einer tatsächlichen Entlastung der Beschäftigten führen und nicht zusätzli- che Arbeitsschritte verursachen? Antwort: Neue digitale Lösungen werden in Test- und Pilotphasen eingeführt, dann schrittweise ausgerollt. So stellt die Verwaltung sicher, dass neue Prozesse ausführlich erprobt und verbessert werden und tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung führen. Aktuelle Pilotphasen sind z.B. die KI-unterstützten Antragstrecken im Wohngeldamt, die sich derzeit bewähren und daher als Vorbild für weitere Projekte dienen können. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um bestehende PDF-basierte Verfahren - wie im geschilderten Beispiel - kurzfristig in durchgängige digitale Workflows zu überführen? Antwort: RSD Vorlage Seite 1 von 2 ADIG/022/2026 Beigeordneter Wagner Der im Beispiel genannte Digitale Urlaubsantrag ist ein derzeit laufendes Projekt. Umgesetzt wird die digitale Variante durch eine Integration in das bestehende Personalwesen-Tool LogaAll-in. Hier soll es zukünftig möglich sein, den Urlaubsantrag vollständig digital abzubilden. Derzeit ist ein Wechsel der Betreuung des Projekts von Bochum zur OWL-IT in Vorbereitung. RSD Vorlage Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/023/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage des Ratsherrn Tscholl (SPD/Volt-Ratsfraktion) vom 25.03.2026 Sachstand zur Besetzung der im Haushalt 2026 neu geschaffenen Stellen Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand der Besetzungsverfahren für die im Haushalt 2026 neu geschaffenen Stellen (bitte tabellarisch aufgeschlüsselt nach Amt, Aufgabenbereich, Art der Stelle - Verwaltung/Fachpersonal - so- wie geplantem Besetzungszeitpunkt)? Antwort: Zum Stellenplan 2026 wurden 233,76 VZÄ-Planstellen neu geschaffen. Für 225,26 Vollzeitäquivalente (VZÄ) liegt eine 100%ige Gegenfinanzierung durch Drittmittel, Fördergelder etc. vor. Weiteren 2,0 VZÄ liegt ein Ratsbeschluss zum Großprojekt „Neubau Theodor-Heuss-Brücke" zugrunde und weitere 6,5 VZÄ wurden im Stadtent- wässerungsbetrieb im Rahmen des Wirtschaftsplans realisiert. Der Besetzungsstand (besetzt bzw. laufendes Besetzungsverfahren) der einzelnen Neuschaffungen kann der beigefügten tabellarischen Übersicht entnommen werden. Derzeit sind 140 der neugeschaffenen Stellen besetzt. Frage 2: Wann wurden die jeweiligen Stellenbesetzungsverfahren eingelei- tet (z. B. Zeitpunkt der Ausschreibung) und in welchem Umfang wurden diese bereits vor dem endgültigen Haushaltsbeschluss vorbereitet oder be- gonnen? Antwort: Da für die Stellenneuschaffungen entweder eine 100%ige Gegenfinanzierung durch Drittmittel, Fördergelder etc. erfolgen konnte, ein Ratsbeschluss vorlag oder eine Re- alisierung im Rahmen des Wirtschaftsplans durch den Stadtentwässerungsbetrieb er- folgte, wurden die Besetzungsverfahren in den überwiegenden Fällen bereits vorzei- tig durch die Verwaltung angestoßen. Eine konkrete, detaillierte zeitliche Auflistung aller Besetzungsverfahren wäre nur mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand möglich gewesen, da eine maschinelle Auswer- tung nicht möglich ist. Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um trotz des spä- ten Haushaltsbeschlusses eine möglichst zeitnahe Besetzung der priorisier- ten Stellen sicherzustellen? Antwort: Vor den in der Antwort zu Frage 2 dargelegten Hintergründen, ist in den überwiegen- den Fällen bereits eine Besetzung erfolgt oder angestoßen (siehe tabellarische Über- sicht zu Frage 1). In den übrigen Fällen werden die Besetzungsabsichten derzeit ver- waltungsintern auf Grundlage der aktuellen Besetzungsregelungen der Landeshaupt- stadt abgestimmt. RSD Vorlage Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Ursachen sieht die Verwaltung für die deutliche Verfehlung des ursprünglich prognostizierten Ausbauziels von 50 % Glasfaser- Versorgungsquote bis Ende 2025, und welche konkreten Auswirkun- gen ergeben sich daraus für die digitale Entwicklung des Standorts Düsseldorf?
2. Welche konkreten Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten nutzt die Stadt gegenüber den beteiligten Netzbetreibern, um Verzögerungen im Glasfaserausbau zu reduzieren bzw. zu vermeiden, und welche Konsequenzen ergeben sich bei Nichterreichen vereinbarter Ausbauziele?
3. Wie wird die Transparenz über den Ausbaufortschritt gegenüber Politik und Öffentlichkeit sichergestellt, und ist vorgesehen, den aktuellen Stand – beispielsweise über maps.duesseldorf.de oder vergleichbare digitale Formate – regelmäßig und nachvollziehbar darzustellen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/024/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage des Ratsherrn Tscholl (SPD/Volt-Ratsfraktion) vom 25.03.2026 Ausbau Glasfasernetz Frage 1: Welche Ursachen sieht die Verwaltung für die deutliche Verfehlung des ursprünglich prognostizierten Ausbauziels von 50 % Glasfaser-Versor- gungsquote bis Ende 2025, und welche konkreten Auswirkungen ergeben sich daraus für die digitale Entwicklung des Standorts Düsseldorf? Antwort: Eine Abfrage der Ausbauinformationen bei den in Düsseldorf aktiven Netzbetreibern zum Stichtag 31.12.2025 hat eine Ausbauquote von 44,8% aller Haushalte und Gewerbestandorte ergeben - damit ergibt sich eine Verfehlung des selbstgesetzten Zieles zu Ende 2025 von ca. 5 %-Punkten. Legt man die Ausbauquote 2018 in Düsseldorf von 2% und 2020 von 4,2% zu Grunde, bleibt es bei einer Zielverfehlung, aber im Kontext einer guten Entwicklung. Das angestrebte Ausbauziel wurde durch die Netzbetreiber nicht erreicht. Eine Ursache sind die im Allgemeinen veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Netzbetreiber. Insbesondere durch gestiegene Bau- und Planungskosten wurden Investitionsentscheidungen verändert. Weitere Ursachen liegen in den individuellen Positionierungen und den Geschäftsmodellen der verschiedenen Netzbetreiber. Hierbei spielt jeweils die spezifische Finanzierungssituation und die Verfügbarkeit und Qualität von Bau- und Planungsressourcen eine Rolle. Der Standort Düsseldorf verfügt über eine überaus umfassende Versorgung mit VDSL- und TV-Kabelanschlüssen. Gerade die Verfügbarkeit dieser Netze führt dazu, dass insbesondere von privaten Haushalten ein Umstieg auf eine Glasfaserinfrastruktur zum jetzigen Zeitpunkt nicht als notwendig erachtet wird. Dies hat Einfluss auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der Netzbetreiber und ist ein bremsender Faktor. An den Gewerbe- und Bürostandorten sind bereits leistungsfähige Glasfaseranschlüsse verfügbar. Insgesamt ist durch die Ausbauverzögerung aktuell nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Mittelfristig muss Düsseldorf jedoch in der Glasfaserversorgung zu anderen europäischen Metropolen aufschließen. Frage 2: Welche konkreten Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten nutzt die Stadt gegenüber den beteiligten Netzbetreibern, um Verzögerungen im Glasfaserausbau zu reduzieren bzw. zu vermeiden, und welche Konsequen- zen ergeben sich bei Nichterreichen vereinbarter Ausbauziele? Antwort: Formal hat eine Kommune nach dem Telekommunikationsgesetz keine Einflussmöglichkeiten auf die räumliche und zeitliche Ausbauplanung der Netzbetreiber. Sie ist lediglich im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens in die konkrete bauliche Umsetzung der einzelnen Maßnahmen eingebunden. Durch eine partnerschaftliche Kommunikation, spezifische Digitalisierungsmaßnahmen und personelle und organisatorische Anpassungen ermöglicht die Verwaltung den Netzbetreibern eine schnelle Ausbauumsetzung. Dies wird erreicht durch: - digitale Antragsstellung - digitale Vorbegehungen RSD Vorlage - Bereitstellung aller kommunalen Informationen Seite 1 von 2 ADIG/024/2026 Beigeordneter Wagner (z.B. Stadtgrundkarte online, Informationen zum Denkmalschutz, etc.) - standardisierte Antragsprozesse und Verträge - personelle und organisatorische Maßnahmen (CC Tiefbau, Servicestelle digitale Infrastruktur) In den Vereinbarungen mit den Netzbetreibern sind Ausbauzusagen enthalten. Verbindliche Ausbauziele wurden nicht vereinbart. Dazu bestand seitens der Netzbetreiber auch keine Bereitschaft. Die Verwaltung wird jetzt auf bestehende und möglicherweise neue Partner zugehen und auf Ausbauchancen in bisher noch nicht erschlossenen Stadtteilen hinweisen. Frage 3: Wie wird die Transparenz über den Ausbaufortschritt gegenüber Politik und Öffentlichkeit sichergestellt, und ist vorgesehen, den aktuellen Stand - beispielsweise über maps.duesseldorf.de oder vergleichbare digi- tale Formate - regelmäßig und nachvollziehbar darzustellen? Antwort: Die Verwaltung ist zur Ermittlung des Ausbaufortschritts und der weiteren Planungen auf die Informationen der Netzbetreiber angewiesen. Aktuell befinden sich die Netzbetreiber in einem gesetzlich gewollten infrastrukturellen Wettbewerb. Informationen zum Ausbaufortschritt und den weiteren Planungen werden deshalb nur unter der Maßgabe der Nicht-Veröffentlichung zugeliefert. Die Verwaltung informiert den Fachausschuss deshalb über die Entwicklungen teils im öffentlichen, teils im nicht- öffentlichen Teil. Eine umfassende Information und strategische Positionierung ist für den ADIG am 06.05.2026 vorgesehen. Grundsätzlich sollte die Information über Ausbauprojekte durch die Netzbetreiber an die Eigentümer und Nutzer gebracht werden. Viele Informationen der Netzbetreiber, die die Verwaltung erhält, sind nicht verbindlich. Ausbau- und Versorgungsinformationen ändern sich schnell, Vermarktungsinitiativen führen nicht immer zu Ausbauprojekten. Da es von städtischer Seite möglichst verlässliche Informationen geben sollte, hat die Verwaltung bisher von einer Darstellung des Ausbaus der Netzbetreiber auf den städtischen Internetseiten abgesehen. Es werden allerdings auf den städtischen Seiten Informationen zum Ausbaugeschehen und intensiv zu den Rahmenbedingungen sowie Links zu den Informationen des BMDS und der Netzbetreibern bereitgestellt. Diese Informationsseite für die Bürgerinnen und Bürger ist ein best practice Produkt und erfährt erfreulich viel Zuspruch. RSD Vorlage Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.