ADIG/021/2026
Beigeordneter Wagner
Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion vom 25.03.2026
Zielgenauigkeit, Aktualität und Versand städtischer Informationsbroschüren
Frage 1: Auf welcher Datenbasis und nach welchen Kriterien erfolgt die Aus-
wahl der Empfängerinnen und Empfänger für den Versand städtischer Infor-
mationsbroschüren, wie wird dabei die Aktualität und Relevanz der Daten
sichergestellt, und wie erklärt die Verwaltung vor diesem Hintergrund Mehr-
fachversendungen in einzelnen Haushalten?
Antwort:
Grundsätzlich entscheidet jedes Fachamt unter Anwendung der GA
Öffentlichkeitsarbeit, welche Informationen per Postversand an einen bestimmten
Personenkreis versandt werden soll. Die hierfür erforderlichen Unterlagen (Flyer,
Anschreiben, etc.) werden beim Amt für zentrale Dienste (Amt 16) zur Vervielfältigung
in Auftrag gegeben und entsprechend versandt. Die Adressdaten liefert der
Auftraggeber. Fragen zu Aktualität, Relevanz und möglichen Mehrfachversendungen
klärt das jeweilige Fachamt.
Der in der Anfrage genannte Auftrag wurde durch das Amt für Soziales und Jugend
(Amt 51) beauftragt. Das beauftragende Fachamt entscheidet eigenständig, welcher
Personenkreis angeschrieben werden soll und beauftragt entsprechende
Auswertungen beispielsweise entweder aus dem Melderegister oder aus den genutzten
Fachverfahren. Das Amt 16 produziert und verschickt die Sendungen, wie sie
beauftragt wurden.
Frage 2: Welche Zuständigkeiten bestehen innerhalb der Verwaltung für die
Erstellung, Pflege und Verteilung der Broschüren?
Antwort:
Broschüren fallen laut der GA Öffentlichkeitsarbeit unter den Begriff der Publikationen.
Die GA regelt auch die Zuständigkeiten in Hinblick auf die Veröffentlichung. „Bei
städtischen Publikationen mit Informationsschwerpunkt oder auch Neuauflagen
übernimmt das Amt für Kommunikation in der Regel Gestaltung und Lektorat.
Kommunikative Anpassungen erfolgen in Absprache mit den Fachämtern und
Dezernaten. Die inhaltliche Freigabe der entwickelten Publikation liegt bei den
Fachämtern/ Instituten/ Dezernaten, die auch im Impressum als verantwortlich
genannt werden."
Den weiteren Produktionsprozess übernimmt das Amt für Zentrale Dienste. Dieser
beinhaltet die Verarbeitung einer Druckdatei, wie auch den postalischen Versand, an
den vom Fachamt genannten Verteilerkreis.
Die Infokarte „Zeit für Neues" wurde im Rahmen des Aktionsplanes „Älter werden in
Düsseldorf" vom Amt für Soziales und Jugend einmalig erstellt und versandt. Die
Abteilung Alter, Pflege und Existenzsicherung des Amtes ist unter anderem dafür
zuständig, präventive Angebote zu entwickeln, zu steuern und den Zugang zu diesen
Angeboten zu ermöglichen. Dazu hat die Aktion sich bewusst an Menschen zwischen
60 und 70 Jahren gerichtet, da der Übergang in den Ruhestand sehr unterschiedlich
verläuft. Manche Menschen sind bereits im Ruhestand, andere stehen kurz davor und
RSD Vorlage wieder andere beschäftigen sich erst spät mit den Veränderungen in dieser
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Lebensphase. Ziel ist es, möglichst viele ältere Menschen über die Angebote in
Düsseldorf zu informieren. Mithilfe des QR-Codes wurde auf die Internetseite
https://www.duesseldorf.de/soziales/ruhestand verwiesen. Die Karte sollte lediglich
auf die vielfältigen Angebote, die Düsseldorf für ältere Menschen bietet, hinweisen.
Frage 3: Welche Kosten entstehen jährlich für Druck und Versand dieser
Broschüren, wie bewertet die Verwaltung diese im Hinblick auf Effizienz und
Zielerreichung, und welche alternativen - insbesondere digitalen und be-
darfsgerechteren - Informationswege werden genutzt oder geprüft, um
Streuverluste und Kosten zu reduzieren?
Antwort:
Für den zuvor genannten Auftrag sind folgende Kosten entstanden:
Druck der Flyer (extern): 3.207,86
Umschlag/Druck (intern): 1.360,89
Porto: 30.335,02
Gesamt 34.903,77
Grundsätzlich kann keine Aussage getroffen werden, wie hoch die jährlichen Kosten
für den verwaltungsweiten Versand von Informationen an Düsseldorfer Bürgerinnen
und Bürger sind.
Das Amt für Soziales und Jugend hatte 2025 insgesamt 72.860 Euro für Aufträge zur
Verfügung, die an das Amt für Zentrale Dienste erteilt werden. Aus diesen Mitteln
werden unter anderem der Druck von Broschüren und Flyern finanziert, aber auch
Visitenkarten und Roll-Ups, etc.
Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, werden die Broschüren und
Flyer zielgerichtet an Einrichtungen, wie z. B. an die „zentren plus", versandt. Auch
Institutionen wie die Stadtbüchereien oder Apotheken erhalten je nach Thema Infor-
mationsmaterial, so dass der jeweiligen Zielgruppe ein niedrigschwelliger Zugang an-
geboten wird.
Die Herausgabe von Printmedien ist ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit
für Menschen mit geringer digitaler Kompetenz. Gerade ältere Menschen nutzen inten-
siv Printmedien als Informationsquelle. Der Wegweiser für Ältere und Junggebliebene
wird beispielsweise seit vielen Jahren stark nachgefragt. Die Verwaltung wägt je nach
Zielgruppe ab, welches Informationsmaterial gedruckt werden soll. Werden Broschü-
ren nicht nachgefragt, werden alternative Wege gewählt. So wurde beispielsweise der
Wegweiser für Menschen mit Behinderung nicht mehr aufgelegt, sondern die Internet-
seiten zu diesem Thema entsprechend ausgebaut.
Alternativ wird Informationsmaterial je nach Empfängerkreis digital verschickt oder
auf den Internetseiten des Amtes veröffentlicht
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Das Amt 16 hat aktuell eine Budgetierung für alle Fachämter entwickelt und zur Ver-
waltungskonferenz angemeldet, um die durch den Rat genehmigten Mittel aufzuteilen.
Hierdurch werden konkrete Anreize geschaffen, die Kosten zu minimieren und gezielter
Personenkreise online anzuschreiben oder ggf. Angebote vermehrt auf der Homepage
zu veröffentlicht.
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