Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen ADIG/021/2026

Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Zielgenauigkeit, Aktualität und Versand städtischer Informationsbroschüren

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 30. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Auf welcher Datenbasis und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Empfängerinnen und Empfänger für den Versand städtischer Informationsbroschüren, wie wird dabei die Aktualität und Relevanz der Daten sichergestellt, und wie erklärt die Verwaltung vor diesem Hintergrund Mehrfachversendungen in einzelnen Haushalten?
  2. Welche Zuständigkeiten bestehen innerhalb der Verwaltung für die Erstellung, Pflege und Verteilung der Broschüren?
  3. Welche Kosten entstehen jährlich für Druck und Versand dieser Broschüren, wie bewertet die Verwaltung diese im Hinblick auf Effizienz und Zielerreichung, und welche alternativen – insbesondere digitalen und bedarfsgerechteren – Informationswege werden genutzt oder geprüft, um Streuverluste und Kosten zu reduzieren?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · ADIG/021/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 16.04.2026 · Amtliches Original (PDF)

ADIG/021/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion vom 25.03.2026 Zielgenauigkeit, Aktualität und Versand städtischer Informationsbroschüren Frage 1: Auf welcher Datenbasis und nach welchen Kriterien erfolgt die Aus- wahl der Empfängerinnen und Empfänger für den Versand städtischer Infor- mationsbroschüren, wie wird dabei die Aktualität und Relevanz der Daten sichergestellt, und wie erklärt die Verwaltung vor diesem Hintergrund Mehr- fachversendungen in einzelnen Haushalten?

Antwort:

Grundsätzlich entscheidet jedes Fachamt unter Anwendung der GA Öffentlichkeitsarbeit, welche Informationen per Postversand an einen bestimmten Personenkreis versandt werden soll. Die hierfür erforderlichen Unterlagen (Flyer, Anschreiben, etc.) werden beim Amt für zentrale Dienste (Amt 16) zur Vervielfältigung in Auftrag gegeben und entsprechend versandt. Die Adressdaten liefert der Auftraggeber. Fragen zu Aktualität, Relevanz und möglichen Mehrfachversendungen klärt das jeweilige Fachamt. Der in der Anfrage genannte Auftrag wurde durch das Amt für Soziales und Jugend (Amt 51) beauftragt. Das beauftragende Fachamt entscheidet eigenständig, welcher Personenkreis angeschrieben werden soll und beauftragt entsprechende Auswertungen beispielsweise entweder aus dem Melderegister oder aus den genutzten Fachverfahren. Das Amt 16 produziert und verschickt die Sendungen, wie sie beauftragt wurden. Frage 2: Welche Zuständigkeiten bestehen innerhalb der Verwaltung für die Erstellung, Pflege und Verteilung der Broschüren?

Antwort:

Broschüren fallen laut der GA Öffentlichkeitsarbeit unter den Begriff der Publikationen. Die GA regelt auch die Zuständigkeiten in Hinblick auf die Veröffentlichung. „Bei städtischen Publikationen mit Informationsschwerpunkt oder auch Neuauflagen übernimmt das Amt für Kommunikation in der Regel Gestaltung und Lektorat. Kommunikative Anpassungen erfolgen in Absprache mit den Fachämtern und Dezernaten. Die inhaltliche Freigabe der entwickelten Publikation liegt bei den Fachämtern/ Instituten/ Dezernaten, die auch im Impressum als verantwortlich genannt werden." Den weiteren Produktionsprozess übernimmt das Amt für Zentrale Dienste. Dieser beinhaltet die Verarbeitung einer Druckdatei, wie auch den postalischen Versand, an den vom Fachamt genannten Verteilerkreis. Die Infokarte „Zeit für Neues" wurde im Rahmen des Aktionsplanes „Älter werden in Düsseldorf" vom Amt für Soziales und Jugend einmalig erstellt und versandt. Die Abteilung Alter, Pflege und Existenzsicherung des Amtes ist unter anderem dafür zuständig, präventive Angebote zu entwickeln, zu steuern und den Zugang zu diesen Angeboten zu ermöglichen. Dazu hat die Aktion sich bewusst an Menschen zwischen 60 und 70 Jahren gerichtet, da der Übergang in den Ruhestand sehr unterschiedlich verläuft. Manche Menschen sind bereits im Ruhestand, andere stehen kurz davor und RSD Vorlage wieder andere beschäftigen sich erst spät mit den Veränderungen in dieser Seite 1 von 3 ADIG/021/2026 Beigeordneter Wagner Lebensphase. Ziel ist es, möglichst viele ältere Menschen über die Angebote in Düsseldorf zu informieren. Mithilfe des QR-Codes wurde auf die Internetseite https://www.duesseldorf.de/soziales/ruhestand verwiesen. Die Karte sollte lediglich auf die vielfältigen Angebote, die Düsseldorf für ältere Menschen bietet, hinweisen. Frage 3: Welche Kosten entstehen jährlich für Druck und Versand dieser Broschüren, wie bewertet die Verwaltung diese im Hinblick auf Effizienz und Zielerreichung, und welche alternativen - insbesondere digitalen und be- darfsgerechteren - Informationswege werden genutzt oder geprüft, um Streuverluste und Kosten zu reduzieren?

Antwort:

Für den zuvor genannten Auftrag sind folgende Kosten entstanden: Druck der Flyer (extern): 3.207,86 Umschlag/Druck (intern): 1.360,89 Porto: 30.335,02 Gesamt 34.903,77 Grundsätzlich kann keine Aussage getroffen werden, wie hoch die jährlichen Kosten für den verwaltungsweiten Versand von Informationen an Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger sind. Das Amt für Soziales und Jugend hatte 2025 insgesamt 72.860 Euro für Aufträge zur Verfügung, die an das Amt für Zentrale Dienste erteilt werden. Aus diesen Mitteln werden unter anderem der Druck von Broschüren und Flyern finanziert, aber auch Visitenkarten und Roll-Ups, etc. Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, werden die Broschüren und Flyer zielgerichtet an Einrichtungen, wie z. B. an die „zentren plus", versandt. Auch Institutionen wie die Stadtbüchereien oder Apotheken erhalten je nach Thema Infor- mationsmaterial, so dass der jeweiligen Zielgruppe ein niedrigschwelliger Zugang an- geboten wird. Die Herausgabe von Printmedien ist ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit geringer digitaler Kompetenz. Gerade ältere Menschen nutzen inten- siv Printmedien als Informationsquelle. Der Wegweiser für Ältere und Junggebliebene wird beispielsweise seit vielen Jahren stark nachgefragt. Die Verwaltung wägt je nach Zielgruppe ab, welches Informationsmaterial gedruckt werden soll. Werden Broschü- ren nicht nachgefragt, werden alternative Wege gewählt. So wurde beispielsweise der Wegweiser für Menschen mit Behinderung nicht mehr aufgelegt, sondern die Internet- seiten zu diesem Thema entsprechend ausgebaut. Alternativ wird Informationsmaterial je nach Empfängerkreis digital verschickt oder auf den Internetseiten des Amtes veröffentlicht RSD Vorlage Seite 2 von 3 ADIG/021/2026 Beigeordneter Wagner Das Amt 16 hat aktuell eine Budgetierung für alle Fachämter entwickelt und zur Ver- waltungskonferenz angemeldet, um die durch den Rat genehmigten Mittel aufzuteilen. Hierdurch werden konkrete Anreize geschaffen, die Kosten zu minimieren und gezielter Personenkreise online anzuschreiben oder ggf. Angebote vermehrt auf der Homepage zu veröffentlicht. RSD Vorlage Seite 3 von 3

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

+1 weitere Themen

Vorgang · ADIG/021/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.1

    Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/021/2026