Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
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Sitzung kompakt
13.04.2026 · Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: veröffentlichte Tagesordnung
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz hat am 13. April 2026 im Rathaus getagt. Es wurden mehrere Anfragen behandelt und das Abfallwirtschaftskonzept für Düsseldorf einstimmig empfohlen.
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz tagte am 13. April 2026 im Rathaus. Die Tagesordnung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, die Genehmigung der Niederschrift der vorherigen Sitzung sowie mehrere Anfragen und Anträge. Die Anfragen betrafen Themen wie Biodiversität, Abfallmanagement und Klimaanpassung.
Der Ausschuss ist zuständig für die Belange der Stadtökologie, Abfallwirtschaft und den Bevölkerungsschutz in Düsseldorf. In dieser Sitzung wurden aktuelle Herausforderungen und Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft und der Umweltpolitik diskutiert.
Die einstimmige Empfehlung des Abfallwirtschaftskonzepts für die Jahre 2026 bis 2030 wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Abfallentsorgung und -vermeidung in Düsseldorf haben. Die behandelten Anfragen betreffen wichtige Themen wie die Sicherung der Biodiversität und die Verbesserung der Stadtökologie, die für die Bürger von Bedeutung sind.
Das Abfallwirtschaftskonzept wird dem Rat zur Entscheidung am 7. Mai 2026 vorgelegt. Die Verwaltung wird die Anfragen weiter bearbeiten und die Ergebnisse in zukünftigen Sitzungen präsentieren.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 14. April 2026 · gpt-4o-mini
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz · Sitzung vom 13.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 20.04.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Folgen hat die Einordnung des Gebietes Standortübungsplatzes „ Aaper Wald " als strategische Liegenschaftsreserve und die in der Konsequenz möglicherweise erfolgende Rückgabe auf die in der Verwaltungsvorlage 70/33/2013 vorgesehenen Naturschutzgebiete [(Naturschutzgebiet Kettelbach und Schürberg (NSG 201010) / Naturschutzgebiet Langer Busch und Tiefenberg (NSG 201011)] und sind diese in der in Vorbereitung der zur Offenlage befindlichen 3. Landschaftsplanänderung "Grütersaaper Weg" als solche festgelegt worden?
2. Welche Folgen hat die Einordnung des Gebietes Standortübungsplatzes „ Aaper Wald " als strategische Liegenschaftsreserve und die in der Konsequenz möglicherweise erfolgende Rückgabe allgemein auf den Naturschutz und die zivile Nutzung (Bitte um Auflistung betroffener Flächen und Zeitangaben) und konkret für den Wald-Lehr-Pfad, dessen Nutzung und dessen Weiterentwicklung?
3. Welche Folgen hat die Einordnung des Gebietes Standortübungsplatzes „ Aaper Wald " als strategische Liegenschaftsreserve und die in der Konsequenz möglicherweise erfolgende Rückgabe für die im Rat beschlossene Umsetzung des ersten Maßnahmenpaketes des Biodiversitätskonzept 2030 und der Konsequenzen der Durchführung der darin aufgelisteten Maßnahmen in den Landschaftsschutzgebieten (LSG B.2.2.11 und LSG B.2.2.12) (Bitte um Auflistung betroffener Flächen)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/015/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 13. April 2026 Hier: „Standortübungsplatz ‚Aaper Wald' als strategische Liegenschaftsreserve" Frage 1: Welche Folgen hat die Einordnung des Gebietes Standortübungsplatz „Aaper Wald" als strategische Liegenschaftsreserve und die in der Konsequenz möglicherweise erfolgende Rückgabe auf die in der Verwaltungsvorlage 70/33/2013 vorgesehenen Naturschutzgebiete [(Naturschutzgebiet Kettelbach und Schürberg (NSG 201010) /Naturschutzgebiet Langer Busch und Tiefenberg (NSG 201011)] und sind diese in der in Vorbereitung der zur Offenlage befindlichen 3. Landschaftsplanänderung "Grütersaaper Weg" als solche festgelegt worden? Antwort: Viele sogenannte Truppenübungsplätze haben eine hohe ökologische Bedeutung. Durch die eingeschränkte Nutzung und die großflächigen unzerschnittenen Teilräume entstehen wertvolle Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Es gibt Beispiele, bei denen Bereiche ganz oder teilweise als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind. Jeder Standort ist daher unterschiedlich zu beurteilen. Die Liegenschaft des ehemaligen Standortübungsplatzes ist Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Aufnahme als strategische Liegenschaftsreserve lässt noch keine belastbare Aussage über eine zukünftig zu erwartende Nutzung zu (s. auch Antwort zur Frage 2). Somit bleibt die die Verwaltung bei ihrem Ansatz, dass im Rahmen - des zurzeit ruhenden - Verfahrens der 3. Landschaftsplanänderung die Unterschutzstellung der Teilräume zu beurteilen ist. Frage 2: Welche Folgen hat die Einordnung des Gebietes Standortübungsplatz „Aaper Wald" als strategische Liegenschaftsreserve und die in der Konsequenz möglicherweise erfolgende Rückgabe allgemein auf den Naturschutz und die zivile Nutzung (Bitte um Auflistung betroffener Flächen und Zeitangaben) und konkret für den Wald- Lehr-Pfad, dessen Nutzung und dessen Weiterentwicklung? Antwort: Die Einordnung des Standortübungsplatzes „Aaper Wald" als strategische Liegenschaftsreserve der Bundeswehr kann Auswirkungen auf den Naturschutz sowie auf mögliche zivile Nutzungen haben. Durch die frühere militärische Nutzung haben sich dort vielfältige Lebensräume wie Mager- und Feuchtgrünland, Brachen, kleinere Waldflächen sowie Feuchtbereiche entwickelt. Die Einstufung als strategische Reserve bedeutet, dass die Flächen weiterhin im Besitz des Bundes bleiben und grundsätzlich für eine mögliche, zukünftig militärische Nutzung vorgehalten werden. Für den Naturschutz kann dies kurzfristig sowohl positive als auch negative Folgen haben. Einerseits bleiben große zusammenhängende Freiflächen erhalten und werden nicht bebaut, wodurch wert-volle Biotope und der bestehende Biotopverbund gesichert werden. Andererseits können militärische Übungen zu Störungen führen. 1 Der Wald-Klima-Pfad ist von der Einordnung nur am östlichen Rand betroffen. Je nach Nutzung der Fläche müsste die Wegeführung des Lehrpfades angepasst werden. Frage 3: Welche Folgen hat die Einordnung des Gebietes Standortübungsplatz „Aaper Wald" als strategische Liegenschaftsreserve und die in der Konsequenz möglicherweise erfolgende Rückgabe für die im Rat beschlossene Umsetzung des ersten Maßnahmenpaketes des Biodiversitätskonzept 2030 und der Konsequenzen der Durchführung der darin aufgelisteten Maßnahmen in den Landschaftsschutz-gebieten (LSG B.2.2.11 und LSG B.2.2.12) (Bitte um Auflistung betroffener Flächen)? Antwort: Das Biodiversitätskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf sieht keine Maßnahmen auf Flächen Dritter vor. Folglich werden aus dem Biodiversitätskonzept keine Maßnahmen für die Flächen des Standortübungsplatzes abgeleitet. Beigeordneter Jochen Kral 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie bewertet die Verwaltung den bisherigen Verlauf des Pilotprojekts und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteur:innen bisher?
3. In welcher Weise werden weitere Regenwasserbänke finanziert und organisiert (nach dem Vorbild des Pilotprojekts oder abweichend davon)?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Fälle von Verstößen gegen die Sauberkeitspflichten im öffentlichen Raum wurden seit 2020 im Hinblick auf das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln durch städtische Ordnungswidrigkeitsverfahren erfasst, und in welchem Umfang wurden dabei Verwarn- bzw. Bußgelder verhängt?
2. Sieht die Verwaltung grundsätzlich Potenzial, ein Pilotprojekt nach Vorbild des Krähen-Modells wie in der schwedischen Stadt Södertälje - unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher, ordnungsrechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte - i n Düsseldorf zu testen, etwa in besonders von Zigarettenstummeln belasteten Bereichen?
3. Wie bewertet die Verwaltung nach mittlerweile sechs Abstimmungsrunden (seit März 2025) die Wirksamkeit der sogenannten „ Abstimm-Aschenbecher " im Stadtgebiet, und wurden hierzu belastbare Daten erhoben - insbesondere zur Anzahl der gesammelten Zigarettenstummel, zur Entwicklung der Verschmutzung 1 https://www.spiegel.de/wissenschaft/schweden-in-soedertaelje-sollen-kraehen-zigaretten-stummel- aufsammeln-a-1b6d1846-bf5b-4b77-8e86-607fa7edce4d im Umfeld der Standorte sowie zu Kosten und Aufwand - auf deren Grundlage über eine Ausweitung der Maßnahme entschieden werden kann?
1. Wie viele Fälle von Verstößen gegen die Sauberkeitspflichten im öffentlichen Raum wurden seit 2020 im Hinblick auf das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln durch städtische Ordnungswidrigkeitsverfahren erfasst, und in welchem Umfang wurden dabei Verwarn- bzw. Bußgelder verhängt? 2. Sieht die Verwaltung grundsätzlich Potenzial, ein Pilotprojekt nach Vorbild des Krähen-Modells wie in der schwedischen Stadt Södertälje - unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher, ordnungsrechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte - i n Düsseldorf zu testen, etwa in besonders von Zigarettenstummeln belasteten Bereichen? 3. Wie bewertet die Verwaltung nach mittlerweile sechs Abstimmungsrunden (seit März 2025) die Wirksamkeit der sogenannten „ Abstimm-Aschenbecher " im Stadtgebiet, und wurden hierzu belastbare Daten erhoben - insbesondere zur Anzahl der gesammelten Zigarettenstummel, zur Entwicklung der Verschmutzung 1 https://www.spiegel.de/wissenschaft/schweden-in-soedertaelje-sollen-kraehen-zigaretten-stummel- aufsammeln-a-1b6d1846-bf5b-4b77-8e86-607fa7edce4d im Umfeld der Standorte sowie zu Kosten und Aufwand - auf deren Grundlage über eine Ausweitung der Maßnahme entschieden werden kann?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/020 /2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 13.04.2026 Hier: "Beseitigung und Vermeidung von Zigarettenstummeln" Frage 1: Wie viele Fälle von Verstößen gegen die Sauberkeitspflichten im öffentlichen Raum wurden seit 2020 im Hinblick auf das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln durch städtische Ordnungswidrigkeitsverfahren erfasst, und in welchem Umfang wurden dabei Verwarn- bzw. Bußgelder verhängt? Antwort: Fallzahlen liegen nicht vor. Das Verwarngeld wird aufgrund des gesetzgeberischen Ziels einer schnellen und für alle Seiten unbürokratischen Erledigung sofort - durch quittierte Barzahlung - bei den städtischen Einsatzkräften beglichen. Derartige Barzahlungen werden über spezielle Quittungsblöcke zwar in betraglicher Hinsicht nachgewiesen und innerbehördlich kontrolliert, sie lassen aber keinen Rückschluss auf den konkret geahndeten Verstoß zu. Die Zahl geahndeter Kleinabfälle ist damit nicht feststellbar. Frage 2: Sieht die Verwaltung grundsätzlich Potenzial, ein Pilotprojekt nach Vorbild des Krähen- Modells wie in der schwedischen Stadt Södertälje - unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher, ordnungsrechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte - in Düsseldorf zu testen, etwa in besonders von Zigarettenstummeln belasteten Bereichen? Antwort: Im Jahr 2022 wurde bekannt, dass ein schwedisches Unternehmen in Södertalje einen Versuch unternommen hat, Zigarettenstummel durch „dressierte" Krähen einsammeln zu lassen. Es blieb allerdings bei anfänglichen Versuchen und das ausführende Unternehmen ist inzwischen insolvent. Die Einstellung des Versuchs ist nachvollziehbar, da nicht auszuschließen ist, dass die Vögel die gesundheitsschädlichen Reste aufnehmen könnten. Die Verwaltung sieht daher keine tierschutzrechtliche Zulässigkeit, einen solchen Versuch in Düsseldorf zu wiederholen. Im Übrigen sind auf diese Weise keine verlässlich planbaren Reinigungsergebnisse erzielbar. Die Krähensammlung wäre also „On Top" und dient mehr der Öffentlichkeitsarbeit als der Stadtreinigung. Eine Marketingmaßnahme sollte jedoch primär darauf hinwirken, die Menschen vom achtlosen wegwerfen von Zigarettenresten abzuhalten (siehe auch Frage 3). Frage 3: Wie bewertet die Verwaltung nach mittlerweile sechs Abstimmungsrunden (seit März 2025) die Wirksamkeit der sogenannten „Abstimm-Aschenbecher" im Stadtgebiet, und wurden hierzu belastbare Daten erhoben - insbesondere zur Anzahl der gesammelten Zigarettenstummel, zur Entwicklung der Verschmutzung im Umfeld der Standorte sowie zu Kosten und Aufwand - auf deren Grundlage über eine Ausweitung der Maßnahme entschieden werden kann? Antwort: Die Verwaltung bewertet die mediale Wirksamkeit der Abstimm-Aschenbecher nach mittlerweile sechs Abstimmungsrunden als positiv. Die Behälter machen sichtbar auf das Thema der ordnungsgemäßen Entsorgung von Zigarettenstummeln aufmerksam und sensibilisieren Raucherinnen und Raucher, ihre Kippe nicht achtlos wegzuwerfen. Insbesondere dienen die Behälter als „Ankerpunkt" für Social-Media- Beiträge: Die jeweils sechs Posts auf den städtischen Instagram- und Facebook-Kanälen verzeichnen zusammen bisher etwa 500.000 „Views" und 11.000 „Likes". Belastbare Daten, wie zur Anzahl der eingeworfenen Zigarettenstummel oder zur Veränderung der Verschmutzung im Umfeld, werden nicht erhoben. Die Aufmerksamkeit für die Thematik der ordnungsgemäßen Entsorgung von Zigarettenstummeln und die Schaffung eines Bewusstseins über das Medium Abstimm- Aschenbecher wirkt im Wesentlichen durch den Überraschungseffekt der gestellten Frage. Einer der beiden Abstimmaschenbecher wird mit jeder neuen Abstimmung an einem anderen Standort aufgestellt. Die Verwaltung sieht daher keine Erfordernis, weitere aufzustellen. Vorschläge für die wechselnden Standorte sind willkommen. Zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung fordern auch gut sichtbare Motivaufkleber auf den Straßenpapierkörben und Saisontonnen auf. Damit wird verdeutlicht, dass nahezu jeder der inzwischen gut 7.300 Straßenpapierkörbe mit einem Ascher versehen ist. Ebenfalls als Bestandteil der Sauberkeitsoffensive kamen und kommen im Sommer sogenannte Promotionteams zum Einsatz, die auf Freizeitflächen dafür werben, Verpackungsabfälle und auch Zigarettenkippen in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Die Teams verteilen auch „Giveaways" wie Taschenaschenbecher. Beigeordneter Kral
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Nester der Asiatischen Hornisse wurden in der Saison 2025 im Stadtgebiet Düsseldorf erfasst oder der Verwaltung gemeldet und existiert hierfür ein systematisches Monitoring?
2. Welche städtische Stelle ist für das aktive Management im Sinne von Artikel 19 der VO (EU) Nr. 1143/2014 zuständig, und nach welchen Kriterien priorisiert die Verwaltung Maßnahmen zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/018/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 13. April 2026 Hier: „Biodiversität schützen" Frage 1: Wie viele Nester der Asiatischen Hornisse wurden in der Saison 2025 im Stadtgebiet Düsseldorf erfasst oder der Verwaltung gemeldet und existiert hierfür ein systematisches Monitoring? Antwort: Im Jahr 2025 wurden der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) insgesamt etwa 80 Nester auf privaten und öffentlichen Grundstücken gemeldet. Die Grundstückseigentümer beziehungsweise die Verwaltung wurden über die Nester, deren Auswirkungen sowie mögliche Maßnahmen informiert und beratend von der UNB unterstützt. Da die Art inzwischen flächenhaft in NRW verbreitet ist, wäre weder ein lokales noch ein systematisches Monitoring zielführend. Frage 2: Welche städtische Stelle ist für das aktive Management im Sinne von Artikel 19 der VO (EU) Nr. 1143/2014 zuständig, und nach welchen Kriterien priorisiert die Verwaltung Maßnahmen zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen? Antwort: Seitdem die Asiatische Hornisse im vergangenen Jahr vom Bundesamt für Naturschutz als etablierte Neozoen- Art eingestuft wurde, besteht keine Bekämpfungspflicht. Somit werden keine Maßnahmen mehr durchgeführt, die auf eine endgültige Beseitigung der Bestände abzielen. Stattdessen übernimmt die UNB in erster Linie die Aufnahme und Überprüfung der Meldungen zu Nestern der Asiatischen Hornisse sowie eine erste Abwägung, wo eine Bekämpfung durchgeführt werden sollte. Diese Abwägung umfasst vor allem die Umwelteinflüsse, die durch die Asiatische Hornisse hervorgerufen werden. Da die Asiatische Hornisse in erster Linie Honigbienen und nur in einem deutlich geringeren Maße andere Insekten erbeutet, werden nach derzeitigem Stand der Wissenschaft die Auswirkungen auf die heimische Biodiversität und den Naturschutz als eher gering eingestuft. Aus Sicht der Landwirtschaftskammern sind bislang ebenfalls keine wirtschaftlichen Schäden zu besorgen. Somit verbleibt einzig der Gesundheitsschutz und hier vor allem die Verkehrssicherung , die von der Stadt verwaltung gewährleistet werden muss. Daher werden die Meldungen von der UNB jeweils an die öffentlichen und privaten Flächen- bzw. Grundstückseigentümer weitergeleitet und eine Beratung zu möglichen Auswirkungen und Maßnahmen durchgeführt. Die Entscheidung, ob eine Tilgung des Bestandes zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden muss, obliegt den Flächen- und Grundstücksinhabern. Die Wahl geeigneter Maßnahmen durch die Stadtverwaltung erfolgt immer einzelfallbezogen. So werden insbesondere Nester in Bäumen von Kindergärten oder Schulen sowie in Bereichen über Straßen und Fußwegen entfernt. 1 Frage 3: Plant die Verwaltung ein städtisches Handlungskonzept - ggf. unter Nutzung von Förderprogrammen des Landes NRW und in Kooperation mit dem LANUK NRW oder lokalen Imkerverbänden? Antwort: Mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) besteht bereits seit dem Jahr 2022 ein intensiver Austausch hinsichtlich der Asiatischen Hornisse. Da im Jahr 2022 in Düsseldorf die erste bekannte Tilgung eines Nest es in Nordrhein- Westfalen durchgeführt wurde, konnte der Prozess der Ausbreitung im Stadtgebiet recht genau beobachtet werden. Die gemeldeten Nester in den ersten Jahren nach der Besiedlung wurden alle vernichtet. Mit den ansässigen Imkereiverbänden besteht auf Initiative der UNB ebenfalls seit dem Jahr 2022 Kontakt, der seit Beginn dieses Jahres intensiviert wurde. Ziel soll die Festigung einer effektiven Zusammenarbeit zwischen den Imkereiverbänden und der Verwaltung sein. Ein landesweites Konzept, entsprechende Förderprogramme des Landes oder finanzielle Unterstützung sind nicht bekannt. Beigeordneter Jochen Kral 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist die Landeshauptstadt Düsseldorf der Initiative „ NRW pflanzt" bereits beigetreten - und wenn nicht, aus welchen Gründen?
2. Hat die Verwaltung eine Beteiligung geprüft, und welche städtischen Flächen oder Staatswaldflächen kämen hierfür in Betracht?
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele dekorativ gestaltete oder anderweitig veränderte Baumscheiben wurden in den vergangenen drei Jahren im innerstädtischen Gebiet erfasst, und in welchen Stadtteilen treten diese Häufungen besonders auf?
2. Bei welchen Baumarten im Stadtgebiet wurden durch zusätzliche Erdaufschüttungen oder Dekorationsanordnungen Beeinträchtigungen festgestellt, insbesondere im Hinblick auf Staunässe, Sauerstoffmangel im Wurzelbereich oder pilzbedingte Erkrankungen?
3. In wie vielen Fällen wurden Baumscheiben-Dekorationen seitens der Verwaltung oder beauftragter Stellen entfernt, bevor ein nachhaltiger Schaden an den betroffenen Straßenbäumen bzw. nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit eintreten?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AÖE/022/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der AfD Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtun- gen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 13.04.2026 Hier: „Ausmaß und Auswirkungen von Baumscheiben -Dekorationen im innerstädti- schen Bereich" Frage 1: Wie viele dekorativ gestaltete oder anderweitig veränderte Baumscheiben wurden in den ver- gangenen drei Jahren im innerstädtischen Gebiet erfasst, und in welchen Stadtteilen treten diese Häufungen besonders auf? Frage 2: Bei welchen Baumarten im Stadtgebiet wurden durch zusätzliche Erdaufschüttungen oder De- korationsanordnungen Beeinträchtigungen festgestellt, insbesondere im Hinblick auf Staunässe, Sauerstoffmangel im Wurzelbereich oder pilzbedingte Erkrankungen? Frage 3: In wie vielen Fällen wurden Baumscheiben- Dekorationen seitens der Verwaltung oder beauf- tragter Stellen entfernt, bevor ein nachhaltiger Schaden an den betroffenen Straßenbäumen bzw. nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit eintreten? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die vergangenen heißen beziehungsweise trockenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv um die Bäume und Baumscheiben kümmern. Mit der Bepflanzung und Pflege der Baumscheibe und dem zusätzlichen Wässern der Bäume bei Tro- ckenheit leisten Baumpatinnen und - paten aktiven Umweltschutz und sorgen für ein angeneh- mes Klima in der Stadt, in der Straße, in der Nachbarschaft. Es bestehen rund 570 registrierte Baumpatenschaften, verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Neben diesen registrierten Baumpatenschaften gibt es ein breites Engagement von Men- schen, die Baumscheiben vor ihrer Haustür pflegen und dabei die Pflanz- und Pflegetipps der Verwaltung beachten (siehe Internetseite: Baumpatenschaften - Landeshauptstadt Düssel- dorf). Nur gelegentlich müssen aufgeschüttete Erde, Steine oder Einfassungen von Baumscheiben entfernt werden. Diese Fälle werden jedoch statistisch nicht erfasst. Beigeordneter Jochen Kral 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt das Abfallwirtschaftskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf 2026-2030.
Einführung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (§ 21 KrWG) und dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 6 LKrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte (AWIKO) aufzustellen und diese alle 5 Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. Die Abfallwirtschaftskonzepte sind der oberen Abfallwirtschaftsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) vorzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In den Sitzungen des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 21.11.2022 (siehe AÖE/064/2022), am 20.11.2023 (AÖE/071/2023) und am 17.03.2025 (AÖE/009/2025) wurde über die bis zu diesem Zeitpunkt geplanten und umgesetzten Maßnahmen berichtet. Daran anknüpfend erfolgt mit dieser Vorlage eine Fortschreibung und die Darstellung der aktuellen Projektstände in den definierten Handlungsfeldern.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.