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Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
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Sitzung kompakt
06.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
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zur Kenntnis genommen
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Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation hat am 06.05.2026 im Rathaus über verschiedene Themen beraten. Die Tagesordnung umfasste unter anderem Anfragen zur Tariftreue und zur Umstellung auf Open-Source-Software sowie Berichte zur Glasfaser-Ausbaustrategie und zum EU-Zubi Programm.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation tagte am 06. Mai 2026 im Rathaus. Die Sitzung begann mit der einstimmigen Anerkennung der Tagesordnung und der Genehmigung der Niederschrift der vorherigen Sitzung vom 16. April 2026. Im Rahmen des aktuellen Berichts wurde das Symposium zur Öffentlichen Verwaltung NRW 2026 zur Kenntnis genommen. Es folgten mehrere Anfragen, die schriftlich beantwortet wurden.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation ist zuständig für die Digitalisierung der Verwaltung, Personalangelegenheiten und organisatorische Fragen. Die Sitzung behandelte aktuelle Entwicklungen und Anfragen von Ratsfraktionen, die für die Stadtverwaltung von Bedeutung sind.
Die schriftlichen Antworten auf die Anfragen der SPD/Volt-Ratsfraktion betreffen die Tariftreue bei städtischen Aufträgen sowie den Stand der Umstellung auf Open-Source-Software. Diese Themen sind relevant für die Beschäftigten in städtischen Betrieben und die Effizienz der Verwaltung. Zudem wurde die Glasfaser-Ausbaustrategie vorgestellt, die für die digitale Infrastruktur der Stadt wichtig ist.
Die Verwaltung wird die schriftlichen Anfragen weiter bearbeiten und die Ergebnisse in zukünftigen Sitzungen präsentieren.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 7. Mai 2026 · gpt-4o-mini
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation · Sitzung vom 06.05.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 10.08.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellt sich aktuell die Anwendung tariflicher Regelungen (insbesondere TVöD oder vergleichbarer Tarifwerke) bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften dar, einschließlich etwaiger Abweichungen in einzelnen Bereichen?
2. Welche Regelungen und Kriterien werden derzeit bei der Vergabe von Aufträgen der Stadt und städtischer Beteiligungsgesellschaften angewendet, um sicherzustellen, dass beauftragte Unternehmen ihre Beschäftigten nach tariflichen Standards entlohnen?
3. Welche finanziellen Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt wären voraussichtlich damit verbunden, wenn bei städtischen Beteiligungsgesellschaften sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig konsequent die Anwendung tariflicher bzw. branchenführender Tarifstandards zugrunde gelegt würde?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/025/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion vom 23.04.2026 zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 06. Mai 2026 „Tariftreue und Anwendung des TVöD bei städtischen Beteiligungen und Aufträgen" Frage 1: Wie stellt sich aktuell die Anwendung tariflicher Regelungen (insbesondere TVöD oder vergleichbarer Tarifwerke) bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften dar, einschließlich etwaiger Abweichungen in einzelnen Bereichen? Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage hat das Beteiligungsmanagement eine Abfrage bei den unmittelbaren städtischen Beteiligungen mit einer Anteilsquote der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) und der Holding der LHD GmbH von mehr als 25 % durchgeführt. Es wurden 24 Unternehmen befragt. Die Rücklaufquote lag in der Kürze der Zeit bei 83,3 % (20 Unternehmen). Für drei der Beteiligungen, zu denen keine Antwort eingegangen ist, wird auf Angaben aus einer HFA-Anfrage aus 2022 zurückgegriffen. Lediglich für eine Gesellschaft liegen keine Angaben vor. 12 Gesellschaften sind in einem oder mehreren Tarifverträgen gebunden: Beteiligung | Finden Tarifverträge Anwendung? | Mitarbeiter (per Dez. 2024) Awista Kommunal GmbH | TVöD | 0 Bädergesellschaft Düsseldorf mbH | TVöD | 246 Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH | TVöD und NV-Bühne | 568 Flughafen Düsseldorf GmbH | TVöD-F | 1.272 Kunsthalle Düsseldorf gGmbH | TVöD | 27 Neue Schauspiel GmbH | TVöD und NV-Bühne | 385 Regionale Bahngesellschaft Kaarst - Neuss - Düsseldorf - Erkrath - Mettmann - Wuppertal mbH* | TVöD | 27 Rheinbahn AG | TV-N NW | 3.498 Sana Kliniken Düsseldorf GmbH | TVöD (Verwaltung), Marburger Bund (Ärzte) | 1.063 Stadtwerke Düsseldorf AG | TV-Versorgung | 1.246 Tonhalle Düsseldorf gGmbH | TVöD und NV-Bühne | 187 Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH | TVöD und TVöD Sozial- und Erziehungsdienst | 1.844 *Antworten aus 2022 Folgende Tarifverträge kommen zur Anwendung: • TVöD (Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes) • TVöD-F (Flughäfen) • TV-N NW (Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen) • Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe Seite 1/4 • TVöD Sozial- und Erziehungsdienst • Normalvertrag (NV) Bühne Acht Gesellschaften sind nicht in einem Tarif gebunden, zahlen aber eigenen Angaben zufolge Gehälter oberhalb des Tarifniveaus bzw. vergleichbare Gehälter allerdings basierend auf Betriebsvereinbarungen und nicht basierend auf Tarifverträgen. Hierbei handelt es sich um: • Connected Mobility Düsseldorf GmbH • Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH • Düsseldorfer Congress GmbH • Düsseldorf Marketing GmbH . • Düsseldorfer Innovations- und Technologiezentrum GmbH • Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG • IPM Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH • Messe Düsseldorf GmbH Beteiligung | Finden Tarifverträge Anwendung? | Mitarbeiter (per Dez. 2024) Connected Mobility Düsseldorf GmbH* | nein | 27 Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH | nein | 15 Düsseldorf Congress GmbH | nein | 53 Düsseldorf Marketing GmbH | nein | 18 Düsseldorfer Innovations- und Technologiezentrum GmbH | nein | 2 Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG | nein | 64 IPM Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH* | nein | 20 Messe Düsseldorf GmbH | nein | 627 *Antworten aus 2022 Als Gründe für eine übertarifliche Entlohnung wird insbesondere die Schwierigkeit angegeben, geeignetes Personal am Markt zu akquirieren. Die folgenden drei Gesellschaften sind nicht tarifgebunden und zahlen auch nicht angelehnt an einen Tarifvertrag: • D.LIVE GmbH & Co. KG • Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH • Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH Diejenigen Gesellschaften, die unterhalb des Tarifs zahlen, begründen dieses insbesondere mit Wettbewerbsverhältnissen. In der Veranstaltungsbranche gibt es laut Aussage von D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) keine Tarifverträge, eine Bindung an einen Tarifvertrag wird auch nicht angestrebt. Hintergrund ist, dass die D.LIVE in einer Branche tätig ist, die in besonderem Maße durch hohe Dynamik, projektbezogene Arbeitsabläufe, veranstaltungsabhängige Auslastung sowie saisonale und produktionstechnische Schwankungen geprägt ist. Vor diesem Hintergrund setzt die D.LIVE auf Vergütungs- und Arbeitsbedingungen, die den spezifischen Anforderungen ihres Geschäftsfeldes gerecht werden und zugleich fair, transparent und wettbewerbsfähig ausgestaltet sind. Die Beschäftigungsbedingungen Seite 2/4 orientieren sich an marktüblichen Standards und werden regelmäßig überprüft. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Ansatzes ist die enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Die Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH ist 2005 aus dem Tarifvertrag ausgestiegen, um im Wettbewerb mit anderen Trägern bei Ausschreibungen konkurrenzfähig zu sein. Dies war ein damaliger Mehrheitsbeschluss der Belegschaft im Anschluss an eine verlorene Ausschreibung. Die Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH hat nach der früheren Bindung an den BAT-Kommunal im Zuge der Ablösung durch den TVöD aus Wettbewerbsgründen auf eine weitere Tarifbindung verzichtet. Der überwiegende Teil der Erlöse muss durch die Betriebe / Bereiche erwirtschaftet werden, die ihre Leistungen zu Marktkonditionen absetzen müssen. Vergaben erfolgen via Ausschreibung in der Regel an den günstigsten Anbieter. Frage 2: Welche Regelungen und Kriterien werden derzeit bei der Vergabe von Aufträgen der Stadt und städtischer Beteiligungsgesellschaften angewendet, um sicherzustellen, dass beauftragte Unternehmen ihre Beschäftigten nach tariflichen Standards entlohnen? Antwort: Bei der Vergabe von Aufträgen der Stadt wird durch die Zentrale Vergabestelle beim Amt für Recht, Vergaben und Versicherungen sichergestellt, dass ab einem Auftragswert von 25.000 € gemäß § 2 Abs. 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) Vertragsbedingungen einbezogen werden, durch die die beauftragten Unternehmen verpflichtet sind, die Vorgaben des § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW einzuhalten. Hiernach ist die Vergabe öffentlicher Aufträge an die schriftliche Verpflichtung der Bieter gebunden, bei der Leistungserbringung die einschlägigen Tarifverträge oder den Vergabe-Mindestlohn einzuhalten und diese Pflichten vollumfänglich an sämtliche Nachunternehmen weiterzugeben. Die Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung dieser Vorgaben. Für den Fall von Verletzungen der Pflichten nach dem TVgG NRW enthalten die Vertragsbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Unabhängig von der Einbeziehung der vorbenannten Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW ist im Rahmen der fachlichen Angebotsprüfung festzustellen, dass Aufträge die vertrags- und rechtskonforme Ausführung erwarten lassen. Ergeben sich aus dem preislichen Abstand des preiswertesten Angebotes zum nächstbesten Bieter oder aus sonstigen Anhaltspunkten Zweifel, ist eine dezidierte Preisprüfung vorzunehmen. Gerade bei Leistungen, in denen Stundenverrechnungssätze der Mitarbeitenden einen erheblichen Anteil am Gesamtauf-tragswert haben, und in Branchen, in denen Anbieter zu Kalkulation nahe dem unteren Limit von Tarif- oder Mindestlöhnen neigen (insbesondere Sicherheits- und Reinigungsdienst-leistungen), werden solche Preisprüfungen auch regelmäßig vor Vertragsabschluss (Zuschlag) durchgeführt. Für städtische Beteiligungsgesellschaften gilt die Pflicht zur Einbeziehung von Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 € gemäß § 1 Abs. 4 TVgG NRW gleichermaßen, soweit es sich um öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB handelt, also insbesondere überwiegend von der Landeshauptstadt Düsseldorf Seite 3/4 finanzierte oder durch sie beaufsichtigte juristische Personen, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Sofern die Tochtergesellschaften die Zentrale Vergabestelle der Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Abwicklung ihrer Vergabeverfahren beauftragen, wird die Einhaltung dieser Vorgaben ebenfalls sichergestellt; soweit die Beteiligungsgesell-schaften ihre Vergaben eigenständig abwickeln, liegen bei der Zentralen Vergabestelle keine Erkenntnisse über die Anwendung der Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW vor. Entsprechendes gilt für die Vornahme von indizierten Preisprüfungen im Vergabeverfahren. Frage 3: Welche finanziellen Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt wären voraussichtlich damit verbunden, wenn bei städtischen Beteiligungsgesellschaften sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig konsequent die Anwendung tariflicher bzw. branchenführender Tarifstandards zugrunde gelegt würde? Antwort: Die in der Antwort auf Frage 1 dargestellten Rückmeldungen zeigen, dass die Mehrheit der in den städtischen Beteiligungsgesellschaften (Anteil der LHD und Holding der LHD GmbH > 25 %) beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tariflich gebunden, vergleichbar oder sogar besser entlohnt werden. Die drei Unternehmen, die nicht angelehnt an einen Tarifvertrag oder übertariflich bezahlen, sehen sich insbesondere aufgrund ihres Unternehmens- und Wettbewerbsumfelds hierzu nicht in der Lage. Sie befürchten, dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen und somit Umsatzeinbuße bzw. existentielle finanzielle Belastungen aufgrund der höheren Personalkosten verzeichnen zu müssen. Sollten diese Unternehmen eine Tarifbindung eingehen, wären Belastungen aus ggf. erforderlichen (höheren) Zuschüssen die Folge. Eine Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Da die Einhaltung geltender Tarifverträge bereits nach der aktuellen Rechtslage des § 2 TVgG NRW zwingende Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einer Wertgrenze von 25.000 € ist, sind diese Kosten bereits in den laufenden Haushalt einkalkuliert. Mangels gegenteiliger Erkenntnisse oder konkreter Präzedenzfälle bei den Beteiligungsgesellschaften sind daher durch eine konsequente Fortführung dieser Praxis keine über die bestehenden Kalkulationen hinausgehenden finanziellen Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt zu erwarten. Seite 4/4
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Stand beim Einsatz von Open-Source- Software in der Stadtverwaltung Düsseldorf, insbesondere in zentralen Fachverfahren und Querschnittssystemen, einschließlich der derzeit geplanten oder in Vorbereitung befindlichen konkreten Schritte zur weiteren Umsetzung?
2. Welche technischen, organisatorischen oder strategischen Voraussetzungen sieht die Verwaltung als notwendig an, um eine schrittweise Umstellung auf Open-Source-Lösungen zu ermöglichen und dauerhaft tragfähig zu gestalten?
3. Welche Kosten aktuell durch den Einsatz proprietärer Softwarelösungen, insbesondere Lizenzkosten, und welche finanziellen Auswirkungen wären bei einer verstärkten Nutzung von Open-Source-Software – auch unter Berücksichtigung von Umstellungs-, Betriebs- und Personalkosten – zu erwarten?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/026/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion vom 23.04.2026 Stand und Perspektiven der Umstellung auf Open-Source-Software in der Stadtverwaltung Düsseldorf Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Einsatz von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung Düsseldorf, insbesondere in zentralen Fachverfahren und Querschnittssystemen, einschließlich der derzeit geplanten oder in Vorbereitung befindlichen konkreten Schritte zur weiteren Umsetzung? Antwort: Aktuell werden Open-Source-Lösungen überall da eingesetzt, wo sie wirtschaftlich und technisch am sinnvollsten sind und sich gegen kommerzielle Lösungen hinsicht- lich dieser Kriterien im Auswahlprozess durchgesetzt haben. Wenn Software abge- löst werden muss, ist Open Source Software immer eine Option unter mehreren, die betrachtet und bewertet wird. Eine grundsätzliche Planung, bestehende Verfahren darüber hinaus gegen Open Source Lösungen auszutauschen, existiert derzeit nicht. Im Rahmen des derzeit laufenden IT-Architekturprojekts sind Kriterien zu Open Source Lösungen Teil der Analysen. Frage 2: Welche technischen, organisatorischen oder strategischen Voraussetzungen sieht die Verwaltung als notwendig an, um eine schrittweise Umstellung auf Open-Source-Lösungen zu ermöglichen und dauerhaft tragfähig zu gestalten? Antwort: Für eine schrittweise Umstellung auf Open-Source-Lösungen müssten innerhalb der grundsätzlichen Vorgaben der IT-Architektur der Landeshauptstadt entsprechende Leitplanken für die Auswahl von Software festgelegt und dazu Richtlinien formuliert werden, die den Einsatz von Open-Source-Lösungen priorisieren. Dies könnte z.B. mit dem Hinweis auf Schaffung von digitaler Souveränität erfolgen. Bei der Wirt- schaftlichkeitsbetrachtung alleine sind Open-Source-Lösungen nicht zwingend vor- teilhafter als kommerzielle Lösungen. Frage 3: Welche Kosten aktuell durch den Einsatz proprietärer Softwarelösungen, insbesondere Lizenzkosten, und welche finanziellen Auswirkungen wären bei einer verstärkten Nutzung von Open-Source-Software - auch unter Berücksichtigung von Umstellungs-, Betriebs- und Personalkosten - zu erwarten? Antwort: RSD Vorlage Seite 1 von 2 ADIG/026/2026 Beigeordneter Wagner Eine differenzierte Antwort auf diese Frage wäre im Rahmen eines gesonderten Pro- jekts möglich, in dem für jede eingesetzte Softwarelösung entsprechende Daten zu- sammengetragen werden. Die derzeit vorliegenden Daten zu Kosten der eingesetz- ten Software sind kumuliert und unterscheiden nicht zwischen Open-Source- und proprietären Anwendungen. Allgemein kann angemerkt werden, dass Open-Source-Lösungen aufgrund der feh- lenden Lizenzkosten nicht zwingend wirtschaftlicher und kostengünstiger sind, als kommerzielle Anwendungen, da in jedem Fall Wartungs- und Supportverträge abge- schlossen werden müssen und Kosten für die Implementierung entstehen. Die Wirt- schaftlichkeitsbetrachtung ist immer ein Teil des Auswahlprozesses. RSD Vorlage Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die LHD bietet mit dem Programm „EU-Zubi – Auf nach Europa“ ihren Nachwuchskräften und dem Ausbildungspersonal seit 2019 die Möglichkeit, ein Praktikum im europäischen Ausland zu absolvieren, um für zukünftige Herausforderungen in einer immer stärker vernetzten Welt gerüstet zu sein. Das Programm wird durch das Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission finanziert.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
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