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Ö Vorlagen - Nr. 41/ 44/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Abnahme der Jahresrechnung 2002/2003 der Deutschen Oper am Rhein und endgültige
Festsetzung des Zuschusses für die Spielzeit 2002/2003
Beschlussdarstellung:
1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 8 des Theatergemeinschaftsvertrages die
Jahresrechnung der Theatergemeinschaft Düsseldorf/Duisburg für das Geschäftsjahr
2002/2003 (01.08.2002 - 31.07.2003) ab, erteilt der Geschäftsführung Entlastung und
setzt den für das Geschäftsjahr 2002/2003 zu leistenden Zuschuss der Stadt
Düsseldorf endgültig auf 19.566.990 EUR fest.
2. Der Bilanzverlust zum 31.07.2002 von 600.075,35 EUR wurde durch den
Jahresüberschuss der Spielzeit 2002/2003 in Höhe von 112.621,86 EUR zum
31.08.2003 auf 487.453,49 EUR abgebaut. Das in der Bilanz des
Gemeinschaftshaushaltes zum 31.07.2003 damit ausgewiesene Defizit i.H.v.
487.453,49 EUR wird auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen und muss von der
Deutschen Oper am Rhein in den kommenden Geschäftsjahren ausgeglichen
werden.
3. Die Erstattung aus dem Sonderhaushalt an die Stadt Düsseldorf wird auf
1.220.500,00 EUR (Vorjahr 162.678,40 EUR) festgelegt.
4. Der Bilanzverlust des Sonderhaushaltes zum 31.07.2003 i.H.v. 42.353,83 EUR
wird auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen.
Sachdarstellung:
Nach § 8 Abs. 2 des Theatergemeinschaftsvertrages Düsseldorf/Duisburg haben die Räte
der Städte nach Vorlage des Prüfberichtes die Jahresrechnung der Deutschen Oper am
Rhein abzunehmen und den endgültigen Zuschuss für den Gemeinschaftshaushalt der
Deutschen Oper am Rhein festzusetzen, der Rat der Stadt Düsseldorf hat zudem die
Höhe der Erstattung aus dem Sonderhaushalt an die Stadt Düsseldorf festzusetzen. Der
Aufsichtsrat der Deutschen Oper am Rhein gGmbH hat in seiner Sitzung vom 21. Januar
2004 die Jahresrechnung der Deutschen Oper am Rhein für das Geschäftsjahr 2002/2003
(01.08.2002 - 31.07.2003) und den Bericht der Rinke Treuhand GmbH über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.07.2003 und des Lageberichtes der Theatergemeinschaft
Düsseldorf/Duisburg beraten, die von der Theaterleitung vorgelegte Jahresrechnung
2002/2003 vorläufig abgenommen und der Geschäftsführung die vorläufige Entlastung
erteilt.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Oper am Rhein empfiehlt den Räten der Städte
Düsseldorf und Duisburg, den endgültigen Zuschuss der Stadt Düsseldorf auf
19.566.990,00 EUR und die Erstattung aus dem Sonderhaushalt auf 1.220.500,00 EUR
festzusetzen.
Für den Sonderhaushalt wurde ein Bilanzgewinn von 333.684,62 EUR auf die Spielzeit
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2002/2003 vorgetragen. Zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes wurde im
November 2002 hiervon ein Betrag von 156.095 EUR an die Stadt Düsseldorf gezahlt.
Aufgrund des Jahresfehlbetrages der Spielzeit 2002/2003 in Höhe von 219.943,45 EUR
ergibt sich damit zum 31.07.2003 ein Bilanzverlust im Sonderhaushalt in Höhe von
42.353,83 EUR, der von der Gesellschaft auf das folgende Geschäftsjahr vorzutragen ist.
Zum 1. Dezember 2003 wurde die Deutsche Oper am Rhein/Theatergemeinschaft
Düsseldorf/Duisburg in die Deutsche Oper am Rhein gGmbH umgewandelt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Kulturausschuss 01.04.2004 Einstimmig beschlossen
Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2004 -/-
2
Rat 06.05.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Geschäftsbericht 2002/2003
Gemeinschaftshaushalt
2 beigefügt Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses
Alternative:
Keine
Amt:
Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
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