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Ö Vorlagen - Nr. 173 17/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Abteihofstraße 12 -- Neubau eines Mehrfamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen
hinsichtlich der Geschossigkeit, der Grundflächenzahl (GRZ), der Bautiefe und der
Überschreitung der Fluchtlinie sowie die Zulassung einer Abweichung nach der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Abteihofstraße 12 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Text-
B-Planes WA 36 und des Fluchtlinienplanes Nr. 5372/03, der eine straßenseitige
Fluchtlinie festsetzt. Der Text-B-Plan weist das Gebiet als allgemeines Wohngebiet aus
und setzt für das Baugrundstück eine III-Geschossigkeit, eine GRZ von 0,4 und eine
Bautiefe von 13,0 m fest.
Geplant ist, das vorhandene Wohnhaus abzureissen und durch den Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten zu ersetzen. Der Neubau ist IV-geschossig
vorgesehen. Da aufgrund des Hochwasserstandes von 36,10 m ü.NN. eine Anhebung der
Tiefgarage und des Gebäudes erforderlich ist, können die First- und die Traufhöhe des
Nachbargebäudes Abteihofstraße 14 bei gleicher Geschossigkeit nicht übernommen
werden. Es kommt daher zu Überschreitungen der Traufhöhe um ca. 0,35 m und der
Firsthöhe um ca. 0,53 m. Die Höhen liegen aber im Rahmen der vorhandenen Bebauung
Volmerswerther Straße 404 - 410.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da die festgesetzte Geschossigkeit von III um ein Vollgeschoss, die GRZ von
0,4 um 0,28 und die Bautiefe von 13,0 m durch das Wohnhaus um 1 m überschritten
werden sollen. Zudem wird die straßenseitige Fluchtlinie durch einen geplanten Vorbau
um 0,50 m überschritten.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Überschreitung der Geschossigkeit
ergibt sich aus dem Ausbau des Dachgeschosses, dass hierdurch zum Vollgeschoss wird.
Die Überschreitung der GRZ ergibt sich aus der Größe der Tiefgarage, in der im Vorgriff
auf die geplante Baulückenschließung auf dem Nachbargrundstück bereits zusätzliche
Stellplätze (12 Stellplätze) mit vorgesehen sind. Für das Wohnhaus beträgt die GRZ =
0,18.
Die Bautiefe von 14,0 m und die Überschreitung der Fluchtlinie ergibt sich aus der
aufgelockerten Gestaltung der Fassade durch den geplanten Vorbau und den heutigen
Ansprüchen im Hinblick auf die Wohnungszuschnitte.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 173 17/2005
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In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstand-
flächenvorschrift, nach der Abstandflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen. Im
vorliegenden Fall liegen die Abstandflächen des Giebels sowie die der Vorbauten, der
Gauben und der Balkone teilweise auf dem Grundstück Abteihofstraße 14. Es war
deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen zugelassen werden kann.
Die Verwaltung ist der Auffassung, das eine Abweichung zugelassen werden kann, da
brandschutztechnische Bedenken nicht bestehen und die Nachbarzustimmung vorliegt.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 8 Stellplätzen erforderlich. In der geplanten
Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück werden 20 Stellplätze nachgewiesen.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 2 schützenswerte Kastanien gefällt
werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
- Abstandflächen
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 25.01.05 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin