Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 71/2004

Florensstraße 7,9, 24,26; Wohnbebauung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Florensstraße 7 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 30. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Bauweise und der Bautiefe sowie die Zulassung einer Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften.

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Ö Vorlagen - Nr. 173 71/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Florensstraße 7,9, 24 und 26 -- Neubau von vier Wohngebäuden für betreutes Wohnen Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Bauweise und der Bautiefe sowie die Zulassung einer Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften. Sachdarstellung: Das Grundstück Florensstraße 7, 9, 24 und 26 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Text-B-Planes WA4, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist und eine geschlossene Bauweise, eine II-Geschossigkeit, eine GRZ von 0,4 sowie eine Bautiefe von 13,0 m festsetzt. Geplant ist der Neubau von vier Wohngebäuden für betreutes Wohnen. Die Neubauten sollen II-geschossig mit Staffelgeschoss errichtet werden, wobei das Staffelgeschoss kein Vollgeschoss ist. Sie sollen beiderseits der Florensstraße (jeweils zwei) in offener Bauweise winklig angeordnet werden, so dass sie insgesamt einen Platz bilden. Hierdurch wird der bauliche Zusammenhang der Anlage übergreifend über die Florensstraße gewährleistet, der durch die vorgesehene Querung der Florensstraße auf Straßenniveau und die geplante Baumreihung verstärkt wird. Insgesamt sind 63 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.920 qm und eine Gemeinschaftsfläche in einer Größe von ca. 55 qm vorgesehen. Das Bauvolumen beträgt ca. 14.200 cbm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die Gebäude in offener Bauweise errichtet werden sollen und die festgesetzte Bautiefe um 3,0 m bzw. 16,0 m überschritten wird. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die gewünschte offene Bauweise führt zu einer optischen Aufwertung des Endes der Florensstraße, da hierdurch eine massive Straßenrandbebauung verhindert wird. Zudem bildet bereits die Kindertagesstätte ein Solitär. Die Überschreitung der Bautiefe ergibt sich durch die geplanten Vorbauten (3,0 m) und aus der Schrägstellung der Gebäude zur Florensstraße (16,0 m), durch die eine bessere Besonnung und Belichtung der Wohneinheiten erreicht wird. Bei einer typischen Straßenrandbebauung läge bei einzelnen Wohnungen eine reine Nordlage vor. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 71/2004 Seite 2 von 2 In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die Abstand- flächenvorschrift nach der Abstandflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen. Im vorliegenden Fall liegen die Abstandflächen teilweise auf den Nachbargrundstücken Florensstraße 5 und 28 sowie Auf dem Kampe 3. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, sofern die Verstöße durch Baulasteintragung oder Nachbarzustimmung im Genehmigungsverfahren geheilt werden. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 13 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze sollen im Bereich des Wendekreises und rückwärtig der östlichen Bebauung auf eigenem Grundstück nachgewiesen werden. Die derzeit behelfsmäßig ausgebaute Straße wird auf 10,50 m verbreitert und erhält einseitig einen Parkstreifen. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Im B auge- nehmigungsverfahren ist ein qualifizierter Begrünungsplan vorzulegen. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Bauvolumen über 7.000 cbm beträgt. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 13.07.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 71/2004