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Ö Vorlagen - Nr. 173 71/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Florensstraße 7,9, 24 und 26 -- Neubau von vier Wohngebäuden für
betreutes Wohnen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Bauweise und der Bautiefe sowie die Zulassung einer
Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der
Abstandflächenvorschriften.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Florensstraße 7, 9, 24 und 26 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Text-B-Planes WA4, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet
ausweist und eine geschlossene Bauweise, eine II-Geschossigkeit, eine GRZ von 0,4
sowie eine Bautiefe von 13,0 m festsetzt.
Geplant ist der Neubau von vier Wohngebäuden für betreutes Wohnen. Die Neubauten
sollen II-geschossig mit Staffelgeschoss errichtet werden, wobei das Staffelgeschoss kein
Vollgeschoss ist. Sie sollen beiderseits der Florensstraße (jeweils zwei) in offener
Bauweise winklig angeordnet werden, so dass sie insgesamt einen Platz bilden. Hierdurch
wird der bauliche Zusammenhang der Anlage übergreifend über die Florensstraße
gewährleistet, der durch die vorgesehene Querung der Florensstraße auf Straßenniveau
und die geplante Baumreihung verstärkt wird. Insgesamt sind 63 Wohneinheiten mit einer
Gesamtwohnfläche von ca. 2.920 qm und eine Gemeinschaftsfläche in einer Größe von
ca. 55 qm vorgesehen. Das Bauvolumen beträgt ca. 14.200 cbm.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die Gebäude in offener Bauweise errichtet werden sollen
und die festgesetzte Bautiefe um 3,0 m bzw. 16,0 m überschritten wird.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die gewünschte offene Bauweise führt zu
einer optischen Aufwertung des Endes der Florensstraße, da hierdurch eine massive
Straßenrandbebauung verhindert wird. Zudem bildet bereits die Kindertagesstätte ein
Solitär. Die Überschreitung der Bautiefe ergibt sich durch die geplanten Vorbauten (3,0 m)
und aus der Schrägstellung der Gebäude zur Florensstraße (16,0 m), durch die eine
bessere Besonnung und Belichtung der Wohneinheiten erreicht wird. Bei einer typischen
Straßenrandbebauung läge bei einzelnen Wohnungen eine reine Nordlage vor.
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In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die Abstand-
flächenvorschrift nach der Abstandflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen. Im
vorliegenden Fall liegen die Abstandflächen teilweise auf den Nachbargrundstücken
Florensstraße 5 und 28 sowie Auf dem Kampe 3. Es war deshalb zu prüfen, ob eine
Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden
kann.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann,
sofern die Verstöße durch Baulasteintragung oder Nachbarzustimmung im
Genehmigungsverfahren geheilt werden.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 13 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze
sollen im Bereich des Wendekreises und rückwärtig der östlichen Bebauung auf eigenem
Grundstück nachgewiesen werden. Die derzeit behelfsmäßig ausgebaute Straße wird auf
10,50 m verbreitert und erhält einseitig einen Parkstreifen.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Im B auge-
nehmigungsverfahren ist ein qualifizierter Begrünungsplan vorzulegen.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Bauvolumen über 7.000 cbm
beträgt.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 13.07.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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