Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 173 62/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Färberstraße 90b -- Errichtung einer Wohnbebauung mit teilweise
gewerblicher Nutzung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides und läßt eine
Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der
Abstandflächenvorschriften zu.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Färberstraße 90b liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die nähere Umgebung wird geprägt durch Wohnen und Gewerbe.
Geplant ist, die vorhandenen Aufbauten der ehemaligen Pumpenfabrik abzureissen und
durch eine Neubebauung zu ersetzen. Anschliessend an das bestehende Gebäude
Färberstraße 84 ist ein V-geschossiges Wohngebäude mit Satteldach vorgesehen.
Weitergeführt werden soll die Blockrandbebauung dann mit IV-geschossigen Gebäuden
mit Staffelgeschoss und begrüntem Pultdach. In diesen Gebäuden an der Vlattenstraße
ist zu ca. 15 % gewerbliche Nutzung geplant.
Im Blockinnenbereich ist zudem eine reine Wohnbebauung vorgesehen. Diese soll II-
geschossig mit Staffelgeschoss und begrüntem Pultdach, deutlich abgesetzt von der
Blockrandbebauung, entstehen. Die geplanten Baukörper öffnen sich nach Süden. Die
Anzahl der Wohneinheiten wird im Baugenehmigungsverfahren festgelegt.
Die Bruttogeschossfläche für das Gesamtvorhaben beträgt ca. 5.975 qm, das Bauvolumen
ca. 27.000 cbm (einschließlich Tiefgarage).
Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung des
Vorbescheides.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstandflächen-
vorschrift, nach der Abstandflächen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, allerdings nur
bis zu deren Mitte, liegen dürfen. Im vorliegenden Fall ragen die Abstandflächen des
geplanten V-geschossigen Gebäudes über die Straßenmitte der Vlattenstraße hinaus. Es
war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen zugelassen werden kann.
Die Verwaltung ist der Auffassung, das eine Abweichung zugelassen werden kann, da
sich die Überschreitung aus der Übernahme der Trauf- und Firsthöhe der vorhandenen
Bebauung ergibt. Die Abweichung soll vorbehaltlich der Zustimmung der
gegenüberliegenden Grundstückseigentümer erteilt werden.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 173 62/2004
Seite 2 von 2
Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Die Stellplätze
sollen in einer geplanten Tiefgarage hinter der Blockrandbebauung auf dem eigenen
Grundstück nachgewiesen werden. Die Erschliessung des Blockinnenbereichs erfolgt
über eine Durchfahrt an der Färberstraße, eine geplante Durchfahrt an der Vlattenstraße
und über die unbebaute Fläche an der nördlichen Seite der Gogrevestrasse. Hier soll
auch die überdachte Tiefgaragenzufahrt zur Tiefgarage entstehen.
Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müssen 11 satzungsgeschützte Pappeln
gefällt werden. Die vorhandene Reihe von weiteren 10 Pappeln ist zu erhalten und
während der Bauphase zu schützen.
Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und
Forstamt. Der Innenbereich, die Tiefgarage und die Pultdächer werden begrünt. Im
Innenbereich sind auch die notwendigen Kinderspielflächen vorgesehen.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, eine Abweichung nach der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Bauvolumen über 7.000
cbm beträgt.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT