Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 62/2004

Färberstraße 90b; Wohnbebauung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Färberstraße 90b · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 30. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides und läßt eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften zu.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 173 62/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Färberstraße 90b -- Errichtung einer Wohnbebauung mit teilweise gewerblicher Nutzung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides und läßt eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften zu. Sachdarstellung: Das Grundstück Färberstraße 90b liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung wird geprägt durch Wohnen und Gewerbe. Geplant ist, die vorhandenen Aufbauten der ehemaligen Pumpenfabrik abzureissen und durch eine Neubebauung zu ersetzen. Anschliessend an das bestehende Gebäude Färberstraße 84 ist ein V-geschossiges Wohngebäude mit Satteldach vorgesehen. Weitergeführt werden soll die Blockrandbebauung dann mit IV-geschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss und begrüntem Pultdach. In diesen Gebäuden an der Vlattenstraße ist zu ca. 15 % gewerbliche Nutzung geplant. Im Blockinnenbereich ist zudem eine reine Wohnbebauung vorgesehen. Diese soll II- geschossig mit Staffelgeschoss und begrüntem Pultdach, deutlich abgesetzt von der Blockrandbebauung, entstehen. Die geplanten Baukörper öffnen sich nach Süden. Die Anzahl der Wohneinheiten wird im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Die Bruttogeschossfläche für das Gesamtvorhaben beträgt ca. 5.975 qm, das Bauvolumen ca. 27.000 cbm (einschließlich Tiefgarage). Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstandflächen- vorschrift, nach der Abstandflächen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, allerdings nur bis zu deren Mitte, liegen dürfen. Im vorliegenden Fall ragen die Abstandflächen des geplanten V-geschossigen Gebäudes über die Straßenmitte der Vlattenstraße hinaus. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen zugelassen werden kann. Die Verwaltung ist der Auffassung, das eine Abweichung zugelassen werden kann, da sich die Überschreitung aus der Übernahme der Trauf- und Firsthöhe der vorhandenen Bebauung ergibt. Die Abweichung soll vorbehaltlich der Zustimmung der gegenüberliegenden Grundstückseigentümer erteilt werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 62/2004 Seite 2 von 2 Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Die Stellplätze sollen in einer geplanten Tiefgarage hinter der Blockrandbebauung auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Die Erschliessung des Blockinnenbereichs erfolgt über eine Durchfahrt an der Färberstraße, eine geplante Durchfahrt an der Vlattenstraße und über die unbebaute Fläche an der nördlichen Seite der Gogrevestrasse. Hier soll auch die überdachte Tiefgaragenzufahrt zur Tiefgarage entstehen. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müssen 11 satzungsgeschützte Pappeln gefällt werden. Die vorhandene Reihe von weiteren 10 Pappeln ist zu erhalten und während der Bauphase zu schützen. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Der Innenbereich, die Tiefgarage und die Pultdächer werden begrünt. Im Innenbereich sind auch die notwendigen Kinderspielflächen vorgesehen. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden soll und das Bauvolumen über 7.000 cbm beträgt. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 62/2004