Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/011/2026

Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 – Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hoffeldstraße 43 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 12Dokumente 9. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Hoffeldstraße 43 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/039 sowie des einfachen Bebauungsplans Nr. 5688/018, der straßenseitig eine Fluchtlinie festsetzt. Zudem befindet sich das Vorhabengrundstück innerhalb der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2. Das Bauvorhaben betrifft ein 1903 errichtetes III-geschossiges Bestandsgebäude, welches 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss umfasst. 1956 wurde eine ebenerdige Garagenanlage im Hofbereich errichtet.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB werden für Bereiche erlassen, die aufgrund ihrer Eigenart als besonders wertvoll und schützenswert zu erachten sind. Diese Eigenart kann in der städtebaulichen Gestalt eines Gebiets liegen, was in der jeweiligen Erhaltungssatzung zu begründen ist. Der Begriff Eigenart wird hierbei definiert durch das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild. Ziel der Satzung ist nach § 2 der o.g. Satzung die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV2/011/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Flurkarte · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Katasterauszug markiert · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Luftbild markiert · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Fotodokumentation · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Grundriss Kellergeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Grundriss Erdgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Grundriss Obergeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    Grundriss Dachgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Weitere Unterlage

    Schnitt · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Weitere Unterlage

    Straßenansicht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  13. Sitzung · TOP 4.2

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV2/011/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 - Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 27.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Abbruchs. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Hoffeldstraße 43 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/039 sowie des einfachen Bebauungsplans Nr. 5688/018, der straßenseitig eine Fluchtlinie festsetzt. Zudem befindet sich das Vorhabengrundstück innerhalb der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2. Das Bauvorhaben betrifft ein 1903 errichtetes III-geschossiges Bestandsgebäude, welches 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss umfasst. 1956 wurde eine ebenerdige Garagenanlage im Hofbereich errichtet. Für den Abbruch der Garagenanlage und des ehemaligen Pferdestalls und eine Bebauung des rückwärtigen Grundstücksbereichs wurde in der Sitzung der BV 02 am 02.12.2025 die Zustimmung erteilt. Ein inhaltlich gleichlautender Antrag auf Beseitigung des III-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses entlang der Hoffeldstraße wurde der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am 01.07.2025 zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung wurde vertagt. Gem. § 173 Abs. 1 BauGB ist im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung § 22 Abs. 5 Satz 2 - 5 BauGB anzuwenden, der besagt, dass ein Vorhaben genehmigt ist, Seite 2 wenn es innerhalb von 4 Wochen nicht entschieden ist. Die Frist wurde durch das Bauaufsichtsamt um 3 Monate verlängert. Eine weitere Verlängerung der o.g. Frist bis zur nächsten Sitzung der BV 02 (01.11.2025) ist im Gesetz nicht vorgesehen, daher wurde der Antrag am 17.07.2025 entschieden, d. h. der Antrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde nach der Besichtigung vor Ort nunmehr erneut gestellt. Aufgrund der Erhaltungssatzung fällt die Entscheidung über die Genehmigung des Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB werden für Bereiche erlassen, die aufgrund ihrer Eigenart als besonders wertvoll und schützenswert zu erachten sind. Diese Eigenart kann in der städtebaulichen Gestalt eines Gebiets liegen, was in der jeweiligen Erhaltungssatzung zu begründen ist. Der Begriff Eigenart wird hierbei definiert durch das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild. Ziel der Satzung ist nach § 2 der o.g. Satzung die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Flingern Nord wird durch eine Vielzahl gründerzeitlicher erhaltenswerter ortsbildprägender Gebäude geprägt, die es in seiner städtebaulichen Eigenart zu erhalten und zu schützen gilt. Das Wohn- und Geschäftsgebäude Hoffeldstraße 43, aus dem Jahre 1903, ist Teil der gründerzeitlichen Bebauung Düsseldorf Flingerns und wird in seiner städtebaulichen Eigenart als prägend für die Straßenzeile und die Umgebung bewertet. Es verfügt über eine qualitätsvolle Gestaltung. Im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken ist das Gebäude niedriger. Der Bauherr hat daher gemeinsam mit der Verwaltung eine Aufstockung des vorhandenen Gebäudes geprüft. In dem Zug wurden statische Gutachten erstellt. Diese ergaben, dass nicht nur eine Aufstockung nicht darstellbar ist, sondern auch die vorhandene Bausubstanz den statischen Anforderungen nicht mehr entspricht. Die vorgelegten Gutachten belegen, dass das Gebäude nur mit erheblichem Aufwand sanierungsfähig ist. Aus dem Grund soll die Erhaltungssatzung einem Abbruch im vorliegenden Fall nicht entgegengehalten werden. Das vorhandene Wohn- und Geschäftshaus soll folglich abgebrochen werden. Nachrichtlich: Geplant ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 10 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten. Im straßenseitigen Haupthaus sind 4 3-Zimmer-Wohnungen mit jeweils ca. 115 m², 2 Maisonette-Einheiten im Dachgeschoss und Spitzboden mit ca. 115 m² und 90 m², 4 1-Raum-Apartments mit jeweils ca. 35 m² sowie 2 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss mit ca. 50 m² und 70 m² Wohn-/Nutzfläche geplant. Die nicht überbaubare Grundstücksfläche nimmt 2 Stellplätze für die rückwärtige Bebauung und 7 PKW-Stellplätze, teils als Doppelparksystem, die Zufahrten sowie eine ausreichend große Vegetationsfläche auf. Die notwendige Pflanzung von 3 Bäumen ist geplant. Zudem wird auf dem Seite 3 Grundstück der notwendige Kinderspielplatz errichtet. Anlagen: Flurkarte Katasterauszug markiert Luftbild markiert Bebauungsplan Fotodokumentation Grundriss Kellergeschoss Grundriss Erdgeschoss Grundriss Obergeschoss Grundriss Dachgeschoss Schnitt Straßenansicht
Flurkarte als Text anzeigen
Title: Untitled URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572745.pdf Published Time: Fri, 09 Jan 2026 09:49:48 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Stadt Düsseldorf Katasteramt Brinckmannstraße 5 40225 Düsseldorf # Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte NRW 1 : 1000 Flurstück: 93 Flur: 22 Gemarkung: Flingern Hoffeldstraße 43, Düsseldorf Erstellt: 21.11.2024 > 6464 > Hoffeldstraße ## Lindenplatz > Degerstraße Lindenstraße IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIII III IIIIII II IIIII IIIIIIIIII IIIIIIIIIII IIIII > 1313 IV IV III IV I 213213 > 1515 I 3838 IIII III IIV I 3434 215215 VI > 216216 I 217217 > 219219 III > 4545 > 3232 > 4141 II IIV VIV III VIII VI IIV > 221221 > 4747 > 3636 4242 II > 4949 IVII VIV IV VV > 3939 3636 IV 3232 > 4848 206206 IV 3535 > 4444 > 214214 V VI 210210 IV III > 6060 6262 VIIV VII V > 4343 VI > 5454 II IV VIV III 207207 IV > 5050 209209 III III > 5454 IV 211211 > 5858 5656 III > 45 a45 a I > 4646 IIV > 4848 VIV VI VI IV 208208 > 5959 > 6464 III III IIV > 212212 V > 5353 V > 6262 IV > 5858 I > 5555 III > 3434 54 a54 a > 1111 > 5252 III > 5252 IV V 3737 V > 5050 IV VVI IV > 77 III VI VI > 5151 IV > 5656 6060 > 5757 > 99 II > 5959 Seniorenwohnheim > 5555 VI > 39 b39 b > 39 a39 a I 3434 V 106106 9494 9696 113113 101101 155155 8585 150150 9090 107107 110110 3030 9797 114114 102102 9292 9595 8787 400400 138138 111111 9999 151151 6161 6363 7878 6868 8686 5353 8181 145145 148148 8989 390390 109109 146146 9191 9393 2929 9898 100100 392392 5858 6565 8484 8888 6060 6262 7777 152152 6666 387387 6969 5656 391391 5454 7070 112112 141141 147147 5959 7474 2727 8080 3232 8383 5555 386386 388388 8282 156156 7171 105105 2828 7373 7575 6464 6767 115115 7272 385385 108108 407407 406406 392392 401401 32 347300 32 347400 > 5677500 5677600 5677700 Maßstab 1 : 1000 Meter 10 20 30 40 50 Die Nutzung dieses Auszuges ist im Rahmen des § 11 (1) DVOzVermKatG NRW zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach § 27 VermKatG NRW verfolgt.
Katasterauszug markiert als Text anzeigen
Title: 00572746.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00572746.pdf Published Time: Fri, 09 Jan 2026 09:50:02 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Objekt: Abbruch des Wohn- und Geschäftshauses. Hoffeldstraße 43 in 40235 Düsseldorf Bauherr: Objektgesellschaft Hoffeld 43 mbH vertr. durch Carlo Benini Parkstraße 30 in 40477 Düsseldorf Fotodokumentation -Abbruch des Bestandsgebäudes- aufgestellt, 5. Januar 2026 Seite 1 von 1 der Architekt
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/011/2026