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BV4/135/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Abbruchantrag, Hubert-Hermes-Straße 27 - Abbruch eines Hauses
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Abbruchs.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Hubert-Hermes Straße 27 befindet sich im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5079/022, wonach das Vorhaben
bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt wird. Zudem liegt eine
Erhaltungssatzung vor, nach welcher bauliche Anlagen erhalten bleiben sollen, die
allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild prägen
oder weil sie von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer
Bedeutung sind.
Das Haus Nr. 27 auf dem Grundstück, welches 1874 errichtet wurde, soll nach vielen
Jahren des Leerstands abgebrochen werden.
Durch altersbedingte Materialermüdung haben sich gravierende Schäden am
Tragwerk, den Außenwänden und dem Dachstuhl entwickelt. Die baulichen
Untersuchungen haben gezeigt, dass das Gebäude erhebliche strukturelle Schäden
aufweist.
Die Straßenfassade weist eine deutliche Neigung in Richtung Hubert-Hermes-Straße
auf, was auf Setzungen im Fundament und eine insgesamt instabile Gründung
hinweist. Besonders kritisch sind die durchgehenden Rissbildungen in der südlichen
Giebelwand, die auf strukturelle Trennungen innerhalb des Mauerwerks schließen
Seite 2
lassen und sich auch im Innenraum fortsetzen.
Der Dachstuhl ist stark verformt und hat seine Tragfähigkeit w eitgehend verloren.
Eine Instandsetzung ist aufgrund des Zustands der Holzkonstruktionen nicht mehr
möglich. Hinzu kommen ausgeprägte Feuchtigkeitsschäden, die den Verfall der
hölzernen Bauteile über viele Jahre beschleunigt haben.
Insgesamt befindet sich die Tragstruktur des Gebäudes in einem so weit
fortgeschrittenen Verfallszustand, dass eine Sanierung statisch und technisch nicht
mehr vertretbar ist.
Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz und hat aus städtebaulicher Sicht keine
gestalterischen, historischen oder ortsbildprägenden Gründe, die einen Erhalt des
Gebäudes erforderlich oder wünschenswert machen. Ziel des Vorhabens ist es, mit
einem neuen, maßstäblich und gestalterisch angepassten Baukörper die
städtebauliche Identität von Alt-Lörick zu bewahren und zugleich eine zeitgemäße
Wohnnutzung zu ermöglichen. Der Neubau soll sich in Materialität, Kubatur und
Fassadengliederung am historischen Bestand orientieren und damit den Charakter
des Quartiers respektvoll fortführen. Der Neubau ist nicht Geg enstand dieses
Verfahrens.
Aufgrund der Erhaltungssatzung fällt der Beschluss über die Genehmigung des
Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Bestandsfotos 1
Bestandsfotos 2
Neubau
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 5079-022-00-17.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566920.pdf
Published Time: Wed, 29 Oct 2025 15:16:38 GMT
Number of Pages: 1
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Title: ANONYM Abbruch $173 Hubert Hermes StraÃŁe 27 40547 Düsseldorf.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566921.pdf
Published Time: Wed, 29 Oct 2025 15:17:02 GMT
Number of Pages: 1
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Title: 05_Bestandsfoto 2.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566922.pdf
Published Time: 2025-10-24T17:27:15.000Z
Number of Pages: 1
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Neubau als Text anzeigen
Nr.31: Sanierung EFH von 1850
Nr.27: Neubau EFH
Hubert-Hermes-Straße Alt-Lörick 40547 Düsseldorf BAUANTRAG
Maßstab: 1:200 @ A3
Datum: 18.06.2025
ZH-09
Kontext Ansicht
Hubert-Hermes-Straße,Beschreibung
Nr.31 Nr.27 Nr.21
Bonifatiusstraße
Bauprojekt Beschreibung
Das Haus Nr.31 an der Ecke Hubert-Hermes-Straße/Bonifatiusstraße
nimmt eine wichtige Position im Dorfkern von Alt-Lörick ein. Als historisches
Bauernhaus von ca.1850 ist es erhaltenswert. Ursprünglich teils als Scheune,
teils als Wohnraum genutzt, steht es nunmehr seit vielen Jahren leer.
Eine komplette Sanierung beinhaltet die Erneuerung des Dachstuhls,
Holzfenster und Holztüren mit hellem Anstrich, energetische Maßnahmen und
Neuverfugung der Fassade.
Das Haus Nr.27 von 1874, direkt an Nr.31 angebaut, ist nach Einschätzung
des Statikers "in seiner Tragstruktur derart geschwächt, dass eine
Ertüchtigung sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist".
Der Abriss und Neubau von Haus Nr.27 ermöglicht ein neues Konzept:
Eine Lücke von 6 Metern zwischen den beiden Häusern wird die Südseite des
Bauernhauses zur Sonne öffnen. Die Freifläche trägt zur Großzügigkeit des
Hauses bei. Das 'Wegrücken' des Neubaus gibt den Blick auf die dahinter
liegenden Gärten frei. Zwei neu zu pflanzende Bäume, vor dem Bauernhaus
und im Garten, gesellen sich zu den großen bestehenden Bäumen.
In das Ensemble der Satteldächer in Alt-Lörick fügt sich der Neubau mit einem
Doppel-Satteldach ein. Ein kurzes Flachdach mit Dachfenstern verbindet die
beiden Dächer. Der Neubau nimmt die Trauf-und Firsthöhen der angrenzenden
historischen Bauernhäuser auf. Die sandig-rötliche Klinker Fassade unterscheidet
sich bewusst vom Bauernhaus Nr.31 und integriert sich dennoch in den Kontext.
Der Neubau präsentiert sich in der Hubert-Hermes-Straße mit einem die
Horizontale betonendem Klinker und einem vertikal betontem Holz Paneel Insert.
Der diskrete Eingang zur Einliegerwohnung ist Teil des Holz Paneels, der
zurückgesetzte Haupteingang unterbricht den Rhythmus des Holz Paneels.
Nach vielen Jahren des Leerstands und der Verwahrlosung hoffen wir mit diesem
Bauprojekt einen inspirierenden Beitrag zur Identität von Alt-Lörick zu leisten.