Beschlussvorlage Aktenzeichen BV4/135/2025

Abbruchantrag, Hubert-Hermes-Straße 27 – Abbruch eines Hauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hubert-Hermes-Straße 27 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 7Dokumente 27. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück Hubert-Hermes Straße 27 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5079/022, wonach das Vorhaben bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt wird. Zudem liegt eine Erhaltungssatzung vor, nach welcher bauliche Anlagen erhalten bleiben sollen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild prägen oder weil sie von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV4/135/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Abbruchantrag, Hubert-Hermes-Straße 27 - Abbruch eines Hauses Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 12.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Abbruchs. Sachdarstellung: Das Grundstück Hubert-Hermes Straße 27 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5079/022, wonach das Vorhaben bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt wird. Zudem liegt eine Erhaltungssatzung vor, nach welcher bauliche Anlagen erhalten bleiben sollen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild prägen oder weil sie von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind. Das Haus Nr. 27 auf dem Grundstück, welches 1874 errichtet wurde, soll nach vielen Jahren des Leerstands abgebrochen werden. Durch altersbedingte Materialermüdung haben sich gravierende Schäden am Tragwerk, den Außenwänden und dem Dachstuhl entwickelt. Die baulichen Untersuchungen haben gezeigt, dass das Gebäude erhebliche strukturelle Schäden aufweist. Die Straßenfassade weist eine deutliche Neigung in Richtung Hubert-Hermes-Straße auf, was auf Setzungen im Fundament und eine insgesamt instabile Gründung hinweist. Besonders kritisch sind die durchgehenden Rissbildungen in der südlichen Giebelwand, die auf strukturelle Trennungen innerhalb des Mauerwerks schließen Seite 2 lassen und sich auch im Innenraum fortsetzen. Der Dachstuhl ist stark verformt und hat seine Tragfähigkeit w eitgehend verloren. Eine Instandsetzung ist aufgrund des Zustands der Holzkonstruktionen nicht mehr möglich. Hinzu kommen ausgeprägte Feuchtigkeitsschäden, die den Verfall der hölzernen Bauteile über viele Jahre beschleunigt haben. Insgesamt befindet sich die Tragstruktur des Gebäudes in einem so weit fortgeschrittenen Verfallszustand, dass eine Sanierung statisch und technisch nicht mehr vertretbar ist. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz und hat aus städtebaulicher Sicht keine gestalterischen, historischen oder ortsbildprägenden Gründe, die einen Erhalt des Gebäudes erforderlich oder wünschenswert machen. Ziel des Vorhabens ist es, mit einem neuen, maßstäblich und gestalterisch angepassten Baukörper die städtebauliche Identität von Alt-Lörick zu bewahren und zugleich eine zeitgemäße Wohnnutzung zu ermöglichen. Der Neubau soll sich in Materialität, Kubatur und Fassadengliederung am historischen Bestand orientieren und damit den Charakter des Quartiers respektvoll fortführen. Der Neubau ist nicht Geg enstand dieses Verfahrens. Aufgrund der Erhaltungssatzung fällt der Beschluss über die Genehmigung des Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Bestandsfotos 1 Bestandsfotos 2 Neubau
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Title: 5079-022-00-17.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566920.pdf Published Time: Wed, 29 Oct 2025 15:16:38 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: ANONYM Abbruch $173 Hubert Hermes StraÃŁe 27 40547 Düsseldorf.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566921.pdf Published Time: Wed, 29 Oct 2025 15:17:02 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 05_Bestandsfoto 2.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566922.pdf Published Time: 2025-10-24T17:27:15.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Nr.31: Sanierung EFH von 1850 Nr.27: Neubau EFH Hubert-Hermes-Straße Alt-Lörick 40547 Düsseldorf BAUANTRAG Maßstab: 1:200 @ A3 Datum: 18.06.2025 ZH-09 Kontext Ansicht Hubert-Hermes-Straße,Beschreibung Nr.31 Nr.27 Nr.21 Bonifatiusstraße Bauprojekt Beschreibung Das Haus Nr.31 an der Ecke Hubert-Hermes-Straße/Bonifatiusstraße nimmt eine wichtige Position im Dorfkern von Alt-Lörick ein. Als historisches Bauernhaus von ca.1850 ist es erhaltenswert. Ursprünglich teils als Scheune, teils als Wohnraum genutzt, steht es nunmehr seit vielen Jahren leer. Eine komplette Sanierung beinhaltet die Erneuerung des Dachstuhls, Holzfenster und Holztüren mit hellem Anstrich, energetische Maßnahmen und Neuverfugung der Fassade. Das Haus Nr.27 von 1874, direkt an Nr.31 angebaut, ist nach Einschätzung des Statikers "in seiner Tragstruktur derart geschwächt, dass eine Ertüchtigung sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist". Der Abriss und Neubau von Haus Nr.27 ermöglicht ein neues Konzept: Eine Lücke von 6 Metern zwischen den beiden Häusern wird die Südseite des Bauernhauses zur Sonne öffnen. Die Freifläche trägt zur Großzügigkeit des Hauses bei. Das 'Wegrücken' des Neubaus gibt den Blick auf die dahinter liegenden Gärten frei. Zwei neu zu pflanzende Bäume, vor dem Bauernhaus und im Garten, gesellen sich zu den großen bestehenden Bäumen. In das Ensemble der Satteldächer in Alt-Lörick fügt sich der Neubau mit einem Doppel-Satteldach ein. Ein kurzes Flachdach mit Dachfenstern verbindet die beiden Dächer. Der Neubau nimmt die Trauf-und Firsthöhen der angrenzenden historischen Bauernhäuser auf. Die sandig-rötliche Klinker Fassade unterscheidet sich bewusst vom Bauernhaus Nr.31 und integriert sich dennoch in den Kontext. Der Neubau präsentiert sich in der Hubert-Hermes-Straße mit einem die Horizontale betonendem Klinker und einem vertikal betontem Holz Paneel Insert. Der diskrete Eingang zur Einliegerwohnung ist Teil des Holz Paneels, der zurückgesetzte Haupteingang unterbricht den Rhythmus des Holz Paneels. Nach vielen Jahren des Leerstands und der Verwahrlosung hoffen wir mit diesem Bauprojekt einen inspirierenden Beitrag zur Identität von Alt-Lörick zu leisten.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/135/2025