Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/167/2025

Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 – Abbruch des vorhandenen Garagenhofes und des 1-geschossigen ehemaligen Pferdestalles auf dem rückwärtigen Grundstück

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hoffeldstraße 43 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 10Dokumente 19. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Hoffeldstraße 43 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/039, wodurch das Vorhaben bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt wird. Zudem befindet sich das Vorhabengrundstück innerhalb der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2, Teilbereich 2.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Beide Gebäude fallen ihrer Charakteristik nach nicht unter den Schutz der Erhaltungssatzung, da sie von der Straße aus nicht ersichtlich sind, nicht zu der geschützten Blockrandbebauung gehören und keine Merkmale der genannten Stilepochen aufweisen.

Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen den Abbruch der Gebäude.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+6 weitere Themen
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV2/167/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 - Abbruch des vorhandenen Garagenhofes und des 1 -geschossigen ehemaligen Pferdestalles auf dem rückwärtigen Grundstück Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 02.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Abbruchs. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Hoffeldstraße 43 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/039, wodurch das Vorhaben bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt wird. Zudem befindet sich das Vorhabengrundstück innerhalb der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2, Teilbereich 2. Das Gebiet ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit noch unverfälschten Fassaden, eingebunden in die für das Gebiet charakteristische Blockrandbebauung mit Fassaden der Stilepochen des Historismus mit Spätklassizismus, Neurenaissance und vereinzelt Neugotik und Neubarock, darüber hinaus des Jugendstils, der Neuen Sachlichkeit und des Expressionismus der 1920er. Bei den Gebäuden, die beseitigt werden sollen, handelt es sich um einen Garagenhof mit 15 Einstell- und zwei Sammelplätzen, der 1956 errichtet wurde sowie einem ehemaligen I-geschossigen Pferdestall aus den 1920ern. Die geplante Bebauung des rückwärtigen Grundstücksbereichs mit zwei Einfamilienhäusern und zwei Stellplätzen, die über eine Zufahrt von der Hoffeldstraße 43 erschlossen werden, wird der Bezirksvertretung (in gleicher Seite 2 Sitzung) zur Entscheidung unter der Beschlussvorlagennummer BV2/168/2025 vorgelegt. Der Antrag auf Abbruch des straßenseitigen Wohn - und Geschäftshauses wurde unter BV2/111/2025 am 01.07.2025 der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt, die Entscheidung darüber jedoch verschoben. Die vorliegende Beseitigung der Gebäude im rückwärtigen Bereich ist unabhängig von der Beseitigung des Vorderhauses zu betrachten. Auch eine Bebauung des rückwärtigen Bereichs steht in keinem Zusammenhang mit der Planung des vorderen Grundstücksbereichs. Aufgrund der Erhaltungssatzung fällt die Entscheidung über die Genehmigung des Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Beide Gebäude fallen ihrer Charakteristik nach nicht unter den Schutz der Erhaltungssatzung, da sie von der Straße aus nicht ersichtlich sind, nicht zu der geschützten Blockrandbebauung gehören und keine Merkmale der genannten Stilepochen aufweisen. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen den Abbruch der Gebäude. Nachrichtlich: In der Garagenanlage befinden sich keine notwendigen Stellplätze. Anlagen: Katasterauszug Katasterauszug mit Abbruch Luftbild Luftbild mit Abbruch Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 02 Grundriss Garagenhof Darstellung Pferdestall Fotodokumentation Garagenhof Fotodokumentation Pferdestall
Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 02 als Text anzeigen
Title: 00569279.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569279.pdf Published Time: Wed, 19 Nov 2025 13:58:45 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 02, Teilbereich 02
Darstellung Pferdestall als Text anzeigen
Title: KM_C360i25101414092 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569281.pdf Published Time: Wed, 19 Nov 2025 13:59:11 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Bestandsunterlage aus Hausakte Garagenhof Genehmigungsvermerk 6. 08. 1956
Fotodokumentation Garagenhof als Text anzeigen
Title: KM_C360i25101414082 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569282.pdf Published Time: Wed, 19 Nov 2025 13:59:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > iV Fotodokumentation -Abbruch der Hofbebauungen- Gara enhof T-t- l \ # '-l aufgestellt, 6. Oktober 2025 der Architekt Seite l von 2
Fotodokumentation Pferdestall als Text anzeigen
Title: KM_C360i25101414090 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569283.pdf Published Time: Wed, 19 Nov 2025 13:59:32 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Fotodokumentation -Abbruch der Hofbebauungen- Ehemali er Pferdestall aufgestellt, 6. Oktober 2025

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/167/2025