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Ö Vorlagen - Nr. 178 13/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Abbruchantrag Liegnitzer Straße 2 -- Abbruch eines I-geschossigen Gebäudes
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der Abbruchgenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Liegnitzer Straße 2 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet. Das Grundstück liegt zudem
im Bereich der Erhaltungssatzung "Schlesisches Viertel".
Geplant ist der Abbruch eines I-geschossigen Gebäudes mit Gewerberäumen. Die
Nutzung wurde bereits aufgegeben. Nach erfolgtem Abbruch ist am gleichen Standort die
Errichtung von ca. 4 Garagen geplant; ein Bauantrag liegt der Verwaltung allerdings noch
nicht vor.
Da es sich bei dem abzubrechenden Gebäude nicht um ein Baudenkmal handelt und
auch die als Anlage beigefügte Erhaltungssatzung keine Aspekte dafür bietet, dass es
sich um erhaltenswerte Bebauung handelt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung der
Abbruchgenehmigung.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da ein Gebäude im Bereich
einer Erhaltungssatzung abgebrochen werden soll.
Anlage
- Lageplan
- Erhaltungssatzung
- Foto
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 27.01.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT