Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 142/2003

B-Plan Nr. 6079/06 - Am Großen Dern

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Großen Dern · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 3. Dezember 2003veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen dem Pillebach im Nord-Osten, der Freifläche zwischen den Grundstücken Am Großen Dern 30 und 34 b im Westen und Osten, der Straße Am Großen Dern im Süden, sowie dem Grundstück der Rheinischen Landesschule für Gehörlose Am Großen Dern 10 - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von reinen Wohngebieten mit dem Ziel, auf dem Grundstück eine sich an die bebaute Umgebung anpassende Bebauung mit ca. 18. Wohnhäusern zu ermöglichen. II.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003 Seite 1 von 20 Stand: 26.11.2003, Vorlage Nr. 61/142/2003 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 6079/06 - Am Großen Dern - Öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen dem Pillebach im Nord-Osten, der Freifläche zwischen den Grundstücken Am Großen Dern 30 und 34 b im Westen und Osten, der Straße Am Großen Dern im Süden, sowie dem Grundstück der Rheinischen Landesschule für Gehörlose Am Großen Dern 10 - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von reinen Wohngebieten mit dem Ziel, auf dem Grundstück eine sich an die bebaute Umgebung anpassende Bebauung mit ca. 18. Wohnhäusern zu ermöglichen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003 Seite 2 von 20 Stand: 26.11.2003, Vorlage Nr. 61/142/2003 Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.01.04 -/- 2 Bezirksvertretung 7 -/- 1 -/- 2 Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Begründung 2 beigefügt Textliche Festsetzungen Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003 Seite 3 von 20 Anlage zur Vorlage Nr. 61/142/2003 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern - Stadtbezirk 7 Stadtteil Ludenberg 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet liegt ca. 1,2 km nördlich des Zentrums von Gerresheim im Stadtteil Ludenberg zwischen der Straße Am Großen Dern und dem Pillebach. Es umfasst die Grundstücke Am Großen Dern 32 und 34 a sowie das nördlich anschließenden Gelände einer Tennissportanlage, das vom Pillebach und dem Grundstück der Rheinischen Landesschule für Gehörlose Am Großen Dern 10 begrenzt wird. Das Gebiet ist ca. 0,6 ha groß und in städtischem Eigentum. Die Erschließung erfolgt über die Straße Am Großen Dern. Das unbebaute Grundstück Nr. 32/34 a dient gegenwärtig als Stellplatz- und Zufahrtsfläche für die nördlich angrenzende Tennisanlage mit Vereinsheim. In einigen Bereichen des Plangebietes befinden sich Gehölzbrachen mit einer strukturreichen Vegetation aus Laubbäumen und -sträuchern, Gebüschen und Wiese. Der Pillebach bildet die Grenze eines sich nach Nordosten anschließenden Naturschutzgebietes. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003- 4 - Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand einer Einfamilienhaussiedlung. Die Grundstücke Am Großen Dern 26, 28, 30 und 34 sind mit eingeschossigen Einfamilienhäusern, das Grundstück Nr. 24 mit einem zweigeschossigen Mehrfamilienhaus bebaut. Die Einzel- und Doppelhäuser in der näheren Umgebung des Plangebietes sind geprägt durch Satteldächer und Ziegel- oder Putzfassaden. Das Plangebiet ist nicht durch Verkehrsemissionen belastet. 2. Gegenwärtiges Planungsrecht Flächennutzungsplanung Im Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf ist die Tennissportanlage als Grünfläche (Sportplatz/Sportanlage) und der südliche Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche dargestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans im nördlichen Teil des Plangebiets als Grünfläche wird im Zuge der 80. FNP-Änderung in Wohnbaufläche geändert. Bebauungsplanung Für das Gelände der Rheinischen Landesschule für Gehörlose und das neue Plangebiet (ohne Tennissportanlage und die Grundstücke "Am Großen Dern" 34 b und c) wurde am 25.08.1973 der Bebauungsplan Nr. 6079/04 rechtsverbindlich. Dieser setzt für die Grundstücke Am Großen Dern 24, 26, 28 und 30 ein reines Wohngebiet mit offener Bauweise, einer max. dreigeschossigen Bebauung und einer GRZ von 0,4 sowie einer GFZ von 1,0 fest. Östlich angrenzend an das Grundstück Nr. 30 ist eine 13 m breite Fläche als Zufahrt zum Hintergelände (heute Tennissportanlage) freizuhalten. Auf dem Grundstück Nr. 32 / 34 ist eine Versorgungsfläche (Umspannwerk) festgesetzt. Die Grundstücke 34 b und c werden nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt. 3. Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Anlass des Bauleitplan-Verfahrens ist die nicht mehr erforderliche Nutzung der Grundstücke Am Großen Dern 30 und 32a als Versorgungsfläche für ein Umspannwerk sowie die geplante Verlagerung der Tennisanlage auf das ca. 600 m südlich liegende Gelände der Schulsportanlage am Peckhausweg. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003- 5 - Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf dem Grundstück eine Wohnbebauung zu realisieren, die sich in die vorhandene Bebauung integriert bzw. diese sinnvoll abrundet. Die gewachsene örtliche Struktur mit Einfamilienhäusern soll fortgesetzt werden. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes können voraussichtlich vier zweigeschossige Einzelhäuser (WR 3), vier zweigeschossige Doppelhäuser (WR 2), je vier ein- und zweigeschossige Reihenhäuser (WR 4 und WR 5) sowie zwei eingeschossige Doppelhäuser (WR 1) entstehen. Insgesamt können durch die Ausweisungen des Bebauungsplanes ca. 18 neue Wohnhäuser mit ca. 22 Wohneinheiten entstehen. Zwischen dem Pillebach und dem westlich angrenzenden Wohngebiet WR 3 wird eine öffentliche Grünfläche mit Bachlauf als Gewässerschutzstreifen ausgewiesen. 4. Umweltbericht - Zusammenfassung Der Bebauungsplan wird zu einer stärkeren Versiegelung im Plangebiet führen als bisher und auch als im Umreis anzutreffen ist. Die Lage im wichtigen klimatischen Übergang zwischen dem Siedlungsbereich und den Freiflächen der Gerresheimer Höhen ist durch die geringe Höhe der Baukörper berücksichtigt worden. Die Möglichkeit eines naturnahen Ausbau des Pillebaches wird durch die Ausweisung einer Bepflanzungsfläche gewahrt. Insgesamt sind durch die Planung bei Berücksichtigung der vorgenannten Punkte keine erheblichen relevanten Umweltauswirkungen zu erwarten. 5. Abwägung, Inhalt des Bebauungsplans 5.1 Baugebiete (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB / i.V. m. BauNVO) Der Bebauungsplan weist "Reine Wohngebiete" (WR 1 bis WR 5) gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus. Im Bebauungsplangebiet sind nur Wohngebäude zulässig. Die sonstigen nach § 3 (3) ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind ausgeschlossen, um den Charakter der reinen Wohnsiedlung auch im Plangebiet zu erhalten und Störungen, insbesondere durch weiteren Verkehr zu vermeiden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003- 6 - Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der BauNVO mit max. 0,4 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird für die eingeschossig zu bebauenden Wohngebiete WR 1 und WR 5 mit max. 0,4 und für die zweigeschossig bebaubaren Wohngebiete mit max. 0,8 festgesetzt. In Anpassung an die gewachsene örtliche Struktur und die überwiegend eingeschossige Bebauung der Straße ist für die Wohngebiete WR 1 und WR 5, nördlich der Straße "Am Großen Dern" nur ein Vollgeschoss festgesetzt. Für die nördlich angrenzenden Baugebiete WR 2, WR 3 und WR 4 ist eine maximal zweigeschossige Bauweise ausgewiesen. Die Festsetzung von maximal zwei Wohnungen pro Gebäude dient der Anpassung an die vorhandene Bebauungsstruktur der Um gebung. Außerdem soll ein zu hohes Verkehrsaufkommens im Plangebiet verhindert werden. Die vorhandenen Bäume werden nicht festgesetzt, da ihre Erhaltung aufgrund der heranrückenden Bebauung und Erschließung nicht sichergestellt werden kann. Im Baugenehmigungsverfahren ist der Erhalt der unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume zu prüfen. 5.2 Verkehr (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Äußere und innere Erschließung Das Plangebiet wird über eine von der Straße Am Großen Dern nach Norden abzweigenden Stichstraße mit abschließendem Wendekreis erschlossen. Die Wohngebiete WR 4 und WR 5 werden über je einen davon abgehenden kurzen Wohnweg erschlossen. Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet wird von den Buslinien 733, 738 und 781 mit der Haltestelle "Schwarzbachstraße" angedient. Die mittlere Gehwegentfernung zur Haltestelle beträgt ca. 200 m. 5.3 Ver- und Entsorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12, 13 und 14 BauGB) Die Wasser- und Energieversorgung sowie die Abwasserbeseitigung erfolgen durch Anschluss an die vorhandenen Netze. Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem. Das Plangebiet befindet sich im Einzugsbereich des Hauptsammler Mitte und ist dem Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003- 7 - Klärwerk Düsseldorf-Süd zugeordnet. Die Schmutzkonzentration des Abwassers im Einzugsgebiet des Klärwerkes Süd ausgedrückt im Chemischen-Sauerstoffbeiwert (CSB), verringert sich künftig durch den Anschluss des Plangebietes mit reinem häuslich geprägtem Abwasser, da die erwartete Konzentration von 400 bis 600 mg/l weit unter der vorhandenen mittleren Konzentration im Einzugsgebiet von 850 mg/l liegt. Die Absprache mit der oberen Aufsichtsbehörde, neue Bebauungsgebiete nur zu akzeptieren, wenn der Status Quo erhalten bleibt, wird im Einzugsgebiet des Klärwerkes Düsseldorf-Süd erfüllt. 5.4 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs 1 Nr. 25 a BauGB) Westlich an den Pillebach angrenzend wird zur Aufwertung der Pillebachaue eine öffentliche Grünfläche als Gewässerschutzstreifen ausgewiesen. Diese Fläche ist von jeglicher Bebauung freizuhalten und nach Maßgabe der Unteren Landschaftsbehörde zu bepflanzen. 5.5 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 86 BauONW) Die äußere Gestaltung der Gebäude soll sich in die bebaute Umgebung einfügen. Um dies zu gewährleisten, werden u.a. Festsetzungen zur Gestaltung von Dachform und - neigung sowie Material und Farbe gemacht. Für die reinen Wohngebiete WR 1 und WR 3 wird in Anpassung an das Straßenbild nur ein Vollgeschoss festgesetzt; für die nördlich angrenzenden WR 2, WR 4 und WR 5 sind maximal zwei Geschosse festgesetzt. Für die Wohngebiete WR 2 bis WR 5 wird die Firstrichtung festgesetzt, um ein harmonisches Gesamtbild der Dachlandschaft zu gewährleisten. 6. Umweltbericht - ausführliche Fassung 6.1 Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der Festsetzungen für das Vorhaben sowie des Plangebietes und seiner Umgebung In einem bisher als Freifläche und Tennisplatzanlage genutzten Gebiet sollen mehrere Einzel- und Reihenhäuser in ein- bzw. zweigeschossiger Bauweise entstehen. Dieses entspricht der Bebauung in der Umgebung, die sich allerdings auf Grund der höheren Grundstücksgröße deutlich aufgelockerter darstellt. Im nordöstlichen Planbereich ist zum Pillebach hin eine Fläche zur Bepflanzung vorgesehen, die einem möglichen späteren Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003- 8 - naturnahen Ausbau des Gewässers zur Verfügung stehen soll. Eine Stichstraße ausgehend von der Straße "Am Großen Dern" dient als Erschließung und Zufahrt zu den vorgesehenen Garagen. Das Planvorhaben liegt im Übergangsbereich zu den Gerresheimer Höhen im Osten. 6.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Im folgenden werden die Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens je Schutzgut beschreiben, die aus dem Festsetzungsumfang des Planes resultierenden Eingriffe darstellt, die nachteiligen Umweltauswirkungen herausgearbeitet und mögliche Vermeidungsstrategien aufgezeigt. 6.2.1 Auswirkungen auf den Menschen a) Lärm Das Plangebiet wird durch die Emissionen der Gräulinger Straße schwach belastet. Die Straßenverkehrslärmkarte für Düsseldorf zeigt für diesen Bereich eine Belastung von knapp unter 50 dB(A) am Tag und unter 40 dB(A) in der Nacht. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für ein reines Wohngebiet von 50 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht werden daher an der geplanten Bebauung voraussichtlich eingehalten. Die Straßenverkehrslärmbelastung in diesem Bereich bewegt sich auf dem Niveau der Hintergrundbelastung in der Stadt. Nördlich der geplanten Wohnbebauung liegt ein Schulkomplex mit Sportanlagen. Die Auswirkungen des Schulsports werktags während des Tages werden voraussichtlich zu tolerieren sein. Eine darüber hinaus gehende Nutzung besonders werktags abends ab der Ruhezeit (20:00 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen ist ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen oder Wänden wahrscheinlich nicht möglich. b) Elektromagnetische Felder (EMF) Im Plangebiet sind keine Quellen starker elektromagnetischer Felder bekannt. c) Kinderfreundlichkeit Aus Sicht der Kinderfreundlichkeit bestehen keine Bedenken gegen die geplante Bebauung. d) Kriminalprävention Aufgrund der exponierten Lage in Nähe des Waldes besteht die Gefahr, dass Personen sich den Gebäuden ungesehen nähern bzw. feststellen können, ob sich Bewohner im Haus aufhalten. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, bei diesen Objekten Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003- 9 - technischen Schutz gegen Einbrecher vorzusehen. 6.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft (inkl. Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde) a) Freirauminformations-System (FIS) Der Randbereich des Pillebaches wird im FIS der Stadt Düsseldorf als Vorbehaltsfläche mit der Charakteristik "Fläche mit Bedeutung für den Biotopverbund" dargestellt. Dieser Funktion wird durch die Ausweisung eines 10 m breiten Pflanzstreifens entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze Rechnung getragen. b) Untere Landschaftsbehörde (ULB) Bestandsbeschreibung und Bewertung Der Planbereich wird im Osten durch den Pillebach und ein daran anschließendes Waldgebiet begrenzt. Dieses Gebiet wurde durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung als Naturschutzgebiet "Pillebachtal und Dernkamp" sic

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 142/2003