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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 142/2003
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Stand: 26.11.2003, Vorlage Nr. 61/142/2003
Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 6079/06
- Am Großen Dern -
Öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern
- angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr.
6079/06 - Am Großen Dern - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs.
4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im
Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem.
§ 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet zwischen dem Pillebach im Nord-Osten, der Freifläche
zwischen den Grundstücken Am Großen Dern 30 und 34 b im Westen
und Osten, der Straße Am Großen Dern im Süden, sowie dem
Grundstück der Rheinischen Landesschule für Gehörlose Am Großen
Dern 10
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr.
6079/06 - Am Großen Dern -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz
zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und
weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S.
1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
- Ausweisung von reinen Wohngebieten mit dem Ziel, auf dem
Grundstück eine sich an die bebaute Umgebung anpassende
Bebauung mit ca. 18. Wohnhäusern zu ermöglichen.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06 - Am Großen Dern - und seiner
Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
RSD AllVorlg.WPT
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Stand: 26.11.2003, Vorlage Nr. 61/142/2003
Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.01.04 -/-
2
Bezirksvertretung 7 -/-
1
-/-
2
Ausschuss für Umweltschutz -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Begründung
2 beigefügt Textliche Festsetzungen
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/142/2003
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6079/06
- Am Großen Dern -
Stadtbezirk 7 Stadtteil Ludenberg
1. Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet liegt ca. 1,2 km nördlich des Zentrums von Gerresheim im Stadtteil
Ludenberg zwischen der Straße Am Großen Dern und dem Pillebach. Es umfasst die
Grundstücke Am Großen Dern 32 und 34 a sowie das nördlich anschließenden Gelände
einer Tennissportanlage, das vom Pillebach und dem Grundstück der Rheinischen
Landesschule für Gehörlose Am Großen Dern 10 begrenzt wird. Das Gebiet ist ca. 0,6 ha
groß und in städtischem Eigentum.
Die Erschließung erfolgt über die Straße Am Großen Dern. Das unbebaute Grundstück Nr.
32/34 a dient gegenwärtig als Stellplatz- und Zufahrtsfläche für die nördlich angrenzende
Tennisanlage mit Vereinsheim. In einigen Bereichen des Plangebietes befinden sich
Gehölzbrachen mit einer strukturreichen Vegetation aus Laubbäumen und -sträuchern,
Gebüschen und Wiese. Der Pillebach bildet die Grenze eines sich nach Nordosten
anschließenden Naturschutzgebietes.
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Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand einer Einfamilienhaussiedlung. Die Grundstücke
Am Großen Dern 26, 28, 30 und 34 sind mit eingeschossigen Einfamilienhäusern, das
Grundstück Nr. 24 mit einem zweigeschossigen Mehrfamilienhaus bebaut. Die Einzel-
und Doppelhäuser in der näheren Umgebung des Plangebietes sind geprägt durch
Satteldächer und Ziegel- oder Putzfassaden.
Das Plangebiet ist nicht durch Verkehrsemissionen belastet.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
Flächennutzungsplanung
Im Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf ist die Tennissportanlage als Grünfläche
(Sportplatz/Sportanlage) und der südliche Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche
dargestellt.
Die Darstellung des Flächennutzungsplans im nördlichen Teil des Plangebiets als
Grünfläche wird im Zuge der 80. FNP-Änderung in Wohnbaufläche geändert.
Bebauungsplanung
Für das Gelände der Rheinischen Landesschule für Gehörlose und das neue Plangebiet
(ohne Tennissportanlage und die Grundstücke "Am Großen Dern" 34 b und c) wurde am
25.08.1973 der Bebauungsplan Nr. 6079/04 rechtsverbindlich. Dieser setzt für die
Grundstücke Am Großen Dern 24, 26, 28 und 30 ein reines Wohngebiet mit offener
Bauweise, einer max. dreigeschossigen Bebauung und einer GRZ von 0,4 sowie einer
GFZ von 1,0 fest. Östlich angrenzend an das Grundstück Nr. 30 ist eine 13 m breite
Fläche als Zufahrt zum Hintergelände (heute Tennissportanlage) freizuhalten.
Auf dem Grundstück Nr. 32 / 34 ist eine Versorgungsfläche (Umspannwerk) festgesetzt.
Die Grundstücke 34 b und c werden nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt.
3. Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Anlass des Bauleitplan-Verfahrens ist die nicht mehr erforderliche Nutzung der
Grundstücke Am Großen Dern 30 und 32a als Versorgungsfläche für ein Umspannwerk
sowie die geplante Verlagerung der Tennisanlage auf das ca. 600 m südlich liegende
Gelände der Schulsportanlage am Peckhausweg.
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Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf dem Grundstück eine Wohnbebauung zu
realisieren, die sich in die vorhandene Bebauung integriert bzw. diese sinnvoll abrundet.
Die gewachsene örtliche Struktur mit Einfamilienhäusern soll fortgesetzt werden.
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes können voraussichtlich vier
zweigeschossige Einzelhäuser (WR 3), vier zweigeschossige Doppelhäuser (WR 2), je
vier ein- und zweigeschossige Reihenhäuser (WR 4 und WR 5) sowie zwei
eingeschossige Doppelhäuser (WR 1) entstehen. Insgesamt können durch die
Ausweisungen des Bebauungsplanes ca. 18 neue Wohnhäuser mit ca. 22 Wohneinheiten
entstehen.
Zwischen dem Pillebach und dem westlich angrenzenden Wohngebiet WR 3 wird eine
öffentliche Grünfläche mit Bachlauf als Gewässerschutzstreifen ausgewiesen.
4. Umweltbericht - Zusammenfassung
Der Bebauungsplan wird zu einer stärkeren Versiegelung im Plangebiet führen als bisher
und auch als im Umreis anzutreffen ist. Die Lage im wichtigen klimatischen Übergang
zwischen dem Siedlungsbereich und den Freiflächen der Gerresheimer Höhen ist durch
die geringe Höhe der Baukörper berücksichtigt worden.
Die Möglichkeit eines naturnahen Ausbau des Pillebaches wird durch die Ausweisung
einer Bepflanzungsfläche gewahrt.
Insgesamt sind durch die Planung bei Berücksichtigung der vorgenannten Punkte keine
erheblichen relevanten Umweltauswirkungen zu erwarten.
5. Abwägung, Inhalt des Bebauungsplans
5.1 Baugebiete (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB / i.V. m. BauNVO)
Der Bebauungsplan weist "Reine Wohngebiete" (WR 1 bis WR 5) gemäß § 3
Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus. Im Bebauungsplangebiet sind nur
Wohngebäude zulässig. Die sonstigen nach § 3 (3) ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen sind ausgeschlossen, um den Charakter der reinen Wohnsiedlung auch im
Plangebiet zu erhalten und Störungen, insbesondere durch weiteren Verkehr zu
vermeiden.
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Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der BauNVO mit max. 0,4 festgesetzt.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird für die eingeschossig zu bebauenden Wohngebiete
WR 1 und WR 5 mit max. 0,4 und für die zweigeschossig bebaubaren Wohngebiete mit
max. 0,8 festgesetzt.
In Anpassung an die gewachsene örtliche Struktur und die überwiegend eingeschossige
Bebauung der Straße ist für die Wohngebiete WR 1 und WR 5, nördlich der Straße "Am
Großen Dern" nur ein Vollgeschoss festgesetzt. Für die nördlich angrenzenden
Baugebiete WR 2, WR 3 und WR 4 ist eine maximal zweigeschossige Bauweise
ausgewiesen.
Die Festsetzung von maximal zwei Wohnungen pro Gebäude dient der Anpassung an die
vorhandene Bebauungsstruktur der Um gebung. Außerdem soll ein zu hohes
Verkehrsaufkommens im Plangebiet verhindert werden.
Die vorhandenen Bäume werden nicht festgesetzt, da ihre Erhaltung aufgrund der
heranrückenden Bebauung und Erschließung nicht sichergestellt werden kann. Im
Baugenehmigungsverfahren ist der Erhalt der unter die Baumschutzsatzung fallenden
Bäume zu prüfen.
5.2 Verkehr (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Äußere und innere Erschließung
Das Plangebiet wird über eine von der Straße Am Großen Dern nach Norden
abzweigenden Stichstraße mit abschließendem Wendekreis erschlossen.
Die Wohngebiete WR 4 und WR 5 werden über je einen davon abgehenden kurzen
Wohnweg erschlossen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Das Plangebiet wird von den Buslinien 733, 738 und 781 mit der Haltestelle
"Schwarzbachstraße" angedient. Die mittlere Gehwegentfernung zur Haltestelle beträgt
ca. 200 m.
5.3 Ver- und Entsorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12, 13 und 14 BauGB)
Die Wasser- und Energieversorgung sowie die Abwasserbeseitigung erfolgen durch
Anschluss an die vorhandenen Netze. Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem.
Das Plangebiet befindet sich im Einzugsbereich des Hauptsammler Mitte und ist dem
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Klärwerk Düsseldorf-Süd zugeordnet. Die Schmutzkonzentration des Abwassers im
Einzugsgebiet des Klärwerkes Süd ausgedrückt im Chemischen-Sauerstoffbeiwert (CSB),
verringert sich künftig durch den Anschluss des Plangebietes mit reinem häuslich
geprägtem Abwasser, da die erwartete Konzentration von 400 bis 600 mg/l weit unter der
vorhandenen mittleren Konzentration im Einzugsgebiet von 850 mg/l liegt.
Die Absprache mit der oberen Aufsichtsbehörde, neue Bebauungsgebiete nur zu
akzeptieren, wenn der Status Quo erhalten bleibt, wird im Einzugsgebiet des Klärwerkes
Düsseldorf-Süd erfüllt.
5.4 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs 1 Nr. 25 a BauGB)
Westlich an den Pillebach angrenzend wird zur Aufwertung der Pillebachaue eine
öffentliche Grünfläche als Gewässerschutzstreifen ausgewiesen. Diese Fläche ist von
jeglicher Bebauung freizuhalten und nach Maßgabe der Unteren Landschaftsbehörde zu
bepflanzen.
5.5 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 86 BauONW)
Die äußere Gestaltung der Gebäude soll sich in die bebaute Umgebung einfügen. Um
dies zu gewährleisten, werden u.a. Festsetzungen zur Gestaltung von Dachform und -
neigung sowie Material und Farbe gemacht. Für die reinen Wohngebiete WR 1 und WR
3 wird in Anpassung an das Straßenbild nur ein Vollgeschoss festgesetzt; für die nördlich
angrenzenden WR 2, WR 4 und WR 5 sind maximal zwei Geschosse festgesetzt. Für die
Wohngebiete WR 2 bis WR 5 wird die Firstrichtung festgesetzt, um ein harmonisches
Gesamtbild der Dachlandschaft zu gewährleisten.
6. Umweltbericht - ausführliche Fassung
6.1 Beschreibung des Vorhabens
Beschreibung der Festsetzungen für das Vorhaben sowie des Plangebietes und seiner
Umgebung
In einem bisher als Freifläche und Tennisplatzanlage genutzten Gebiet sollen mehrere
Einzel- und Reihenhäuser in ein- bzw. zweigeschossiger Bauweise entstehen. Dieses
entspricht der Bebauung in der Umgebung, die sich allerdings auf Grund der höheren
Grundstücksgröße deutlich aufgelockerter darstellt. Im nordöstlichen Planbereich ist zum
Pillebach hin eine Fläche zur Bepflanzung vorgesehen, die einem möglichen späteren
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naturnahen Ausbau des Gewässers zur Verfügung stehen soll. Eine Stichstraße
ausgehend von der Straße "Am Großen Dern" dient als Erschließung und Zufahrt zu den
vorgesehenen Garagen. Das Planvorhaben liegt im Übergangsbereich zu den
Gerresheimer Höhen im Osten.
6.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Im folgenden werden die Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens je Schutzgut
beschreiben, die aus dem Festsetzungsumfang des Planes resultierenden Eingriffe
darstellt, die nachteiligen Umweltauswirkungen herausgearbeitet und mögliche
Vermeidungsstrategien aufgezeigt.
6.2.1 Auswirkungen auf den Menschen
a) Lärm
Das Plangebiet wird durch die Emissionen der Gräulinger Straße schwach belastet. Die
Straßenverkehrslärmkarte für Düsseldorf zeigt für diesen Bereich eine Belastung von
knapp unter 50 dB(A) am Tag und unter 40 dB(A) in der Nacht. Die Orientierungswerte
der DIN 18005 für ein reines Wohngebiet von 50 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der
Nacht werden daher an der geplanten Bebauung voraussichtlich eingehalten. Die
Straßenverkehrslärmbelastung in diesem Bereich bewegt sich auf dem Niveau der
Hintergrundbelastung in der Stadt.
Nördlich der geplanten Wohnbebauung liegt ein Schulkomplex mit Sportanlagen. Die
Auswirkungen des Schulsports werktags während des Tages werden voraussichtlich zu
tolerieren sein. Eine darüber hinaus gehende Nutzung besonders werktags abends ab
der Ruhezeit (20:00 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen ist ohne aktive
Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen oder Wänden wahrscheinlich nicht möglich.
b) Elektromagnetische Felder (EMF)
Im Plangebiet sind keine Quellen starker elektromagnetischer Felder bekannt.
c) Kinderfreundlichkeit
Aus Sicht der Kinderfreundlichkeit bestehen keine Bedenken gegen die geplante
Bebauung.
d) Kriminalprävention
Aufgrund der exponierten Lage in Nähe des Waldes besteht die Gefahr, dass Personen
sich den Gebäuden ungesehen nähern bzw. feststellen können, ob sich Bewohner im
Haus aufhalten. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, bei diesen Objekten
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technischen Schutz gegen Einbrecher vorzusehen.
6.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft
(inkl. Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde)
a) Freirauminformations-System (FIS)
Der Randbereich des Pillebaches wird im FIS der Stadt Düsseldorf als Vorbehaltsfläche
mit der Charakteristik "Fläche mit Bedeutung für den Biotopverbund" dargestellt. Dieser
Funktion wird durch die Ausweisung eines 10 m breiten Pflanzstreifens entlang der
nordöstlichen Plangebietsgrenze Rechnung getragen.
b) Untere Landschaftsbehörde (ULB)
Bestandsbeschreibung und Bewertung
Der Planbereich wird im Osten durch den Pillebach und ein daran anschließendes
Waldgebiet begrenzt. Dieses Gebiet wurde durch eine ordnungsbehördliche Verordnung
der Bezirksregierung als Naturschutzgebiet "Pillebachtal und Dernkamp" sic
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.