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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 5680/53
- Vogelsanger Weg -
Bericht Bürgerbeteiligung; Änderung der Planungsziele
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 06 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5680/53 - nördlich
Vogelsanger Weg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem
Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1
zur vorliegenden Vorlage und beschließt, das Bebauungsplanverfahren auf
der Grundlage der überarbeiteten Planung fortzusetzen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.01.04 -/-
2
Bezirksvertretung 6 03.12.03 Einstimmig beschlossen
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht Bürgerbet. u. Änd. d. Planungsziele
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/144/2003
Bericht über die Bürgerbeteiligung
für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5680/53
- Nördlich Vogelsanger Weg -
Ort: Aula der Janusz-Korczak-Schule
Zeit: Dienstag, 11.03.2003
17.30 Uhr
Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Schünke
ca. 120 Bürgerinnen und Bürger
2 Mitarbeiter der Verwaltung
Herr Schünke eröffnet die Versammlung und begrüßt die Anwesenden. Er erläutert kurz
das Verfahren und stellt dabei die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger dar.
Anschließend übergibt er das Wort an Herrn Stranzenbach.
Herr Stranzenbach schildert zunächst anhand von Luftbildern und Plänen die
Ausgangssituation im Plangebiet und erläutert die Grundzüge der vorliegenden Planung:
!für die Bereiche nördlich des Vogelsanger Weges werden GE-Flächen ausgewiesen,
die die bereits vorhandenen gewerblichen Nutzungen hier sichern.
!im Bereich der Stieglitzstraße ist Wohnnutzung in Form von Einfamilienhäusern und
Mehrfamilienhäusern als Geschosswohnungsbau vorgesehen
!an der Münsterstraße entsteht ein Platz, an dem neben verschiedenen Geschäften
und Läden ein Einzelhandelsbetrieb/Discounter entstehen kann
!die verkehrliche Erschließung erfolgt für die gewerblichen Flächen vom Vogelsanger
Weg, für das neue Wohngebiet von der Stieglitzstraße aus. Darüber hinaus
durchziehen Fußwegeverbindungen das Gebiet.
In Reaktion auf Anregungen in der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.01.2003, dass in
Mörsenbroich keine neuen Wohnungen mehr notwendig seien, stellt Herr Stranzenbach
die neue Auflage der Bauflächen-Bedarfsanalyse vor, die vom Stadtplanungsamt
herausgegeben wird. Anhand von Grafiken verdeutlicht er, dass es eine hohe Zahl von
Wegzügen gibt, da die Bevölkerung, die Wohneigentum anstrebt, im Umland günstigere
Bedingungen vorfindet. Dies bedeutet ab er eine weitere Zunahme von
Pendlerbewegungen. Diesem Trend gilt es durch die Ausweisung neuer Wohngebiete in
Gebieten mit guter Infrastruktur entgegenzuwirken.
Herr Stranzenbach stellt mögliche Ausweichflächen für diejenigen Kleingärten im
Plangebiet vor, die als Wohngebiet überplant sind: neben einer Fläche am Neusser Weg
in Lohausen besteht die Möglichkeit, in Lichtenbroich zwischen den Straßen In der
Nießdonk, Am Stock und Lichtenbroicher Weg weitere Kleingärten anzulegen. Hier müßte
allerdings über einen Bebauungsplan Planungsrecht geschaffen werden.
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Anschließend gibt Herr Schünke den Anwesenden die Möglichkeit, Fragen und
Anregungen zu äußern.
Nach Auffassung des Vorsitzenden des Bürgervereins Mörsenbroich stellt der Entwurf eine
gute Planung am falschen Platz dar. Das Gelände der Reitzenstein-Kaserne solle
demnächst auch überplant werden; dieses sei besser für eine Wohnnutzung geeignet. Der
Vorsitzende teilt mit, die Bürger wollten eine preiswerte Einkaufsmöglichkeit in
Mörsenbroich. Die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes oder Discounters sei aber im
Vorfeld durch eine Veränderungssperre verhindert worden. Die Kleingärten würden in der
Stadt Düsseldorf schon seit längerem immer weiter zurückgedrängt.
Er spricht sich gegen eine Verlagerung der Kleingärten aus, da Kleingarten-Anlagen von
der Gemeinschaft lebten und diese durch eine teilweise Verlagerung verloren ginge. Zu
der internen, fußläufigen Erschließung des Planungsgebietes äußert er sich skeptisch;
hierdurch würden die vorhandenen Geschäfte "umlaufen" und in ihrer ohnehin schwierigen
Existenz bedroht. Die geplanten Geschosswohnungen sieht er ebenfalls kritisch, denn es
sei zu erwarten, dass sich vor allem sozial schwache Bewohner und Problemgruppen hier
ansiedeln würden. Dies führe zu Nu tzungskonflikten mit den künftigen
Reihenhausbewohnern. Die Planung verhindere die Ansiedlung eines Einkaufsmarktes;
die vorgeschlagene Kfz-Erschliessung über den Vogelsanger Weg sieht er kritisch.
Antwort der Verwaltung
Herr Stranzenbach erläutert, dass es mehrere, zeitgleiche Veränderungen in den
Nutzungen der Grundstücke und Gebäude im Plangebiet gegeben hat. Diese waren der
Anlaß dafür, hier ein neues Planungsrecht zu schaffen und einen Aufstellungsbeschluss
für einen Bebauungsplan zu fassen. Die Schaffung einer günstigen
Einkaufsmöglichkeit/eines Discounters sei dabei in den Planungsüberlegungen immer
enthalten gewesen. Die beiden Bauvoranfragen für Einzelhandel sahen seinerzeit aber
jeweils den typischen Flachbau hinter übergroßen Parkplatzflächen vor, die sich in keiner
Weise städtebaulich eingefügt hätten. Die Erschließung der Parkplätze von der
Münsterstraße hätte ausserdem zu unhaltbaren Verkehrverhältnissen an dieser Stelle
geführt. Ein Einzelhandelsbetrieb ist in der vorliegenden Planung nun an der südwestlichen
Seite des vorgeschlagenen Platzes vorgesehen, baulich integriert in den Geschossbau.
Das Ziel der Einpassung in die vorhandene Bau- und Nutzungsstruktur gilt für alle
Neubauvorhaben von Discountern in der Stadt Düsseldorf.
Der Vorsitzende des Stadtverbandes der Kleingärtner geht davon aus, dass in dem
Gebiet Wohnbauflächen geschaffen werden sollen, um den Wert der städtischen
Grundstücke zu erhöhen. Er hält die Ausweisung zusätzlicher Wohngebiete für überflüssig
und fragt, warum Einfamilienhäuser geplant sind. Es werde Grün vernichtet und
Betonklötze geschaffen. Eine Verlagerung von Kleingärten nach Lichtenbroich mache
keinen Sinn, da hier nur acht Parzellen zur Verfügung stünden.
Es sei zu beobachten, dass in Düsseldorf in den letzten Jahren viele Kleingartenanlagen
vernichtet worden seien. Die Stadt biete schon jetzt weniger Kleingartenflächen an, als
gemäß Bundeskleingartengesetz vorgesehen sei.
In einer weiteren Wortmeldung wird auf einen "Geburtsfehler" im Bebauungsplan
hingewiesen, da er zur Verhinderung eines Einzelhandelsmarktes aufgestellt worden sei.
Der Bebauungsplan-Entwurf nehme keine Rücksicht auf die vorhandenen Strukturen, da
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die von der Firma Esprit genutzten Gebäude ja bestehen blieben. Es sei kein Anlaß für
eine Überplanung des Geländes gegeben. Es wird behauptet, dass die Kleingarten-
Grundstücke "versilbert" werden sollten. Es ergebe sich ein Nutzungskonflikt durch den
Wegfall der Pufferzone zwischen dem GE- und dem WA-Gebiet. Es gebe keine
Möglichkeit zur Enteignung, der Plan sei somit nicht umsetzbar, da ein
Umlegungsverfahren ohne Aussicht auf Erfolg sei. Ein baulich integrierter Einkaufsmarkt
sei aber auch nur über ein Umlegungsverfahren möglich. Dies sei sehr langwierig, das
Vorhaben würde somit auf die lange Bank geschoben.
Es wird sich für die Erschließung von Parkplätzen (für Einzelhandel) von der
Münsterstraße ausgesprochen, da solche Lösungen an anderen Stellen in ähnlicher Form
schon gebaut worden seien.
Herr Architekt Menn hat im Auftrag des Bürgervereins eine Alternativplanung erarbeitet,
die er vorstellt. Er betont, dass diese Planung in verschiedenen Workshops gemeinsam
mit den Bürgern und den Grundstückseigentümern erarbeitet worden sei. In den
Grundzügen schlägt er die Ausweisung von MI-Gebiet (statt WA) vor, um eine
Nutzungsmischung zu ermöglichen. Statt der Einfamilienhäuser sieht die Alternativplanung
im hinteren Bereich Wohnhofstrukturen und Geschosswohnungsbau vor. An der
Münsterstraße soll die Blockrandbebauung fortgesetzt und weitgehend geschlossen
werden. Ein Discounter soll im Erdgeschoss dieser Bebauung Platz finden, die Anlieferung
soll von hinten über das Grundstück erfolgen. Kfz-Stellplätze sollen ebenfalls auf den
Grundstücken hinter der Blockrandbebauung angeordnet werden.
Der Vorsitzende des Kleingartenvereins stellt fest, dass nach dem alternativen Konzept
sechs Kleingarten-Anlagen wegfallen würden, dies sei nicht zu akzeptieren.
Der Vertreter eines Grundstückseigentümers (eine Stiftung) händigt einen schriftlichen
Einspruch gegen die städtische Planung aus und erläutert diesen zusammenfassend.
Demnach sieht die Stiftung die Erträge aus den Gewerbegebäuden auf ihrem Grundstück
gefährdet. Aus einer Wohnbebauung, wie sie dort geplant sei, könnten solche Einnahmen
nicht generiert werden. Der Vertreter weist auf die zahlreichen öffentlichen Projekte hin,
die aus Mitteln der Stiftung gefördert werden.
Antwort der Verwaltung
Herr Stranzenbach nimmt abschließend Stellung zu den geäußerten Fragen und
Anregungen. Er bestätigt die Förderung städtischer Einrichtungen durch die Stiftung. Die
Realisierung der Planung laufe den Zielen der Stiftung jedoch nicht zuwider. Die
Ausnutzung der Grundstücke durch zahlreiche Wohneinheiten bringe gegenüber dem
bisherigen gewerblich genutzten, eingeschossigen Gebäude eine deutliche
Grundstückswertsteigerung mit sich, die der Grundstückseigentümer durch den
Bebauungsplan quasi kostenlos erhält. Für die Stiftung besteht also die Möglichkeit,
beispielsweise durch einen Verkauf, den Mehrwert abzuschöpfen und an anderer Stelle zu
re-investieren.
Zur Frage der Verlagerung von Kleingärten nach Lichtenbroich stellt Herr Stranzenbach
das Missverständnis klar: gemeint seien nicht die Gärten die zurzeit im Bereich am Schorn
erstellt werden, sondern die Freiflächen nördlich der Nießdonk.
Zur Frage der internen Erschließung des Plangebietes ergänzt Herr Stranzenbach, dass
deutlich unterschieden werde zwischen Anwohnerstraßen, die für den Kfz-Verkehr
freigegeben seien und fußläufigen Wegen, die für den allgemeinen motorisierten Verkehr
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gesperrt sind und nur im Notfall ggf. durch Rettungsfahrzeuge zu befahren sind. Es wird
großer Wert darauf gelegt, die Bildung von "Schleichwegen" durch das Wohngebiet von
vornherein zu verhindern.
Herr Stranzenbach weist darauf hin, dass die weitere Planung selbstverständlich zu den
Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt eingesehen werden kann. Für Fragen und
Anregungen sei er jederzeit ansprechbar.
Herr Schünke bedankt sich bei den Anwesenden für die rege Beteiligung und beschließt
die Veranstaltung gegen 19.30 Uhr.
Folgende schriftliche Stellungnahmen sind nach der Bürgerbeteiligung bei der Verwaltung
eingegangen:
Herr Architekt Menn hat eine Weiterentwicklung der Alternativplanung eingereicht.
Demnach ist der Standort des Discounters geändert worden: er liegt nun auf
Kleingartengelände an der Ecke Münsterstraße/Stieglitzstraße.
Der Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner beantragt in einem Schreiben, von der
Überplanung der Parzellen des Kleingartenvereins Abstand zu nehmen. Der Stadtverband
macht dabei auf die Funktion der Kleingartenanlage als Naherholungsgebiet für die Bürger
aufmerksam.
Der Kleingartenverein an der Stieglitzstraße e.V. erhebt schriftlich Einspruch gegen die
Überplanung der Flächen der Kleingartenanlage.
Ein Grundstückseigentümer erhebt Widerspruch gegen den geplanten Fußweg von der
Stieglitzstraße zum Platz, da dieser die Nutzbarkeit seines rückwärtigen Grundstückes als
Garagenhof stark einschränken würde.
Im Auftrag einer Grundstückseigentümerin regt ein Rechtsanwalt an, die vorhandene
gewerbliche Nutzung ihres Grundstückes zu belassen. Die Eigentumsgrenzen sollten aus
Gründen der Umsetzbarkeit der Planung stärker berücksichtigt werden. Es solle eine
Planung entwickelt werden, die unabhängig von einem Bodenordnungsverfahren
zumindest in Teilbereichen umgesetzt werden kann.
Im Auftrag einer Grundstückseigentümerin widerspricht ein Rechtsanwalt der Ausweisung
eines WA-Gebietes in Nachbarschft zu einem GE-Gebiet; es fehle die notwendige
"Pufferzone", dies führe zu einem städtebaulichen Konflikt.
Die Ausweisung berücksichtige außerdem nicht die vorhandene Bebauung und
gewerbliche Nutzung des Grundstückes seiner Mandantin. Es wird angeregt, das
Grundstück entweder ganz aus dem Geltungsbereich herauszunehmen, oder seine
gewerbliche Nutzung durch entsprechende Ausweisung auch künftig zu sichern.
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Änderung der Planungsziele
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.03.2001 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet nördlich des Vogelsanger Weges etwa
zwischen der Opitzstraße, der Kleingartenanlage und der Münsterstraße beschlossen.
Anlass waren zwei Bauvoranfragen für großflächigen Einzelhandel (Lebensmittelmarkt,
Freizeit und Fitness, Videothek) einerseits und einen Verbrauchermarkt andererseits. Die
Bauvoranfragen beinhalten städtebaulich in keiner Weise integrierte Bauten hinter
großflächigen Parkplätzen, deren Erschließung von der Münsterstraße zudem
problematisch erschien. Ziele des Aufstellungsbeschlusses waren neben der Sicherung
der bestehenden Nutzungen (inkl. des bestehenden Einzelhandels) entlang der
Münsterstraße durch die Ausweisung von "Besonderem Wohngebiet" (WB) und der
gewerblichen Nutzung am Vogelsanger Weg durch die Ausweisung als Gewerbegebiet
(GE) insbesondere der Ausschluss großflächigen Einzelhandels sowie die Beschränkung
des nichtgroßflächigen Einzelhandels. Mit dem Aufstellungsbeschluss konnte ein
Vorhaben um ein Jahr zurückgestellt werden, das andere wurde zurückgezogen. So wurde
die Möglichkeit eröffnet, eine tragfähige städtebauliche und verkehrliche Lösung für den
Bereich Münsterstraße/Vogelsanger Weg zu erarbeiten. In seiner Sitzung am 31.01.2002
beschloss der Rat eine Veränderungssperre für das Gebiet um die Planung zu sichern. Bis
dato konnten die städtebaulichen Ziele für den Bebauungsplan zwischen allen Beteiligten
nicht abschließend definiert werden.
Die Verwaltung erarbeitete ein städtebauliches Konzept mit folgenden Inhalten:
- Ausweisung von Besonderem- bzw. Allgemeinem Wohngebiet an der
Münsterstraße, Erhalt der vorhandenen Läden und Wohnnutzungen
- im Bereich der heutigen Baulücke an der Münsterstraße: Schaffung eines
Platzes mit Aufenthaltsqualität, gefaßt von Bebauung mit Läden im
Erdgeschoss und der Möglichkeit der Integration des Verbrauchermarktes
in diese Bebauung
- Erschließung des Parkplatzes des Verbrauchermarktes über eine
Stichstraße vom Vogelsanger Weg
- Gewerbegebiete entlang
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.