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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 55_2004_18478.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073112.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:21 GMT
Number of Pages: 74
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2004
> 1Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten 2Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
Seite 1 von 74
Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Straße -Aufstellungsbeschluss; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Str. - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” OVA 1 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den verkehrsplanersichen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel
“Abwägung, Inhalt des Bebauungsplanes, insbesondere in den Unterkapiteln ‘Stellplätze und Garagen’ und ‘Verkehr” enthalten.
” AUS 2 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Str. - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel
“Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Umweltschutz, für ein Gebiet etwa zwischen Eichelstraße und Buchenstraße, westlich der Bahnstrecke Düsseldorf - Köln im Stadtteil Reisholz gelegen - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Str. -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2004
Seite 2 von 74 einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule (F.f.G. Schule) - Ausweisung eines Sondergebiets Mehrzweckhalle (SO MZH) - Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) - Ausweisung eines Gewerbegebiets - Ausweisung einer privaten Grünfläche II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Str. - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/-2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2004
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Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/55/2004
# Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Straße -
Ort: Aula der Grundschule Buchenstraße Zeit: 22.07.2003, 17:30 Uhr Anwesend: Bezirksvorsteher Stadtbezirk 9, Herr Schuth Ca. 85 Bürgerinnen und Bürger Ingenieurbüro David GmbH, Herr David Ingenieurbüro Peutz GmbH, Herr Hübel (Lärmgutachter) Mitarbeiter der Verwaltung: Herr Behm, Frau Dohmen, Herr Grisar, Herr Laferi Herr Schuth eröffnet um 17:30 Uhr die Veranstaltung und begrüßt die Bürger/innen. Herr Laferi erläutert zunächst das Formalverfahren mit den Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger/innen (inkl. entsprechender Fristen) sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens. Er macht noch einmal das Ziel der Veranstaltung deutlich und erklärt, dass die heutige Versammlung einerseits dazu dient, den Bürgern/innen das Konzept, das noch veränderbar ist, und die Argumente für die Planung vorzustellen, andererseits aber auch Anregungen, Wünsche und Belange entgegenzunehmen, die in dem jetzigen Planungsstand noch nicht berücksichtigt worden sind. Herr Grisar stellt ausführlich die Planinhalte des Bebauungsvorschlags, die möglichen Konflikte und die Planungsvorschläge zur Bewältigung vor. Ergänzend dazu erklärt Herr David, wie die verkehrlichen Belange der Planung, insbesondere der Zu- und Abfahrtsverkehr, berücksichtigt werden sollen. Im Anschluss an die Vorträge eröffnet und leitet Herr Schuth die Diskussion mit den Bür-gern/innen. Die Diskussion war im Wesentlichen geprägt von der Sorge über die möglichen nachteiligen Folgen des zusätzlichen Verkehrs sowie der Zunahme von Lärm durch Verkehr und Großveranstaltungen. Die Möglichkeit, zwei Wochen nach der Veranstaltung noch schriftliche Stellungnahmen abgeben zu können, haben insgesamt 11 Bürger/innen genutzt. Diese Äußerungen sind in den nachfolgenden Erörterungen mit enthalten. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2004
Seite 4 von 74 Im Einzelnen wurden folgende Aspekte diskutiert: 1. Verkehrliche Belange 1.1 Verkehrsführung, Zu- und Abfahrtsverkehr
Es wird angezweifelt, ob bei Veranstaltung die Besucher von der A 46 kommend über die A59 zur Schule bzw. Halle fahren werden. Vielmehr ist anzunehmen, dass die Autofahrer in Reisholz abfahren und dann direkt von Norden zur Halle kommen werden. Es wird angezweifelt, dass 2/3 der Besucher mit dem ÖPNV an- und abreisen. Sie werden statt dessen mit dem PKW kommen, und der daraus resultierende Abfluss des Verkehrs wird länger dauern und sich bis 1.00 Uhr hinziehen. Es wäre aus existenziellen Gründen nicht hinnehmbar, wenn - auf Grund der verkehrslenkenden Maßnahmen bei Großveranstaltungen - Kunden eine Gärtnerei, die auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet hat, nicht erreichen könnten.
Stellungnahme der Verwaltung: Es ist geplant, dass der Zufahrtsverkehr mit entsprechender Beschilderung gelenkt wird. Bei großen Veranstaltungen mit größerem Einzugsbereich soll mit der Einladung eine Wegebeschreibung an die Hand gegeben werden, so dass zu erwarten ist, dass sich zumindest Ortsfremde an die Verkehrslenkung abseits von Wohngebieten halten wer-den. Wenn es tatsächlich zu Belästigungen kommen sollte, ist vorgesehen, bestimmte Bereiche temporär zu sperren; die Anwohner, Anlieger, Liefer- und Kundenverkehr wer-den davon aber nicht betroffen sein. Damit lässt sich der Zufahrtsverkehr ausreichend regeln. Der abfließende Verkehr kann die Wohngebiete nicht durchqueren und sie stören, da durch die bestehende Verkehrsregelung (Eichelstraße ist Einbahnstraße), ein Abfahren nur direkt nach Süden über die Karl-Hohmann-Straße und die Gewerbegebiete möglich ist. Darüber hinaus gibt es grundsätzlich zwei Bereiche der großräumigen Verkehrserschließung: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisierter Individualverkehr (MIV). Je nach Art der Veranstaltungen werden voraussichtlich bis zu 2/3 der Besucher mit dem ÖPNV und 1/3 mit dem PKW kommen. Die Erschließung für den MIV erfolgt ausschließlich aus südlicher Richtung über die A 59, A 46, Münchener Straße, Bayreutherstr., Paul-Thomas-Str., Nürnberger Str. und Karl-Homann-Str. Voraussichtlich wird es, wenn die Mehrzweckhalle und die Schule in Betrieb gehen, die Ortsumgehung Reisholz geben, so dass dann eine weitere Anbindung über die A 46 (Anschussstelle Reisholz/Holthausen), Oerschbachstr., Ortsumgehung Reisholz, Nürnberger Str. und Karl-Hohmann-Str. besteht (Anmerkung: Die Prognose zur Ortsumgehung Reisholz, die zur Zeit der Bürgeranhörung möglich war, kann aus gegenwärtiger Sicht nicht mehr bestätigt werden; ein reibungsloser Verkehrsablauf ist aber auch ohne die Ortsumgehungsstraße gewährleistet).
Es wird vorgeschlagen, in Höhe der geplanten Schule eine Brücke für Fußgänger- und Fahrradfahrer zu bauen (ähnlich wie die Brücken im Bereich der Schule am Kikweg und des Schlossgymnasiums). Dadurch könnten die im Gebiet der Spangerstraße vorhandenen Parkplätze an das Schulgelände angebunden und so weniger Störungen in den Wohngebieten verursacht werden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2004
Seite 5 von 74 Stellungnahme der Verwaltung: Ein Brückenbauwerk über die Bahnanlagen würde hohe finanzielle Mittel erfordern, die weder vom Investor noch von der Stadt aufgebracht werden können. Darüber hinaus lassen auch die räumlichen Verhältnisse, insbesondere auf der Ostseite der Bahnanlagen eine Brücke, wie z.B. ‘Am Kleinforst’, nicht zu. (Die Brücke von der Straße ‘Am Kleinforst’ Richtung Schule ‘Am Kikweg’ verfügt zudem nur über Treppen, die nicht für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sind. Eine zeitgemäße Brücke müßte mit entsprechenden Rampen ausbildet werden, die aber noch mehr Platz in Anspruch nehmen würden) In der Spangerstraße ist zwar eine gewisse Anzahl von Parkplätzen vorhanden, die jedoch öffentlich sind und daher nicht als notwendige Stellplätze dem Bedarf der Halle/ Schule angerechnet werden können. Auch im Umfeld der Spangerstraße wären zudem dann verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich, um die Verkehre aus den angrenzenden Wohngebieten südlich Bromberger Straße und östlich Am Köhnen heraus zu halten. 1.2 Ruhender Verkehr/ Stellplätze
Am Beispiel der Philipshalle wird deutlich, dass bei derartigen Großhallen zu wenig Stellplätze vorhanden sind. Dort werden die Anwohner/innen der Siegburger Straße durch Parkverkehr belästigt, es wird auf dem Bürgersteig bis nach Eller geparkt. Die genannten 64 Stellplätze sind zu wenig.
Stellungnahme der Verwaltung: Im Bereich der Philipshalle gab es zeitweise Probleme, die durch den Straßenausbau und den Bau der Stadtbahn entstanden sind und weniger durch den Hallenbetrieb. Die genannten 64 Stellplätze dienen lediglich der Schulnutzung. Insgesamt sind 390 Stellplätze, teilweise oberirdisch, teilweise in einer Tiefgarage, geplant.
Es sind zwei Bereiche, die Probleme bereiten: Der Schulbetrieb und die Mehrzweckhalle. Für beide Nutzungen werden die Stellplätze nicht ausreichen oder aus Bequemlichkeit nicht angefahren, so dass in den angrenzenden Wohngebieten ein Parksuchverkehr entsteht und dort geparkt wird. Bei 390 Stellplätzen und 3670 Besuchern besteht ein Verhältnis von ca. 1:10, damit ist das Verhältnis doppelt so schlecht wie bei der Philippshalle, und dort gibt es schon viele Probleme. Abends wird dann kein Anwohner mehr einen Parkplatz vor seinem Haus finden oder in seine Garage einfahren können, weil alles zugeparkt wird. Da die Verkehrsteilnehmer/innen derart undiszipliniert sind, kann weder die Polizei noch der Ordnungsdienst Abhilfe schaffen .
Der geplante Stellplatzschlüssel wird angezweifelt. Beispielsweise werden bei IKEA 4 Jahre nach der Eröffnung mehrere 100 Stellplätze neu gebaut, auch hier kann die ursprüngliche Berechnung nicht gestimmt haben .
Die Planzahlen für die Stellplätze sind falsch, die vorgestellte Anzahl wird nicht ausreichen. Es müsste überlegt werden, wo man noch weitere Stellplätze schaffen kann, z.B. in einer Tiefgarage unter der Sporthalle in 2 und 3. Ebene. Sonst werden alle Anliegerstraßen bei Veranstaltungen zugeparkt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2004
Seite 6 von 74 Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsgutachten haben die erforderlichen Zahlen für das Verkehrsaufkommen und den Stellplatzbedarf ermittelt. Es sind zudem Referenzobjekte zum Vergleich herangezogen worden, die den Schluss nehelegen, dass die berechneten Zahlen plausibel sind. Aus Sicht der Verwaltung werden ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen, so dass es keinen Grund gibt, die Stellplätze auf dem Schulgelände, nicht anzufahren. Die zusätzlich errichteten Stellplätze in dem Parkhaus des Möbelhauses Ikea sind keine Stellplätze, die aus einem Mangel resultieren, sondern sie dienen dem bequemeren An -und Abfahren auf dem Gelände des Möbelhauses. 2. Lärmschutz
Eine Anwohnerin aus dem Bereich Peter-Krahe-Straße/Ecke Eichelstraße fühlt sich bereits durch den Lärm des Indianerclubs erheblich gestört. Sie befürchtet, dass durch die geplante Halle noch mehr Lärm entsteht und der Lärmschutzwall keinen Schutz bieten wird. Es wird befürchtet. dass ein Großteil der Besucher, die nicht mit dem PKW kommen, nach Veranstaltungen zur nächsten S-Bahnstation gehen und dabei auch in den umgebenden Wohngebieten Lärm verursachen .
Mit dem Betrieb Halle wird bis in die Nacht Lärm entstehen, der Investor kann die betroffenen Wohngebäude deshalb gleich mit aufkaufen. Durch den Lärm wird die Nachtruhe gestört.
Stellungnahme der Verwaltung: Auf Grund der bis jetzt vorliegenden Ergebnisse des Lärmgutachtens wird es durch die geplanten Nutzungen zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte für die umgebenden Wohnnutzungen kommen. Der Indianerclub wird im Zuge des Schulbaus verlagert. Sportgroßveranstaltungen mit 3 670 Besuchern finden am Wochenende statt, fangen nachmittags an, und es wird mit dem Betreiber festgelegt, dass bis 22.00 Uhr das gesamte Gelände geräumt sein muss, so dass zu Nachtzeiten keine Beeinträchtigungen zu befürchten sind und die Lärmwerte eingehalten werden können. Sonstige und kulturellen Veranstaltungen werden aber nicht bis 22.00 Uhr beendet sein können. Hierfür sind jedoch auch nur max. 1500 Besucher vorgesehen.
Bei Großveranstaltungen soll um 22.00 die Veranstaltung zwar zu Ende sein, aber die Besucher mit PKW werden sich noch bis 2.00 auf den Parkplätzen aufhalten und die Wohngebiete stören . Auch auf dem geplanten Sportplatz mit Grillplatz wird es am Wochenende rund um die Uhr Krach geben. Es wird Lärm ohne Ende geben. Wenn um 22.00 Uh
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.