Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 95/2004

BA Kavalleriestr 22 Neubau Bürogebäude

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Weizenmühlenstraße 4 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Mai 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt ergänzend zum Beschluss über den Vorbescheid vom 15.10.2003 die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baulinien soweit diese sich abweichend aus der überarbeiteten Fassung zum vorliegenden Bauantrag ergeben. Ferner beschließt der Ausschuss, dass die Teilbaugenehmigung vor Eintragung der Baulast für die ersatzweise Erfüllung des Wohnanteiles von 20% auf den Nachbargrundstücken erteilt werden kann.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 95/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Kavalleriestraße 22 - Neubau eines Bürogebäudes Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt ergänzend zum Beschluss über den Vorbescheid vom 15.10.2003 die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baulinien soweit diese sich abweichend aus der überarbeiteten Fassung zum vorliegenden Bauantrag ergeben. Ferner beschließt der Ausschuss, dass die Teilbaugenehmigung vor Eintragung der Baulast für die ersatzweise Erfüllung des Wohnanteiles von 20% auf den Nachbargrundstücken erteilt werden kann. Sachdarstellung: Der ergänzende Beschluss wird notwendig, weil der Entwurf des Gebäudes bei der planerischen Durcharbeitung zum Bauantrag gegenüber der Bauvoranfrage zu modifizieren war und die vertraglichen Voraussetzungen zur Sicherung des 20%- Wohnanteiles auf dem Grundstück der Stadtwerke AG noch nicht abschließend erfüllt werden konnten. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in der Sitzung am 15.10.2003 die Erteilung eines Vorbescheides mit Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 5376/39 vorlagegemäß beschlossen. Bestandteil der Beschlussfassung war -wie bereits oben erwähnt- unter anderem die Sicherung des 20%-Wohnanteiles gemäß Ziffer 1.4 des vorgenannten Bebauungsplanes, der ersatzweise auf den angrenzenden Grundstücken des MK 1-Gebietes im B-Plan-Bereich erfolgen soll. Der Investor hatte zuvor schriftlich zugesichert, dies innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Fertigstellung für das hier zur Entscheidung anstehende Vorhabens zu realisieren. Der Vorbescheid wurde auf dieser Grundlage erteilt. Dem Bauaufsichtsamt liegt nun der Bauantrag vor. Gegenüber dem Vorbescheid enthält der Bauantrag Änderungen, die städtebaulich vertretbar sind. Es handelt sich hierbei um Änderungen, die aus gestalterischen und funktionalen Gründen erforderlich waren, wie den beigefügten Bauvorlagen zu entnehmen ist. So wurde unter anderem die Ausrichtung der Gebäudekörper und die Ausdehnung der Gebäudehülle in Längsrichtung korrigiert. Eine der Änderungen des Bauvolumens ist die jetzt auch zum Blockinneren geplante Doppelfassade. Aus den Änderungen resultieren gegenüber dem Vorbescheid maßlich andere Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Geschossfläche beträgt 23.397 m² gegenüber 22.641 m² und der umbaute Raum 84.881 m³ gegenüber 83.184 m³ im Vorbescheid. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 95/2004 Seite 2 von 3 Parallel wurde ein Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung eingereicht. Der Antrag umfaßt die Errichtung der Untergeschosse einschließlich der Bodenplatte des Erdgeschosses. Die Erteilung der Teilbaugenehmigung ist nach Bek unden der Antragstellerin dringend erforderlich, weil sie mit der zukünftigen Nutzerin des Objektes - Landesbank NRW- eine enge Terminvorgabe zur Fertigstellung des Bauvorhabens und dem beabsichtigten Einzugstermin vereinbart hat. Die Erteilung der Teilbaugenehmigung ist noch nicht möglich, weil die öffentlich rechtliche Sicherung des Wohnanteiles auf dem Grundstück der Stadtwerke Düsseldorf AG noch nicht vollzogen werden konnte. Dies ist jedoch Voraussetzung entsprechend der vorhandenen Beschlußlage des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Die vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadtwerke Düsseldorf AG über die baulastmäßige Sicherung des erforderlichen 20%-Wohnanteiles auf dem Grundstück der Stadtwerke Düsseldorf AG sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Der Vorstand der Stadtwerke AG hat diesbezüglich zwar am 19.04.2004 einen positiven Beschluß gefaßt, dieser muß jedoch vom Aufsichtsrat in der Juni-Sitzung noch bestätigt werden. Die Eintragung einer Baulast wäre danach erst frühestens ab dem 02.06.2004 möglich. Die Antragstellerin hat wegen des Gremiumsvorbehaltes ihre Absicht hinsichtlich der Realisierung des 20%-Wohnanteiles erneut bekräftigt und eine Sicherheitsleistung in Höhe des Betrages als Bürgschaft angeboten, der an die Stadtwerke Düsseldorf AG als Wertausgleichs für die Eintragung der Baulast zu gezahlt werden soll. Sollte es seitens des Aufsichtsrates wider Erwarten zu einer Ablehnung des Vorstandsbeschlusses kommen, hat die Antragstellerin hilfsweise angeboten, die entsprechende Wohnfläche an anderer Stelle in einem MK-Gebiet innerhalb des Stadtteiles zu errichten. Es wird daher darum gebeten, den Beschluss vom 15.10.2003 durch den o.g. Beschluss zu ergänzen. Die BV 03 wird in ihrer Sitzung am 04.05.2004 von dem geänderten Beschluss unterrichtet. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da es sich um ein Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Anlagen: - Lageplan Vorbescheid - Lageplan Bauantrag - Grundriss/Ansicht Ö Vorlagen - Nr. 61/ 95/2004 Seite 3 von 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.05.04 -/- 2 Bezirksvertretung 3 04.05.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 95/2004