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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 95/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Kavalleriestraße 22 - Neubau eines Bürogebäudes
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt ergänzend zum Beschluss
über den Vorbescheid vom 15.10.2003 die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach
dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baulinien soweit diese sich
abweichend aus der überarbeiteten Fassung zum vorliegenden Bauantrag ergeben.
Ferner beschließt der Ausschuss, dass die Teilbaugenehmigung vor Eintragung der
Baulast für die ersatzweise Erfüllung des Wohnanteiles von 20% auf den
Nachbargrundstücken erteilt werden kann.
Sachdarstellung:
Der ergänzende Beschluss wird notwendig, weil der Entwurf des Gebäudes bei der
planerischen Durcharbeitung zum Bauantrag gegenüber der Bauvoranfrage zu
modifizieren war und die vertraglichen Voraussetzungen zur Sicherung des 20%-
Wohnanteiles auf dem Grundstück der Stadtwerke AG noch nicht abschließend erfüllt
werden konnten.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in der Sitzung am 15.10.2003 die
Erteilung eines Vorbescheides mit Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 5376/39
vorlagegemäß beschlossen. Bestandteil der Beschlussfassung war -wie bereits oben
erwähnt- unter anderem die Sicherung des 20%-Wohnanteiles gemäß Ziffer 1.4 des
vorgenannten Bebauungsplanes, der ersatzweise auf den angrenzenden Grundstücken
des MK 1-Gebietes im B-Plan-Bereich erfolgen soll. Der Investor hatte zuvor schriftlich
zugesichert, dies innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Fertigstellung für das hier zur
Entscheidung anstehende Vorhabens zu realisieren. Der Vorbescheid wurde auf dieser
Grundlage erteilt.
Dem Bauaufsichtsamt liegt nun der Bauantrag vor. Gegenüber dem Vorbescheid enthält
der Bauantrag Änderungen, die städtebaulich vertretbar sind. Es handelt sich hierbei um
Änderungen, die aus gestalterischen und funktionalen Gründen erforderlich waren, wie
den beigefügten Bauvorlagen zu entnehmen ist. So wurde unter anderem die Ausrichtung
der Gebäudekörper und die Ausdehnung der Gebäudehülle in Längsrichtung korrigiert.
Eine der Änderungen des Bauvolumens ist die jetzt auch zum Blockinneren geplante
Doppelfassade.
Aus den Änderungen resultieren gegenüber dem Vorbescheid maßlich andere
Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Geschossfläche
beträgt 23.397 m² gegenüber 22.641 m² und der umbaute Raum 84.881 m³ gegenüber
83.184 m³ im Vorbescheid.
RSD AllVorlg.WPT
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Parallel wurde ein Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung eingereicht. Der Antrag
umfaßt die Errichtung der Untergeschosse einschließlich der Bodenplatte des
Erdgeschosses. Die Erteilung der Teilbaugenehmigung ist nach Bek unden der
Antragstellerin dringend erforderlich, weil sie mit der zukünftigen Nutzerin des Objektes -
Landesbank NRW- eine enge Terminvorgabe zur Fertigstellung des Bauvorhabens und
dem beabsichtigten Einzugstermin vereinbart hat.
Die Erteilung der Teilbaugenehmigung ist noch nicht möglich, weil die öffentlich rechtliche
Sicherung des Wohnanteiles auf dem Grundstück der Stadtwerke Düsseldorf AG noch
nicht vollzogen werden konnte. Dies ist jedoch Voraussetzung entsprechend der
vorhandenen Beschlußlage des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.
Die vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadtwerke Düsseldorf AG über die
baulastmäßige Sicherung des erforderlichen 20%-Wohnanteiles auf dem Grundstück der
Stadtwerke Düsseldorf AG sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Der
Vorstand der Stadtwerke AG hat diesbezüglich zwar am 19.04.2004 einen positiven
Beschluß gefaßt, dieser muß jedoch vom Aufsichtsrat in der Juni-Sitzung noch bestätigt
werden. Die Eintragung einer Baulast wäre danach erst frühestens ab dem 02.06.2004
möglich.
Die Antragstellerin hat wegen des Gremiumsvorbehaltes ihre Absicht hinsichtlich der
Realisierung des 20%-Wohnanteiles erneut bekräftigt und eine Sicherheitsleistung in
Höhe des Betrages als Bürgschaft angeboten, der an die Stadtwerke Düsseldorf AG als
Wertausgleichs für die Eintragung der Baulast zu gezahlt werden soll.
Sollte es seitens des Aufsichtsrates wider Erwarten zu einer Ablehnung des
Vorstandsbeschlusses kommen, hat die Antragstellerin hilfsweise angeboten, die
entsprechende Wohnfläche an anderer Stelle in einem MK-Gebiet innerhalb des
Stadtteiles zu errichten.
Es wird daher darum gebeten, den Beschluss vom 15.10.2003 durch den o.g. Beschluss
zu ergänzen.
Die BV 03 wird in ihrer Sitzung am 04.05.2004 von dem geänderten Beschluss
unterrichtet.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da
es sich um ein Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung handelt.
Anlagen:
- Lageplan Vorbescheid
- Lageplan Bauantrag
- Grundriss/Ansicht
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.05.04 -/-
2
Bezirksvertretung 3 04.05.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin