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BV1/236/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Blücherstraße 22, 22a, 22b - Neubau eines Mehrfamilienhauses (10
Wohneinheiten), Neubau von 2 Stadthäusern sowie einer Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Blücherstraße 22, 22a, 22b liegt im Geltungsbereich des
einfachen Bebauungsplans Nr. 5578/010. Die bauplanungsrechtliche Beur teilung
erfolgt nach §30 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig
ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, es hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung
gesichert ist.
Im Bestand befindet sich ein IV-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus im vorderen
Bereich. Der Innenhof ist flächendeckend mit einer I -geschossigen Industrie-
/Lagerhalle bebaut. Das Grundstück ist zu 100 % versiegelt.
Geplant ist der Neubau eines V -geschossigen Mehrfamilienhauses mit 10
Wohneinheiten (Vorderhaus) und die Errichtung von zwei I -geschossigen
Stadthäusern mit insgesamt 2 Wohneinheiten im rückwärtigen Ber eich. Das
Grundstück wird vollflächig mit einer Tiefgarage für 8 PKW-, 23 Fahrradstellplätzen
und 12 Kellerräumen unterkellert. Die Errichtung einer 25 m² großen Spielfläche ist
geplant.
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Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Erteilung der Bauge nehmigung in
die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Bauvorhaben im faktisch allgemeinen
Wohngebiet (WA) zulässig.
Hinsichtlich der Firsthöhe von 20,62 m und der Traufhöhe von 16,09 m ist das
geplante Vorderhaus mit dem Haus auf der Blücherstraße 28 identisch. Die
Stadthäuser liegen mit ihrer Attikahöhe von 3,71 m unterhalb der Attikahöhe der
angrenzenden Häuser auf der Blücherstraße 18, 20 und 24.
Die geschlossene Bauweise fügt sich in die Bestandsbebauung ein.
Die Bebauungstiefe von 29 m orientiert sich am Haus Blücherstraße 26 mit einer
Bebauungstiefe von 30 m. Hinsichtlich der räumlichen Lage und der konkreten
Grundstücksfläche (436m²) fügt sich das Bauvorhaben ebenfalls ein.
Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Blücherstraße.
Die Spielfläche entspricht nicht der vorgeschriebenen Größe nach der
Spielflächensatzung (60 m²). In der näheren Umgebung sind genug Spielplätze
vorhanden, um dies auszugleichen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen PKW - und Fahrradstellplätze werden in der Tiefgarage
nachgewiesen.
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Tiefgarage
Grundriss 1. Obergeschoss
Hofansicht
Straßenansicht
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Title: 00566708.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566708.pdf
Published Time: Tue, 28 Oct 2025 11:41:26 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Blücherstraße2 2
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Title: 00566709.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566709.pdf
Published Time: Tue, 28 Oct 2025 11:41:34 GMT
Number of Pages: 1
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Blücherstraße2 2