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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 46/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Vogelsanger Weg o. Nr. -- Neubau eines Parkplatzes und Umgestaltung des
vorhandenen Verladeplatzes
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der
Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Vogelsanger Weg o.Nr. liegt innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet.
Geplant ist die Errichtung von 435 Stellplätzen für Neufahrzeuge und von 394 Stellplätzen
für Mitarbeiterfahrzeuge. Die Parkflächen sollen asphaltiert und an die Kanalisation
angeschlossen werden.
Die Neufahrzeuge werden in Gruppen von je 6 Fahrzeugen aus dem nördlichen Werkstor
über den Höxter Weg zum Abstellplatz gefahren. Beabsichtigt sind ca. 38 Fahrten
tagsüber und ca. 13 Fahrten in den Nachtstunden.
Der Mitarbeiterverkehr wird im Drei-Schichtsystem mit jeweils ca. 200 An- und Abfahrten
zu ca. 60% über den nördlichen Zubringer und zu ca. 40% über den Höxter Weg
abgewickelt.
Die derzeitige Straßenführung des Vogelsanger Wegs wird durch das Vorhaben nicht
verändert. Die nicht überbauten Flächen des Grundstückes werden im Rahmen eines
Grünflächenplanes gestaltet.
Die durch den Fahrzeugverkehr zu erwartenden Immissionen wurden in einem Gutachten
dargestellt und von der zuständigen Immissionsschutzbehörde (Staatliches Umweltamt
Düsseldorf) als unproblematisch bewertet; dieses gilt auch für die An- und Abfahrt von
jeweils ca. 200 Mitarbeiterfahrzeugen zu den problematischen Schichtwechseln um 22.00
und 06.00 Uhr.
Da das geplante Vorhaben in einem Gewerbegebiet nach seiner Art zulässig ist und sich
auch nach seinem Maß einfügt, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der
Baugenehmigung.
Die Bezirksvertretung 6 wird in der Sitzung am 23.02.05 angehört.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 46/2005
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Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da
die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, das Grundstück
über 1.000 qm groß ist und das Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.2005 -/-
2
Bezirksvertretung 6 23.02.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin