Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 46/2005

BA Vogelsanger Weg ohne Nr Neubau Parkplatz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vogelsanger Weg · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 10. Februar 2005veröffentlicht

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Vogelsanger Weg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 46/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Vogelsanger Weg o. Nr. -- Neubau eines Parkplatzes und Umgestaltung des vorhandenen Verladeplatzes Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Grundstück Vogelsanger Weg o.Nr. liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet. Geplant ist die Errichtung von 435 Stellplätzen für Neufahrzeuge und von 394 Stellplätzen für Mitarbeiterfahrzeuge. Die Parkflächen sollen asphaltiert und an die Kanalisation angeschlossen werden. Die Neufahrzeuge werden in Gruppen von je 6 Fahrzeugen aus dem nördlichen Werkstor über den Höxter Weg zum Abstellplatz gefahren. Beabsichtigt sind ca. 38 Fahrten tagsüber und ca. 13 Fahrten in den Nachtstunden. Der Mitarbeiterverkehr wird im Drei-Schichtsystem mit jeweils ca. 200 An- und Abfahrten zu ca. 60% über den nördlichen Zubringer und zu ca. 40% über den Höxter Weg abgewickelt. Die derzeitige Straßenführung des Vogelsanger Wegs wird durch das Vorhaben nicht verändert. Die nicht überbauten Flächen des Grundstückes werden im Rahmen eines Grünflächenplanes gestaltet. Die durch den Fahrzeugverkehr zu erwartenden Immissionen wurden in einem Gutachten dargestellt und von der zuständigen Immissionsschutzbehörde (Staatliches Umweltamt Düsseldorf) als unproblematisch bewertet; dieses gilt auch für die An- und Abfahrt von jeweils ca. 200 Mitarbeiterfahrzeugen zu den problematischen Schichtwechseln um 22.00 und 06.00 Uhr. Da das geplante Vorhaben in einem Gewerbegebiet nach seiner Art zulässig ist und sich auch nach seinem Maß einfügt, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Die Bezirksvertretung 6 wird in der Sitzung am 23.02.05 angehört. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 46/2005 Seite 2 von 2 Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, das Grundstück über 1.000 qm groß ist und das Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.2005 -/- 2 Bezirksvertretung 6 23.02.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 46/2005