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Ö Vorlagen - Nr. 175 45/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Curt-Beckmann-Straße 24 -- Neubau eines Zweifamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Curt-Beckmann-Straße 24 liegt innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet.
Geplant ist die Errichtung eines II-geschossigen Zweifamilienhauses, das parallel zur
Zufahrtsstraße vorgesehen ist. Die Grundfläche für das Wohnhaus soll ca. 187 qm, für
die beiden geplanten Garagen ca. 36 qm betragen.
Da das geplante Vorhaben nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch
nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen
Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheides.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 2 Stellplätzen erforderlich. Die Stellplätze
sollen in zwei Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß
ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansicht/Schnitt
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 45/2004
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Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatu
m
Ergebnis
Bezirksvertretung 5 27.04.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin