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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 43_2005_21800.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00074472.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:14:41 GMT
Number of Pages: 9
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> Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR)
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
61/ 43/2005
> Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr)
Oberbürgermeister Erwin
> Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen
61
> Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Frau Hoffmann 96494
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung)
Hochbauvorhaben x Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
x Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten
Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses - Stadterneuerungsmaßnahmen Kaiserswerth 2 M 9225 6160 93207 u. 2 M 9225 6160 94037 4.400.000,00 EUR
2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten
10.564,00 EUR 74.904,00 EUR 176.000,00 EUR 261.468,00 EUR
> zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen)
abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261.468,00 EUR
Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen
-85.468,00 EUR – oder + -85.468,00 EUR
Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 176.000,00 EUR
3 – Erforderliche Planungsleistungen
Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag
4 – Beschlussdarstellung
x Bezirksvertretung Bauausschuss x Fachausschuss x Haupt- und Finanzausschuss x Rat beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen. Projektbezeichnung
Stadterneuerungsmaßnahmen Kaiserswerth .
5 – Sachdarstellung
Für den Bereich Kaiserswerth ist zunächst ein Handlungskonzept erstellt worden. Anlass hierfür war der Beschluss der zuständigen Bezirksvertretung vom 31.10.00, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, für den im Norden Düsseldorfs gelegenen historischen Ortskern ein „städtebauliches Gesamtkonzept“ zu erarbeiten. Wesentliche Ziele waren hiernach die weitere Verkehrsberuhigung des Ortskerns, die Neugestaltung des Kaiserswerther Marktes und des Ortseingangsbereiches sowie die Vervollständigung des bisher nur in Teilen vorhandenen Grüngürtels um den alten Ortskern. Durch einen ergänzenden Beschluss des v. g. politischen Gremiums vom 24.04.01 ist außerdem der Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR)
> 5 – Sachdarstellung
Auftrag erteilt worden, die Umgestaltung des westlich an den Klemensplatz angrenzenden Geländes zwischen Niederrheinstraße und Klemensbrücke vorrangig zu behandeln. Auf der Grundlage des Handlungskonzeptes "Stadterneuerungsmaßnahmen im historischen Ortskern Kaiserswerth" ist ein Entwicklungskonzept für den historischen Ortskern aufgestellt worden. Ziel war es, eine Entwicklungsperspektive für Kaiserswerth mit einer breiten Bürgerbeteiligung zu erarbeiten. Beauftragt wurden als Arbeitsgemeinschaft das Stadtplanungsbüro Scheuvens+Wachten aus Dortmund und das Verkehrsplanungsbüro R+T Topp Skoupil, Küchler und Partner aus Düsseldorf. Prägendes Merkmal des Planungsprozesses war, dass die Bürger nicht mit fertigen Konzepten konfrontiert wurden, sondern im Dialog ein Konsens für die Leitlinien der künftigen Entwicklung des Ortskerns erreicht werden sollte. Daher ist das Entwicklungskonzept in einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet worden. Im Mai/Juni 2003 ist eine umfangreiche Analyse der städtebaulichen und verkehrlichen Situation durchgeführt worden, die u. a. umfangreiche Erhebungen zur Parkraumsituation beinhaltet. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind in einer Plakatserie aufgearbeitet worden, die in einer öffentlichen Ausstellung zusammen mit einer Dokumentation zur historischen Entwicklung des Ortskerns im Museum Kaiserswerth bis Ende Juli 2003 gezeigt wurde. Parallel hierzu fand vom 11.07-31.07.2003 eine Fragebogenaktion statt, in der die Bürger zu Stärken und Schwächen des Ortskerns befragt wurden und Verbesserungsvorschläge einbringen konnten. In der Öffentlichkeitsveranstaltung am 23.07.03 sind die Ergebnisse der Bestandsaufnahme vorgestellt worden. Sie waren Grundlage für die Diskussion mit den Bürgern über die bestehende Situation und die zukünftige Entwicklung des Bereiches. Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und den Anregungen und Meinungsäußerungen der Bürger/-innen wurde im Herbst 2003 der Entwurf des Entwicklungskonzeptes erstellt. Im ersten Teil des Entwurfs sind Leitlinien formuliert worden, an denen sich eine zielgerichtete Entwicklung orientieren kann. Im Vordergrund steht hierbei der Erhalt, die sensible Verbesserung und der Ausbau vorhandener Qualitäten. Die folgenden Prämissen bzw. Leitlinien sollen Grundlage für alle Maßnahmen und Projekte sein: 1. Die für Kaiserswerth typische Vielfalt, Kleinteiligkeit und Lebendigkeit muss dauerhaft gesichert und entwickelt werden. 2. Die gute Erreichbarkeit des historischen Ortskerns ist zu sichern, Belastungen sind für alle Betroffenen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. 3. Im Dialog zwischen Gegenwart und Vergangenheit ist der Charakter Kaiserswerths zukunftsorientiert zu sichern und zu entwickeln. 4. Alle Maßnahmen müssen sich an einem haushälterischen Umgang mit öffentlichen und privaten Mitteln messen lassen. Des weiteren nennt das Konzept funktionale (vor allem Sicherung der verkehrlichen Erreichbarkeit und Minderung der hierdurch entstehenden Belastungen) und räumliche Schwerpunkte (insbesondere Aufwertung Eingangsbereich Klemensplatz, Sicherung und Entwicklung Kaiserswerther Markt) mit Schlüsselcharakter für Kaiserswerth, auf die sich die Entwicklung konzentrieren soll. Es werden verschiedene Maßnahmen und evtl. Varianten vorgeschlagen. Abschließend werden weitere Maßnahmen- und Projektbereiche dargestellt und diskutiert, die von den Bürger/-innen häufig angesprochen wurden und sich aus den Leitlinien herauskristallisieren (z.B. Gestaltung des Entrees Rheinpromenade und Kuhtor, Ausbau des Grüngürtels). Die Bezirksvertretung hat den Entwurf des Entwicklungskonzeptes am 25.11.03 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, den Entwurf in einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit den Bürgern zu diskutieren und als Ergebnis das Entwicklungskonzept zur Beschlussfassung vorzubereiten. Die öffentliche Informationsveranstaltung und die Diskussion mit den Bürgern fanden am 08.01.04 statt. Am 25.05.04 hat die Bezirksvertretung das Entwicklungskonzept (einschließlich einer Maßnahmenliste), das nunmehr das „Handlungskonzept Stadterneuerungsmaßnahmen Kaiserswerth“ von 2001 ersetzt, zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die Ergebnisse in einem Bürgerbrief zusammenzufassen. Für die in Kaiserswerth geplanten Maßnahmen ist am 26.06.02 ein Förderungsantrag gestellt worden (geschätzte Gesamtkosten: 4,4 Mio. EUR, beantragter 50%-iger Zuschuss: 2,2 Mio. EUR). Mit Zuwendungsbescheid Nr. 04/78 vom 17.11.03 hat das Land eine erste Zuschussrate von 120.000 EUR gewährt. Die Bewilligung weiterer Zuschüsse ist vorgesehen. Das Gesamtprojekt ist am 23.04.04 Vertretern des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vorgestellt worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die dauerhafte Sperrung des Kaiserswerther Marktes die bestehende Nutzungsvielfalt (Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Erholen) gefährdet und daher nicht vorgesehen ist. So befürchten vor allem Geschäfts- und Lokalinhaber Umsatzeinbußen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die vorhandenen Einzelhandelsläden den Standort Kaiserswerth aufgeben, wenn ihre Geschäfte nicht mehr per Auto zu erreichen wären. Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR)
> 5 – Sachdarstellung
Daher soll die bestehende Parkregelung (Zonenhalteverbot montags bis sonntags von 00:00 bis 24 Uhr, ausgenommen Anwohner mit Ausnahmegenehmigung, eingeschoben kostenpflichtiges Kurzzeitparken zu Geschäftszeiten) ab der Klemensbrücke beibehalten und zukünftig wirksamer kontrolliert werden. Denn diese Regelung sichert die Anfahrbarkeit von Geschäften und Einrichtungen, trägt gleichzeitig abends und am Wochenende zur Verkehrsreduzierung bei und entspricht damit den Anwohner- und Besucherbedürfnissen nach mehr Ruhe und Aufenthaltsqualität in den Straßenräumen. Zur Verminderung der Verkehrsbelastungen sollen zusätzlich die Möglichkeiten von temporären Sperrungen des Kaiserswerther Marktes genutzt werden. Die Sperrung soll an Wochenenden außerhalb der Geschäftszeiten zu von der Bezirksvertretung festgelegten Zeiten erfolgen. Gleichzeitig ist flankierend der ortsnahe Parkraum zu attraktivieren. Dies beinhaltet u.a. den Ausbau des Parkplatzes auf dem ehemaligen Sportplatz, die Schaffung attraktiverer Fußwegeverbindungen von den Parkplätzen in den Ortskern und die Einrichtung eines Parkleitsystems. Darüber hinaus ist die Anlage eines weiteren ortsnahen Parkplatzes nördlich der Stadtbahnhaltestelle vorgesehen. Die Prioritäten zur Neuordnung Kaiserswerths werden derzeit wie folgt gesehen: 1. Umgestaltung des Entrees Klemensplatz (Umbau östlicher Bereich - Stadtbahnhaltestelle = GVFG), 2. Attraktivierung der ortsnahen Parkplätze, Einführung eines einheitlichen Parkleitsystems, temporäre Sperrung des Kaiserswerther Marktes, 3. Punktuelle, gestalterische Maßnahmen am Kaiserswerther Markt, 4. Ausbau eines zusammenhängenden Grüngürtels um den historischen Ortskern, 5. Maßnahmen der Stadtbildpflege. Die Herbeiführung des Grundsatzbeschlusses ist u.a. erforderlich, da eine entsprechende Entscheidung eine der Voraussetzungen für die Bewilligung von Zuschüssen für das Gesamtprojekt ist. Für die einzelnen vorgesehenen Maßnahmen sind darüber hinaus noch die jeweils notwendigen Bau- und Finanzierungsbeschlüsse zu fassen. Der Mittelabfluss orientiert sich an den im Haushaltsplan bzw. MIP vorgesehenen Geldern, die über das Veränderungsverzeichnis angepasst wurden. Anlage: Maßnahmenliste (s. auch Anlage zum Beschluss der Bezirksvertretung vom 25.05.04 zum Entwicklungskonzept) Hinweis: Um u. a. einen möglichen Verfall bewilligter Zuschüsse zu vermeiden, kann ggf. auch ein Austausch von Projekten zwischen den Prioritätsstufen oder die Aufnahme weiterer Maßnahmen notwendig werden.
> 6 – Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten
> 6.1 – Hochbau – Kosten des Baugrundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Kosten der Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventar ohne Inventar –– Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau)
6.2 – Tiefbau – Grunderwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190.000,00 EUR
– Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230.000,00 EUR
– Vorläufige Gesamtbaukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.980.000,00 EUR
–– Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.400.000,00 EUR
7 – Maßnahmen zuschussfähig?
Nein x Ja, Fördersatz in % 50
Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.400.000,00 EUR
Vorläufige zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.400.000,00 EUR
Nicht zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Finanzierung ist vorgesehen durch a) Bund und Land (Zuschuss/Darlehen) . . . . . . . 2.200.000,00 EUR
b) Anteile Dritter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) d) Eigenanteil (Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.200.000,00 EUR
8 – Vorläufige vorgesehene Termine
> Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca.
2005 5 Jahre (mittelfr. Maßnahmen) ca. 2009
9 – Alternativen
Keine Maßnahmenliste Kaiserswerth
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Entwicklungskonzept Kaiserswerth vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen. Die Priorisierung zeigt die Dringlichkeit der einzelnen Maßnahme an: 1 bedeutet eine hohe Dringlichkeit, 2 eine mittlere und 3 eine geringe Dringlichkeit. Darüber hinaus sind die für die Maßnahmen zuständigen Ämter und Stellen gekennzeichnet; wobei die Federführung bei der fett markierten Stelle liegt. Der mögliche Realisierungszeitraum kurzfristig bedeutet bis zu 2 Jahren, mittelfristig bis zu 5 Jahren und langfristig bis zu 10 Jahren. Außerdem werden die Einzelmaßnahmen der Handlungsbereiche jeweils mit dem Handlungs-konzept Stadterneuerungsmaßnahmen Kaiserswerth von 2001 abgeglichen.
Priorisierung Zuständige Ämter Realisierung szeitraum Entrée Klemensplatz bezogen auf bestehende Situation: Vorhandene Stadtbahnhaltestelle
Aufwertung des Erscheinungsbildes durch Pflegemaßnahmen am Klemensplatz (Stadtbahnhaltestelle und Taxistand)
1 AWISTA ,
68
kurzfristig Verbesserung Querungssituation für Alte und Behinderte 1 61, 66 , kurzfristig
! Minderung der Stolpergefahr an den Gleisen Rheinbahn
! Einrichtung längerer Ampelphasen für Fußgänger
bezogen auf zukünftige Situation: Umbau Stadtbahnhaltestelle
Gestaltungsplanung zum Klemensplatz erarbeiten, ggf. durch einen Wettbewerb
1 61 , 66, 68, UDB kurzfristig Umbau des Klemensplatzes 1 61, 66 , 68, UDB mittel-langfristig Umgestaltung der St.-Göres-Straße 2 61, 66 , 68, UDB mittel-langfristig
Kein Widerspruch zum Handlungskonzept 2001
Verkehr Verkehrsregelung und -lenkung
Erhalt und Kontrolle der Anwohnerparkregelung 1 32, 66 kurzfristig Einführung eines
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