Grundsatzbeschluss zur Anwendung der Novelle des Baugesetzbuches (Bau-Turbo - Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD und dem Bezirksvertreter Herrn Kiel (FDP) -
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 7 unterstützt die Anwendung des Bauturbos in Düsseldorf, um insbesondere den Wohnungsbau zu beschleunigen. Für die Fälle des Bauturbos, die Bebauungsplanverfahren ersetzen (insbesondere § 246e BauGB) stellt das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren, wonach der APS nach Vorberatung der Bezirksvertretung die grundsätzliche Konzeption beschließt, eine sachgerechte Beteiligung im Zusammenhang mit der notwendigen Zustimmung der Gemeinde dar. Für Hochbauprojekte mit überschaubaren städtebaulichen Auswirkungen, bei denen Genehmigungen nach § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs. 3 b) BauGB eingeholt werden, darf das vorgeschlagene Verfahren mit einem Projektbeschluss nicht dazu führen, das nach dem Düsseldorfer Kommunalverfassungsrecht bestehende Zuständigkeitsgefüge zu relativieren, zumal die Verwaltung angekündigt hat, Verfahren, die bislang nach § 31 Abs. 2 BauGB beurteilt werden, vermehrt in den Bauturbo zu ziehen. Zuständig für den Projektbeschluss sollte danach in Fällen lediglich bezirksbezogener Bedeutung - wie im Status quo für Entscheidungen nach § 31 Abs. 2 oder § 34 BauGB - die jeweilige Bezirksvertretung sein. Dies würde die notwendige politische Beteiligung in diesen Fällen straffen und damit den Zielen des Bau-Turbo nützen. Für die hiernach verbleibenden Genehmigungen und Befreiungen nach §§ 31 Abs. 1, Abs. 2, 34 (ohne 3b) und 35 BauGB sollte es bei der Zuständigkeit nach der Bezirkssatzung bleiben.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Antrag“
Die CDU-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion und die FDP (Herr Kiel) bitten Sie, folgenden besonderen Beschluss nach § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung fassen und den Vorschlag dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung oder - sollte die Vorlage APS/007/2026 als nächstes im Rat behandelt werden - dem Rat zur Entscheidung in seiner nächsten Sitzung vorlegen zu lassen: Die Bezirksvertretung 7 schlägt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bzw. dem Rat vor, wie folgt zur Verwaltungsvorlage APS/007/2026 zu beschließen: „ Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beschlussfassung zu der Verwaltungsvorlage APS/007/2026 nach folgenden Maßgaben: 1. In der Fallkategorie 1 des „ Bauturbos " nach § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs.3b BauGB wird ein Verfahren etabliert und dem Rat ein Vorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung/Bezirkssatzung vorgelegt, wonach in Fällen lediglich bezirklicher Bedeutung die jeweilige Bezirksvertretung den Projektbeschluss trifft, hingegen bei Bauvorhaben überbezirklicher Bedeutung der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nach vorheriger Anhörung der betroffenen Bezirksvertretungen und des Wohnungsausschusses.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Vorgang · BV7/069/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 5.8
Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zurückgezogen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/069/2026