Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 52/ 30/2004

Bauherrenvorlage Vennhauser Allee

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhauser Allee · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 28. Mai 2004veröffentlicht

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Örtlicher Bezug

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Vennhauser Allee – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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NE X TRE C ORD Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr) Beigeordneter Kruse Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen Sportamt Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Herr Skalnik 95201 Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung) Hochbauvorhaben XTiefbauvorhaben 1 - Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt: XBezirksvertretung Bauausschuss XFachausschussXHaupt- und FinanzausschussXRat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten Neubau der Sportanlage Vennhauser Allee 256 (FC Tannenhof 1950 e.V.) 94000 - Baukosten- Wiederher- stellung und Verbesse- rung von Sportanlagen 2.208.000,00 EUR 2 - Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen) abzüglich Einnahmen ......................................................... Bruttofolgekosten ............................................................ Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen - oder + Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 3 - Erforderliche Planungsleistungen Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: - Grundlagenermittlung - Entw urfsplanung - Ausführungsplanung - Vorplanung einschließlich Kostenschätzung - Genehmigungsplanung - Mengenberechnung und Kostenanschlag 4 - Beschlussdarstellung Bezirksvertretung Bauausschuss Fachausschuss Haupt- und Finanzausschuss XRat beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen. Falls erforderlich ist die zusätzliche Bereitstellung der Planungsmittel durch den Rat beschließen zu lassen. Projektbezeichnung Der Rat der Stadt stimmt dem Neubau der Sportanlage Vennhauser Allee 256 zu und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung sowie der Herbeiführung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses. Der Kämmerer wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsmittel in einer Höhe von 10 % der Beschlusssumme entsprechend dem Planungsfortschritt außerplanmäßig bereitzustellen. Stadt Düsseldorf Lg 132 - 02.2002 (PVR) 5 - Sachdarstellung Die Sportanlage Vennhauser Allee 256 wurde durch die Gerresheimer Glas AG errichtet und diente ursprünglich dem Betriebssport. Seit mehreren Jahren wird der Fußballplatz nicht mehr genutzt. Eine Tennisanlage mit 4 Spielfeldern, die an die Vennhauser Allee grenzt, ist dagegen weiterhin in Betrieb. Nördlich des Fußballplatzes ist auf der Rasenfläche ein Bolzplatz angelegt. Seit September 1997 ist die Sportanlage in städtischen Besitz. Der Fußballverein F.C.Tannenhof 1950 e.V., der auf einem Fußballplatz ca. 300 m westlich der Anlage Vennhauser Allee 256 am Tannenhofweg spielt, benötigt seit Jahren einen zweiten Platz für Trainingszwecke. Erweiterungsmöglichkeiten sind dort aber nicht vorhanden. Deshalb soll der FC Tannenhof zur Anlage Vennhauser Allee 256 verlegt werden. Im Januar 2004 wurde das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen, so dass eine Erneuerung der Sportanlage und damit die Verlagerung des FC Tannenhof möglich ist. Auf dem Gelände Vennhauser Allee 256 soll eine neue Sportanlage entwickelt werden. In Abstimmung mit dem Sportverein FC Tannenhof und der benachbarten Realschule Kamper Weg 291 sollen folgende Sportflächen und Einrichtungen neu geschaffen werden: - ein Kunstrasenspielfeld mit den Maßen 107 x 70 m mit Trainingsbeleuchtungsanlage - ein Tennenspielfeld mit den Maßen 99 x 62 m mit Weitsprunganlage und Sprintlaufbahn - Lärmschutzwände auf der Nord-, Süd- und Westseite - eine Zufahrt mit Parkplätzen 1. Kunstrasenspielfeld Das Spielfeld soll auf dem alten Sportplatzgelände gebaut werden. Die rote Tennendecke des alten Sportplatzes, bestehend aus dynamischer Schicht und Deckschicht, war hochbelastet und ist bereits fachgerecht entsorgt. Die noch vorhandene Tragschicht in einer Stärke von 30 bis 70 cm besteht aus Hochofenschlacke. Dieses Material wurde in den Jahren 1965 - 1980 vorwiegend im Sportplatzbau verwendet und ist auf Grund seines hohen Eisen- gehaltes stark verfestigt. Ein Bodengutachter hat mit Datum vom 20.01.1997 die Tragschicht der Sportanlage für den damaligen Eigentümer untersucht. In der Zusammenfassung des Untersuchungsergebnisses heißt es: "Durch die Wahl eines geeigneten Sportplatzaufbaues mit einer Drainage kann das Material an Ort und Stelle verbleiben." Lösungsvorschlag Das vorgesehene Kunstrasenspielfeld erfordert einen stabilen Unterbau, möglichst eine Schottertragschicht mit Ausgleichsschicht aus wasserdurchlässiger Schwarzdecke. Hierauf ist in gleichmäßiger Stärke von 3,5 cm die elastische Tragschicht aufzubringen und der granulatverfüllte Kunstrasen zu verlegen. In Abstimmung mit dem Prüflabor für Freisportanlagen Morbach, 29664 Walsrode, wird unter Erhalt der vorhandenen Schlackeschicht folgender Aufbau vorgeschlagen: • Fräsen von Drainagegräben, ca 50 cm breit, 25 - 30 cm tief, in die vorhandene Schlackeschicht. • Verlegung einer Wassersperre auf der Oberfläche der Hochofenschlacke einschließlich der Draingräben, aus PE- Folie 1,5 mm stark, beidseitig mit Vlies gegen mechanische Beschädigungen geschützt. • Verlegung der Drainagesaugerleitungen und Verfüllen der Gräben mit Kies, Körnung 2/8 mm. • Einbau einer Ausgleichs- und Drainschicht aus Schotter, Körnung 2/16 mm, Stärke 10 cm. • Einbau einer wasserdurchlässigen Schwarzdecke, zweilagig nach DIN 18035-7, Stärke 6 cm. • Einbau einer elastischen Tragschicht (ET-Decke) 3,5 cm stark • Verlegung des granulatverfüllten Kunstrasenbelages. Kosten Kunstrasenspielfeld Die Kosten für die Herstellung des zuvor beschriebenen Kunstrasenspielfeldes einschließlich der Herstellung des Umfeldes, der Ballfanggitter auf der Lärmschutzwand, der Zäune, Tore, Barrieren, Wege, Begrünung, Trainingsbeleuch- tungsanlage und der Versickerungsanlage belaufen sich auf ca. 800.000,00 EUR Durch den zuvor beschriebenen Lösungsvorschlag können ca. 560.000,00 EUR für die Entsorgung und Deponierung des Materials eingespart werden. 2. Tennenspielfeld Der Ausbau des geplanten Tennenspielfeldes ist unproblematisch, da die Anlage auf gewachsenem Boden errichtet wird. Für diesen Bereich der Sportanlage gibt es keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen. Der Aufbau des Tennenspielfeldes ist nach DIN 18035 mit Drainage, Sauberkeitsschicht, Tragschicht, dynamischer Schicht und Deckschicht vorgesehen. Kosten des Tennenspielfeldes Die Kosten für die Herstellung des zuvor beschriebenen Tennenspielfeldes einschließlich der Herstellung des Umfeldes, der Ballfanggitter auf der Lärmschutzwand, der Zäune, Tore, Barrieren, Wege, Beregnungsanlage mit Grundwasser- brunnen, Trainingsbeleuchtungsanlage und der Versickerungsanlage belaufen sich auf ca. 550.000,00 EUR 3. Zufahrten und Stellplätze Die Zufahrten zum Sportplatzgelände und zum neuen Clubhaus, das vom Verein FC Tannenhof mit Zuschüssen der Stadt Düsseldorf errichtet werden soll, werden in Teilflächen mit einer Schwarzdecke mit Betonsteinbefestigung hergestellt. Kosten der Zufahrten und Stellplätze Die Kosten für die Herstellung der Zufahrten und der Stellplätze einschließlich aller Nebenarbeiten, Entwässerung und Bepflanzung belaufen sich auf ca. 190.000,00 EUR 4. Lärmschutz-Wall-Wandkombination Die begrenzte Größe des Grundstücks lässt einen bepflanzten Wall auf der Innenseite der Sportanlage nicht zu. Eine Bepflanzung würde durch die ständige Suche nach Bällen sofort zerstört und hätte keinen Bestand. Die Fundamentierung der Lärmschutzwände muss bei der geringen Größe der Wälle bis auf den gewachsenen Boden geführt werden. Lösungsvorschlag Die Lärmschutzwände werden auf der Innenseite der Sportanlage ohne Bepflanzung durchgeführt und als Ballfangwände genutzt. Der sonst übliche 6 m hohe Ballfang als Gitter kann entfallen bzw. wird an den Kopfseiten auf den Wällen durch ein 1 m hohes Gitter ergänzt. Kosten für die Lärmschutz-all-Wandkombination Die Kosten für die Herstellung des kombinierten 4 bzw. 5 m hohen Lärmschutz-Wall-Wand-Systems belaufen sich einschließlich der Boden- und Fundamentierungsarbeiten auf ca. 380.000,00 EUR 5. Kostenzusammenstellung 1. Kunstrasenspielfeld 800.000,00 EUR 2. Tennenspielfeld 550.000,00 EUR 3. Zufahrt und Stellplätze 190.000,00 EUR 4. Lärmschutzmaßnahmen 380.000,00 EUR 5. Planungskosten und sonstige Nebenkosten 15 % von 1.920.000,00 EUR 288.000,00 EUR Gesamtsumme einschließlich Mehrwertsteuer 2.208.000,00 EUR Finanzierung: Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2004 nicht zur Verfügung. In dem vom Oberbürgermeister festgestellten Etat 2005 sind sämtliche im Zusammenhang mit der Sportanlage stehenden Maßnahmen (An- und Verkauf der Grundstücke, Baukosten) bei den HST: 5550 94000 2M 00007554 Wiederherstellung, Erweiterung und Verbesserungen von Vereinssportanlagen- Baukosten (Baukosten für Vennhauser Allee bei Unterkonto 08000: 2.208.000 EUR) 5550 34001 2M 00008573 Erlöse aus der Veräußerung von Grundvermögen (Erlös aus der Veräußerung der Vereinsanlage FC Tannenhof: 2 Mio. EUR) 5550 93211 2M 00008974 Grunderwerb und Freimachung (Übernahme von sportlich genutzten Flächen Vennhauser Allee: 1,3 Mio EUR) anzumelden. Für den Neubau des Vereinsheimes auf der Sportanlage soll der Verein einen Sonderzuschuss mit Deckung aus der Sportpauschale erhalten, der zur Zeit noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2005 veranschlagt ist. Da jedoch die bebauungsplanrechtlichen Voraussetzungen mittlerweile erfüllt sind und die Schaffung der Sportanlage mit großer Priorität belegt ist, sollte bereits jetzt der Grundsatzbeschluss gefasst sowie die erforderlichen Haushaltsmittel über die Sportpauschale bereitgestellt werden. 6 - Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten 6.1 - Hochbau - Kosten des Baugrundstücks ........................................................ - Kosten der Erschließung ........................................................... - Baunebenkosten .................................................................. - Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventar ohne Inventar - - Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau) 6.2 - Tiefbau - Grunderwerb .................................................................... - Baunebenkosten ................................................................. - Vorläufige Gesamtbaukosten ...................................................... - - Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) ................................................. 7 - Maßnahmen zuschussfähig? XNein Ja, Fördersatz in % Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) ......................................... Vorläufige zuschussfähige Kosten ........................................................ Nicht zuschussfähige Kosten ............................................................ Die Finanzierung ist vorgesehen durch a) Bund und Land (Zuschuss/Darlehen) ....... b) Anteile Dritter ........................... c) d) Eigenanteil (Darlehen) .................... 8 - Vorläufige vorgesehene Termine Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca. Oktober 2004 8 Monate Juni 2005 9 - Alternativen ./.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 52/ 30/2004