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NE X TRE C ORD
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen
bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden.
Vorlage
Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr)
Beigeordneter Kruse
Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen
Sportamt
Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Herr Skalnik 95201
Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung)
Hochbauvorhaben
XTiefbauvorhaben
1 - Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
XBezirksvertretung Bauausschuss XFachausschussXHaupt- und FinanzausschussXRat
Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten
Neubau der Sportanlage Vennhauser Allee 256
(FC Tannenhof 1950 e.V.)
94000 -
Baukosten- Wiederher-
stellung und Verbesse-
rung von Sportanlagen
2.208.000,00 EUR
2 - Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536)
Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten
zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen)
abzüglich Einnahmen .........................................................
Bruttofolgekosten ............................................................
Entfallende
Ausgaben/Einnahmen
Ausgaben Einnahmen
- oder +
Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt)
3 - Erforderliche Planungsleistungen
Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI),
soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen:
- Grundlagenermittlung - Entw urfsplanung - Ausführungsplanung
- Vorplanung einschließlich Kostenschätzung - Genehmigungsplanung - Mengenberechnung und Kostenanschlag
4 - Beschlussdarstellung
Bezirksvertretung Bauausschuss Fachausschuss Haupt- und Finanzausschuss
XRat
beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen.
Falls erforderlich ist die zusätzliche Bereitstellung der Planungsmittel durch den Rat beschließen zu lassen.
Projektbezeichnung
Der Rat der Stadt stimmt dem Neubau der Sportanlage Vennhauser Allee 256 zu und beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren Planung sowie der Herbeiführung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses.
Der Kämmerer wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsmittel in einer Höhe von 10 % der Beschlusssumme
entsprechend dem Planungsfortschritt außerplanmäßig bereitzustellen.
Stadt Düsseldorf
Lg 132 - 02.2002 (PVR)
5 - Sachdarstellung
Die Sportanlage Vennhauser Allee 256 wurde durch die Gerresheimer Glas AG errichtet und diente ursprünglich dem
Betriebssport. Seit mehreren Jahren wird der Fußballplatz nicht mehr genutzt. Eine Tennisanlage mit 4 Spielfeldern, die
an die Vennhauser Allee grenzt, ist dagegen weiterhin in Betrieb. Nördlich des Fußballplatzes ist auf der Rasenfläche ein
Bolzplatz angelegt. Seit September 1997 ist die Sportanlage in städtischen Besitz.
Der Fußballverein F.C.Tannenhof 1950 e.V., der auf einem Fußballplatz ca. 300 m westlich der Anlage Vennhauser Allee
256 am Tannenhofweg spielt, benötigt seit Jahren einen zweiten Platz für Trainingszwecke. Erweiterungsmöglichkeiten
sind dort aber nicht vorhanden. Deshalb soll der FC Tannenhof zur Anlage Vennhauser Allee 256 verlegt werden. Im
Januar 2004 wurde das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen, so dass eine Erneuerung der Sportanlage und damit
die Verlagerung des FC Tannenhof möglich ist.
Auf dem Gelände Vennhauser Allee 256 soll eine neue Sportanlage entwickelt werden. In Abstimmung mit dem
Sportverein FC Tannenhof und der benachbarten Realschule Kamper Weg 291 sollen folgende Sportflächen und
Einrichtungen neu geschaffen werden:
- ein Kunstrasenspielfeld mit den Maßen 107 x 70 m mit Trainingsbeleuchtungsanlage
- ein Tennenspielfeld mit den Maßen 99 x 62 m mit Weitsprunganlage und Sprintlaufbahn
- Lärmschutzwände auf der Nord-, Süd- und Westseite
- eine Zufahrt mit Parkplätzen
1. Kunstrasenspielfeld
Das Spielfeld soll auf dem alten Sportplatzgelände gebaut werden. Die rote Tennendecke des alten Sportplatzes,
bestehend aus dynamischer Schicht und Deckschicht, war hochbelastet und ist bereits fachgerecht entsorgt.
Die noch vorhandene Tragschicht in einer Stärke von 30 bis 70 cm besteht aus Hochofenschlacke. Dieses Material
wurde in den Jahren 1965 - 1980 vorwiegend im Sportplatzbau verwendet und ist auf Grund seines hohen Eisen-
gehaltes stark verfestigt. Ein Bodengutachter hat mit Datum vom 20.01.1997 die Tragschicht der Sportanlage für den
damaligen Eigentümer untersucht. In der Zusammenfassung des Untersuchungsergebnisses heißt es: "Durch die Wahl
eines geeigneten Sportplatzaufbaues mit einer Drainage kann das Material an Ort und Stelle verbleiben."
Lösungsvorschlag
Das vorgesehene Kunstrasenspielfeld erfordert einen stabilen Unterbau, möglichst eine Schottertragschicht mit
Ausgleichsschicht aus wasserdurchlässiger Schwarzdecke. Hierauf ist in gleichmäßiger Stärke von 3,5 cm die elastische
Tragschicht aufzubringen und der granulatverfüllte Kunstrasen zu verlegen. In Abstimmung mit dem Prüflabor für
Freisportanlagen Morbach, 29664 Walsrode, wird unter Erhalt der vorhandenen Schlackeschicht folgender Aufbau
vorgeschlagen:
• Fräsen von Drainagegräben, ca 50 cm breit, 25 - 30 cm tief, in die vorhandene Schlackeschicht.
• Verlegung einer Wassersperre auf der Oberfläche der Hochofenschlacke einschließlich der Draingräben, aus PE-
Folie 1,5 mm stark, beidseitig mit Vlies gegen mechanische Beschädigungen geschützt.
• Verlegung der Drainagesaugerleitungen und Verfüllen der Gräben mit Kies, Körnung 2/8 mm.
• Einbau einer Ausgleichs- und Drainschicht aus Schotter, Körnung 2/16 mm, Stärke 10 cm.
• Einbau einer wasserdurchlässigen Schwarzdecke, zweilagig nach DIN 18035-7, Stärke 6 cm.
• Einbau einer elastischen Tragschicht (ET-Decke) 3,5 cm stark
• Verlegung des granulatverfüllten Kunstrasenbelages.
Kosten Kunstrasenspielfeld
Die Kosten für die Herstellung des zuvor beschriebenen Kunstrasenspielfeldes einschließlich der Herstellung des
Umfeldes, der Ballfanggitter auf der Lärmschutzwand, der Zäune, Tore, Barrieren, Wege, Begrünung, Trainingsbeleuch-
tungsanlage und der Versickerungsanlage belaufen sich auf
ca. 800.000,00 EUR
Durch den zuvor beschriebenen Lösungsvorschlag können ca. 560.000,00 EUR für die Entsorgung und Deponierung des
Materials eingespart werden.
2. Tennenspielfeld
Der Ausbau des geplanten Tennenspielfeldes ist unproblematisch, da die Anlage auf gewachsenem Boden errichtet wird.
Für diesen Bereich der Sportanlage gibt es keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen.
Der Aufbau des Tennenspielfeldes ist nach DIN 18035 mit Drainage, Sauberkeitsschicht, Tragschicht, dynamischer
Schicht und Deckschicht vorgesehen.
Kosten des Tennenspielfeldes
Die Kosten für die Herstellung des zuvor beschriebenen Tennenspielfeldes einschließlich der Herstellung des Umfeldes,
der Ballfanggitter auf der Lärmschutzwand, der Zäune, Tore, Barrieren, Wege, Beregnungsanlage mit Grundwasser-
brunnen, Trainingsbeleuchtungsanlage und der Versickerungsanlage belaufen sich auf
ca. 550.000,00 EUR
3. Zufahrten und Stellplätze
Die Zufahrten zum Sportplatzgelände und zum neuen Clubhaus, das vom Verein FC Tannenhof mit Zuschüssen der Stadt
Düsseldorf errichtet werden soll, werden in Teilflächen mit einer Schwarzdecke mit Betonsteinbefestigung hergestellt.
Kosten der Zufahrten und Stellplätze
Die Kosten für die Herstellung der Zufahrten und der Stellplätze einschließlich aller Nebenarbeiten, Entwässerung und
Bepflanzung belaufen sich auf
ca. 190.000,00 EUR
4. Lärmschutz-Wall-Wandkombination
Die begrenzte Größe des Grundstücks lässt einen bepflanzten Wall auf der Innenseite der Sportanlage nicht zu. Eine
Bepflanzung würde durch die ständige Suche nach Bällen sofort zerstört und hätte keinen Bestand. Die Fundamentierung
der Lärmschutzwände muss bei der geringen Größe der Wälle bis auf den gewachsenen Boden geführt werden.
Lösungsvorschlag
Die Lärmschutzwände werden auf der Innenseite der Sportanlage ohne Bepflanzung durchgeführt und als Ballfangwände
genutzt. Der sonst übliche 6 m hohe Ballfang als Gitter kann entfallen bzw. wird an den Kopfseiten auf den Wällen durch
ein 1 m hohes Gitter ergänzt.
Kosten für die Lärmschutz-all-Wandkombination
Die Kosten für die Herstellung des kombinierten 4 bzw. 5 m hohen Lärmschutz-Wall-Wand-Systems belaufen sich
einschließlich der Boden- und Fundamentierungsarbeiten auf
ca. 380.000,00 EUR
5. Kostenzusammenstellung
1. Kunstrasenspielfeld 800.000,00 EUR
2. Tennenspielfeld 550.000,00 EUR
3. Zufahrt und Stellplätze 190.000,00 EUR
4. Lärmschutzmaßnahmen 380.000,00 EUR
5. Planungskosten und sonstige Nebenkosten
15 % von 1.920.000,00 EUR 288.000,00 EUR
Gesamtsumme einschließlich Mehrwertsteuer 2.208.000,00 EUR
Finanzierung:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2004 nicht zur Verfügung. In dem vom Oberbürgermeister
festgestellten Etat 2005 sind sämtliche im Zusammenhang mit der Sportanlage stehenden Maßnahmen (An- und
Verkauf der Grundstücke, Baukosten) bei den HST:
5550 94000 2M 00007554 Wiederherstellung, Erweiterung und Verbesserungen von Vereinssportanlagen-
Baukosten (Baukosten für Vennhauser Allee bei Unterkonto 08000: 2.208.000
EUR)
5550 34001 2M 00008573 Erlöse aus der Veräußerung von Grundvermögen
(Erlös aus der Veräußerung der Vereinsanlage FC Tannenhof: 2 Mio. EUR)
5550 93211 2M 00008974 Grunderwerb und Freimachung
(Übernahme von sportlich genutzten Flächen Vennhauser Allee: 1,3 Mio EUR)
anzumelden.
Für den Neubau des Vereinsheimes auf der Sportanlage soll der Verein einen Sonderzuschuss mit Deckung aus der
Sportpauschale erhalten, der zur Zeit noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2005 veranschlagt ist.
Da jedoch die bebauungsplanrechtlichen Voraussetzungen mittlerweile erfüllt sind und die Schaffung der Sportanlage mit
großer Priorität belegt ist, sollte bereits jetzt der Grundsatzbeschluss gefasst sowie die erforderlichen Haushaltsmittel
über die Sportpauschale bereitgestellt werden.
6 - Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten
6.1 - Hochbau
- Kosten des Baugrundstücks ........................................................
- Kosten der Erschließung ...........................................................
- Baunebenkosten ..................................................................
- Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventar ohne Inventar
-
- Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau)
6.2 - Tiefbau
- Grunderwerb ....................................................................
- Baunebenkosten .................................................................
- Vorläufige Gesamtbaukosten ......................................................
-
- Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) .................................................
7 - Maßnahmen zuschussfähig?
XNein Ja, Fördersatz in %
Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) .........................................
Vorläufige zuschussfähige Kosten ........................................................
Nicht zuschussfähige Kosten ............................................................
Die Finanzierung ist vorgesehen durch
a) Bund und Land (Zuschuss/Darlehen) .......
b) Anteile Dritter ...........................
c)
d) Eigenanteil (Darlehen) ....................
8 - Vorläufige vorgesehene Termine
Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca.
Oktober 2004 8 Monate Juni 2005
9 - Alternativen
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