Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 70/ 46/2005

Grundsatzbeschluss Neubau Feuerwache Nord

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Königsberger Straße 47 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 16. August 2005veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\70_ 46_2005_22641.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00075484.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:15:36 GMT Number of Pages: 8 Markdown Content: Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage 70/ 46/2005 > Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr) Dezernat 03, Herr Rattenhuber > Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen Amt für Immobilienmanagement, 23/211 > Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Herr Beier 92114 # Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung) X Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt: Bezirksvertretung X Bauausschuss X Fachausschuss X Haupt- und Finanzausschuss X Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten Neubau Feuer- und Rettungswache Nord 2 M 0000 8505 0650 94180 M 0000 7102 1300 93539 11.350.000,00 € 2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten 1.105.350,00 € 214.380,00 € 908.000,00 € 2.227.730,00 € > zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen) 1 Stelle A 12, 1 Stelle A 11, 13,5 Stellen A 9, 13,5 Stellen A8 abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen – oder + Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 2.227.730,00 € 3 – Erforderliche Planungsleistungen Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag 4 – Beschlussdarstellung Bezirksvertretung X Bauausschuss X Fachausschuss X Haupt- und Finanzausschuss X Rat beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen. Projektbezeichnung Neubau Feuer- und Rettungswache Nord Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR) > 5 – Sachdarstellung Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung des Amtes 37 durch die Fa. KPMG in Jahre 2000 kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass im Bereich der Gefahrenabwehr zur nachhaltigen Verbesserung der bestehenden Erreichbarkeits- und Vorsorgedefizite im Düsseldorfer Norden eine Gruppenwache neu eingerichtet werden muß. Insbesondere die Stadtteile Rath, Lohausen und Lichtenbroich können von der derzeit nördlichsten Feuer- und Rettungswache Münsterstr. nicht in der durch Ratsbeschluss vom 20.11.1997 gesetzten Fahrzeit von 8 Minuten erreicht werden. Die nördliche Ausdehnung des Stadtgebietes, die zunehmend dichtere Wohnbebauung sowie die bestehenden Gefahrenpunkte Messe, Flughafen und die Erweiterung von Verkehrsknotenpunkten führten bereits seit 1981 zu einer Diskussion über die Notwendigkeit einer zusätzlichen Wache im Düsseldorfer Norden. Auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Löschgruppen der freiwilligen Feuerwehr, die die nördlichen Stadtteile Kaiserswerth, Angermund, Wittlaer und Kalkum abdecken, ist die Schaffung einer neuen Feuer- und Rettungswache erforderlich. Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen ist den Ergebnisvorschlägen aus dem Organisationsgutachten gefolgt und hat am 22.11.2000 unter der Vorlage 70/72/2000 auch der Schaffung einer neuen Feuer- und Rettungswache zugestimmt. Die neue Feuer- und Rettungswache soll auf dem Gelände Flur 28, Flurstück 189 der Gemarkung Lohausen zwischen der BAB A44 und der Flughafenstraße errichtet werden. Es handelt sich hierbei um ein Grundstück der Stadt Düsseldorf, in Erbpacht der Flughafen Düsseldorf GmbH, das zur Zeit als Mitarbeiterparkplatz genutzt wird. Die betreffende Fläche soll hierzu aus dem Erbbaurecht entlassen werden. Die Kosten hierfür sind in den Gesamtkosten enthalten. Das Vorhaben umfasst eine Feuerwache mit 7 Stellplätzen für Brandschutzfahrzeuge ( Fahrzeughalle ) und einer Rettungswache mit 4 Stellplätzen für Rettungsdienstfahrzeuge ( Fahrzeughalle ), einschließlich der zugehörigen Werkstatt, Waschhalle, Sozialbereiche für weibliche und männliche Mitarbeiter, einer Tankstelle, den erforderlichen PKW-Stellplätzen für die Betriebsangehörigen und den zugehörigen Außenanlagen. Die Feuerwehr befürwortet eine hofartige Anlage der Gebäude, um den Hof auch als Übungshof zu nutzen. Es ist eine 2 bis 3-geschossige, nichtunterkellerte, massive Bauweise für den Sozialtrakt vorgesehen. Die Fahrzeughallen sollen 1-geschossig in Stahlbaubauweise, als Durchfahrtshallen, d.h. Einfahrt über den Hof und Alarmausfahrt jeweils nach außen, errichtet werden. Alle Dächer sollen ein Gründach erhalten. Die Erschließung soll durch eine neu anzulegende Erschließungsstraße von der Flughafenstraße aus erfolgen. Die neu zu errichtende Alarmausfahrt auf die Kreuzung Nordstern dient ausschließlich der Nutzung durch den Sonderverkehr Feuerwehr/Rettungswagen. Das Grundstück soll vollständig umzäunt werden und 2 Tore erhalten. Die Lage von Grundstück und Gebäude ergibt sich aus den Zwangspunkten der vorhanden und geplanten Verkehrstrassen und der zukünftigen Umfahrungsstraße des Flughafens. Die Grundstücksgröße ergibt sich aus dem Raum- und Funktionsprogramm für die Wache, den notwendigen Flächen für den ruhenden und beweglichen Verkehr sowie den laut Bebauungsplan erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen (Schaffung von Grünflächen) auf dem Grundstück. Eine Bauvoranfrage wurde im Dezember 2004 eingereicht. Es ist mit einem positiven Bescheid in Kürze zu rechnen, da bereits im Vorfeld alle betreffenden Ämter auf Stadt-, Landes- und Bundesebene sowie der Flughafen Düsseldorf von der Maßnahme in Kenntnis gesetzt wurden und Ihre Stellungnahmen und Forderungen im derzeitigen Planungsstand bereits berücksichtigt wurden. Die erforderlichen Mittel für den Neubau in Höhe von 11.020.000,00 € sind bei der Haushaltsstelle 2 M 00008505 0650 94180 etatisiert. Die Mittel für das neu zu beschaffende Inventar in Höhe von 330.000,00 Euro müssen im Zuge der Haushaltsplanberatung 2006 ff durch das Amt 37 bei der Haushaltsstelle M 0000 7102 1300 93539 angemeldet werden. 6 – Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten 6.1 – Hochbau – Kosten des Baugrundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290.000,00 € – Kosten der Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 850.000,00 € – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.985.000,00 € – Vorläufige Gesamtbaukosten X mit Inventar ohne Inventar 8.225.000,00 € –– Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau) 11.350.000,00 € 6.2 – Tiefbau – Grunderwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Vorläufige Gesamtbaukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –– Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 – Maßnahmen zuschussfähig? X Nein Ja, Fördersatz in % Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.350.000,00 € Vorläufige zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicht zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.350.000,00 € Die Finanzierung ist vorgesehen durch a) Bund und Land (Zuschuss/Darlehen) . . . . . . . b) Anteile Dritter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) d) Eigenanteil (Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.350.000,00 € 8 – Vorläufige vorgesehene Termine > Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca. Ca. 02/2007 ca. 20 Monate ca. 09/2008 9 – Alternativen keine Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatu m Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 06.06.2005 -/- 2Bauausschuss -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage > Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr) Dezernat 03, Herr Rattenhuber > Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen Amt für Immobilienmanagement, 23/211 > Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Herr Beier 92114 # Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung) X Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt: Bezirksvertretung X Bauausschuss X Fachausschuss X Haupt- und Finanzausschuss X Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten 2 M 0000 8505 0650 94180 M 0000 7102 1300 93539 11.350.000,00 € 2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten 1.105.350,00 € 214.380,00 € 908.000,00 € 2.227.730,00 € > zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen) 1 Stelle A 12, 1 Stelle A 11, 13,5 Stellen A 9, 13,5 Stellen A8 abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen – oder + Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 2.227.730,00 € 3 – Erforderliche Planungsleistungen Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag 4 – Beschlussdarstellung Bezirksvertretung X Bauausschuss X Fachausschuss X Haupt- und Finanzausschuss X Rat beauftragt die Verwaltung, für das folgende Projekt die Planung durchzuführen und einen Kostenanschlag zu erstellen. Projektbezeichnung Stadt Düsseldorf Lg 132 – 02.2002 (PVR) > 5 – Sachdarstellung Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung des Amtes 37 durch die Fa. KPMG in Jahre 2000 kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass im Bereich der Gefahrenabwehr zur nachhaltigen Verbesserung der bestehenden Erreichbarkeits- und Vorsorgedefizite im Düsseldorfer Norden eine Gruppenwache neu eingerichtet werden muß. Insbesondere die Stadtteile Rath, Lohausen und Lichtenbroich können von der derzeit nördlichsten Feuer- und Rettungswache Münsterstr. nicht in der durch Ratsbeschluss vom 20.11.1997 gesetzten Fahrzeit von 8 Minuten erreicht werden. Die nördliche Ausdehnung des Stadtgebietes, die zunehmend dichtere Wohnbebauung sowie die bestehenden Gefahrenpunkte Messe, Flughafen und die Erweiterung von Verkehrsknotenpunkten führten bereits seit 1981 zu einer Diskussion über die Notwendigkeit einer zusätzlichen Wache im Düsseldorfer Norden. Auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Löschgruppen der freiwilligen Feuerwehr, die die nördlichen Stadtteile Kaiserswerth, Angermund, Wittlaer und Kalkum abdecken, ist die Schaffung einer neuen Feuer- und Rettungswache erforderlich. Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen ist den Ergebnisvorschlägen aus dem Organisationsgutachten gefolgt und hat am 22.11.2000 unter der Vorlage 70/72/2000 auch der Schaffung einer neuen Feuer- und Rettungswache zugestimmt. Die neue Feuer- und Rettungswache soll auf dem Gelände Flur 28, Flurstück 189 der Gemarkung Lohausen zwischen der BAB A44 und der Flughafenstraße errichtet werden. Es handelt sich hierbei um ein Grundstück der Stadt Düsseldorf, in Erbpacht der Flughafen Düsseldorf GmbH, das zur Zeit als Mitarbeiterparkplatz genutzt wird. Die betreffende Fläche soll hierzu aus dem Erbbaurecht entlassen werden. Die Kosten hierfür sind in den Gesamtkosten enthalten. Das Vorhaben umfasst eine Feuerwache mit 7 Stellplätzen für Brandschutzfahrzeuge ( Fahrzeughalle ) und einer Rettungswache mit 4 Stellplätzen für Rettungsdienstfahrzeuge ( Fahrzeughalle ), einschließlich der zugehörigen Werkstatt, Waschhalle, Sozialbereiche für weibliche und männliche Mitarbeiter, einer Tankstelle, den erforderlichen PKW-Stellplätzen für die Betriebsangehörigen und den zugehörigen Außenanlagen. Die Feuerwehr befürwortet eine hofartige Anlage der Gebäude, um den Hof auch als Übungshof zu nutzen. Es ist eine 2 bis 3-geschossige, nichtunterkellerte, massive Bauweise für den Sozialtrakt vorgesehen. Die Fahrzeughallen sollen 1-geschossig in Stahlbaubauweise, als Durchfahrtshallen, d.h. Einfahrt über den Hof und Alarmausfahrt jeweils nach außen, errichtet werden. Alle Dächer sollen ein Gründach erhalten. Die Erschließung soll durch eine neu anzulegende Erschließungsstraße von der Flughafenstraße aus erfolgen. Die neu zu errichtende Alarmausfahrt auf die Kreuzung Nordstern dient ausschließlich der Nutzung durch den Sonderverkehr Feuerwehr/Rettungswagen. Das Grundstück soll vollständig umzäunt werden und 2 Tore erhalten. Die Lage von Grundstück und Gebäude ergibt sich aus den Zwangspunkten der vorhanden und geplanten Verkehrstrassen und der zukünftigen Umfahrungsstraße des Flughafens. Die Grundstücksgröße ergibt sich aus dem Raum- und Funktionsprogramm für die Wache, den notwendigen Flächen für den ruhenden und beweglichen Verkehr sowie den laut Bebauungsplan erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen (Schaffung von Grünflächen) auf dem Grundstück. Eine Bauvoranfrage wurde im Dezember 2004 eingereicht. Es ist mit einem positiven Bescheid in Kürze zu rechnen, da bereits im Vorfeld alle betreffenden Ämter auf Stadt-, Landes- und Bundesebene sowie der Flughafen Düsseldorf von der Maßnahme in Kenntnis gesetzt wurden und Ihre Stellungnahmen und Forderungen im derzeitigen Planungsstand bereits berücks

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 70/ 46/2005