Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 281/2004

Bildung Landschaftsversammlung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erkrather Straße 338 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 27. Oktober 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt wählt gemäß § 7b Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) zu Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der 12. Landschaftsversammlung Rheinland: Mitglieder Ersatzmitglieder (persönl. Vertreter) 1. _____________________________ _____________________________ 2. _____________________________ _____________________________ 3. _____________________________ _____________________________ 4. _____________________________ _____________________________ 5. _____________________________ _____________________________ 6.

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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 281/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bildung der 12. Landschaftsversammlung Rheinland - Neuwahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder - Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt wählt gemäß § 7b Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) zu Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der 12. Landschaftsversammlung Rheinland: Mitglieder Ersatzmitglieder (persönl. Vertreter) 1. _____________________________ _____________________________ 2. _____________________________ _____________________________ 3. _____________________________ _____________________________ 4. _____________________________ _____________________________ 5. _____________________________ _____________________________ 6. _____________________________ _____________________________ Sachdarstellung: Alle Mitglieder der Landschaftsversammlung werden durch das in § 7b Abs. 1 LVerbO festgeschriebene mittelbare Wahlverfahren von den Vertretungen der Mitglieds- körperschaften gewählt. Zu diesem Zweck hat jedes Ratsmitglied zwei Stimmen: Mit der Erststimme werden die auf die Mitgliedskörperschaften entfallenden Mitglieder und zugleich für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied gewählt; die Zweitstimme ist für die Wahl einer Reserveliste bzw. eines Reservelistenbewerbers bestimmt. Die mit der Erststimme zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder werden im Wege der Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer) gewählt. Auf jede Liste entfallen zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlen- bruchteile zuzuteilen; bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los. Die Zweitstimme kann für eine der Reservelisten als Ganzes oder nur für einen einzelnen Bewerber einer Reserveliste abgegeben werden. Die Wahl der Reservelisten erfolgt mit Wahlzetteln. Ein Muster-Wahlzettel ist zur Information anliegend abgedruckt. Wählbar sind die Mitglieder der Vertretungen und die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Mitgliedskörperschaften. Amt: Büro Oberbürgermeister Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 01/ 281/2004 Seite 2 von 2 Oberbürgermeister Erwin

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 281/2004