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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 205/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Schulausschuss
- Wahl der Mitglieder -
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt wählt gemäß § 12 des Schulverwaltungsgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18.01.1985 (GV NRW S. 155/ SGV NRW 223) für die Dauer seiner
Amtszeit folgende stimmberechtigte Mitglieder in den Schulausschuss:
als ordentliche Mitglieder
als 1. stellvertretende Mitglieder
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 01/ 205/2004
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als 2. stellvertretende Mitglieder
Außerdem bestellt der Rat gemäß § 12 Schulverwaltungsgesetz für die Dauer seiner
Amtszeit folgende beratende Mitglieder in den Schulausschuss:
als ordentliche Mitglieder
1. Peisker, Mechthild -Vertreterin der evangelischen Kirche-
2. Men, Karl-Heinz -Vertreter der katholischen Kirche-
als stellvertretende Mitglieder
1. -Vertreter der evangelischen Kirche-
2. Fanta, René -Vertreter der katholischen Kirche-
Sachdarstellung:
Dem Schulausschuss gehören neben Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen/
Bürgern gemäß § 12 des Schulverwaltungsgesetzes je ein von der evangelischen und
katholischen Kirche benannter Geistlicher oder anderer Vertreter als ständiges Mitglied
mit beratender Stimme an.
Von der evangelischen Kirche wurde keine Stellvertretung benannt.
Nach § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Gremien geschlechtsparitätisch
besetzt werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat 14.10.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
-
Amt:
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 01/ 205/2004
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Stadtverfassung
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Löhr