Schulausschuss -Wahl der Mitglieder-
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt wählt gemäß § 85 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15.02.2005 (GV NRW S. 102/ SGV NRW 223) für die Dauer seiner Amtszeit folgende stimmberechtigte Mitglieder in den Schulausschuss (s. RAT/383/2025): als ordentliche Mitglieder als 1. stellvertretende Mitglied als 2. stellvertretende Mitglieder Außerdem bestellt der Rat gemäß § 85 Schulgesetz NRW für die Dauer seiner Amtszeit folgende beratende Mitglieder in den Schulausschuss: als ordentliche Mitglieder 1. Fricke, Dr. Martin -Vertretung der evangelischen Kirche- 2. Brinkmöller, Beate -Vertretung der katholischen Kirche- als stellvertretende Mitglieder 1. Stegmann-Mangels, Yvonne -Vertretung der evangelischen Kirche- 2. Spindeler, Birgit -Vertretung der katholischen Kirche-.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Dem Schulausschuss gehören neben Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürge rinnen und Bürgern je eine von der evangelischen und katholischen Kirche benannte Vertretung als ständiges Mitglied mit beratender Stimme an. Von den Kirchen wurden die o.g. Personen als beratende Mitglieder benannt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
+2 weitere Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/349/2025