Vorlage als Text anzeigen
1
Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
Seite 1 von 26
Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan Nr. 5187/17
- Duisburger Landstraße (Gartencenter) -
Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) -
angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
" AUS
1
Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr.
5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - im Rahmen seiner
Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt
dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
Hinweis:
Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im
Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem.
§ 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
vorbehaltlich der Zustimmung des AUS
für ein Gebiet östlich der Duisburger Landstraße etwa zwischen der
Einbrunger Straße und der Stadtbahnstrecke Düsseldorf/ Duisburg
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr.
5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) -, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das
"Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie
und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl.
I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung des
Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz
Bau (EAG-Bau) - vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359) aufzustellen, der
vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
RSD AllVorlg.WPT
Seite 2 von 26
- Ausweisung eines Sondergebietes "Gartencenter"
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß
Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2
zur vorliegenden Vorlage.
IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße
(Gartencenter) - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden,
empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der
Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5187/017 - Duisburger
Landstraße (Gartencenter) - erfolgt erst dann, wenn der städtebauliche Vertrag wirksam
ist.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 17.11.04 -/-
2
Ausschuss für Umweltschutz -/-
1
-/-
2
Bezirksvertretung 5 12.10.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung
2 beigefügt Bericht Trägerbete iligung
3 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
Seite 3 von 26
Seite 4 von 26
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/163/2004
Bericht über die Bürgerbeteiligung
der 106. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorentwurf)
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/017
- Duisburger Landstraße (Gartencenter) -
Ort: Pfarrheim St. Remigius, Pastoratsweg 21 in Wittlaer
Zeit: 04.12.2003
17.30 Uhr bis 18.15 Uhr
Anwesend: Bezirksvorsteher Herr Hoymann
4 Mitarbeiter der Verwaltung
1 Mitarbeiter des Planungsbüros BMS Stadtplanung
ca. 11 Bürgerinnen und Bürger
Herr Hoymann begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiter der
Verwaltung und des Planungsbüros.
Von der Verwaltung wird zunächst Stand und Ablauf der Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes erläutert und auf die
Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger eingegangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die mündlich vorgebrachten Änderungswünsche und
Gegenvorschläge zu Protokoll genommen werden und schriftliche Anregungen bis zwei
Wochen nach dem Termin eingereicht werden können. Danach erläutert Herr Risch die
Inhalte der 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Anschließend geht Frau Hoffmann auf die Inhalte des Bebauungsplan-Vorentwurfes ein.
1.Eine Bürgerin führt aus, dass zu den zentren- und nahversorgungsrelevanten
Randsortimenten auch Obst und Gemüse gehören, das ebenso von den ansässigen
Bauern im Direktverkauf angeboten wird. Die Bürgerin regt an, eine Beschränkung
speziell dieser Sortimente in Erwägung zu ziehen.
Grundsätzlich ist es möglich, einzelne Sortimente der vorgesehenen zulässigen
Randsortimente zu begrenzen, wenn hierfür städtebauliche Gründe vorliegen. Fragen des
Wettbewerbs sind hingegen nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Die Anregung ist im
Bebauungsplan berücksichtigt.
Seite 5 von 26
2.Ein Bürger fragt, ob auf Grund der zulässigen zentren- und nahversorgungsrelevanten
Randsortimente die Ansiedlung eines Supermarktes möglich ist.
Der Genehmigung eines Supermarktes steht die Zweckbestimmung "Gartencenter"
entgegen. Ein eigenständiger Einzelhandelsbetrieb als Supermarkt ist nicht zulässig.
Zulässig ist lediglich der Verkauf bestimmter Randsortimente innerhalb des
Gartencenterbetriebes. Das Randsortiment muss demnach dem eigentlichen
Hauptsortiment untergeordnet sein.
3.Ein Bürger fragt, wie sich die Höhenentwicklung der zulässigen Gebäude gestaltet.
Für den überwiegenden Teil der überbaubaren Flächen im Bereich der Hallen und
Folientreibhäuser soll eine maximal eingeschossige Bebauung in Verbindung mit einer
maximalen Gebäudehöhe von 8 m festgesetzt werden. Im untergeordneten Bereich der
zulässigen Betriebswohnung sollen maximal zwei Vollgeschosse möglich sein.
4.Ein Bürger fragt, ob im Bebauungsplan Regelungen zur Ausführung von Kellerräumen
getroffen werden.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes "Bockum /
Wittlaer". Die entsprechenden Einschränkungen hieraus, z. B. zur Ausführung von
Kellerräumen, werden im Bebauungsplan beachtet.
5.Ein Bürger regt an, die südlich gelegene ehemalige Straßenverkehrsfläche der alten
Einbrunger Straße in das Plangebiet einzubeziehen.
Die vollständig versiegelte Fläche der alten Einbrunger Straße dient vor allem den südlich
gelegenen Teilflächen des Betriebes, die ausschließlich landwirtschaftlich (Baumschule)
genutzt werden. Eine Erweiterung des Sondergebietes "Gartencenter" ist nicht gewünscht.
Der landwirtschaftliche Betrieb (Baumschule) ist durch seine Privilegierung im
Außenbereich zulässig. Ein Planungserfordernis hierfür wird nicht gesehen.
Gegen 18.15 Uhr schließt Herr Hoymann die Veranstaltung und bedankt sich bei den
Anwesenden für ihr Interesse.
Seite 6 von 26
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/163/2004
I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter)
- vorgebracht haben:
1.Staatliches Umweltamt Düsseldorf
Postfach 11 11 20
40511 Düsseldorf
Seite 7 von 26
II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße
(Gartencenter) -
Zu 1.: Staatliches Umweltamt Düsseldorf
1.2 Das Plangebiet liege in der Wasserschutzzone III A, in der die Anlage oder
Erweiterung von Gartenbaubetrieben, mit Ausnahme solcher Betriebe, von denen
keine Besorgnis der Gewässerverunreinigung ausgehe, verboten sei. Solange der
Betrieb an der Aufzucht festhalte, sei von einem entsprechenden
Gefährdungstatbestand im Sinne der Verordnung auszugehen. Das Staatliche
Umweltamt regt an, gartenbauliche Nutzungen, d.h. Aufzucht- und Kulturflächen,
nicht in den Katalog der zulässigen Nutzungen aufzunehmen. Alternativ sei eine
Betriebsform vorzusehen, die die Besorgnis der Gewässerverunreinigung
ausschließe. Dies sei über die Festsetzung von geschlossenen Wasserkreisläufen
für Aufzucht-und Kulturflächen möglich.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Katalog der zulässigen Nutzungen im Sondergebiet wird dahingehend geändert, dass
Aufzuchtflächen ausgeschlossen und statt dessen Pflegeflächen aufgenommen werden.
Denn bei dem bestehenden Betrieb handelt es sich um einen Gartenbaubetrieb, der sich
im Laufe der Zeit in Richtung Gartencenter entwickelt hat. Die zu verkaufenden Pflanzen
werden nicht mehr im Plangebiet an- bzw. aufgezogen, sondern angeliefert und bis zum
Verkauf lediglich gepflegt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass von dem
Gartencenter grundsätzlich keine Besorgnis zur Gewässerverunreinigung ausgeht, da der
Betrieb nicht über für die Gartenbaubetriebe charakteristischen Aufzucht- und
Kulturflächen verfügt. Außerdem besteht die Möglichkeit, in nachgelagerten
Genehmigungsverfahren bezogen auf den konkreten Fall entsprechende Regelungen zum
Grundwasserschutz zu treffen.
Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt.
1.2 Aus Sicht des Staatlichen Umweltamts Düsseldorf könne die Einschätzung, dass das
auf den Stellplatzflächen des Gartencenters anfallende Niederschlagswasser als nicht
behandlungsbedürftig eingestuft werde, nicht geteilt werden. Es sei daher zu prüfen,
ob vor Einleitung eine Behandlung stattfinden muss.
Stellungnahme der Verwaltung
Von der Verwaltung wird das Niederschlagswasser, das auf den Stell- und Fahrflächen
anfällt, wegen der geringen Frequentierung durch Kraftfahrzeuge als nicht
behandlungsbedürftig eingeschätzt. Es kann daher ohne Behandlung direkt in den
Vorfluter
eingeleitet werden.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
1.3 Das Staatliche Umweltamt Düsseldorf hält es für erforderlich, die schalltechnische
Situation begutachten zu lassen. Durch die unmittelbare Nähe des Gartencenters zur
Wohnbebauung seien Konflikte nicht auszuschließen.
Seite 8 von 26
Stellungnahme der Verwaltung
Das Gartencenter als Einzelhandelsbetrieb verursacht Lärmemissionen durch
Kundenverkehr und durch betriebliche Tätigkeiten, wie Verkauf, Anlieferung,
Pflegemaßnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit gartenbaulichen
Dienstleistungen. Diese finden jedoch nicht während der Nachtzeit und zu Tageszeiten
mit erhöhter Empfindlichkeit (TA Lärm Nr. 6.5) statt. Es wird davon ausgegangen, dass die
Emissionen des Verkehrs auf dem Grundstück zusammen mit den anderen gewerblichen
Aktivitäten des Betriebes nicht zu einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes der TA
Lärm für den Tageszeitraum an den nächstgelegenen Wohnhäusern führen. Daher ist es
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich, die schalltechnische Situation
begutachten zu lassen. Bei Änderungen des Betriebes bzw. der Ausweitungen der
derzeitigen betrieblichen Aktivitäten ist jedoch im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte
durch ein schalltechnisches Gutachten zu führen.
Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt.
Seite 9 von 26
Anlage zur Vorlage Nr. 61/163/2004
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017
- Duisburger Landstraße (Gartencenter) -
Stadtbezirk 5 Stadtteil Wittlaer
1. Örtliche Verhältnisse
Das ca. 1,1 ha große Plangebiet liegt im Düsseldorfer Ortsteil Wittlaer. Es wird im Westen
durch die Duisburger Landstraße, im Süden durch die befestigte Fläche der ehemaligen
Einbrunger Straße, im Osten durch die Bahnanlage der Stadtbahnlinie U 79 und im
Norden durch die P&R-Anlage an der Einbrunger Straße begrenzt. Das Plangebiet ist
weitgehend eben, lediglich zu den angrenzenden Verkehrsflächen und zur P&R-Anlage
bestehen Höhenunterschiede, die durch Böschungen ausgeglichen werden.
Das Gelände wird von einem Betrieb genutzt, der sich durch die stärkere Ausrichtung auf
den Verkauf vom Gartenbaubetrieb zunehmend zum Einzelhandelsbetrieb (Gartencenter)
entwickelt hat. Auf dem Gelände befinden verschiedene, überwiegend zum Verkauf
genutzte Gewächshäuser und Pflanzenverkaufshallen sowie ein Bürocontainer, ein
Container mit Sanitäranlagen, ein Umkleide- und Aufenthaltscontainer und Nebengebäude
(Geräte- und Maschinenhalle, Hundezwinger) mit einer Grundfläche von insgesamt ca.
1.930 m². Davon werden 1.270 m² als überdachte Verkaufsfläche genutzt. Die bestehen-
den 35 Stellplätze einschließlich Zufahrt zur Duisburger Landstraße, die Flächen vor den
Hallen und ein Teil der Wege sind versiegelt bzw teilversiegelt und umfassen eine Fläche
von ca. 3.000 m².
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 163/2004- 10 -
Die übrige Fläche wird als Frei- bzw. Nutzfläche für die Präsentation und Pflege von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen genutzt.
Außerhalb des Plangebietes liegen südlich der ehemaligen Einbrunger Straße weitere rein
gartenbaulich genutzte Flächen. Angrenzend an das Plangebiet befinden sich ältere
Baum- und Grünstrukturen entlang des P&R-Platzes und der Stadtbahnanlage. An der
Duisburger Landstraße stehen hochkronige Bäume.
Das Plangebiet wird über die Duisburger Landstraße erschlossen. Die Erschließung des
Vorhabens durch den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt durch die Stadtbahnlinie
U 79 und die Buslinie 760.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf stellt das Plangebiet
als allgemeinen Siedlungsbereich sowie als Fläche für den Grundwasser- und Gewässer-
schutz dar.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf ist das Plangebiet als Fläche für die Land-
wirtschaft dargestellt. Da die beabsichtigte städtebauliche Planung nicht den Darstel-
lungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entspricht, wird der Flächennutzungsplan
parallel geändert (106. Änderung).
Das Plangebiet ist derzeit Außenbereich nach § 35 BauGB. Das Plangebiet liegt voll-
ständig im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplans, der jedoch für das
Plangebiet keine Festsetzungen trifft.
Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet innerhalb der Wasserschutzzone III A des
Wasserwerkes Bockum / Wittlaer. Außerdem liegt das gesamte Plangebiet im Bauschutz-
bereich des Flughafens Düsseldorf innerhalb des 6-km-Radius um den Flughafenbezugs-
punkt mit Beschränkungen aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Die zustimmungs- und
genehmigungsfreie Höhe beträgt 81 m ü. NN.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 163/2004- 11 -
Die Duisburger Landstraße, über die das Plangebiet erschlossen wird, ist als Bundes-
straße (B 8) klassifiziert. Hier gelten die Regelungen des § 9 (1) und (2) Fernstraßenge-
setz (FStrG).
3. Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplans
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, dass sich d
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.