Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 163/2004

BPL5187/17DULand(GaCe)-Auf;BerBü+T;öffAusl

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Düsseldorfer Straße 1 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 29. September 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des AUS für ein Gebiet östlich der Duisburger Landstraße etwa zwischen der Einbrunger Straße und der Stadtbahnstrecke Düsseldorf/ Duisburg - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) - vom 24.06.2004 (BGBI. I S.

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1 Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen Seite 1 von 26 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5187/17 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel "Umweltbericht" einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des AUS für ein Gebiet östlich der Duisburger Landstraße etwa zwischen der Einbrunger Straße und der Stadtbahnstrecke Düsseldorf/ Duisburg - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien - Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) - vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 26 - Ausweisung eines Sondergebietes "Gartencenter" II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - erfolgt erst dann, wenn der städtebauliche Vertrag wirksam ist. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 17.11.04 -/- 2 Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/- 2 Bezirksvertretung 5 12.10.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbete iligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 26 Seite 4 von 26 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/163/2004 Bericht über die Bürgerbeteiligung der 106. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorentwurf) Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - Ort: Pfarrheim St. Remigius, Pastoratsweg 21 in Wittlaer Zeit: 04.12.2003 17.30 Uhr bis 18.15 Uhr Anwesend: Bezirksvorsteher Herr Hoymann 4 Mitarbeiter der Verwaltung 1 Mitarbeiter des Planungsbüros BMS Stadtplanung ca. 11 Bürgerinnen und Bürger Herr Hoymann begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiter der Verwaltung und des Planungsbüros. Von der Verwaltung wird zunächst Stand und Ablauf der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes erläutert und auf die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die mündlich vorgebrachten Änderungswünsche und Gegenvorschläge zu Protokoll genommen werden und schriftliche Anregungen bis zwei Wochen nach dem Termin eingereicht werden können. Danach erläutert Herr Risch die Inhalte der 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Anschließend geht Frau Hoffmann auf die Inhalte des Bebauungsplan-Vorentwurfes ein. 1.Eine Bürgerin führt aus, dass zu den zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimenten auch Obst und Gemüse gehören, das ebenso von den ansässigen Bauern im Direktverkauf angeboten wird. Die Bürgerin regt an, eine Beschränkung speziell dieser Sortimente in Erwägung zu ziehen. Grundsätzlich ist es möglich, einzelne Sortimente der vorgesehenen zulässigen Randsortimente zu begrenzen, wenn hierfür städtebauliche Gründe vorliegen. Fragen des Wettbewerbs sind hingegen nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Die Anregung ist im Bebauungsplan berücksichtigt. Seite 5 von 26 2.Ein Bürger fragt, ob auf Grund der zulässigen zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente die Ansiedlung eines Supermarktes möglich ist. Der Genehmigung eines Supermarktes steht die Zweckbestimmung "Gartencenter" entgegen. Ein eigenständiger Einzelhandelsbetrieb als Supermarkt ist nicht zulässig. Zulässig ist lediglich der Verkauf bestimmter Randsortimente innerhalb des Gartencenterbetriebes. Das Randsortiment muss demnach dem eigentlichen Hauptsortiment untergeordnet sein. 3.Ein Bürger fragt, wie sich die Höhenentwicklung der zulässigen Gebäude gestaltet. Für den überwiegenden Teil der überbaubaren Flächen im Bereich der Hallen und Folientreibhäuser soll eine maximal eingeschossige Bebauung in Verbindung mit einer maximalen Gebäudehöhe von 8 m festgesetzt werden. Im untergeordneten Bereich der zulässigen Betriebswohnung sollen maximal zwei Vollgeschosse möglich sein. 4.Ein Bürger fragt, ob im Bebauungsplan Regelungen zur Ausführung von Kellerräumen getroffen werden. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes "Bockum / Wittlaer". Die entsprechenden Einschränkungen hieraus, z. B. zur Ausführung von Kellerräumen, werden im Bebauungsplan beachtet. 5.Ein Bürger regt an, die südlich gelegene ehemalige Straßenverkehrsfläche der alten Einbrunger Straße in das Plangebiet einzubeziehen. Die vollständig versiegelte Fläche der alten Einbrunger Straße dient vor allem den südlich gelegenen Teilflächen des Betriebes, die ausschließlich landwirtschaftlich (Baumschule) genutzt werden. Eine Erweiterung des Sondergebietes "Gartencenter" ist nicht gewünscht. Der landwirtschaftliche Betrieb (Baumschule) ist durch seine Privilegierung im Außenbereich zulässig. Ein Planungserfordernis hierfür wird nicht gesehen. Gegen 18.15 Uhr schließt Herr Hoymann die Veranstaltung und bedankt sich bei den Anwesenden für ihr Interesse. Seite 6 von 26 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/163/2004 I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - vorgebracht haben: 1.Staatliches Umweltamt Düsseldorf Postfach 11 11 20 40511 Düsseldorf Seite 7 von 26 II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - Zu 1.: Staatliches Umweltamt Düsseldorf 1.2 Das Plangebiet liege in der Wasserschutzzone III A, in der die Anlage oder Erweiterung von Gartenbaubetrieben, mit Ausnahme solcher Betriebe, von denen keine Besorgnis der Gewässerverunreinigung ausgehe, verboten sei. Solange der Betrieb an der Aufzucht festhalte, sei von einem entsprechenden Gefährdungstatbestand im Sinne der Verordnung auszugehen. Das Staatliche Umweltamt regt an, gartenbauliche Nutzungen, d.h. Aufzucht- und Kulturflächen, nicht in den Katalog der zulässigen Nutzungen aufzunehmen. Alternativ sei eine Betriebsform vorzusehen, die die Besorgnis der Gewässerverunreinigung ausschließe. Dies sei über die Festsetzung von geschlossenen Wasserkreisläufen für Aufzucht-und Kulturflächen möglich. Stellungnahme der Verwaltung Der Katalog der zulässigen Nutzungen im Sondergebiet wird dahingehend geändert, dass Aufzuchtflächen ausgeschlossen und statt dessen Pflegeflächen aufgenommen werden. Denn bei dem bestehenden Betrieb handelt es sich um einen Gartenbaubetrieb, der sich im Laufe der Zeit in Richtung Gartencenter entwickelt hat. Die zu verkaufenden Pflanzen werden nicht mehr im Plangebiet an- bzw. aufgezogen, sondern angeliefert und bis zum Verkauf lediglich gepflegt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass von dem Gartencenter grundsätzlich keine Besorgnis zur Gewässerverunreinigung ausgeht, da der Betrieb nicht über für die Gartenbaubetriebe charakteristischen Aufzucht- und Kulturflächen verfügt. Außerdem besteht die Möglichkeit, in nachgelagerten Genehmigungsverfahren bezogen auf den konkreten Fall entsprechende Regelungen zum Grundwasserschutz zu treffen. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. 1.2 Aus Sicht des Staatlichen Umweltamts Düsseldorf könne die Einschätzung, dass das auf den Stellplatzflächen des Gartencenters anfallende Niederschlagswasser als nicht behandlungsbedürftig eingestuft werde, nicht geteilt werden. Es sei daher zu prüfen, ob vor Einleitung eine Behandlung stattfinden muss. Stellungnahme der Verwaltung Von der Verwaltung wird das Niederschlagswasser, das auf den Stell- und Fahrflächen anfällt, wegen der geringen Frequentierung durch Kraftfahrzeuge als nicht behandlungsbedürftig eingeschätzt. Es kann daher ohne Behandlung direkt in den Vorfluter eingeleitet werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 1.3 Das Staatliche Umweltamt Düsseldorf hält es für erforderlich, die schalltechnische Situation begutachten zu lassen. Durch die unmittelbare Nähe des Gartencenters zur Wohnbebauung seien Konflikte nicht auszuschließen. Seite 8 von 26 Stellungnahme der Verwaltung Das Gartencenter als Einzelhandelsbetrieb verursacht Lärmemissionen durch Kundenverkehr und durch betriebliche Tätigkeiten, wie Verkauf, Anlieferung, Pflegemaßnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit gartenbaulichen Dienstleistungen. Diese finden jedoch nicht während der Nachtzeit und zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (TA Lärm Nr. 6.5) statt. Es wird davon ausgegangen, dass die Emissionen des Verkehrs auf dem Grundstück zusammen mit den anderen gewerblichen Aktivitäten des Betriebes nicht zu einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für den Tageszeitraum an den nächstgelegenen Wohnhäusern führen. Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich, die schalltechnische Situation begutachten zu lassen. Bei Änderungen des Betriebes bzw. der Ausweitungen der derzeitigen betrieblichen Aktivitäten ist jedoch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch ein schalltechnisches Gutachten zu führen. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. Seite 9 von 26 Anlage zur Vorlage Nr. 61/163/2004 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5187/017 - Duisburger Landstraße (Gartencenter) - Stadtbezirk 5 Stadtteil Wittlaer 1. Örtliche Verhältnisse Das ca. 1,1 ha große Plangebiet liegt im Düsseldorfer Ortsteil Wittlaer. Es wird im Westen durch die Duisburger Landstraße, im Süden durch die befestigte Fläche der ehemaligen Einbrunger Straße, im Osten durch die Bahnanlage der Stadtbahnlinie U 79 und im Norden durch die P&R-Anlage an der Einbrunger Straße begrenzt. Das Plangebiet ist weitgehend eben, lediglich zu den angrenzenden Verkehrsflächen und zur P&R-Anlage bestehen Höhenunterschiede, die durch Böschungen ausgeglichen werden. Das Gelände wird von einem Betrieb genutzt, der sich durch die stärkere Ausrichtung auf den Verkauf vom Gartenbaubetrieb zunehmend zum Einzelhandelsbetrieb (Gartencenter) entwickelt hat. Auf dem Gelände befinden verschiedene, überwiegend zum Verkauf genutzte Gewächshäuser und Pflanzenverkaufshallen sowie ein Bürocontainer, ein Container mit Sanitäranlagen, ein Umkleide- und Aufenthaltscontainer und Nebengebäude (Geräte- und Maschinenhalle, Hundezwinger) mit einer Grundfläche von insgesamt ca. 1.930 m². Davon werden 1.270 m² als überdachte Verkaufsfläche genutzt. Die bestehen- den 35 Stellplätze einschließlich Zufahrt zur Duisburger Landstraße, die Flächen vor den Hallen und ein Teil der Wege sind versiegelt bzw teilversiegelt und umfassen eine Fläche von ca. 3.000 m². Ö Vorlagen - Nr. 61/ 163/2004- 10 - Die übrige Fläche wird als Frei- bzw. Nutzfläche für die Präsentation und Pflege von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen genutzt. Außerhalb des Plangebietes liegen südlich der ehemaligen Einbrunger Straße weitere rein gartenbaulich genutzte Flächen. Angrenzend an das Plangebiet befinden sich ältere Baum- und Grünstrukturen entlang des P&R-Platzes und der Stadtbahnanlage. An der Duisburger Landstraße stehen hochkronige Bäume. Das Plangebiet wird über die Duisburger Landstraße erschlossen. Die Erschließung des Vorhabens durch den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt durch die Stadtbahnlinie U 79 und die Buslinie 760. 2. Gegenwärtiges Planungsrecht Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf stellt das Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich sowie als Fläche für den Grundwasser- und Gewässer- schutz dar. Im Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf ist das Plangebiet als Fläche für die Land- wirtschaft dargestellt. Da die beabsichtigte städtebauliche Planung nicht den Darstel- lungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entspricht, wird der Flächennutzungsplan parallel geändert (106. Änderung). Das Plangebiet ist derzeit Außenbereich nach § 35 BauGB. Das Plangebiet liegt voll- ständig im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplans, der jedoch für das Plangebiet keine Festsetzungen trifft. Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet innerhalb der Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes Bockum / Wittlaer. Außerdem liegt das gesamte Plangebiet im Bauschutz- bereich des Flughafens Düsseldorf innerhalb des 6-km-Radius um den Flughafenbezugs- punkt mit Beschränkungen aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Die zustimmungs- und genehmigungsfreie Höhe beträgt 81 m ü. NN. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 163/2004- 11 - Die Duisburger Landstraße, über die das Plangebiet erschlossen wird, ist als Bundes- straße (B 8) klassifiziert. Hier gelten die Regelungen des § 9 (1) und (2) Fernstraßenge- setz (FStrG). 3. Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplans Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, dass sich d

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 163/2004