Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 111/2004

BPl 5775/35 Südwestl.KönigsbergerBerichte,öffAusl.

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Königsberger Straße 91 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 4. Juni 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 111_2004_19330.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073402.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:34 GMT Number of Pages: 37 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 > 1Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen Seite 1 von 37 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße -Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu, vorbehaltlich der Zustimmung des Umweltausschusses. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 Seite 2 von 37 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2Bezirksvertretung 8 18.06.04 -/- 2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 Seite 3 von 37 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/111/2004 Bericht über die frühzeitige Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße - Ort: Aula der Astrid-Lindgren-Schule Leuthenstraße 50 Zeit: Donnerstag, 18.03.2004 von 17:30 bis 18:45 Uhr Anwesend: 13 Bürgerinnen und Bürger Herr Bezirksvorsteher Schulte 9 Mitglieder der Bezirksvertretung 08 2 Mitarbeiter der Verwaltung 1 Vertreterin des Planungsbüro Planquadrat Dortmund Herr Bezirksvorsteher Schulte begrüßte die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Er bat die Mitarbeiter der Verwaltung, den Ablauf des Bebauungsplan-Verfahrens und die Inhalte des Bebauungsplan-Vorentwurfes vorzustellen. Herr Höhenrieder vom Stadtplanungsamt erläuterte die verschiedenen Schritte des Bebauungsplan-Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf die Planung. Er stellte die Ziele und Inhalte der Planung vor. In der anschließenden Diskussion wurden neben Verständnisfragen folgende Anregungen vorgebracht: 1. Herr Becker - Vertreter der “Kaufgemeinschaft der Kleingärtner Lierenfeld e.V.” -fragt nach, ob das Wohnen weiterhin im Gebiet Nelkenweg / Veilchenweg geduldet werde. Antwort der Verwaltung Das Wohnen wird weiterhin in diesem Bereich geduldet werden. Das Gebiet liegt jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, so dass eine Festsetzung einer Nutzungsart für diesen Bereich im Bebauungsplan nicht in Betracht kommt. 2. Herr Zens (Mitglied der Bezirksvertretung 8) erkundigt sich, ob die im Plan festgesetzten Lärmkontingente höher sind als die bisher genehmigten Werte? Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 Seite 4 von 37 Antwort der Verwaltung Grundsätzlich ist in Gebieten mit unterschiedlich gewachsenen Strukturen wie dem unmittelbaren Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zugrunde zu legen: Das bedeutet, dass die Gewerbebetriebe Rücksicht auf die angrenzende Wohnbebauung und das Wohnen ebenso Rücksicht auf die angrenzenden Gewerbebetriebe nehmen müssen. Zur langfristigen Sicherstellung des Immissionsschutzes in den angrenzenden Wohnbereichen wurde ein Gutachten erstellt, das u.a. eine Gegenüberstellung der Immissionskon t i n g e n t i e r u n g ( = i mmi s s i o n s wi r k s a me r flächenbezogener Schallleistungspegel ist wiederum gleich zu setzen mit dem Lärm, der den Betrieben durch Festsetzung im Bebauungsplan maximal erlaubt wird) und der gegenwärtigen Lärmsituation umfasst. Daraus geht hervor, dass der gegenwärtig vorhandene Lärm zum Teil unter den Immissionskontingenten liegt. Das heißt, dass einerseits den Betrieben teilweise geringfügig mehr Lärm zugestanden wird und andererseits aber gleichzeitig sichergestellt wird, dass die zulässigen Immissionsgrenzwerte nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen (TA-Lärm) für den Tag und für die Nacht an den um das Plangebiet herum festgelegten Punkten, auch langfristig nicht überschritten werden. Hierdurch werden weiterhin gesunde Wohnverhältnisse für die Bewohner der Umgebung gewährleistet (siehe auch die Ausführungen unter Punkt 3). 3. Herr van Leyen (Mitglied der Bezirksvertretung 8) bittet um eine genauere De f in it io n d e s B e g r if f s im m is s io n s w ir k s a m e r f l ä c h e n b e zo g e n e r Schallleistungspegel. Antwort der Verwaltung und des Büros Planquadrat Zur Gewährleistung des Schallschutzes in Wohn- und Mischgebieten wurden in den angrenzenden Randbereichen um das Plangebiet herum insgesamt 15 Punkte festgelegt, die für die Umgebung repräsentativ sind. An diesen Punkten dürfen nur bestimmte Lärmwerte ( Orientierungs- / Richtwerte ) durch den Lärm der Gewerbebetriebe erreicht werden, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Damit diese Lärmwerte auch von allen Betrieben an allen 15 Punkten gleichzeitig eingehalten werden, wurden immissionsschutzbezogene Festsetzungen für die Gewerbeflächen notwendig. Dabei handelt es sich um das abstrakte Instrument des immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegels. Hiermit erhalten diese Flächen ein bestimmtes Lärmkontingent, das eine Schallenergie kennzeichnet, die bei freier Schallausbreitung maximal erzeugt werden darf, um die Lärmwerte an den 15 festgelegten Punkten, die für die Umgebung mit Wohn- und Mischnutzung repräsentativer sind, einzuhalten. Die Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 Seite 5 von 37 a b s o l u t e n Z a h l e n we r t e d e r i mmi s s i o n s wi r k s a me n f l ä c h e n b e z o g e n e n Schallleistungspegel sind nicht vergleichbar mit den absoluten Zahlenwerten der vorgegebenen Lärmwerte an den 15 Punkten. Bei beiden Werten, dem immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel und dem Richt-/Orientierungswert an den 15 Punkten, handelt es sich um zwei völlig verschiedene Angaben, so dass gleiche Zahlen des immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegels und des Lärmwertes an den 15 Punkt en unt erschiedliche Bedeut ung haben. Durch eine Ausbreitungsrechnung aller im Bebauungsplan festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel ergeben sich die einzuhaltenden 15 Lärmwerte an den entsprechenden Punkten. Diese immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel wurden so berechnet und auf die Gewerbeflächen aufgeteilt, dass alle Orientierungs- / Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Es wurde den Bürgern der Hinweis gegeben, dass bei weiterem Klärungsbedarf auch ein Gespräch mit dem Gutachter geführt werden kann. 4. Herr Zens (Mitglied der Bezirksvertretung 8) möchte gewährleistet wissen, dass die Lärmbelästigungen für die Anwohner durch die Festsetzungen nicht größer werden. Antwort der Verwaltung D i e n u n me h r f e s t g e s e t z t e n i mmi s s i o n s wi r ksa me n f l ä ch e n b e zo g e n e n Schallleistungspegel bewirken, dass an den um das Plangebiet herum festgelegten 15 Immissionsaufpunkten (an der Wohn- und Mischnutzung) unter Berücksichtigung der gegenseitigen Rücksichtnahme die rechtlich zulässigen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Damit sind gesunde Wohnverhältnisse grundsätzlich gewährleistet. (Siehe hierzu auch die Ausführungen unter Punkt 2.) Die Verwaltung weist abschließend darauf hin, dass die Firma Obi in Teilen des Grundstücks anstelle des bestehenden Einzelhandels langfristig auch gewerbliche Nutzungen auf ihren Flächen unterbringen möchte, so dass die Festsetzung “Sonstiges Sondergebiet” mit der Zweckbestimmung “Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter” um “sonstige Gewerbebetriebe” ergänzt werden soll. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 Seite 6 von 37 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/111/2004 I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebauungs-plan-Vorentwurf Nr. 5775/35 - südwestlich Königsberger Straße - vorgebracht haben: Von dem nachfolgenden Träger öffentlicher Belange wurden vorgebrachte Änderungswünsche nicht berücksichtigt: 1. Staatliches Umweltamt Postfach 11 11 20 40511 Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 Seite 7 von 37 II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße - Zu 1.: Es wird angeregt, die angrenzenden Wohnnutzungen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Planungsziele aufzunehmen, da durch die Festsetzungen des Planes Konflikte in den angrenzenden Bereichen ausgelöst werden könnten. Für die Wohnbereiche wird weiter angeregt, dass aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastung aus gewerblicher und industrieller Nutzung eine entsprechende Kennzeichnung im Bebauungsplan erfolgen sollte. Stellungnahme der Verwaltung: Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Osten des zusammenhängenden gewerblich-industriell geprägten Bereichs Flingern-Süd / Lierenfeld-West, das das größte zusammenhängende Gewerbe- und Industriegebiet im Osten der Stadt Düsseldorf bildet und seit über 100 Jahren als Gewerbegebiet genutzt wird. Im Osten, im Süden und zum Teil im Westen wird das Plangebiet von Wohnnutzungen umgeben. Die Wohnbebauung, insbesondere die östlich angrenzende im Bereich Tulpenweg / Kornblumenweg ist erst sehr viel später entstanden. Das historisch gewachsene Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe bzw. dadurch bedingte Konflikte sind nicht Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes gewesen. Vielmehr steht hier das angestrebte Ziel der Bebauungsplan-Aufstellung,den konventionellen Gewerbestandort zu sichern, im Vordergrund. Selbstverständlich wird gleichzeitig das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe insofern geregelt, als i mmi ssi onsschutzbezogene Festsetzung e n d u r c h d i e F e s t s e t z u n g v o n immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln berücksichtigt werden, d i e a u c h l ä n g e r f r i s t i g g e s u n d e W o h n v e r h ä l t n i s s e a u ß e r h a l b d e s Bebauungsplangebietes gewährleisten. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 Seite 8 von 37 Dies ist auch ohne die Einbeziehung der Wohnbebauung möglich. Darüber hinaus lässt sich ein Regelungsbedarf für die Wohnnutzung nicht erkennen. Es ist auch nicht zu erkennen, dass Konflikte durch die nunmehr im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen in den Wohnbereichen ausgelöst bzw. zu erwarten sein werden. Durch die getroffenen Regelungen zum Immissionsschutz (Lärm, Staub und Geruch) werden neben dem Ausschluss des Einzelhandels auch längerfristig gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet. Der Anregung wird aus oben genannten Gründen nicht gefolgt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 Seite 9 von 37 Stand: 01.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/111/2004 Anlage zur Vorlage 61/ 111/2004 # B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße -Stadtteil Lierenfeld Stadtbezirk 8 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet liegt zwischen den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Erkrather Straße 292 bis 332, den Straßen Am Bermeshau und Am Karlshof und der Erkrather Straße 364 bis 372 im Süden, der Straße An der Schützenwiese mit Aus-nahme der Bebauung Nelken-, Mohn- und Veilchenweg im Osten, der Königsberger Straße im Norden und der Ronsdorfer Straße im Westen. Das Gebiet umfasst eine Größe von rd. 21,1 ha. Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Osten des zusammenhängenden gewerblich-industriell geprägten Bereichs Flingern-Süd/ Lierenfeld-West, das das größte zusammenhängende Gewerbe- und Industriegebiet im Osten der Stadt Düssel-dorf bildet. Das Plangebiet wird seit über 100 Jahren als Gewerbegebiet genutzt. Das Gebiet liegt weitgehend auf einem Geländeniveau und weist vereinzelt Vegeta-tionsbestände, vorwiegend Bäume auf einigen wenigen Grundstücken auf. Das Plangebiet ist vollständig bebaut bzw. genutzt und weist im Wesentlichen größere gewerbliche Betriebe unterschiedlicher Art auf. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 111/2004 - 10 -Stand: 01.06.2004, Anlage zur Vorlage Nr. 61/111/2004 Hierzu gehören der stahlverarbeitende Betrieb Hoberg und Driesch an zwei Stand-orten im Osten des Plangebietes an der Königsberger Straße 91 und An der Schüt-zenwiese 40. Ferner gehört die Firma Caldic, ein Handelsbetrieb für Chemikalien an der Straße Karlshof 2-10 dazu und die an der Ronsdorfer Straße 96 gelegenen Betriebe Raab-Karcher (Baustoffhandel) sowie eine Abfallaufbereitungsanlage (ATG + Rosendahl / RWE) an der Straße Am Karlshof 2, ausgerichtet zur Ronsdorfer Straße nördlich des Grundstücks Raab-Karcher. Kleinere Gewerbebetriebe befinden sich entlang des westlichen Abschnitts der Königsberger Straße (Nr. 1 - 23) und im Süden an der Erkrather Straße zwischen der Straße Am Karlshof und der Straße An der Schützenwiese. Hier ist ein Betriebsstandort an der Erkrather Straße Nr. 364 (Ecke Am Karlshof) gegenwärtig ungenutzt. Im Norden des Plangebietes an der Königsberger Straße Nr. 87 befindet sich seit Mitte der neunziger Jahre ein größerer Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter. Der gegenwärtige Ausnutzungsgrad des Plangebietes entspricht der für Gewer-begebiete möglichen Ausnutzung von rund 80 Prozent. Die Bauweise ist als abwei-chend einzuordnen, denn in Gewerbegebieten ist die Bauweise abhängig von dem Betriebsablauf und der Logistik, so dass sich in der R

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 111/2004