Haushaltsantrag Die Linke Aktenzeichen RAT/201/2026

Haushaltsantrag der Ratsfraktion Die Linke: Einstellung von Mitteln zur Umsetzung der Familienstartzeit – Zehn Tage bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 17. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Begründung“

Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (RL (EU) 2019/1158) sieht bereits seit Juni 2019 vor, dass Mitgliedstaaten einen Anspruch auf zehn Arbeitstage vergüteten Urlaub eines zweiten Elternteils anlässlich der Geburt eines Kindes, eine so genannte Familienstartzeit, einführen. Die Umsetzungsfrist hierfür lief bereits am 2. August 2022 ab. Während das entsprechende „ Familienstartzeitgesetz " auf Bundesebene noch nicht finalisiert wurde, schuf die Rechtsprechung Fakten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · RAT/201/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Haushaltsantrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 105

    Eingereichte Haushaltsanträge zu den Etatberatungen 2026 (Hier sind die eingereichten Haushaltsanträge zur Ratssitzung am 19.03.2026 aufgeführt. Es handelt sich um keine eigene Sitzung.). Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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RAT/201/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.03.2026 Ratsfraktion - Die Linke An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 19.03.2026 Betrifft: Haushaltsantrag der Ratsfraktion Die Linke: Einstellung von Mitteln zur Umsetzung der Familienstartzeit - Zehn Tage bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates am 19. März 2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Haushaltsantrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, allen städtischen Bediensteten (Beamt:innen sowie Tarifbeschäftigten) anlässlich der Geburt eines Kindes - rückwirkend bis zum 01.01.2026 - eine Familienstartzeit in Form einer zehntägigen, bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil bzw. eine benannte Bezugsperson zu gewähren. Dafür werden ab dem Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 580.000 Euro pro Jahr in den Haushalt eingestellt . Begründung: Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (RL (EU) 2019/1158) sieht bereits seit Juni 2019 vor, dass Mitgliedstaaten einen Anspruch auf zehn Arbeitstage vergüteten Urlaub eines zweiten Elternteils anlässlich der Geburt eines Kindes, eine so genannte Familienstartzeit, einführen. Die Umsetzungsfrist hierfür lief bereits am 2. August 2022 ab. Während das entsprechende „ Familienstartzeitgesetz " auf Bundesebene noch nicht finalisiert wurde, schuf die Rechtsprechung Fakten. Das Verwaltungsgericht urteilte am 11.09.2025 (Az. 15 K 1556/24), dass sich Beamt:innen aufgrund der versäumten Umsetzung durch die Bundesrepublik unmittelbar auf das Europarecht berufen können. Damit haben sie Anspruch auf die zehntägige besoldete Freistellung. Eine Klärung des Anspruchs von Tarifbeschäftigten steht aus. Seite 2 1 Vgl. Gleichstellungsbericht der LHD Düsseldorf und die Personalstatistik des Amt s für Personal, Organisation und IT . 2 Ein durchschnittliches Jahresgehalt von 60.000 Euro geteilt durch 365 Tage im Jahr ergibt Gehaltskosten von ca. 165 Euro pro Tag , die für 350 Angestellte jeweils 10 Arbeitstage lang anfielen. 3 https://www.wiwo.de/erfolg/management/sonderurlaub-fuer-eltern-bezahlte-freistellung-nach-der-geburt-diese-firmen- zeigen-wie-es-geht/29621058.html Ein künftiges Gesetz soll für Betreuungspersonen des Kindes generell gelten und damit für alle Geschlechter sowie jede Form der Elternschaft, einschließlich Adoptiv- oder Pflegeeltern, gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinerziehende. Damit wird nicht nur Gleichberechtigung gefördert, indem die Mutter unmittelbar entlastet wird, sondern auch den Partner:innen und Partnern ermöglicht, von Anfang an Verantwortung in der Sorgearbeit zu übernehmen. Dies erleichtert allen Beteiligten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ohne sofort Urlaub oder unbezahlte Zeit nehmen zu müssen. Die Familienstartzeit leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer modernen, familienfreundlichen Gesellschaft. Vor der Umsetzung der EU-Richtlinie in Bundesrecht sind die Kosten für Vertretungslösungen infolge der Elternstartzeit vollständig von der Stadt zu tragen. Zur Schätzung des Finanzbedarfs für die Einführung einer Familienstartzeit für die Bediensteten der Stadt Düsseldorf ziehen wir die Geburtenzahlen der städtischen Angestellten aus den Jahren 2022 (363 Geburten) und 2023 (343 Geburten) heran 1 . Die Kosten für die Vertretung von ca. 350 Angestellten in Elternstartzeit liegen bei einem angenommenen Durchschnittsverdienst von 60.000, - Euro im Jahr bei ca. 577.500 Euro. 2 Unternehmen, wie z.B. Henkel, Siemens Energy haben bereits die Familienstartzeit oder ähnliche Modelle eingeführt. 3 Mit freundlichen Grüßen Sigrid Lehmann Chris J. Demmer F.d.R. Sönke Voigt Thema Produkt/ Maßnahme Zeile Konto Haushaltsjahr Beträge in EUR Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/201/2026