Haushaltsantrag der Ratsfraktion Die Linke: Einstellung von Mitteln zur Umsetzung der Familienstartzeit – Zehn Tage bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Begründung“
Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (RL (EU) 2019/1158) sieht bereits seit Juni 2019 vor, dass Mitgliedstaaten einen Anspruch auf zehn Arbeitstage vergüteten Urlaub eines zweiten Elternteils anlässlich der Geburt eines Kindes, eine so genannte Familienstartzeit, einführen. Die Umsetzungsfrist hierfür lief bereits am 2. August 2022 ab. Während das entsprechende „ Familienstartzeitgesetz " auf Bundesebene noch nicht finalisiert wurde, schuf die Rechtsprechung Fakten.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · RAT/201/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Haushaltsantrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 105
Eingereichte Haushaltsanträge zu den Etatberatungen 2026 (Hier sind die eingereichten Haushaltsanträge zur Ratssitzung am 19.03.2026 aufgeführt. Es handelt sich um keine eigene Sitzung.). Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/201/2026