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Ö Vorlagen - Nr. 171 138/2004
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Mitteilungen der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am
26.11.2004
1. Gehölzrodungen / Umwandlungsmaßnahmen 2004/2005
In der Sitzung des Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 09.04.2003 wurde zugesagt, dass
die Stadtbezirke über geplante Umwandlungsmaßnahmen, bei denen Gehölzrodungen durch-
geführt werden sollen, vorab durch die Fachverwaltung informiert werden.
In der Übersicht ist eine Maßnahme für den Stadtbezirk 1 angegeben. Diese wird bis Ende
Februar 2005 durchgeführt.
Stadtbezirk Standort Flächen-
größe in qm
Bemerkung
1 Karlstraße Verkehrsgrün,
4 Teilflächen
154 Umwandlung in Rasen
2. Polleranlage Lambertusstraße
Die Bezirksvertretung 1 hat in ihrer Sitzung am 16.07.2004 die Verwaltung gebeten
zu prüfen, ob die Zufahrt auf der Lambertusstraße aus Richtung Alte Stadt wieder durch Poller für
Unberechtigte gesperrt werden kann.
Hierzu nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung:
Die fragliche Hydropolleranlage Ecke Alte Stadt/Stiftsplatz war seit Jahren defekt, weil Öl ins
Erdreich lief. Aus diesem Grunde erfolgte 1997 zunächst die Stilllegung und 2002 dann der
Abbau.
Der gesamte Bereich Alte Stadt/Stiftsplatz/Lambertusstraße ist als Fußgängerzone ausgewiesen,
in der Ladetätigkeiten nur in einem engen zeitlichen Rahmen gestattet sind. Neben der zeitlich
befristeten Lademöglichkeit muss ein Erreichen der Grundstückszufahrten auf der
Lambertusstraße und in Ausnahmefällen (bei Sperrung der Ratinger Straße) auch auf der
Liefergasse/Alte Stadt gewährleistet sein.
Mittels der Hydropolleranlage war es früher zwar möglich, die Einfahrt in die Lambertusstraße von
der Straße Alte Stadt/Stiftsplatz her zu unterbinden - darüber hinaus kann die Lambertusstraße
aber auch von Süden her über Mühlenstraße/Liefergasse angefahren werden.
Aufgrund dieser Sachlage kann eine Instandsetzung der defekten Hydropolleranlage, welche mit
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, im Hinblick auf ein unberechtigtes Einfahren
in den Bereich keinen wesentlichen Beitrag leisten.
Um insbesondere die Fußgängerzonen-Regelung besser zu verdeutlichen, wurde in den letzten
Jahren die Beschilderung an den Einfahrten von der Straße Alte Stadt und zum Stiftsplatz
modifiziert und gleichzeitig auch der Einfahrtsbereich Stiftsplatz verengt.
Außerdem erfolge seitens der Verkehrsüberwachung eine regelmäßige Überwachung dieses
Bereiches insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden. Widerrechtlich abgestellte
Fahrzeuge werden verwarnt und ggf. abgeschleppt.
Weitere Maßnahmen sind zur Zeit nicht vorgesehen.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT