Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 138/2004

Mitteilungen der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bertha-von-Suttner-Platz 7 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 8. November 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 171 138/2004 Seite 1 von 1 Mitteilungen der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 26.11.2004 1. Gehölzrodungen / Umwandlungsmaßnahmen 2004/2005 In der Sitzung des Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 09.04.2003 wurde zugesagt, dass die Stadtbezirke über geplante Umwandlungsmaßnahmen, bei denen Gehölzrodungen durch- geführt werden sollen, vorab durch die Fachverwaltung informiert werden. In der Übersicht ist eine Maßnahme für den Stadtbezirk 1 angegeben. Diese wird bis Ende Februar 2005 durchgeführt. Stadtbezirk Standort Flächen- größe in qm Bemerkung 1 Karlstraße Verkehrsgrün, 4 Teilflächen 154 Umwandlung in Rasen 2. Polleranlage Lambertusstraße Die Bezirksvertretung 1 hat in ihrer Sitzung am 16.07.2004 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Zufahrt auf der Lambertusstraße aus Richtung Alte Stadt wieder durch Poller für Unberechtigte gesperrt werden kann. Hierzu nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die fragliche Hydropolleranlage Ecke Alte Stadt/Stiftsplatz war seit Jahren defekt, weil Öl ins Erdreich lief. Aus diesem Grunde erfolgte 1997 zunächst die Stilllegung und 2002 dann der Abbau. Der gesamte Bereich Alte Stadt/Stiftsplatz/Lambertusstraße ist als Fußgängerzone ausgewiesen, in der Ladetätigkeiten nur in einem engen zeitlichen Rahmen gestattet sind. Neben der zeitlich befristeten Lademöglichkeit muss ein Erreichen der Grundstückszufahrten auf der Lambertusstraße und in Ausnahmefällen (bei Sperrung der Ratinger Straße) auch auf der Liefergasse/Alte Stadt gewährleistet sein. Mittels der Hydropolleranlage war es früher zwar möglich, die Einfahrt in die Lambertusstraße von der Straße Alte Stadt/Stiftsplatz her zu unterbinden - darüber hinaus kann die Lambertusstraße aber auch von Süden her über Mühlenstraße/Liefergasse angefahren werden. Aufgrund dieser Sachlage kann eine Instandsetzung der defekten Hydropolleranlage, welche mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, im Hinblick auf ein unberechtigtes Einfahren in den Bereich keinen wesentlichen Beitrag leisten. Um insbesondere die Fußgängerzonen-Regelung besser zu verdeutlichen, wurde in den letzten Jahren die Beschilderung an den Einfahrten von der Straße Alte Stadt und zum Stiftsplatz modifiziert und gleichzeitig auch der Einfahrtsbereich Stiftsplatz verengt. Außerdem erfolge seitens der Verkehrsüberwachung eine regelmäßige Überwachung dieses Bereiches insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden verwarnt und ggf. abgeschleppt. Weitere Maßnahmen sind zur Zeit nicht vorgesehen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 138/2004