Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 20/2005

B -Plan-Text -Stadtbezirk 2 - Vereinf, Änderung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee 136 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Januar 2005veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss und zur Vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB des Bebauungsplanes (Text) GI 1 - GI 4 für den Stadtbezirk 2, Gebiete Flingern-Süd angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung der BV 2 -, für Gebiete im Stadtbezirk 2 Flingern-Süd - maßgebend sind die in dieser Vorlage 61/20/2005 dargestellten Geltungsbereiche gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB), die Bestandteile dieses Beschlusses sind - den des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (Text) im Stadtbezirk 2 Gebiete Flingern-Süd GI 1, GI 2, GI 3 und GI 4 durch ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 zu ändern und gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) den Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 5776/013 aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit Ausnahme solcher Betriebe, die nicht zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente führen, wie - Handel mit Fahrzeugen aller Art incl. Zubehör (ohne Fahrräder) - Gewerbe- oder Handwerksbetriebe der produzierenden, reparierenden bzw. installierenden Sparte mit einer Verkaufsfläche, die der gesamten Betriebsfläche untergeordnet ist (Verkaufs- und Ausstellungsfläche weniger als 50 % der Gesamtgeschossfläche des jeweiligen Betriebes) und die im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Betrieb steht. II.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 20/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan-Text - Stadtbezirk 2 - Flingern Süd - Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB - Aufstellung; öffenltiche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss und zur Vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB des Bebauungsplanes (Text) GI 1 - GI 4 für den Stadtbezirk 2, Gebiete Flingern-Süd angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung der BV 2 -, für Gebiete im Stadtbezirk 2 Flingern-Süd - maßgebend sind die in dieser Vorlage 61/20/2005 dargestellten Geltungsbereiche gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB), die Bestandteile dieses Beschlusses sind - den des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (Text) im Stadtbezirk 2 Gebiete Flingern-Süd GI 1, GI 2, GI 3 und GI 4 durch ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 zu ändern und gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) den Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 5776/013 aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit Ausnahme solcher Betriebe, die nicht zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente führen, wie - Handel mit Fahrzeugen aller Art incl. Zubehör (ohne Fahrräder) - Gewerbe- oder Handwerksbetriebe der produzierenden, reparierenden bzw. installierenden Sparte mit einer Verkaufsfläche, die der gesamten Betriebsfläche untergeordnet ist (Verkaufs- und Ausstellungsfläche weniger als 50 % der Gesamtgeschossfläche des jeweiligen Betriebes) und die im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Betrieb steht. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Text) für den Stadtbezirk 2 - Gebiete Flingern-Süd GI 1, GI 2, GI 3 und GI 4 und ihrer Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 20/2005 Seite 2 von 3 Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Sachdarstellung: Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung Im Bereich der Fichtenstraße/ Langenberger Straße hat sich in der Vergangenheit ein Lebensmitteldiscounter mit zugehöriger Stellplatzanlage angesiedelt. Für südlich angrenzende unbebaute Flächen sind Bauanträge für ähnliche Nutzungen gestellt worden. Diese Nutzung ist nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu genehmigen, jedoch an dieser Stelle und in den anderen Geltungsbereichen des Bebauungsplanes (Text) für den Stadtbezirk 2 städtebaulich unerwünscht. Alle diese Änderungsbereiche befinden sich seit geraumer Zeit in einer Phase des Umbruches und der städtebaulichen Neuorientierung. Sie liegen z. T. in unmittelbarer Nachbarschaft zu Gebieten, in denen bereits ein städtebaulicher Wandel vollzogen wurde (z.B. Automeile und Stadtwerke, Höher Weg). Auf den großen Arealen GI 1 - GI 4 ist die Entwicklung von gewerblichen Nutzungen vorgesehen. Vorrangig wird die Sicherung und Ansiedlung von produzierendem Gewerbe angestrebt. Vorhandene Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz. Ein wesentliches städtebauliches Ziel bei allen Überlegun gen zu den Geltungsbereichsflächen ist die Sicherung und Stärkung der Stadtteilzentren Oberbilk (Kölner Straße) und Flingern (Flurstraße/Birkenstraße) und ihrer näheren Umgebung. Ausnahmsweise können hier Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten zugelassen werden. Dazu zählen ausschließlich der Handel mit Fahrzeugen aller Art incl. Zubehör (ohne Fahrräder) sowie Gewerbe- und Handwerksbetriebe der produzierenden, reparierenden oder installierenden Sparte mit einer Verkaufsfläche, die der gesamten Betriebsfläche untergeordnet ist (Verkaufs- und Ausstellungsfläche weniger als 50 % der Gesamtgeschossfläche des jeweiligen Betriebes) und die im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Betrieb steht. Wegen der sich abzeichnenden Änderung der Altersstruktur ist es wesentlich, die Versorgung in den Zentren zu konzentrieren, da nur diese eine ausreichende Erschließung auch für nicht oder nicht mehr motorisierte Bevölkerungsschichten bietet. Gleichzeitig stellen die Zentren einen wichtigen städtischen Kommunikationsraum dar, in dem auch anderweitige Versorgung angeboten wird. Die Stadtteilzentren verfügen über ein abgerundetes Angebot an nah- und zentrenrelevanten Sortimenten. Dieser vorhandenen und zu stärkenden Einzelhandelsstruktur steht die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb dieser Zentren grundsätzlich entgegen. Düsseldorf leidet generell unter einem Mangel an Grundstücken, die für eine Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben geeignet sind. Würden die Gewerbe- und Industriegebiete auch für Einzelhandelsbetriebe "geöffnet", so ergäbe sich hieraus eine Anhebung des zu erwartenden Bodenpreises und eine weitere Verschlechterung des Bodenmarktes für Handwerks- und kleinere Gewerbebetriebe. Auch aus diesem Grund wird ein Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten in den Gewerbegebieten erforderlich. Zur Förderung der Handwerks- und Gewerbebetriebe kann weiterhin untergeordneter Ö Vorlagen - Nr. 61/ 20/2005 Seite 3 von 3 nicht selbstständiger Einzelhandel im Zusammenhang mit Handwerks- und Gewerbebetrieben bzw. der installierenden Sparte zugelassen werden. Bedingung hierfür ist, dass die Verkaufsfläche der gesamten Betriebsfläche untergeordnet ist - die Verkaufs- und Aufstellungsfläche also weniger als 50 % der Gesamtgeschossfläche des jeweiligen Betriebes betragen darf - und auch im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Betrieb stehen muss. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.2005 -/- 2 Bezirksvertretung 2 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 20/2005