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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 20/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
B-Plan-Text - Stadtbezirk 2 - Flingern Süd - Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB -
Aufstellung; öffenltiche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss und zur Vereinfachten Änderung
gemäß § 13 BauGB des Bebauungsplanes (Text) GI 1 - GI 4 für den
Stadtbezirk 2, Gebiete Flingern-Süd angehört und empfiehlt dem Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt -
vorbehaltlich der Zustimmung der BV 2 -,
für Gebiete im Stadtbezirk 2 Flingern-Süd
- maßgebend sind die in dieser Vorlage 61/20/2005 dargestellten
Geltungsbereiche gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB), die
Bestandteile dieses Beschlusses sind -
den des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (Text) im Stadtbezirk 2
Gebiete Flingern-Süd GI 1, GI 2, GI 3 und GI 4 durch ein vereinfachtes
Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom
23. September 2004 zu ändern und gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004
(BGBI. I S. 2414) den Bebauungsplan (Entwurf) Nr. 5776/013
aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit Ausnahme solcher Betriebe,
die nicht zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente führen, wie
- Handel mit Fahrzeugen aller Art incl. Zubehör (ohne Fahrräder)
- Gewerbe- oder Handwerksbetriebe der produzierenden,
reparierenden bzw. installierenden Sparte mit einer Verkaufsfläche,
die der gesamten Betriebsfläche untergeordnet ist (Verkaufs- und
Ausstellungsfläche weniger als 50 % der Gesamtgeschossfläche des
jeweiligen Betriebes) und die im räumlichen und funktionalen
Zusammenhang zum Betrieb steht.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Text) für den
Stadtbezirk 2 - Gebiete Flingern-Süd GI 1, GI 2, GI 3 und GI 4 und ihrer
Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) i.V.m. § 13
BauGB zu.
Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für
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Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Satzung zu beschließen.
Sachdarstellung:
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
Im Bereich der Fichtenstraße/ Langenberger Straße hat sich in der Vergangenheit ein
Lebensmitteldiscounter mit zugehöriger Stellplatzanlage angesiedelt. Für südlich
angrenzende unbebaute Flächen sind Bauanträge für ähnliche Nutzungen gestellt
worden. Diese Nutzung ist nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu
genehmigen, jedoch an dieser Stelle und in den anderen Geltungsbereichen des
Bebauungsplanes (Text) für den Stadtbezirk 2 städtebaulich unerwünscht.
Alle diese Änderungsbereiche befinden sich seit geraumer Zeit in einer Phase des
Umbruches und der städtebaulichen Neuorientierung. Sie liegen z. T. in unmittelbarer
Nachbarschaft zu Gebieten, in denen bereits ein städtebaulicher Wandel vollzogen wurde
(z.B. Automeile und Stadtwerke, Höher Weg).
Auf den großen Arealen GI 1 - GI 4 ist die Entwicklung von gewerblichen Nutzungen
vorgesehen. Vorrangig wird die Sicherung und Ansiedlung von produzierendem Gewerbe
angestrebt. Vorhandene Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz.
Ein wesentliches städtebauliches Ziel bei allen Überlegun gen zu den
Geltungsbereichsflächen ist die Sicherung und Stärkung der Stadtteilzentren Oberbilk
(Kölner Straße) und Flingern (Flurstraße/Birkenstraße) und ihrer näheren Umgebung.
Ausnahmsweise können hier Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten zugelassen werden. Dazu zählen ausschließlich
der Handel mit Fahrzeugen aller Art incl. Zubehör (ohne Fahrräder) sowie Gewerbe- und
Handwerksbetriebe der produzierenden, reparierenden oder installierenden Sparte mit
einer Verkaufsfläche, die der gesamten Betriebsfläche untergeordnet ist (Verkaufs- und
Ausstellungsfläche weniger als 50 % der Gesamtgeschossfläche des jeweiligen Betriebes)
und die im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Betrieb steht.
Wegen der sich abzeichnenden Änderung der Altersstruktur ist es wesentlich, die
Versorgung in den Zentren zu konzentrieren, da nur diese eine ausreichende
Erschließung auch für nicht oder nicht mehr motorisierte Bevölkerungsschichten bietet.
Gleichzeitig stellen die Zentren einen wichtigen städtischen Kommunikationsraum dar, in
dem auch anderweitige Versorgung angeboten wird.
Die Stadtteilzentren verfügen über ein abgerundetes Angebot an nah- und
zentrenrelevanten Sortimenten.
Dieser vorhandenen und zu stärkenden Einzelhandelsstruktur steht die Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten
außerhalb dieser Zentren grundsätzlich entgegen.
Düsseldorf leidet generell unter einem Mangel an Grundstücken, die für eine Ansiedlung
von Gewerbe- und Handwerksbetrieben geeignet sind. Würden die Gewerbe- und
Industriegebiete auch für Einzelhandelsbetriebe "geöffnet", so ergäbe sich hieraus eine
Anhebung des zu erwartenden Bodenpreises und eine weitere Verschlechterung des
Bodenmarktes für Handwerks- und kleinere Gewerbebetriebe. Auch aus diesem Grund
wird ein Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten in den Gewerbegebieten erforderlich.
Zur Förderung der Handwerks- und Gewerbebetriebe kann weiterhin untergeordneter
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nicht selbstständiger Einzelhandel im Zusammenhang mit Handwerks- und
Gewerbebetrieben bzw. der installierenden Sparte zugelassen werden. Bedingung hierfür
ist, dass die Verkaufsfläche der gesamten Betriebsfläche untergeordnet ist - die Verkaufs-
und Aufstellungsfläche also weniger als 50 % der Gesamtgeschossfläche des jeweiligen
Betriebes betragen darf - und auch im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum
Betrieb stehen muss.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.2005 -/-
2
Bezirksvertretung 2 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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